Protokoll der Landratssitzung vom 3. November 2011
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2011-194 vom 21. Juni 2011 Vorlage: Einmietung von Nutzungen der Sicherheitsdirektion bei der Rosetabor SA am Schorenweg 10 in 4144 Arlesheim - Bericht der Justiz- und Sicherheitskommission vom 25. Oktober 2011 / Mitbericht der Bau- und Planungskommission vom 17. Oktober 2011 - Beschluss des Landrats vom 3. November 2011: < beschlossen (FFR) > > Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) führt aus: Mit dem Geschäft soll die Einmietung von Nutzungen der Sicherheitsdirektion (Polizei) in einer Privatfirma ermöglicht werden. Zu dem am 25. Oktober verfertigten Bericht der JSK wurde auch ein Mitbericht der BPK erstellt, also von hellen Köpfen im Bereich Bau- und Planungswesen. Die JSK konzentrierte sich eher auf die 'polizeitaktische' Seite. Dem Mitbericht der BPK ist zu entnehmen, dass sie verschiedene Beurteilungen vorgenommen hat. Die BPK kam zum Schluss, dass die für Nutzung, Umzug und Einrichtung, Mieterausbau und Miete ausgewiesenen Zahlen sich in einem Rahmen bewegen, der als marktkonform bezeichnet werden kann.
Das Geschäft wurde von der JSK u.a. aus dem Blickwinkel betrachtet, dass die Anforderungen an die Polizei, die heute immer höher werden, auch erfüllt werden können. Es geht u.a. auch um den Polizeistützpunkt in Reinach, für welchen man eine Sonderregelung gefunden hat. Im Weiteren wurde die immer aktueller werdende Haftstrasse beurteilt, für welche 2010 ein erstes Provisorium errichtet wurde - dies ein wichtiger Teil, der in dem Gebäude Platz finden soll. Damit soll für Anlässe, bei welchen solche Personen fest genommen werden müssen, eine gute Erledigung aller Formalitäten und Kontrolle ermöglichen. Hiermit ist man seines Erachtens auf gutem Weg. In diesem Bereich werden auch gewisse Synergien mit Basel-Stadt angestrebt. BS hat im Messe-Parkhaus ein Provisorium - sicher nicht die ideale Regelung, wenn BL in Arlesheim solche Anlagen hätte, die auch gemeinsam genutzt werden könnten.
Auch sollte die Übernahme eines Trainingsbereichs im UG nun definitiv erfolgen. Zudem sind Haftzellen in Prüfung. Zuerst war die Rede von zwei Haftzellen, neu ist ein Ausbau auf drei im Gespräch. Dies ist allerdings noch in Prüfung. Hierzu ist eine weitere, detaillierte Vorlage geplant. Der Regierungsrat macht in seiner Vorlage eine ausführliche Zusammenstellung. Eintreten auf das Geschäft war unbestritten. Die Infrastrukturen müssen gut an die Anforderungen der Polizei angepasst werden - das gelte ebenso für das folgende Geschäft.
Vorgesehen ist folgende Lösung: Eine Einmietung im 4. OG für Administration und Schalter des Polizeistützpunktes, eine Einmietung im 1. UG für Arrestzellen, Einvernahmeräume, Garderobe, Haftstrasse und Trainingscenter. Die Option auf 2 respektive 3 Haftzellen wird geprüft. Teil des Geschäfts ist auch die Einmietung eines Anzeigebüros an zentraler Lage in Reinach.
An den Sitzungen der JSK waren immer auch Fachleute dabei, aus der BPK. Auch Polizeikommandant Daniel Blumer hat das Geschäft - zusammen mit Regierungsrat Isaac Reber und GS Stephan Mathis - begleitet. Die JSK stellte auch gewisse Rückfragen betreffend Eigentumsverhältnisse der dortigen Firma. Man hat erste Antworten erhalten, bleibt aber in dieser Frage dran. Die Eigentümerverhältnisse sollten offen gelegt werden und transparent sein. Die jetzige Regelung sieht einen längeren Mietvertrag vor, welcher auch im Grundbuch eingetragen wird. Damit besteht eine gewisse Sicherheit, dass auch bei einem Wechsel das Mietverhältnis bestehen bleibt. Die aufgeführten Investitionsbeträge erachtet die Kommission als gerechtfertigt; die BPK hat dies überprüft.
Der Landratsbeschluss ist mit insgesamt 8 Ziffern relativ ausführlich ausgefallen. Dies ist aber nötig, da darin gewisse Grundsatzbestimmungen aufgenommen werden müssen. Mit Ziffer 1 wird der Einmietung inklusive Option auf Haftplätze und der Einmietung für ein Anzeigebüro in Reinach zugestimmt. Ziffer 2 hält die jährlich anfallenden Vollkosten von CHF 278'880.- zu Lasten der Erfolgsrechnung fest. Spätere Anpassungen gemäss Mietvertrag werden genehmigt. Dazu kommen in Ziffer 3 die einmalig anfallenden Ausgaben für Mieterausbau (Baukosten) in Höhe von CHF 2'425'000.- (inkl MwSt. 8 %) zu Lasten der Investitionsrechnung. Ziffer 4 führt die Ausgaben für Einrichtung und Umzüge für die neuen Einmietungen mit CHF 283'000.- auf, ebenfalls inkl. MwSt. 8 %, zu Lasten Erfolgsrechnung (Kenntnisnahme).
Die weiteren Beschlussziffern sind eher allgemeinere Formulierungen und sollen hier nicht eigens erwähnt werden. Ziffer 8 bezieht sich auf die Ziffern 2 und 3, die dem fakultativen Volksabstimmungsprozedere unterstehen. Eine konstruktiv-prägnante Beratung würde Werner Rufi begrüssen.
Laut Hanspeter Wullschleger (SVP) muss die Sicherheitspolizei, wenn sie ihrer Aufgabe gerecht werden soll, auch die entsprechenden Räumlichkeiten haben. Der heutige Polizeistützpunkt in Reinach ist grösstenteils in Wohnhäusern untergebracht, die langsam baufällig werden, und deren Räumlichkeiten den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Das neue Mietobjekt im Schoren in Arlesheim ist verkehrstechnisch gut gelegen und es könnten dort gleich verschiedene Nutzungen, die die Sicherheitsdirektion beansprucht, abgedeckt werden. Zusätzlich zum neuen Polizeistützpunkt, der dort eingerichtet werden sollte, könnte auch die - heute schon provisorisch da angesiedelte - Haftstrasse definitiv eingebaut werden. Mit der Gemeinde Reinach werden zusätzlich noch Lösungen gesucht, um an zentraler Lage ein Anzeigebüro mit den Öffnungszeiten eines Polizeihauptpostens zu installieren. Die Gemeinde Reinach wäre damit so weit auch einverstanden. Weil die Kosten im Budget 2012 enthalten sind, stimmt die SVP-Fraktion der Vorlage zu.
Die SP-Fraktion stand dem Geschäft zu Anfang ziemlich kritisch gegenüber, vermeldet Regula Meschberger (SP). Man habe sich aber - unter anderem durch Augenscheinnahme - überzeugen lassen, dass am bestehenden Ort der Kantonspolizei ein Ausbau nicht möglich und vor allem eine Haftstrasse dort nicht realisierbar ist. Man sieht daher ein, dass ein Umzug an den Schorenweg richtig ist, habe sich aber die Frage gestellt, ob es die Haftstrasse überhaupt braucht. In Anbetracht der heutigen gesellschaftlichen Entwicklung sei dies jedoch leider nicht ganz auszuschliessen. Wird sie gebraucht, so muss man auch entsprechend eingerichtet sein - um etwa die Intimsphäre wahren und Jugendliche von Erwachsenen trennen zu können etc.
Die SP-Fraktion findet es aber sehr wichtig, die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt zu suchen. Die Kommission wird diesbezüglich dran bleiben. Momentan fehlen die Grundlagen für eine Zusammenarbeit in diesem Bereich. Man würde es sehr befürworten, wenn diesbezüglich auf Regierungsebene etwas unternommen wird.
Die SP ist einverstanden mit der Einmietung am Schorenweg, auch wenn - das muss nochmals betont werden - die Eigentumsverhältnisse nicht ganz so transparent sind, wie man sich das eigentlich wünschte. Eine gewisse Absicherung hat man aber mit der Art des Mietvertrages, der auch im Grundbuch eingetragen ist. Sollte irgend etwas in Sachen Eigentumsverhältnisse ans Tageslicht kommen, so wird dies von der Kommission jedenfalls aufgegriffen und nochmals diskutiert. Ganz wohl ist der SP bei dieser Angelegenheit nicht, aber man stimmt zu.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
Siro Imber (FDP) findet, die in Arlesheim entstehende Haftstrasse solle auch von Basel-Stadt genutzt werden können, wo es, wenn nötig, immer nur ein Provisorium im Messeparkhaus gibt. Es besteht sicher ein Interesse seitens Basel-Stadt, diese Infrastruktur mit zu nutzen. Regierungsrat Isaac Reber hat der Kommission eine Zusage abgegeben, dass er nochmals in Basel nachfragen werde.
Sara Fritz (EVP) gibt bekannt, dass die CVP/EVP-Fraktion dem einstimmigen Antrag der Justiz- und Sicherheitskommission folgen werde.
Désirée Lang (Grüne) teilt mit, dass auch die grüne Fraktion der Einmietung der Polizei im Schorenweg 10 in Arlesheim einstimmig zustimmen werde. Es ergibt Sinn, dass der Stützpunkt in Reinach dorthin verschoben wird - wer den Stützpunkt kennt, wird diese Meinung teilen - und dass in Reinach lediglich ein Anzeigenbüro, wenn möglich in der Nähe der Gemeindepolizei, aufrechterhalten wird. Damit verschafft der Kanton der Gemeinde Reinach die Möglichkeit, die zentral gelegene Parzelle wertvoll zu nutzen.
Die angestrebte Zusammenarbeit bezüglich der Nutzung der Haftstrasse befürworten auch die Grünen. Da das Mietverhältnis ins Grundbuch eingetragen wird, besteht nur noch ein minimales Risiko. Die Abklärungen über die Eigentümerschaft sind zufriedenstellend, und somit kann die grüne Fraktion den Anträgen voll und ganz zustimmen.
Hanspeter Kumli (BDP) gibt bekannt, dass auch die BDP/glp-Fraktion den Kommissionsantrag unterstütze.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) betont, es handle sich in Reinach um eine riesige Parzelle von 2'200 m2 mit drei Einfamilienhäusern, in denen der jetzige Polizei-Stützpunkt untergebracht ist. Es ist offensichtlich, dass das keine geeignete Unterbringung ist und dass es ungünstig ist, wenn eine derart zentrale Parzelle so unternutzt wird.
Der Wechsel zum Standort Schoren ergibt unter allen Gesichtspunkten Sinn. Die Liegenschaft Schorenweg 10 ist dafür sehr geeignet: Die Polizei ist mobil und muss rasch ausrücken können, und das ist dort gut möglich.
Dieser Umzug erlaubt die Freigabe der jetzt noch im Kantonsbesitz befindlichen Parzelle mitten in Reinach. Dieses Grundstück zu entwickeln ist ein grosses Anliegen der Gemeinde, die in der Nachbarschaft über weiteres Land verfügt. Dort lässt sich mehr machen als drei unternutzte Einfamilienhäuser auf einer derart grossen Fläche. Wichtig ist für die Gemeinde, dass die Polizei dennoch vor Ort präsent bleibt; ein Anzeigenbüro wird eingerichtet, und der Standort - möglichst in der Nähe der Gemeindepolizei - wird mit der Gemeinde abgestimmt.
Diese Vorlage ist sinnvoll; entsprechend erfreulich ist die gute Aufnahme. Nun zu den kritischen Äusserungen: Die Eigentümerschaft wurde schon einmal 2008 abgeklärt, denn der Kanton ist ja schon in dieser Liegenschaft eingemietet; auch dieses Mal liegen keine Sachverhalte vor, die gegen die Miete sprechen. Wer mietet, geht immer ein gewisses Restrisiko ein. Aber dieses wird stark minimiert durch die 20-jährige Laufzeit desVertrags, der nach zehn Jahren nur einseitig vom Mieter gekündet werden kann, und durch die Eintragung des Mietverhältnisses im Grundbuch.
Die Nutzung der Haftstrasse mit Basel-Stadt zu koordinieren, ist sicher sinnvoll. Die bestehende Haftstrasse ist übrigens nun etwas reduziert worden, und dennoch würde sie, da nicht täglich gebraucht, ausreichen für eine gemeinsame Nutzung. Nachdem ein erster Kontakt auf Polizeiebene erfolglos geblieben ist, wird nun auch auf Regierungsebene auf Basel-Stadt zugegangen.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss über die Einmietung von Polizeinutzungen der Sicherheitsdirektion bei der Rosetabor SA am Schorenweg 10 in Arlesheim mit 72:0 Stimmen bei einer Enthaltung zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
über die Einmietung von Polizeinutzungen der Sicherheitsdirektion bei der Rosetabor SA am Schorenweg 10 in Arlesheim
vom 3. November 2011
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Der neuen Einmietung von Polizeinutzungen der Sicherheitsdirektion inklusive Option Haftplätze bei der Rosetabor SA am Schorenweg 10 in Arlesheim und der neuen Einmietung für ein Anzeigebüro in Reinach wird zugestimmt.
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2.
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Die jährlich anfallenden Vollkosten von CHF 278'880.-- zu Lasten der Erfolgsrechnung, sowie spätere Anpassungen gemäss Mietvertrag, werden genehmigt.
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3.
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Die einmalig anfallenden Ausgaben für den Mieterausbau (Baukosten) für die neuen Einmietungen in der Höhe von CHF 2'425'000.-- (inkl. MwSt. von 8%) zu Lasten der Investitionsrechnung werden genehmigt.
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4.
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Die einmalig anfallenden Ausgaben für Einrichtung und Umzüge für die neuen Einmietungen in der Höhe von CHF 283'000.-- (inkl. MwSt. von 8%) zu Lasten der Erfolgsrechnung werden zur Kenntnis genommen.
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5.
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Der weiteren Ausarbeitung der Option Haftplätze wird zugestimmt und die Abwicklung über die Globalbudgets des Hochbauamts zur Kenntnis genommen.
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6.
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Die kantonseigenen Liegenschaften an der Landerer- und Baselstrasse in Reinach sollen nach dem Bezug der neuen Einmietungen vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen transferiert und veräussert oder gewinnbringend bewirtschaftet werden.
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7.
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Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis vom Baukostenindex Nordwestschweiz, Hochbau, vom 01. April 2010 werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
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8.
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Die Ziffern 2 und 3 dieses Beschlusses unterliegen gemäss §31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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