Protokoll der Landratssitzung vom 3. Mai 2012

Nr. 549

Landratspräsident Urs Hess (SVP) erklärt, der Regierungsrat sei bereit, das Postulat entgegenzunehmen, beantrage aber gleichzeitig dessen Abschreibung.


> Begründung des Regierungsrats


Hanni Huggel (SP) dankt der Regierung für die Bereitschaft, das Postulat entgegenzunehmen. In ihrer Stellungnahme hat sie das Thema formaljuristisch und korrekt abgehandelt.


Es ist eine Tatsache, dass der Kanton Asylsuchenden mit dem Ausweis F, also vorläufig für 12 Monate Aufgenommenen, die Bewilligung zur Erwerbstätigkeit erteilen könnte. Auch Leuten in einem laufenden Asylverfahren, die den Ausweis N haben, könnte eine unselbständige Erwerbstätigkeit erlaubt werden. Wenn man also wollte, konnte man diesen Menschen tatsächlich die Möglichkeit geben, auf der Strasse das «Surprise»-Magazin zu verkaufen. Andere Kantone lassen dies zu, und es wäre einfach möglich, das juristisch sauber zu regeln: «Für eine vorübergehende Beschäftigung von maximal 120 Tagen im Jahr stimmen wir aufgrund des sozialen Charakters des Projektes 'Verkauf Strassenmagazin Surprise' diesem marginalen Arbeitseinsatz zu.» Darum geht es nämlich: um einen kleinen Zusatzverdienst, nicht um eine eigentliche Erwerbstätigkeit.


Die Regierung begründet aber ihren Antrag auf Abschreibung des Postulats noch mit dem Projekt empower@surprise. Dieses Integrationsprogramm ist ein gutes, aber recht hochschwelliges Programm, das den Asylsuchenden ermöglicht, sich schulen zu lassen, so dass sie Deutsch lernen und das Magazin auf der Strasse verkaufen können. Das Programm ist aber recht teuer, und die Kurse sind kostenpflichtig. Mit Verweis auf empower@surprise meint der Regierungsrat, eine Verkaufsbewilligung sei gar nicht nötig. Aber das Integrationsprogramm ist inzwischen - vom Kanton und von Surprise als «nicht durchsetzbar» beurteilt - zurückgezogen worden: es besteht gar nicht mehr. Damit ist auch die Abschreibungs-Begründung der Regierung hinfällig. Deshalb sollte das Postulat als nicht erfüllt stehen gelassen werden.


Der «Surprise»-Strassenverkauf würde Asylsuchenden ein kleines Taschengeld einbringen und eine Tagesstruktur bieten. Diesen marginalen Arbeitseinsatz mit sozialem Charakter könnte der Kanton Baselland, wenn er nur wollte, sehr wohl bewilligen, handelt es sich doch nur eine sehr kleine Zahl Interessierter.


Beatrice Herwig (CVP) betont, das Thema «Beschäftigung von Asylsuchenden» könne aus gesetzlicher Optik oder aus humanitärer Perspektive, d.h. mit einer Portion gesunden Menschenverstandes, betrachtet werden. Es geht um eine sehr kleine Gruppe Menschen, die als Asylsuchende «Surprise» verkaufen möchten: Das ist eine sinnvolle Beschäftigung, mit der sich erst noch ein paar Franken verdienen lassen.


Es geht darum, diesen Menschen die Möglichkeit zu bieten, ihrem Tag eine Struktur zu geben und hin und wieder einfach ein «Grüezi» und «Adieu» zu hören von den Menschen, die in diesem Land leben. Beim «Surprise»-Verkauf geht es nicht darum, diese Menschen zu integrieren - das lässt das Gesetz nicht zu -, sondern um eine Beschäftigung: Diese Menschen sollten etwas zu tun haben; dafür könnte man ihnen auch einen Pingpongtisch oder einen Fussballplatz anbieten.


Der Regierungsrat soll dieser Betrachtungsweise Rechnung tragen und diesen Menschen ermöglichen, weiterhin «Surprise» zu verkaufen.


Marco Born (FDP) erklärt, dass sich die FDP-Fraktion dem Antrag des Regierungsrates auf Überweisen und Abschreiben anschliessen werden.


Marie-Theres Beeler (Grüne) teilt mit, dass die grüne Fraktion für Überweisen, aber nicht für Abschreiben sei. Es handelt sich um ein Thema, das über den «Surprise»-Verkauf hinausgeht; dazu ist auch noch eine Interpellation von Elisabeth Augstburger hängig. Die Frage ist, wie in diesem Kanton das Asylgesetz ausgelegt wird im Hinblick auf marginale Beschäftigungen, die den Menschen eine sinnvolle Tagesstruktur ermöglichen, bzw. wie viel Energie dafür aufgewendet wird, eben dies zu verhindern.


Wird das Postulat stehen gelassen, kann nochmals darüber nachgedacht werden, wie grosszügig mit Projekten, wie Surprise eines zur Verfügung gestellt hat, umgegangen werden könnte, und welche Strategien es gibt, auch Asylsuchenden eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen.


Rosmarie Brunner (SVP) gibt bekannt, dass die SVP-Fraktion dem Antrag des Regierungsrates für Überweisen und Abschreiben folgen werde.


Balz Stückelberger (FDP) betont, es gehe nur um ganz wenige Menschen und deshalb sei das Traktandum wohl nicht das wichtigste Geschäft des Tages. Aber für die betroffene Organisation Surprise ist es sehr wichtig, was der Landrat heute entscheidet.


Als Einzelsprecher weist Balz Stückelberger darauf hin, dass Surprise als privater Verein ohne Steuergelder Integrationsarbeit leiste. Alles, worum sie den Kanton bitten, ist, dass auch hier das Strassenmagazin durch Asylsuchende verkauft werden kann. Dafür würde ein Dreizeiler genügen, wonach diese Tätigkeit als marginaler Erwerb anerkannt werde. Das wäre überhaupt kein Problem und wird in anderen Kantonen so gehandhabt. Zum Beispiel in Basel-Stadt funktioniert das sehr einfach - auch wenn man das in diesem Saal kaum laut sagen darf.


Natürlich will es der Kanton Basel-Landschaft nun, wie die Begründung belegt, besonders gut machen, indem dafür ein spezielles Programm geschaffen wird. Aber abgesehen davon, dass das Programm zurückgezogen worden ist, muss man sich bewusst sein, wozu das führen würde: Der Kanton würde dann Surprise Geld geben, damit dieses Programm angeboten wird. Das ist nicht sinnvoll. Surprise setzt auf Eigenverantwortung, und das sollte unterstützt werden.


Es braucht etwas mehr Augenmass und etwas weniger Bürokratie: Auch in Baselland sollten Asylsuchende «Surprise» verkaufen dürfen.


Elisabeth Augstburger (EVP) schliesst sich ihrem Vorredner an: Es geht nur um wenige Menschen, und der Regierungsrat fährt Kanonen auf, um auf Spatzen zu schiessen.


Der Verkauf von «Surprise»-Heften ermöglicht den Asylbewerbern eine Tagesstruktur, eine sinnvolle Beschäftigung und verschafft ihnen ein kleines Sackgeld. Das ist bestimmt besser, als wenn sie irgendwo herumhängen und nichts zu tun haben.


Asylbewerber, die in Basel-Stadt leben, können diese Möglichkeit nutzen - das ist ziemlich speziell.


://: Das Postulat 2012/044 wird stillschweigend überwiesen.


://: Der Landrat lehnt die Abschreibung des Postulats 2012/044 mit 44:21 Stimmen bei einer Enthaltung ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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