Protokoll der Landratssitzung vom 3. Mai 2012
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2012-074 vom 8. März 2012 Motion von Hanspeter Kumli, BDP: Fussgängerinseln und Fussgängerquerungen - Beschluss des Landrats vom 3. Mai 2012: < als Postulat überwiesen > |
Landratspräsident Urs Hess (SVP) erklärt, der Regierungsrat wolle den Vorstoss als Postulat entgegennehmen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) führt dazu aus, die Ausführung von Fussgängerstreifen und -inseln sei in der Kompetenz der Regierung und nicht des Gesetzgebers. Deshalb bittet der Regierungsrat um Überweisung des Vorstosses als Postulat. Dann würde er prüfen und berichten, was für Massnahmen er vorsieht. Auch dem Regierungsrat ist selbstverständlich daran gelegen, dass die Fussgängerstreifen sicher sind und dass Unfälle vermieden werden können.
Hanspeter Kumli (BDP) dankt der Bau- und Umweltschutzdirektorin für ihre Ausführungen. Er möchte allerdings gerne an der Motion festhalten. Denn «Prüfen und Berichten» genügt ihm nicht: Alles, was nun noch getan werden kann, müsste jetzt umgesetzt werden.
Es geht nicht darum, die Fussgängerquerungen bzw. -inseln einfach nur mit Farbe zu verschönern, sondern das ist tatsächlich ein wertvoller Hinweis für die motorisierten Verkehrsteilnehmer auf ein Verkehrshindernis.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) betont, mit einem Postulat könne man nicht nur «Prüfen und Berichten» einfordern, und zitiert aus dem Landratsgesetz:
§ 34 Motion
1
Mit der Motion kann der Landrat den Regierungsrat beauftragen:
a. eine Vorlage zur Änderung oder Ergänzung der Kantonsverfassung auszuarbeiten;
b. eine Vorlage zur Änderung, Ergänzung oder zum Erlass eines Gesetzes oder eines Dekrets auszuarbeiten;
c. die Vorlage für eine andere in die Zuständigkeit des Landrates fallende Massnahme oder für einen Landratsbeschluss auszuarbeiten;
d. einen Bericht vorzulegen.
...
§ 35 Postulat
1
Mit dem Postulat kann der Landrat:
a. den Regierungsrat beauftragen, einen bestimmten Gegenstand zu prüfen, ihm über die Abklärungen zu berichten und Antrag zu stellen;
b. den Regierungsrat in seinem eigenen Kompetenzbereich zu einem bestimmten Vorgehen oder Verhalten einladen.
...
Diese Bestimmung gemäss § 35 Absatz 1 Buchstabe b geht öfter vergessen, sie ist hier aber angezeigt: Der Landrat kann den Regierungsrat einladen, etwas zu tun in einem Bereich, für den die Regierung allein zuständig ist; und wie gesagt: Der Regierung ist bereit dazu.
Die Motion wäre das falsche Instrument; aber der Regierungsrat nimmt das Anliegen ernst und wird sehen, was sich machen lässt.
Christine Koch (SP) erklärt Hanspeter Kumli, eine Motion sei nötig, wenn der Regierungsrat etwas aus eigener Kompetenz nicht ändern könne; im vorliegenden Fall kann der Regierungsrat aber in eigener Kompetenz die Randsteine anmalen lassen - und er hat schon angekündigt, dies auch tun zu wollen -, dann ist ein Postulat das richtige Instrument. Ein Postulat würde die SP-Fraktion unterstützen; denn sie möchte, dass der Regierungsrat im Sinne des Vorstosses aktiv wird.
Désirée Lang (Grüne) betont, die grüne Fraktion sei selbstverständlich für sichere Fussgängerstreifen. Die vorgeschlagene Markierung von Fussgängerinseln hält sie für sinnvoll, denn solche Inseln sind, wenn sie nicht wahrgenommen werden, gefährlich. Die grüne Fraktion unterstützt den Vorstoss, egal in welcher Form.
Siro Imber (FDP) unterstützt den Vorstoss als Postulat; er kann dann zusammen mit anderen Vorstössen aus dem gleichen Themenbereich in einer gemeinsamen Vorlage behandelt werden. Unter anderem muss die Bundesrechtskonformität der vorgeschlagenen Massnahmen geprüft werden.
Hanspeter Kumli (BDP) wandelt den Vorstoss um in ein Postulat und wendet sich an Regierungsrätin Sabine Pegoraro mit den Worten: «Wir wünschen Farbe, bitteschön!» [Heiterkeit]
://: Das Postulat 2012/074 wird stillschweigend überwiesen.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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