Protokoll der Landratssitzung vom 3. November 2011

Nr. 129

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) erklärt, der Regierungsrat sei bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Es ist tatsächlich so, dass heute die Kosten eines Polizeieinsatzes nur überwälzt werden, wenn der Einsatz vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wird oder wenn er in überwiegend privatem Interesse erfolgt ist.


Der Vorstoss verlangt, dass auch Kosten für fahrlässig verursachte Polizeieinsätze verrechnet werden können. Dieser Haltung kann sich der Regierungsrat grundsätzlich anschliessen, und er wird dazu auch einen Vorschlag unterbreiten im Rahmen der laufenden Teilrevision des Polizeigesetzes: Dort soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden für kostendeckende Gebühren in solchen Fällen. Damit wäre das Hauptanliegen des Vorstosses erfüllt. Der Regierungsrat wird die Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Polizeigesetzes in den nächsten Wochen beschliessen. Wird der Vorstoss als Postulat überwiesen, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Vernehmlassung zu schauen, ob das Anliegen erfüllt ist, und dann kann das Postulat im Rahmen der Vorlage abgeschrieben werden.


Rosmarie Brunner (SVP) ist einverstanden mit der Umwandlung ihrer Motion in ein Postulat.


://: Das Postulat 2011/180 wird stillschweigend überwiesen.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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