Protokoll der Landratssitzung vom 3. November 2011

Nr. 119

1. Sandra Sollberger: Neue/r Kantonsarchitekt/in


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die folgenden Fragen:


Frage 1
Wie gross ist das gesamte Immobilienportfolio unseres Kantons?


Antwort
Als Baufachorgan des Kantons Basel-Landschaft ist das Hochbauamt für die Bereitstellung und Bewirtschaftung von Raum zuständig, welcher den Verwaltungstätigkeiten im notwendigen Masse dienen soll: Verwaltungsbauten, Schul- und Sportanlagen, Bauten für die Justiz, sowie Militärbauten. Das Immobilienportfolio weist einen Gesamtwert (Gebäudeversicherungswert) von rund CHF 1.6 Mia. aus.


Frage 2
Werden diese professionell, im Sinne des finanziellen Potentiales, welches in den Liegenschaften steckt, bewirtschaftet?


Antwort
Das Hochbauamt gewährleistet für die rund 430 Gebäude im Verwaltungsvermögen des Kantons sowie 115 Einmietungen ein professionelles und integrales Immobilienmanagement. Zum Aufgabengebiet gehören zum einen die Projektierung und die Realisierung von grösseren Bauvorhaben im Kanton. Dabei übernimmt das Hochbauamt die Oberaufsicht in Bauherrenfunktion. Zum anderen ist das Hochbauamt zuständig für die umfassende Bewirtschaftung des gesamten Liegenschaftspakets. Im Gegensatz zum Finanzvermögen handelt es sich beim Verwaltungsvermögen um Betriebsliegenschaften. Nutzerin ist die Kantonale Verwaltung. Betriebsliegenschaften unterliegen nicht in erster Linie der Renditeoptimierung. Trotzdem ist bei allen Raumgeschäften im Verwaltungsvermögen das Thema Wirtschaftlichkeit ein zentrales Thema.


Frage 3
Wie erfolgt die Bewirtschaftung heute (Personell, Handhabung)?


Antwort
Der Geschäftsbereich Bewirtschaftung räumliche Ressourcen ist aufgeteilt in die Bereiche Raummanagement, Liegenschaften, Unterhalt, Betrieb und Mobiliar. Gesamthaft sind in diesen Bereichen 297 Mitarbeitende tätig: 15 Mitarbeitende im technisch-administrativen Bereich, 42 Hauswarte auf den Anlagen und rund 240 Mitarbeitende in der Reinigung. Alle Tätigkeiten werden im Rahmen von klar definierten Prozessen abgewickelt. Weitere Angaben finden sich auch auf der Homepage des Hochbauamtes.


Frage 4
Wäre eine Stellenbesetzung durch eine Immobilienmanagerin, oder einen Immobilienmanager, nicht wertvoller als mit einem Kantonsarchitekten oder einer Kantonsarchitektin?


Antwort
Die Bewirtschaftung räumlicher Ressourcen im Verwaltungsvermögen ist nur ein Teil der Tätigkeiten des Hochbauamts. Dieser setzt zweifellos Kompetenzen im Immobilienmanagement voraus. Der zweite, ebenso wichtige Geschäftsbereich, die Bereitstellung räumlicher Ressourcen, ist für die umfassende Planung und Realisierung verantwortlich, also für Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungen etc. Für diese Aufgaben sind sehr wohl die Kompetenzen eines Architekten oder einer Architektin gefragt. Es geht hier um Projektentwicklung, Wettbewerbsverfahren, Projektmanagement etc. Die Herausforderung besteht darin, den richtigen Mix zwischen den beiden Kompetenzprofilen zu finden, damit das ganze Spektrum der Tätigkeiten und der Dienstleistungen des Hochbauamts als professioneller Bauherr wahrgenommen werden kann.


Sandra Sollberger (SVP) dankt Regierungsrätin Sabine Pegoraro für die Antworten. Bei einigen Punkten ist sie nun beruhigt, bei anderen motiviert für weitere Schritte. Sie stellt folgende


Zusatzfrage
Weshalb ist es so schwierig, einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu finden?


Antwort
Einerseits verlangt das Anforderungsprofil auch Führungserfahrung und andererseits wird nach Möglichkeit eine Ausbildung als Architekt/in verlangt. Jene Architektinnen und Architekten, die bereits grosse Betriebe geleitet haben, möchten momentan nicht in die Verwaltung wechseln, andere Personen haben keine Architekturausbildung. Der Markt ist also ziemlich ausgetrocknet. Andere Kantone kämpfen übrigens mit der gleichen Situation. Man befindet sich nun aber in der Endrunde.


://: Damit sind alle Fragen beantwortet.


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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