Protokoll der Landratssitzung vom 3. November 2011

Nr. 124

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) bedankt sich bei der Regierung fürs Prüfen und Berichten und spricht sich für eine Abschreibung aus. Er habe leider zur Kenntnis nehmen müssen, dass man auf kantonaler Ebene keine Möglichkeit hat, Kinderbetreuungsverbote auszusprechen. Für ihn ist es nach wie vor unerträglich, dass rechtsgültig strafrechtlich abgeurteilte Täter nicht an Vereine, insbesondere an Vereine, die sich speziell mit der Jugendbetreuung beschäftigen, gemeldet werden können. Man stuft seiner Meinung nach den Schutz der Täter immer noch höher ein als den Schutz der Kinder. Selbstverständlich wird man die Sache auf Bundesebene weiter verfolgen. Dort laufen bereits Bestrebungen zur Behebung dieses Missstandes. In diesem Sinne ist er zuversichtlich. Er wird das Dossier seinem Nachbarn Thomas de Courten übergeben, damit dieser es in Bern weiter verfolgen kann.


JSK-Präsident Werner Rufi (FDP) will sich in diesem Geschäft kurz fassen. Der Bericht wurde am 22. September 2011 erstellt. Im Zeitpunkt der Einreichung des Postulates Ringgenberg (2008) war noch die kantonale Strafprozessordnung in Kraft, welche unterdessen von der neuen Bundesstrafprozessordnung abgelöst wurde. Man muss sich bewusst sein, dass es hier richtigerweise Lücken gibt. Allerding müssen diese Lücken praxistauglich gefüllt werden, indem gewisse Stellen Einfluss nehmen können.


Bei der Beratung in der Kommission wurde betont, es sei wichtig zu beachten, wie die verschiedenen Aspekte im Moment von der Staatsanwaltschaft Baselland aufgegriffen werden. Mit Verweis auf Seite 2 des Kommissionsberichts ergänzt er, dass man von Seiten der ersten Staatsanwältin gewisse Präzisierungen erhalten hat. Liegt eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder für die sexuelle Integrität von potenziellen Opfern vor, so wird in der Regel ein so genannter Haftantrag ans Zwangsmassnahmengericht gestellt. Hier kann also Einfluss genommen werden. Hans-Jürgen Ringgenbergs Postulat setzt noch eine Stufe weiter unten an, indem je nachdem auf Hinweise hin, dass jemand in gewissen Bereichen fehlbar ist, sofort reagiert werden kann. Dieses Thema falle natürlich auch in die Eigenverantwortlichkeit der Vereine und betroffenen Institutionen; es gelte, sensibel zu sein und ein eigenes Meldesystem einzurichten, mittels welchem solche Angelegenheiten geprüft werden können (Einholung eines Strafregisterauszugs oder anderer Auskünfte). Hier ist nicht allein der Staat gefordert. Das Anliegen ist erkannt und wird u.a. an einer von ihm anberaumten Sitzung mit der ersten Staatsanwältin im 1. Quartal 2012 diskutiert werden. Er wird die Ergebnisse wiederum in die Kommission hinein tragen.


Er bittet das Ratsplenum, den Anträgen der Kommission Folge zu leisten und entschuldigt sich dafür, dass das Abstimmungsverhältnis mit nur 8 : 0 Stimmen zustande kam. Äussere Umstände seien der Grund; die Abstimmung fand in den Sommerferien statt.


Regula Meschberger (SP) bedauert es von Seiten SP, dass eine gute Lösung in der kantonalen Strafprozessordnung, um die damals hart gerungen worden war, durch eine halbbatzige Bundesstrafprozessordnung abgelöst wurde. Es sind aber Tatsachen; zur Zeit ist keine Änderung möglich. Sehr betroffen davon ist natürlich der Freizeitbereich. Die Behörden können informiert werden; im Freitzeitbereich ist dies aber nicht möglich. Man wird genau mitverfolgen, was auf Bundeseben passiert und hofft, dass es dort Verbesserungen gibt. Insofern ist man momentan mit der Abschreibung einverstanden.


Auch die FDP-Fraktion ist mit der Abschreibung einverstanden, vermeldet Siro Imber (FDP).


Sara Fritz (EVP) schliesst sich von Seiten CVP-/EVP-Fraktion ihrem Vorredner an.


Désirée Lang (Grüne) und die Grüne Fraktion hat den Bericht der JSK sehr genau studiert. Es handelt sich um ein sehr emotionales Thema und eine objektive Betrachtung gestaltet sich sehr schwierig. Man hat insbesondere Bedenken im Bereich der Kommunikation bei diesem Thema. Wer wird wann informiert und aufgrund welcher Kriterien? Ist die Staatsanwaltschaft genügend sensibilisiert? Man vertraut aber auf die Regierung und die zuständigen Stellen, dass sie den bundesrechtlich zulässigen Bereich voll ausschöpfen und das Thema sehr ernst nehmen. Die Absicht des Bundesrates, in Artikel 67 des Strafgesetzbuches eine Ausweitung des Berufs- und Tätigkeitsverbotes nicht nur in Bezug auf die Erwerbsarbeit sondern auch für die organisierten Freizeitaktivitäten zu definieren, stimmt sehr zuversichtlich. Durch das Verbot soll dann auch Privatpersonen Einsicht gewährt werden. Man appelliert, bis es so weit ist, an alle beteiligten Personen und Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, zur Sensibilität bei diesem Thema und unterstützt zähneknirschend den unbefriedigenden Antrag, das Postulat abzuschreiben.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) glaubt sagen zu dürfen, dass man im Kanton BL den mit der schweizerischen Strafprozessordnung noch vorhandenen, kleiner gewordenen Spielraum ausschöpft. Auch aus Regierungssicht ist der erfolgte Rückschritt bedauerlich. Er zählt aber darauf, dass auf Bundesebene eine Korrektur erfolgt. Diese ist unterwegs, man wird die Vorgänge begleiten müssen. Eine Regelung, die weiter geht als die aktuell mögliche, wird auch im Interesse der Regierung sein. Seines Erachtens ist aber Sensibilität auf beiden Seiten gefordert. Die Regierung nutzt die Handlungsmöglichkeiten in dem Bereich, in welchem es ihr möglich ist. Genauso sollte auch im privaten Bereich, bei Vereinen, genau hingeschaut werden, auch wenn es bekanntermassen schwierig ist, Trainer zu finden. Diese Arbeit muss geleistet werden.


://: Der Landrat stimmt der Abschreibung des Postulats 2008/121 mit 65 : 1 Stimmen ohne Enthaltung zu. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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