Protokoll der Landratssitzung vom 30. April 2015

Nr. 2873


Kommissionspräsident Siro Imber (FDP) erklärt, es handle sich um ein Geschäft, welches die JSK mindestens so lange beschäftigt habe wie damals das FEB. Angefangen hat es im Jahre 2009, als die Gesetzesvorlage zur Einführung der neuen Strafprozessordnung geschaffen wurde. Die neue Strafprozessordnung sowie das kantonale Einführungsgesetz zur Eidgenössischen Strafprozessordnung sind seit dem 1. Januar 2011 in Kraft. Im EG StPO geht es u.a. darum, wer die Aufsicht über die Baselbieter Staatsanwaltschaft ausübt. Zumal jeder Kanton die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft autonom festlegen kann. In Basel-Landschaft hat man sich damals für ein umstrittenes Aufsichtsmodell entschieden. Dieser Streit ist noch nicht beigelegt, wie die Diskussionen der vergangenen vier Jahre zeigen.


Beim vorgelegten JSK-Bericht handelt es sich um einen sehr schlanken Bericht. Er beinhaltet in seiner Quintessenz die Aussage, man sei immer informiert gewesen, man wisse viel, man habe viel gehört, aber eigentlich sei man nicht zufrieden - nur habe man bisher noch keine bessere Lösung gefunden. In der Kommission wurde über viel Materielles diskutiert. Da die Kenntnisnahme vorliegend jedoch einen so langen Zeitraum umfasst, ist es sehr schwierig, auf jeden einzelnen Diskussionspunkt einzugehen. Darum wurden mit dem Bericht viele Unterlagen verteilt, z.B. die Stellungnahmen des Regierungsrats, die Tätigkeitsberichte der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft.


Die JSK beantragt dem Landrat die Kenntnisnahme der Tätigkeitsberichte 2011, 2012 und 2013 der Fachkommission über die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft. Die JSK ist sich bewusst, dass die GPK in diesem Bereich ebenfalls aktiv ist. Es sollen nun die Ergebnisse der Abklärungen der GPK abgewartet werden.


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- Eintretensdebatte


Rosmarie Brunner (SVP) sagt, das Ganze sei ja eigentlich Schnee von gestern und von vorgestern. Seit der Einführung der neuen StPO und der Zusammenführung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte im neuen Strafjustizzentrum haben sich die Regierung und die vom Landrat bestimmte Fachkommission zusammenraufen müssen. Es heisst nicht umsonst, dass die ersten drei Jahre die herausforderndsten seien. Die JSK hat sich intensiv mit allen Dossiers befasst; sie ist sich nach wie vor bewusst, dass einiges verbessert werden muss. Viele Fragen haben die Kommission beschäftigt: Die Kompetenzen der Untersuchungsbehörden, die Pikettregelungen, das Verfahren aus einer Hand, die Anzahl der Klagerhebungen, die Schnittstellen zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, die Organisation des Teams in Bezug auf das Poolmodell, das Aufgabenheft der leitenden Staatsanwälte, die eigene Fachführung der Ersten Staatsanwältin, aber auch personelle Angelegenheiten und organisatorische Probleme. Die gesetzlichen Erkenntnisse der Fachkommission z.B. im Zusammenhang mit dem Pikettdienst waren der JSK eine grosse Hilfe. Deshalb ein grosses Dankeschön an die Fachkommission für ihre grosse Arbeit.


Ganz besonders hat die JSK aber das Rollenverständnis zwischen Staatsanwaltschaft, Jugendanwaltschaft, JSK, Landrat, GPK und Regierungsrat unter Beachtung der Gewaltentrennung beschäftigt, und die Frage, ob hier ein legislatorischer Handlungsbedarf besteht. Die GPK, welche die Oberaufsicht über die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft ausübt, kann jederzeit unabhängig eingreifen und ihre eigenen Aktivitäten und Anträge einbringen.


Die Votantin ärgert sich über die «undichten» Stellen. Personen, die vorgängig die Medien informieren, erschweren die Arbeit aller Beteiligten unnötig. Auch hier wird die JSK behilflich sein, damit das organisatorische Problem gelöst werden kann.


Die SVP-Fraktion dankt allen Beteiligten und bittet den Landrat um Kenntnisnahme der Berichte.


Regula Meschberger (SP) ist der Ansicht, dass es sich vorliegend ein Stück weit um eine Aufräumvorlage handle. Es soll endlich abgeschlossen werden, was lange diskutiert wurde, nämlich die ersten drei Jahre der neuorganisierten Staatsanwaltschaft bzw. die Kenntnisnahme der Fachberichte.


Die Votantin stellt fest, dass bei der Staatsanwaltschaft in den letzten drei Jahren intensiv gearbeitet worden ist. Eine Neuorganisation mit so vielen Personen und gleichzeitig der Umzug ins neue Strafjustizzentrum - dies ist keine einfache Sache.


Die neu geschaffene Rollenverteilung, v.a. zwischen der Regierung als Aufsichtsorgan, der Fachkommission und der JSK, hat grosse Fragen aufgeworfen. Hier mussten zunächst Erfahrungen gesammelt werden. Im Nachhinein zeigt sich nun, dass bei der Schaffung der neuen Strafprozessordnung vermutlich etwas zu schnell legiferiert wurde, ohne die Konsequenzen abschliessend zu bedenken. Eine Folge davon ist die Vermischung der Gewalten. Diese Vermischung hat letztlich auch zu den GPK-Empfehlungen geführt, zu welchen es noch eine Regierungsvorlage geben wird.


Die Fachkommission hat bei ihren Inspektionen und Abklärungen einige Schwachstellen bei der Staatsanwaltschaft aufgedeckt. Der Regierungsrat hat diese Erkenntnisse aufgenommen und entsprechende Massnahmen ergriffen. Die Votantin stellt fest, dass sich Fachkommission und Regierungsrat nicht immer einig sind. Auf diesen Punkt müsste im Falle einer Revision näher eingegangen werden: Die Aufsicht müsste klarer definiert werden, insbesondere die Rolle der Fachkommission. Klar geregelt werden müssten auch der Umgang mit Empfehlungen und Massnahmen sowie die Zuständigkeiten: Wann kommt die JSK und damit der Landrat ins Spiel?


In diesem Sinn - es wird aufgeräumt und abgeschlossen - sollen die drei Berichte zur Kenntnis genommen werden. Ebenfalls soll zur Kenntnis genommen werden, dass diese von den Fachleuten und in der Kommission intensiv diskutiert wurden. Jetzt ist es Zeit, in die Zukunft zu schauen und die vorgelegten Vorschläge anzupacken.


Paul R. Hofer (FDP) führt aus, Berichte, die drei oder vier Jahre zurücklägen, hätten nicht denselben Stellenwert wie aktuelle Berichte. Die Kommission hat daher die Bitte geäussert, dass ihr der nächste Bericht zeitnah zugestellt wird. Es ist unsinnig etwas unternehmen zu wollen gegen etwas, das schon drei oder vier Jahre zurückliegt.


Die FDP-Fraktion unterstützt die Kenntnisnahme einstimmig.


Brigitte Bos (CVP) sagt, die grosse Anzahl Sitzungen der JSK verdeutliche, dass dort vieles schon besprochen und hinterfragt wurde. Die Arbeit der Kommission hat sich gelohnt. Es wurde erkannt, dass Handlungsbedarf besteht, und die JSK wird dranbleiben. Die von ihr gewonnenen Erkenntnisse werden den Landrat in der nächsten Legislatur sicherlich noch beschäftigen. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die von der Kommission gestellten Anträge einstimmig.


Klaus Kirchmayr (Grüne) führt aus, vieles sei schon gesagt worden. Es ist sehr schwierig, wenn man mit grosser Verzögerung Berichte erhält und Vorkommnisse und Missstände diskutieren muss, die mittlerweile schon längst behoben sind. So verbringt die Kommission viel Zeit damit herauszufinden, welche Teile des Berichts überhaupt noch aktuell sind. Dies ist ein ungünstiger Prozess. In der JSK konnte ein sehr guter Konsens gefunden werden, was an diesem Prozess in der nächsten Version geändert werden soll. Die Kommission erhofft sich sehr rasch auch eine entsprechende Vorlage zum EG StPO.


Angesichts der Einigkeit innerhalb der JSK besteht die Hoffnung, dass die Friktionen bei der Behandlung der Aufsichtsberichte in Zukunft bereinigt werden können. Die GPK hat diesbezüglich auch sehr hilfreiche Empfehlungen abgegeben. Diese Empfehlungen werden von der JSK berücksichtigt werden, so dass mittelfristig mit weniger Sitzungen zu diesem Thema gerechnet werden kann. Die Kommission kann sich dann endlich auf die wirklichen Missstände konzentrieren und muss sich nicht in Detailfragen verlieren. Die grüne Fraktion unterstützt die Kenntnisnahme der drei Berichte einstimmig.


Hanspeter Weibel (SVP) ist froh um die Diskussionen zu diesem Thema. Sie bestärkt in vielen Punkten die Problematik, die bereits im GPK-Bericht aufgeworfen wurde. Die GPK hat die Zusage erhalten, dass man zu diesen Punkten noch in diesem Jahr Vorlagen erhalten wird. Der Votant bemerkt, er sehe Regierungspräsident Isaac Reber schon heftig nicken. Er hofft weiter, hier nicht zu viel vorweg genommen zu haben.


Letztendlich liegt die politische Verantwortung beim Regierungsrat. Die Fachkommission ist lediglich ein Hilfsorgan. Wenn im Landrat nun die Rede davon ist, dass der Regierungsrat und die Fachkommission nicht immer einer Meinung seien, so stellt dies absolut kein Problem dar. Der Regierungsrat muss entscheiden, welche der Empfehlungen er umsetzen will und welche nicht. Am Schluss trägt er die Verantwortung und nicht die Fachkommission. Die Fachkommission hat keine direkte Aufsichtsfunktion, sie hat mit Sicherheit auch keine Oberaufsichtsfunktion.


Bei der Lektüre der Berichte kann der Votant sich manchmal nicht des Eindrucks erwehren, dass die Fachkommission das Gefühl habe, sie sei für die operative Umsetzung in der Staatsanwaltschaft verantwortlich. Das darf nicht sein! Die Fachkommission muss nicht die Arbeit der Ersten Staatsanwältin machen. Es liegt letztlich in der operativen Verantwortung der Ersten Staatsanwältin, dass ihr Laden richtig läuft. Es ist aber hilfreich, wenn die Fachkommission der Regierung Hinweise gibt, wo allenfalls im Sinne der Führungsverantwortung etwas hinterfragt werden muss.


Der Votant hält abschliessend fest, dass die Fachkommissionsberichte trotz seiner Ausführungen zur Kenntnis genommen werden können.


Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) hat den Bericht der JSK und die Ausführungen der Fachkommission gelesen. Er muss eingestehen, dass er nicht alles vollumfänglich verstanden hat, das Ganze ist technisch und rechtlich teilweise sehr kompliziert. Was er aber sehr gut verstanden hat, ist, dass bei der Staatsanwaltschaft einiges nicht richtig läuft, sollten die Aussagen in den Fachkommissionsberichten stimmen. Sogar wenn diese Aussagen nur annähernd stimmen, hat er ein ungutes Gefühl und den Eindruck, dass etwas nicht gut läuft. Es gibt sicherlich für den einen oder andern Punkt eine Erklärung. Es mag auch sein, dass die Fachkommission nicht in jedem Punkt recht hat. Aber wenn drei namhafte Experten und ein promovierter Professor sagen, dass es bei der Staatsanwaltschaft nicht gut läuft, so ist dies eine sehr ungute Situation. Es geht hier nicht um irgendeine Behörde, sondern um die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft. Der Votant fragt den Kommissionspräsidenten Siro Imber, ob er nicht auch ein schlechtes Gefühl habe, wenn er die drei Berichte der Fachkommission lese. Zumal genau im Bericht der JSK mit keinem Wort auf die Fachkritik eingegangen wird, welche die Fachkommission angebracht hat. Der JSK-Bericht geht inhaltlich-substantiell überhaupt nicht auf die Kritik ein. Jene Parlamentarier, die nicht in der JSK sind und die Öffentlichkeit, haben das Recht zu erfahren, was die JSK genau meint. Sind die Aussagen der Fachkommission für die JSK nur Humbug? Hier wünscht der Votant sich vom Kommissionspräsidenten klärende Antworten.


Kommissionspräsident Siro Imber (FDP) äussert sich zunächst zum Zeitpunkt der Berichtserstattung: Bis anhin hat die Fachkommission ihre Berichte nach dem abgeschlossenen Geschäftsjahr der Staatsanwaltschaft benannt, auch wenn die Inspektion der Fachkommission erst im darauf folgenden Jahr vorgenommen wurde. Und erst ein weiteres Jahr später konnte die JSK vom Bericht der Fachkommission Kenntnis nehmen, d.h. zwischen Geschäftsjahr der Staatsanwaltschaft und der Kenntnisnahme der JSK lag ein riesiger Zeitraum. Die JSK hat die Fachkommission darum gebeten, das Ganze zu verkürzen. Nach Wissensstand des Kommissionspräsidenten wird es in Zukunft so sein, dass der Bericht im Anschluss an die Inspektion und die Verabschiedung durch die Fachkommission an die JSK überwiesen wird. Zugleich definiert jenes Jahr, in welchem die Fachkommission ihren Bericht abgeschlossen hat, den Namen des Berichts: Zwischen Benennung des Berichts und der Kenntnisnahme durch den Landrat wird weniger Zeit verstreichen.


Betreffend die materiellen Ausführungen im Bericht führt der Kommissionspräsident aus, dass diese Fragestellung in der JSK diskutiert wurde. Die JSK ist zur Ansicht gelangt, dass sie nicht Schiedsrichter spielen möchte für einzelne materielle Punkte, welche die Fachkommission offen gelassen hat; die JSK hat sich vielmehr gefragt, ob legislatorischer Handlungsbedarf vorliegt. Daneben gibt es noch die Arbeit der GPK. Diesbezüglich hat der Landrat ja bereits beschlossen, dass es Handlungsbedarf gibt. Da macht es wenig Sinn, wenn die JSK auch noch mitmischt.


Dazu, ob die einzelnen Punkte bei ihm ein schlechtes Gefühl auslösen, kann und will der Kommissionspräsident keine Stellung beziehen. Die Kommission habe nie ihre Rolle darin gesehen zu richten. Als Bürger hätten ihn aber gewisse Sachen beunruhigt. Es ist jedoch ausserordentlich schwierig, sich eine abschliessende Meinung zu bilden, wenn man nicht überall hineinblicken und nicht alle Akten sehen kann. Dies kann nur der Regierungsrat, der Aufsichtsbehörde ist. Der Regierungsrat kann alle Fakten überprüfen und alles anschauen, sogar einzelne Verfügungen. Die JSK ist der Briefkasten für den Landrat, aber sie ist nicht Aufsichtsbehörde. Die Kommission kann nur die Berichte zur Kenntnis nehmen. Dies ist das Ungute an der geltenden Regelung. Dies erschwert es auch, das richtige Vorgehen zu finden.


Regula Meschberger (SP) schliesst sich den Ausführungen von Siro Imber an. Es sei ja auch nicht nur so, dass die JSK das Ganze bloss zur Kenntnis genommen habe. Es wurden immer beide Seiten angehört, die Kommission hatte Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und der Fachkommission. Zudem hat der Regierungsrat der Kommission aufgezeigt, was er mit den Empfehlungen gemacht bzw. wie er diese umgesetzt hat. Wenn der Regierungsrat nicht gehandelt hätte, hätte die JSK sich überlegen müssen, welche Funktion sie genau hat und was sie mit dem Bericht machen sollte. Das wäre eine schwierige Situation gewesen. Tatsache ist jedoch, dass der Regierungsrat immer gehandelt hat.


Die Votantin findet es problematisch, wenn plötzlich die Rede von gravierenden Mängeln ist. Es hat klar Mängel gegeben, diese sind im heutigen Zeitpunkt aber zum grossen Teil behoben. Es ist schon einiges passiert, darum müsste man auch bei der Wortwahl etwas vorsichtiger sein.


Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) erklärt, Siro Imber habe ihm indirekt eben doch Antwort gegeben. Indem der Kommissionspräsident zugegeben hätte, dass die JSK nicht wirklich hinter die Kulissen sehen und entsprechend beurteilen könne. Als Bürger fragt der Votant sich, wer dies überhaupt kann: Wer kann das Ganze wirklich fundiert beurteilen? Hierzu kommt ihm nur die Fachkommission, die aus Fachexperten besteht, in den Sinn. Der Votanten folgert aus diesen Aussagen, dass es entscheidend wichtig ist, dass der Kanton eine Fachkommission mit fundiertem Wissen hat, die vollständig unabhängig wirken kann.


Siro Imber (FDP) sagt, die JSK halte sich an die gesetzlichen Bestimmungen. Die JSK ist nicht Aufsichtsorgan, sondern sie ist Empfängerin der Berichte, die sie zur Kenntnis nimmt. Aufsichtsorgan ist die Regierung, die Oberaufsicht liegt bei der GPK. Die JSK kann Vorschläge unterbreiten, z.B. die Anregung zu einer Revision des EG ZGB, sofern sie legislatorischen Handlungsbedarf sieht. Aber sie kann nicht auf einzelnen Punkten und Verfügungen herumreiten. Dies ist nicht die Rolle, die ihr der Gesetzgeber zugedacht hat.


Regierungspräsident Isaac Reber (Grüne) dankt der JSK für ihren prägnanten Bericht, der seines Erachtens die wesentlichen Aspekte umfasst. Die Tätigkeitsberichte umfassen die Jahre 2011-2013. Die Kernaufgabe in diesen Jahren war, aus sieben Vorläuferorganisationen eine funktionierende Organisation zusammenzufügen. Dies ist durchaus gelungen. Ein weiteres sehr wichtiges Anliegen war dem Regierungsrat, dass die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsorganen, der Staatsanwaltschaft und der Polizei, gut funktioniert. Wenn man die letzten drei Jahre anschaut, so ist man hier viel erreicht. Die Zusammenarbeit funktioniert wirklich gut. Der Regierungsrat möchte sich hierfür bei allen beteiligten Akteuren bedanken.


Es kann klar gesagt werden, dass es im Kanton Basel-Landschaft keine Kaffee- und Kuchenaufsicht gibt, sondern eine Aufsicht, die funktioniert. Eine Aufsicht, die sehr präzise und gut hinschaut und die mitunter kritische Feststellungen macht. Es gibt aber auch eine Verantwortung, mit solchen Feststellungen sorgfältig umzugehen. Dies tut der Regierungsrat. Anhand der entsprechenden RRB, die er zu den Tätigkeitsberichten verfasst hat, hat der Regierungsrat gezeigt, dass er die Anliegen ernst- und aufgenommen hat. Viele der empfohlenen Massnahmen wurden umgesetzt. Es ist wichtig, dass sich alle Akteure ihrer Rollen bewusst sind: Die Aufsicht liegt beim Regierungsrat, die Fachkommission unterstützt ihn in dieser Aufgabe. Die Fachkommission leistet wertvolle Arbeit. Daher sieht der Regierungspräsident dieses Modell ausdrücklich nicht in Frage gestellt.


Der Regierungspräsident blickt zurück auf die Beratungen zum EG StPO in den Jahren 2007 und 2008. Damals blieb genau die Frage der Aufsicht sehr lange offen. Die Debatte im Landrat verlief damals sehr kontrovers und am Schluss setzte sich die heutige Lösung im Rat knapp durch. Die Regierung ist noch heute der Auffassung, dass sich dieser Landratsbeschluss bewährt und als richtig erwiesen hat. Sie glaubt aber auch, dass es aufgrund der Erfahrungen der ersten Jahre Möglichkeiten gibt, das Aufsichtsmodell zu optimieren, und dass in bestimmten Teilen des Aufsichtsmodells gewisser Handlungsbedarf besteht. Im Dezember 2014 hat der Landrat den Regierungsrat mit der Prüfung von GPK-Empfehlungen beauftragt. An ihrer letzten Sitzung vom 21. April hat die JSK in Anwesenheit des Regierungsratspräsidenten sehr interessante Diskussionen zu dem Aufsichtsmodell für die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft geführt. Die Regierung beabsichtigt, im Verlauf des Sommers eine Vernehmlassung zum Thema Aufsichtsmodell vorzulegen.


Die Regierung nimmt ihre Aufsichtsfunktion über die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft ernst. Sie misst dieser Aufgabe einen hohen Stellenwert bei. Es ist ihr besonders wichtig, dass der Dialog zwischen allen Beteiligten, speziell auch zwischen der Fachkommission und den Leitungen der Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft, aktiv und konstruktiv geführt wird.


Der Regierungspräsident dankt der JSK, dass sie den Dialog weiterhin kritisch und unterstützend begleitet. Er bittet den Landrat, den Anträgen der JSK zuzustimmen.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Beschlussfassung


://: Die Tätigkeitsberichte 2011, 2012 und 2013 der Fachkommission Aufsicht über Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft werden stillschweigend zur Kenntnis genommen.


Für das Protokoll:
Ursula Fehr, Landeskanzlei


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