Protokoll der Landratssitzung vom 30. April 2015

Nr. 2859

Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) erklärt, dass nun eine verbundene Beratung der Traktanden 6,7 und 8 ansteht, was gemäss § 77 der GO des Landrates möglich ist. - Traktandum 7 ist das Geschäft 2014/272 (Formulierte Gesetzesinitiative «Für eine unbürokratische bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich» / Ablehnung der Initiative) und die Vorlage 2014/272a. Und beim Traktandum 8 handelt es sich im die Vorlage 2014/270 (Formulierte Verfassungsinitiative «Für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung» / Ablehnung der Initiative) und 2914/270a. - Zum Ablauf dieser Beratung: Heute findet einerseits die Eintretensdebatte zu diesen drei FEB-Vorlagen statt. Die Fraktionen können ihre grundsätzliche Haltung zum FEB-Gesetz, den beiden Initiativen und den Anträgen der Spezialkommission äussern. Andererseits wird heute die erste Lesung zum FEB-Gesetz durchgeführt. An der nächsten Sitzung folgen die zweite Lesung und die Schlussabstimmung zum FEB-Gesetz sowie die Abstimmungen über die übrigen Ziffern zum Landratsbeschluss gemäss den Anträgen der Spezialkommission. Zur besseren Übersicht sind die verschiedenen Anträge der Kommission zu einem einzigen LRB zusammen gestellt worden; diese Grundlage für die Debatte liegt auf den Pulten auf. Hierzu ist speziell Punkt 5 zu erwähnen: Hier sollte es «Verfassungs-» und nicht «Gesetzes»-Initiative heissen.


Die vom Landrat eingesetzte Spezialkommission FEB hat am 10. November 2014 ihre Arbeit aufgenommen, wie Kommissionspräsident Jürg Degen (SP) sagt. In insgesamt sechs Sitzungen wurden die vier Vorlagen des Regierungsrates beraten. Die erste wurde bereits beim vorherigen Traktandum erledigt. Die drei andern Vorlagen werden mit diesem und den beiden folgenden Traktanden vorgelegt. Insgesamt liegen vier Kommissionsberichte vor. Bei diesen Beratungen wurde die Kommission von den gleichen Fachpersonen unterstützt, wie sie schon beim letzten Geschäft erwähnt wurden. Da die anstehenden drei Traktanden zusammen beraten werden, sollen Ausführungen zu allen drei Vorlagen gemacht werden.


Zu Traktandum 6: Mit dem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (kurz: FEB), das die Regierung am 26. August 2014 vorgelegt hat, soll das Ziel eines bedarfsgerechten Angebots erreicht und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden. Im Gesetz werden dazu die entsprechenden Kompetenzen und Pflichten von Kanton und Gemeinden festgelegt. Bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs konnte die Verwaltung auch auf die Ergebnisse eines Rundes Tisches abstellen, der im August 2012 einberufen wurde. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten sich damals darauf geeinigt, dass die Gemeinden ein bedarfsgerechtes Angebot im Frühbereich und auf Primarstufe sicherstellen sollen, dabei aber zwischen Objekt- und Subjektfinanzierung oder einer Kombination davon wählen können. Den Gemeinden soll also mit diesem Rahmengesetz die grösstmögliche Autonomie in der Umsetzung der Aufgabe eingeräumt werden.


Als Konsequenz aus dem Volks-Nein von 2012 wollte die Regierung ein «schlankes» Gesetz ausarbeiten. Das nun vorliegende FEB-Gesetz umfasst nur sechs Paragrafen. Zusätzlich erfährt auch das Bildungsgesetz einige Änderungen. Als Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung werden Tagesfamilien, Kindertagesstätten und von den Gemeinden anerkannte Betreuungsformen geregelt (§ 2). Der Kanton ist zuständig für die Anerkennung von Tagesfamilienorganisationen (§ 3), für die Ausrichtung von Beiträgen für die Aus- und Weiterbildung des FEB-Personals (§ 4) und für die Fortführung der Anschubfinanzierung zur Schaffung neuer Plätze nach Auslaufen des entsprechenden Bundesprogrammes (§ 5). Die Gemeinden ihrerseits erheben den Bedarf (§ 6 Abs. 1 und 2). Soweit ein Bedarf besteht, müssen die Gemeinden aktiv werden, wobei das nun vorliegende Gesetz weder über die Art des Angebots, noch zum Rahmen der Finanzierung Vorschriften macht. Vielmehr sollen die Gemeinden ihre eigenen massgeschneiderten Lösungen weiter verfolgen oder ausbauen können. Sie können also zwischen der Subjekt- und der Objektfinanzierung sowie Mischformen wählen (§ 6 Abs. 3 und 4).


Eintreten war in der Kommission unbestritten. Im Rahmen der Gesetzesberatung führte die Kommission intensive Diskussionen über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Finanzierungsformen. Im Gegensatz zum FEB-Gesetz der Regierung, das es den Gemeinden freistellen will, ob sie mit einer Subjekt- oder einer Objektfinanzierung beziehungsweise Mischformen arbeiten wollen, schreiben die beiden Initiativen die Subjektfinanzierung zwingend vor und lassen Objektfinanzierungen allenfalls subsidiär zu.


Die Befürworter der Subjektfinanzierung betonten, dass man die familienergänzende Betreuung mit den entsprechenden Gutscheinen für die Eltern am besten fördere - und die Kitas dort entstehen, wo sie auch tatsächlich nachgefragt werden. Ein staatlicher Schutz für FEB-Angebote, die wenig Nachfrage erzielen, solle es nicht geben - und auch keine zwingende Bindung an die Angebote des eigenen Wohnortes, wenn beispielsweise eine Kita am Arbeitsort als bessere Lösung erscheint. Zudem schaffe die Fokussierung auf die Subjektfinanzierung flächendeckend einen gleichen Standard für alle Erziehungsberechtigten. Betont wurde auch, dass die Subjektfinanzierung zwar Vorrang haben soll, andere ergänzende Modelle aber deswegen nicht ausgeschlossen werden sollen. Eine Einschränkung der Gemeindeautonomie sei nicht zu erkennen, bestehe doch die Möglichkeit, neben der obligatorischen Subjektfinanzierung freiwillig auch mit Objektfinanzierungen zu arbeiten.


Die Mehrheit der Kommission fand mit Blick auf die gewachsenen Strukturen in den Gemeinden, dass eine Verpflichtung auf diese Finanzierungsform nicht angebracht sei. Gut funktionierende FEB-Angebote sollen nicht ohne Not auf eine neue Grundlage gestellt werden müssen. Zudem müssten viele Einrichtungen mit grösseren finanziellen Schwankungen rechnen, wenn sie nur noch auf die Subjektfinanzierung setzen dürfen. Eine funktionierende Subjektfinanzierung bedinge zudem, dass eine genügend grosse Auswahl an Angeboten zur Verfügung stehe, was nicht überall der Fall sei. Ausschlaggebend waren aber auch die Gemeindeautonomie (Charta von Muttenz) sowie die Bedürfnisse in den kleineren Gemeinden, welche die Finanzierungsfrage je nach individueller Situation sollen regeln können. Aus diesem Grund hat auch der VBLG das vorliegende Gesetz unterstützt.


Ein Antrag zu § 6 Absatz 1 des FEB-Gesetzes, wonach die Subjektfinanzierung für den Frühbereich verbindlich zu gewährleisten sei und andere Finanzierungsformen ergänzend möglich sein sollen, während im Schulbereich die Wahlfreiheit bei der Finanzierungsform gegeben sein soll, wurde schliesslich mit 2:11 Stimmen deutlich abgelehnt. Zu Diskussionen Anlass gaben aber auch die §§ 4 und 5; dies ebenfalls mit Blick auf finanzielle Aspekte. Hier geht es um die Beiträge des Kantons an die Aus- und Weiterbildung des Personals in den verschiedenen Institutionen der familienergänzenden Betreuung und um Beiträge an die Schaffung von Betreuungsplätzen (Anschubfinanzierung). So wurde zu § 4 Absatz 1 beantragt, dass der Kanton Beiträge an die Aus- und Weiterbildung leisten «kann», aber nicht - wie in der Regierungsvorlage vorgesehen - «im Rahmen der bewilligten Kredite leisten muss». Die Antragsteller hoben hervor, es sei heikel, einzelne Berufsgruppen zu begünstigen und sie pochten auch auf die Verantwortlichkeit der Berufstätigen, sich die nötigen Kenntnisse selbstständig anzueignen und die dafür nötigen Bildungsgänge auch zu berappen. Dem wurde entgegengehalten, dass auch andere Berufsgruppen eine Unterstützung des Kantons für die Aus- und Weiterbildung erhalten. Auch sei die regierungsrätliche Formulierung «im Rahmen der bewilligten Kredite» nahe an der «kann»-Formulierung. - Der Antrag, die «kann»-Formulierung zu wählen, wurde in der ersten Lesung mit 6:5 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen; ein Rückkommensantrag in der zweiten Lesung endete aber mit einer 8:5-Mehrheit zu Gunsten der stärkeren Formulierung. - Der Antrag, dass der Kanton eine Anschubfinanzierung für neue FEB-Einrichtungen gewähren kann (aber nicht muss), wurde mit 5:6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.


Unbestritten waren die Anträge bei § 23 Absatz 2 und § 26 Absatz 2 im Bildungsgesetz, wonach die Möglichkeit, dass ein Kind tagsüber in einer andern als der Wohngemeinde betreut wird, explizit auch an das Kriterium der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu knüpfen ist. - In § 77 Absatz 1bis des Bildungsgesetzes präzisierte die Kommission, dass die Schulleitungen Aufgaben im FEB-Bereich übernehmen müssen (anstelle der «kann»-Formulierung), wenn eine Gemeinde diese delegiert. Sie wollte damit eine klare Kompetenzregelung schaffen beziehungsweise Auslegungsprobleme vermeiden. - Mit 9:1 Stimmen bei 3 Enthaltungen gestrichen wurde im Bildungsgesetz § 82 Buchstabe h, der besagte, dass der Schulrat Aufgaben in der familienergänzenden Betreuung übernehmen kann. In diesem Punkt wollte die Kommission - wie schon bei § 77 - die FEB-Kompetenzen deutlicher bei den Gemeinden verankern. - In der Schlussabstimmung wurde das FEB-Gesetz - mit den erwähnten Ergänzungen der §§ 23 und 26, der Änderung von § 77 und der Streichung von § 82 des Bildungsgesetzes - mit 11:2 Stimmen verabschiedet. Der Landratsbeschluss - ergänzt um einen Antrag 2 auf Auflösung der Spezialkommission - wurde ebenfalls mit 11:2 Stimmen angenommen.


Zu Traktandum 7: Die formulierte Gesetzesinitiative «Für eine bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich» wurde am 23. Oktober 2012 mit 1626 gültigen Unterschriften bei der Landeskanzlei eingereicht. Sie will die «Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Frühbereich erleichtern» und baut im Kern auf den Bestimmungen der Vorlage 2009/313 auf, welche am 11. März 2012 in der Volksabstimmung knapp verworfen wurde. Wie in der damaligen Vorlage wird in der Initiative auf die Subjektfinanzierung gesetzt, wobei ergänzend «weitere Modelle der Kinderbetreuung» gefördert werden können. Der Regierungsrat lehnt die Gesetzesinitiative ab. Nachdem sich bereits in der ausführlichen Diskussion zum FEB-Gesetz gezeigt hatte, das eine zwingende Subjektfinanzierung im FEB-Bereich in der Kommission nicht mehrheitsfähig ist, wurden die Beschlüsse zur Gesetzesinitiative ohne weitere Debatten gefällt. - Die Spezialkommission FEB beantragt dem Landrat mit 11:2 Stimmen, die Gesetzesinitiative «Für eine unbürokratische bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich» abzulehnen.


Zu Traktandum 8: Gleichzeitig mit der Gesetzesinitiative wurde die Verfassungsinitiative «Für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung» mit 1531 gültigen Unterschriften bei der Landeskanzlei eingereicht. Sie verlangt, dass Kanton und Einwohnergemeinden zwecks Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine angemessene Wahlfreiheit für Eltern sicherstellen, ob sie ihre Kinder selber oder unter Nutzung eines familienergänzenden Angebots betreuen wollen. Die Einwohnergemeinden ihrerseits sollen den Eltern Beiträge an die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung gewähren. Der Kanton soll zuständig sein für die Anerkennung der Einrichtungen der Kinderbetreuung; zudem soll er Beiträge für die Aus- und Weiterbildung des Betreuungspersonals in anerkannten Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung gewähren können. In den Kontext der vorliegenden Verfassungsinitiative gehört auch die von Thomas Weber am 22. März 2012 eingereichte Motion «Ein schlankes Rahmengesetz für die familienergänzende Kinderbetreuung», die am 15. November 2012 als Postulat überwiesen (2012/092) wurde. - Der Regierungsrat lehnt die Verfassungsinitiative ab. Den Gemeinden solle in der Frage der Finanzierung mehr Spielraum eingeräumt werden, so wie es das neue Gesetz vorsieht. Die Spezialkommission FEB ist mit dem Vorgehen der Regierung einverstanden und beantragt dem Landrat mit 11:2 Stimmen, die Verfassungsinitiative «Für eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung» abzulehnen.


Die nun folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Kommissionsbericht vom 16. April 2015 mit den Geschäftsnummern 2014/270a, 2014/271a und 2014/272a.


An der Landratssitzung vom 19. März 2015 war - entgegen der Erwartung der Kommissionsmehrheit - nur die FEB-Verfassungsinitiative (2014/270) traktandiert. Per Mehrheitsentscheid wurde das Geschäft schliesslich von der Traktandenliste gestrichen, um ein geeigneteres Verfahren zu finden. Im Rahmen der Diskussion zur Traktandenliste wurde aber auch klar, dass das Verhältnis der Vorlagen unter einander im Hinblick auf die Volksabstimmung(en) nicht in allen Punkten geklärt ist. Aus diesem Grund hat sich die Spezialkommission FEB nochmals am 26. März und am 16. April 2015 zu zwei Sitzungen getroffen, um im Hinblick auf die Volksabstimmung(en) Antworten zu den offenen Verfahrensfragen zu finden. Eingeladen waren auch Landschreiber Peter Vetter, Stephan Mathis, Generalsekretär SID, und Katrin Bartels, Leiterin Abteilung Familie, Integration, Dienste SID. - Die Diskussion in der Kommission zeigte schnell einen relativen Konsens, dass in einem ersten Schritt gleichzeitig über das FEB-Gesetz (2014/271) und die FEB-Gesetzesinitiative (2014/272) abgestimmt werden soll, womit den Stimmberechtigten ein klarer Richtungsentscheid ermöglicht wird. Die Unterlagen zu dieser ersten Abstimmung sollen aber den Hinweis beinhalten, dass in einem zweiten Schritt - quasi als Bestätigung - über die FEB-Verfassungsinitiative (2014/270) abgestimmt wird. Sollte - nach einer möglichen Annahme des FEB-Gesetzes in der Volksabstimmung - wider Erwarten die FEB-Verfassungsinitiative angenommen werden, müsste der Landrat das Gesetz den neuen Gegebenheiten anpassen. - Weiter wurde beschlossen, dem Landrat zu beantragen, das FEB-Gesetz der Gesetzesinitiative als direkten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Sollte die Gesetzesinitiative zurückgezogen werden, soll das FEB-Gesetz der Verfassungsinitiative als direkten Gegenvorschlag gegenüber gestellt werden. Faktisch hat die Kommission das Gesetz immer als Gegenvorschlag zur Verfassungs- respektive Gesetzesinitiative verstanden, auch wenn bislang nur von einem indirekten Gegenvorschlag die Rede war. - Schliesslich hat die Spezialkommission die Sicherheitsdirektion beauftragt, eine Vorlage zur Verlängerung der Behandlungsfrist für die beiden Initiativen vorzubereiten und das Gespräch mit den Initianten zu suchen. - Die drei Anträge am Schluss dieses Kommissionsberichtes wurden jeweils mit 10:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen.


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- Eintretensdebatte


Caroline Mall (SVP) sagt, dass Brigitte Bos es philosophisch schön gesagt habe: Im 2009 kam ein Stein ins Rollen. Im 2012 gab es die erste Abstimmung, die Vorlage wurde knapp abgelehnt. Im gleichen Jahr gab es den Vorstoss von Thomas Weber, der die Abstimmung gut aufgeschlüsselt hat, wonach 70 kleinere und mittelgrosse Gemeinden gegen das Gesetz gestimmt haben. Wieso das? Weil ihre Autonomie beschnitten wird. Heute, Ende April 2015, hat man ein ganz tolles Rahmengesetz, das auf der Basis der Vorarbeiten von 2009 und 2012 besteht. Es sind sechs gut durchdachte Paragrafen, welche das Gesetz abrunden sollen. Wenn man ein Gesetz schafft, soll es einfach, logisch sowie kurz-, mittel- und langfristig gut durchdacht sein. Die Regierung hat eine tolle Arbeit gemacht. Die Kommission hat dies gewissenhaft geprüft und einige Ergänzungen angebracht. Andere Anpassungen, welche die Autonomie beschnitten hätten, wurden weggelassen. Jürg Degen hat das Wichtigste gesagt. Es tönt sehr komplex. Eigentlich aber ist es sehr einfach: Das Gesetz der Regierung soll das Meisterstück sein, das Familie und Beruf in Zukunft in Einklang bringen soll. Es soll aber auch - auch wenn man hier als Kantonsvertreter agiert - nicht in Vergessenheit geraten, dass man auch einen Auftrag gegenüber den 86 Gemeinden hat. Es immer wieder zu sagen: Man darf nicht in den Zwang kommen oder eine Tendenz erkennen lassen, dass der Kanton den Gemeinden vorzuschreiben hat, was sie zu tun haben. Es braucht ein Rahmengesetz mit kann-Formulierungen. Das ist hier auf den Weg gebracht. Es ist zu hoffen, dass dies grossmehrheitlich abgesegnet wird.


Die zwei Initiativen werden von der Fraktion grossmehrheitlich zur Ablehnung empfohlen. Warum? Weil man den Gemeinden die Subjektfinanzierung aufs Auge drücken will. Das darf nicht sein. Das wäre fahrlässig. Es würde weder von den Gemeindevertretern, noch von den Erziehungsberechtigten, den Kinder oder den Betreuerinnen goutiert. Sie erwarten, dass der Landrat nach so vielen Jahren mit einem gescheiten Gesetz kommt. Und dies ist ganz sicher eines der besten Gesetze, welches die Rednerin hier erlebt hat. - Es stellt sich immer die Frage, warum eine Initiative aufrecht erhalten wird, wenn man ein gutes Gesetz hat. Einmal mehr deshalb der Appell: Zieht die Initiativen zurück! Werdet vernünftig, wahrt die Gemeindeautonomie und unterstützt das Gesetz! Die Verfassungsinitiative hat auch gar nicht den Stellenwert, in die Verfassung aufgenommen zu werden.


Die SP unterstützt das vorliegende Gesetz vollumfänglich, sagt Bianca Maag-Streit (SP). Caroline Mall hat die Vorgeschichte bereits referiert. Es ist löblich, dass die verschiedenen Akteure an einem Runden Tisch ihre Anliegen einbringen konnten und diese ins vorliegende Gesetz eingeflossen sind. Die Gemeinden wollen selber für die familienergänzende Betreuung zuständig sein und gemäss der Charta von Muttenz möchten sie selber entscheiden, wie sie diese Betreuung organisieren. In der neuen Vorlage sind die Änderungswünsche der Gemeinden mit einbezogen. Das Gesetz ermöglicht es gerade auch kleineren Gemeinden, weiter eine Misch- oder eine Objektfinanzierung zu betreiben; genau so, wie es für sie richtig ist. Die Gemeinden sollen diese Wahlfreiheit haben. Eine ausschliessliche Subjektfinanzierung, wie es die beiden Initiativen verlangen, ist eine Einschränkung und nicht nötig. Auch aus diesem Grund lehnt die SP diese beiden Initiativen ab. Die jetzige Gesetzesvorlage ist schlank - so wie das gewünscht wurde -, die Kompetenzen von Kanton und Gemeinden sind klar festgelegt. Für die SP ist es wichtig, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert wird. Die Partei ist auch überzeugt, dass die Einwohnerinnen und Einwohner - wenn das Bedürfnis nach einer externen Betreuung in einer Gemeinde vorhanden ist, aber noch keine Angebote existieren - sich gestützt auf das Gesetz wehren können. Zu begrüssen ist auch, dass die Weiterbildung durch den Kanton gefördert werden soll. Man ist auch einverstanden mit den Änderungen der Kommission. Zu unterstützen ist auch das Votum von Caroline Mall: Die FDP sollte überlegen, ob die Initiativen nicht zurückgezogen werden könnten.


Sven Inäbnit (FDP) dankt eingangs dem Kommissionspräsidenten für die kompetente Führung der Spezialkommission. Es ist nicht selbstverständlich, dass man am Schluss eine so transparente Darstellung hat. - In den vorherigen Voten war immer zu hören: Gemeindeautonomie! Es geht aber nicht primär um die Gemeindeautonomie, sondern um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn man das Beispiel der Familie Müller nimmt: Hans und Anna Müller mit zwei kleinen Kindern zügeln in eine Baselbieter Gemeinde. Sie sind beide gut ausgebildet und arbeiten zum Beispiel in Liestal auf einer guten Stelle. Sie wollen beide arbeiten und die Kinder betreuen zu lassen. Und jetzt? Vielleicht ist in ihrer Wohngemeinde nur eine Objektfinanzierung möglich. Das heisst: Ist in dieser Institution ein Platz vorhanden? Gibt es eine Warteliste? Stimmt die Philosophie der Kita oder der Tagesfamilie für die Familie Müller? Wenn Ja - okay. Wenn Nein, hat die Familie eben Pech gehabt. Dann ist zu fragen: Ist das der Weg zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn die Wahlfreiheit für eine junge Familie nicht gegeben ist? Sie ist nicht frei punkto Betreuungsmodell; sie muss nämlich einen andern Weg finden, wenn sie keinen Platz in der objektfinanzierten Institution in der Gemeinde findet: Und sie kann nicht entscheiden, wie sie ihre Kinder betreuen lassen will; vielleicht gibt es am Wohnort nur eine Institution, die nicht der eigenen Philosophie entspricht.


Das Schlüsselelement bleibt die Subjektfinanzierung. Vor vier Jahren - es war zu hören - wurde die damalige Vorlage knapp abgelehnt. Ein Punkt dabei war, dass die Subjektfinanzierung mehr Gewicht erhalten soll. Wenn jetzt eine Vorlage angenommen wird, welche den Gemeinden die komplette Wahlfreiheit einräumt, ob sie eine Subjektfinanzierung einführen wollen oder nicht, ist das rückwärts gerichtet. Es ist letztlich eine Zementierung von gemeindeeigenen gewachsenen Strukturen, die möglicherweise gar nicht mehr bedarfsgerecht sind - man aber nicht wagt, das Angebot in eine andere Richtung zu entwickeln. Es ist eine Ungleichbehandlung der Mitbürgerinnen und Mitbürger, je nach ihrer Wohngemeinde. Andere Städte und Regionen kennen andere Modelle. Das Modell Gutschein ist anerkannt und wissenschaftlich untersucht: Man weiss, was dieses Modell für die Wirtschaftsregion bringt. Zudem ist neben der Subjekt- auch die subsidiäre Objektfinanzierung möglich. - Die FDP will die Freizügigkeit einführen; die Gemeindeautonomie wird - wenn überhaupt - nur ganz am Rand beschnitten. Die Betreuungsgutscheine sind für die Gemeinden unbürokratisch zu managen. Und die Partei ist auch dagegen, dass Staatsaufgaben weiterhin zementiert werden; dass Objekte unterhalten oder geschaffen werden, welche den Privaten überlassen werden sollten. Man wird deshalb beim Gesetz nochmals die Anträge einbringen, welche in der Kommission abgelehnt wurden. Auch die Finanzierung der Ausbildung und die Anschubfinanzierung werden nochmals zur Debatte gestellt. Zudem - dies zum Abstimmungsmodell - ist man der Meinung, dass die Verfassungsinitiative nicht hinten anstehen soll. Eine Verfassungsinitiative steht hierarchisch zuvorderst; sie gibt die Leitlinien für die Gesetze vor.


Es klang kompliziert, so sagt Brigitte Bos (CVP), aber man darf gleicher Meinung sein wie Caroline Mall. Es ist nicht so kompliziert. Es ist ein Stein ins Rollen gekommen. Erste Anstösse gab es bereits im letzten Jahrhundert. Nur kam die Sache damals nicht vom Fleck. Daran sieht man: Familienpolitische Geschäfte haben es in unseren Breitengraden nicht leicht. Die knappe Ablehnung des ersten FEB-Gesetzes ist Ausdruck davon. Zu diskutieren gab damals die Umsetzung in den Gemeinden. Im März 2013 scheiterte im Bund ein Verfassungsartikel am Ständemehr. - Man hat jahrelang beim Thema familienergänzende Betreuung eine Grundsatzdiskussion geführt. Das rasante Tempo der gesellschaftlichen Veränderungen in dieser Zeit hat es für die Eltern nicht einfacher gemacht, einerseits den Diskussionen zu folgen und andererseits in der Praxis Lösungen zu finden. Hier hat es zwei verschiedene Tempi gegeben. Einerseits die Wertediskussion; andererseits die sich stark verändernden Bedürfnisse wie Flexibilität und Mobilität, welche für die Familien eine Realität darstellten. Heute braucht es zum Thema endlich eine pragmatische Lösungsstrategie für unseren Kanton - und das ist die Vorlage der Regierung. Sie wird vollumfänglich und einstimmig unterstützt. Es ist eine gute und umsetzbare Lösung.


Es soll heute keine Wertediskussion angerissen werden. Das Verbesserungspotenzial der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familien mit Kindern kann uns nicht egal sein. Das dürfte auch der Grund sein, warum die Regierung nach dem knappen Abstimmungsresultat erkannt hat, dass das Bedürfnis der Familien ernst zu nehmen ist; dafür wurde der Runde Tisch eingesetzt, der erfolgreich gearbeitet hat. Heute gibt es das schlanke Rahmengesetz. Die Gemeinden werden dahinter stehen. Sie sind frei, sich zu organisieren, wie sie das wollen. Es ist nur ein Rahmen gegeben. Die Begründung von Sven Inäbnit ist nicht ganz schlüssig: Es ist ein sehr liberales Gesetz. Der Wettbewerb unter den Gemeinden wird zeigen, ob die Subjektfinanzierung das beste Modell ist. Die Gemeinden werden das tun, was die Familien brauchen; es ist in ihrem Sinn, dass sie das richtige Angebot haben. Es wird also nichts zementiert, wenn man jetzt eine liberale Haltung einnimmt und dem Gesetz zustimmt.


Die beiden Initiativen stehen auch noch im Raum. Sie haben ihre Nachteile: Es ist gerade bei der Verfassungsinitiative ein Schlüsselproblem, dass nach neun Monaten ein Musterreglement in Kraft treten muss, wenn bis dahin kein eigenes Reglement besteht. Das ist definitiv eine Beschneidung der Gemeindeautonomie. Die Gesetzesinitiative hat auch einen zusätzlichen Nachteil: Es wird nur der Frühbereich geregelt. Mit dem Gesetz kann der Landrat beide Bereiche - Früh- und Schulbereich - regeln. Und die Gemeinden können das Instrument einsetzen, wie es für sie richtig ist. Die Familien werden sich sicher wehren, wenn dies falsch gehandhabt wird. Mit den Initiativen wäre zudem sehr viel noch unklar; es müsste soviel geregelt werden, sodass man hier erneut darüber sprechen müsste. Anstatt dass der Kanton das Rahmengesetz in Kraft treten lässt und es den Gemeinden als Instrument in die Hand gibt. Ein weiteres Argument: Die Gemeinden zahlen - und wer zahlt, befiehlt. Sie sollen entscheiden, was sie anbieten.


Ob die Initiativen zurückgezogen werden, ist unklar. Klar ist jedoch, dass die heutige Gesellschaft auf ein verlässliches und planbares Angebot an familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten wartet. Wenn alles gut geht, sind wir in unserem Kanton schon in den nächsten Monaten auf der Zielgeraden. Sportlich gesagt: Man hat schon einige Anläufe genommen, es hat aber nie ganz gereicht. Heute könnte man zum Endspurt ansetzen. - Die CVP-EVP-Fraktion steht einstimmig hinter der zweckmässigen Gesetzesvorlage zur familienergänzenden Kinderbetreuung. Die beiden Initiativen, sowohl die Verfassungsinitiative wie auch die Gesetzesinitiative werden genau so einstimmig abgelehnt, aus den dargelegten Gründen.


Für das Protokoll:
Georg Schmidt, Landeskanzlei


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Regina Werthmüller (Grüne) betont, bereits im Jahr 1999 habe Eric Nussbaumer einen Vorstoss zur familienergänzenden Kinderbetreuung eingereicht. Eine damals sechszehnjährige Frau könnte somit heute vom hier diskutierten Gesetz profitieren. Nach dem Motto «Gut Ding will Weile haben» hat der Landrat heute die Chance, der Regierungsvorlage zuzustimmen und einen guten Weg zu beschreiten. Bei der Volksabstimmung über das FEB-Gesetz im Frühbereich stimmten doch beinahe 50 % der Stimmberechtigten für eine einfachere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für ein familienergänzendes Kinderbetreuungsgesetz. Heute liegt dem Landrat ein Vorschlag für ein FEB-Gesetz sowohl für den Früh- als auch für den Schulbereich vor.


Die Fraktion der Grünen unterstützt die nun vorliegende Vorlage, denn mit dem darin vorgeschlagenen Rahmengesetz wird ein pragmatischer Weg eingeschlagen, welcher den Gemeinden den notwendigen Freiraum zugesteht, um nach ihren finanziellen Möglichkeiten das Gesetz umzusetzen. Als einzige Auflage werden die Gemeinden dazu verpflichtet, eine Bedarfserhebung durchzuführen und bei vorhandenem Bedarf aktiv zu werden. Die Grünen zeigen sich überzeugt davon, dass den Gemeinden dieser Spielraum gewährt werden müsse.


Die Grünen lehnen sowohl die Verfassungs- als auch die Gesetzesinitiative ab, da diese die Subjektfinanzierung bevorzugen und somit die Gemeinden in ihrer Freiheit einschränken. Das Bedürfnis, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, besteht schon länger. Entsprechend existieren bereits sehr viele Angebote, welche auf private Initiative hin eingerichtet wurden. Diese sollen weiterbestehen können.


Die Grünen sprechen den Mitarbeitenden, welche die Beratungen der Spezialkommission FEB begleiteten, ihren expliziten Dank aus, ebenfalls dem Kommissionspräsidenten Jürg Degen. Regina Werthmüller bittet an dieser Stelle inständig darum, die persönlichen Bedürfnisse zurückzustellen und vernünftig und im Sinne der Sache zu entscheiden, die beiden Initiativen also zurückzuziehen. Der Kanton soll weiterkommen und der in der Spezialkommission diskutierte Ablauf betreffend Abstimmungsprozedere macht Sinn und soll nun nicht einfach auf den Kopf gestellt werden. Der Landrat ist es der Bevölkerung schuldig, das vorliegende, pragmatische Gesetz zu verabschieden.


Daniel Altermatt (glp) erklärt, die BDP/glp-Fraktion stelle sich vorbehaltlos hinter die von der FEB-Kommission präsentierte Gesetzesvorlage und spreche sich mit der Ausnahme von einzelnen Fraktionsmitgliedern auch gegen die vorliegenden Initiativen aus. Er zeigt Mühe damit, dass nach dem ablehnenden Volksentscheid nur wenig später versucht wurde, mittels der hier diskutierten Initiativen das Anliegen doch noch durchzudrücken. Der so entstandene Eindruck der Zwängerei komme auch in der aktuellen Diskussion zum Vorschein.


Heute bestehen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung viele gute Angebote und entsprechend kein Grund, die auf Gemeindeebene funktionierenden Einrichtungen aus Prinzipgründen zu torpedieren. Sollte es sich als Problem erweisen, dass Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde ihre Kinder nicht in einer anderen Gemeinde betreuen lassen können, so liegt es an den Gemeinden, regionale Lösungen zu schaffen. Es macht keinen Sinn, alles auf kantonaler Ebene zu zentralisieren.


Daniel Altermatt unterstützt im Namen seiner Fraktion das von der Kommission vorgeschlagene Vorgehen und somit auch das Vorgehen in Bezug auf die bevorstehende Volksabstimmung.


Siro Imber (FDP) ist der Ansicht, die Voten der Befürworter der Gesetzesvorlage würden nicht mit dem Inhalt des Gesetzes übereinstimmen. Weshalb braucht es das von den Befürwortern propagierte schlanke, liberale Rahmengesetz überhaupt? Was trägt dieses zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei, was nicht schon heute möglich wäre? Welche Vorteile bringt das neue Gesetz den Eltern? Die Gemeinden werden einzig dazu verpflichtet, eine Bedarfsabklärung vorzunehmen. Die heutige Diskussion erscheint Siro Imber ein Stück weit verkehrte Welt zu sein. SP, Grüne, CVP, EVP, glp und BDP propagieren eine Gesetz, welches an Rückständigkeit nicht zu überbieten ist. Die Eltern wollen das Modell der Subjektfinanzierung, auch wenn dieses nicht in jedem Fall den Bedürfnissen den Gemeinden entspricht. Zweck des Gesetzes ist es, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Dazu ist in einem einzigen Punkt eine kantonale Regelung nötig, und zwar beim Prinzip der Subjektfinanzierung. So können die Eltern entscheiden, welche Institution Geld erhält, nicht der Gemeinderat. Die Wahlfreiheit soll bei den Eltern liegen!


Siro Imber nennt das Beispiel einer Mutter, welche in Allschwil bei der Firma Actelion arbeitet und in Muttenz lebt, während der Vater bei Novartis in Basel arbeitet. Gäbe es in der Gemeinde Muttenz die Objektfinanzierung, wären die Eltern gezwungen, ihr Kind in Muttenz betreuen zu lassen, um Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, obwohl bei Actelion in Allschwil oder bei Novartis in Basel Krippen bestehen. Unter dieser Situation würden sowohl die Eltern als auch die Kinder leiden. Was spricht dagegen, den Eltern die Wahlfreiheit darüber zu geben, wo sie ihre Kinder betreuen lassen wollen?


In der Justiz- und Sicherheitskommission fanden zum FEB-Gesetz für den Frühbereich unzählige Sitzungen statt. Das von Sabine Pegoraro vorgelegte Gesetz wurde durch die FDP stets unterstützt, jedoch wurde die Vorlage seitens SP, CVP und Grüne völlig überladen. Genau diese Parteien singen nun das Hohelied der Gemeindeautonomie, obwohl sie damals den Gemeinden auf Franken und Rappen vorschreiben wollten, welche Beiträge sie zu leisten haben. Gegen diese Einschränkung der Gemeindeautonomie wehrte sich die FDP. Die übrigen Parteien haben inzwischen ihre damals vorgebrachten Prinzipien völlig verlassen und sind nun der Meinung, jede Gemeinde dürfe das tun, was sie wolle.


Zusammenfassend erklärt Siro Imber, mit dem vorliegenden Gesetz würde den Bürgern Sand in die Augen gestreut, denn es bringe den Eltern nichts. Soll ein Fortschritt erzielt werden, müsste das Gesetz abgelehnt und die Initiativen unterstützt werden. Die Initiativen stellen die Bedürfnisse der Eltern ins Zentrum und sie sind zukunftsgerichtet.


Caroline Mall (SVP) tritt noch einmal auf Sven Inäbnits Votum ein und bezeichnet es als Hohn zu behaupten, die Gemeindeautonomie habe im FEB-Gesetz keinen Platz. Die FDP wolle Gutscheine verteilen und sich um alles Weitere nicht kümmern. Es mag richtig sein, dass sich in Zukunft die Subjektfinanzierung durchsetzen wird, allerdings ist der Zeitpunkt noch nicht da, allein auf diese zu setzen. Die Gemeinden sollen entscheiden können, welche Variante sie wählen. Zudem müssen die Gemeinden auch im Hinblick auf die Steuerzahlenden die finanziellen Auswirkungen einzelner Varianten im Auge behalten. Es gilt, die Gemeinden, die Erziehungsberechtigten und die Betreuungsplätze zu berücksichtigen und je nach Situation und Bedürfnissen einen vernünftigen Entscheid zu fällen. Dieser Entscheid darf nicht vom Landrat für alle 86 Gemeinden vorgeschrieben werden.


Marianne Hollinger (FDP) zeigt sich erstaunt über die heutige Diskussion, vor allem über die Voten der Linken und Grünen sowie über diejenigen der Familienpartei CVP. Sie selbst setzt sich wo immer möglich für die Gemeindeautonomie ein, im Bereich von FEB jedoch wäre dies falsch. Marianne Hollinger betont, auch mit der Subjektfinanzierung würden die Gemeinden ihre Autonomie behalten, denn sie müssten nur bei ausgewiesenem Bedarf finanzieren und dürften nach wie vor auch ihre Objektfinanzierung weiterführen. Die Initiativen verlangen eine moderne Freizügigkeit, welche nur durch eine übergeordnete Regelung erreicht werden kann. Auch die Befürworterinnen des vorliegenden FEB-Gesetzes bezeichnen die Subjektfinanzierung als zukunftsträchtig und Marianne Hollinger sieht eine wichtige Aufgabe des Landrates darin, zukunftsträchtige Lösungen zu präsentieren. Das vorliegende Gesetz könnte auch weggelassen werden, denn es regelt nur, was heute bereits besteht und funktioniert.


Die Entwicklung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung zeigt, dass immer mehr private Anbieter auf den Markt drängen, da eine grosse Nachfrage nach Betreuungsplätzen vorhanden ist. Zudem müssen Familien mobil auf den heutigen Arbeitsmarkt reagieren können. Marianne Hollinger bittet daher sämtliche Ratsmitglieder, welche sich sonst für moderne Bedingungen für Familien stark machen, ihre Meinung noch einmal zu überdenken. Sie ist überzeugt, dass die Bevölkerung ein modernes Betreuungsmodell will und keine Neuregelung einer bereits veralteten Situation. Aus diesem Grund müssen die heute traktandierten Initiativen klar unterstützt werden.


Urs-Peter Moos (parteilos) bezeichnet Siro Imbers Votum zwar als emotional, jedoch inhaltlich ziemlich schwach. Das vorliegende FEB-Gesetz stellt einen Kompromiss dar und eine Basis dafür, auch in Zukunft allenfalls notwendige Feinjustierungen vornehmen zu können. Es gilt zu bedenken, dass der Kanton Basel-Landschaft nicht nur aus Gemeinden von 20'000 Einwohnern besteht, sondern auch aus vielen kleinen Gemeinden mit anderen Bedürfnissen. Die FDP hat ein Recht darauf, auf ihren Initiativen zu reiten, Urs-Peter Moos freut sich schon jetzt auf den Abstimmungskampf.


Urs-Peter Moos stellt an dieser Stelle den Ordnungsantrag, die Rednerliste nun zu schliessen.


://: Der Landrat stimmt dem Antrag auf Schliessen der Rednerliste mit 37:28 Stimmen bei drei Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


[Es folgen die Voten derjenigen Personen, welche sich bereits in die Rednerliste eingetragen haben.]


Regula Meschberger (SP) bezeichnet die heutige Diskussion als spannend und zeigt Mühe mit der Tatsache, das sie nun abgebrochen wird, denn das Thema «Vereinbarkeit von Beruf und Familie» sei nicht unwesentlich. In Siro Imbers Votum fehlt ihr der Realitätsbezug. In den meisten grossen Gemeinden wird sich die Subjektfinanzierung im Vorschulbereich wohl durchsetzen. Sollte es in einem Einzelfall jedoch Sinn machen, eine andere Regelung vorzunehmen, so sollte dies nicht per Gesetz verboten werden. Eine derartige Radikalität hätte allenfalls zu einer FDP vor 100 Jahren gepasst, nicht jedoch zur heutigen.


Beim Aufbau von Tagesstrukturen im Schulbereich fehlen in unserem Kanton heute Erfahrungen, ob die Subjektfinanzierung hier tatsächlich die beste Lösung darstellt. Im Vorschulbereich werden sich auf jeden Fall private Anbieter durchsetzen, im Schulbereich jedoch nicht unbedingt. Tagesstrukturen für Kinder im Schulbereich müssen modulartig aufgebaut werden, um den Bedürfnissen von Eltern und Kindern gerecht zu werden. Die Auslastung kann nicht garantiert werden und damit ist dieser Bereich für private Anbieter weniger interessant. Hier muss es möglich sein, die Entwicklung erst einmal zu beobachten und allenfalls später gewisse Regelungen zu ändern. Den Gemeinden gegenüber wäre eine Einschränkung des Handlungsspielraums nicht sinnvoll.


Rahel Bänziger (Grüne) versteht nicht, weshalb die Liberalen, welche sonst Wert auf die feie Entwicklung des Marktes legen und auf Selbstbestimmung, in unserem Kanton eine Planwirtschaft einführen wollen. In den verschiedenen Gemeinden bestehen bereits heute gewachsene Strukturen und die Gemeinden sollen die Wahlmöglichkeit haben, welches System sie bevorzugen. Insbesondere sollen sie nichts schliessen müssen, was heute gut funktioniert. Rahel Bänziger spricht sich dagegen aus, nur eine Möglichkeit offen zu lassen.


Das vorliegende FEB-Gesetz stellt eine gute Kompromisslösung dar, welche sowohl die Subjekt- als auch die Objektfinanzierung zulässt. Im Vorschulbereich wird sich die Subjektfinanzierung wohl durchsetzen, aber gerade beim Mittagstisch werden vor allem Objekte finanziert. Die Gemeinden stellen in der Regel ein Angebot bereit, was mit der Initiative der FDP nicht möglich wäre.


Rahel Bänziger bittet die FDP darum, ihre Initiativen zurückzuziehen, welche ihrem Parteiprogramm widersprechen, damit sich der Landrat auf das vorliegende Gesetz und somit auf einen Kompromiss einigen kann.


Lotti Stokar (Grüne) betont, die familienergänzende Kinderbetreuung sei eindeutig ein Thema, welches in den Gemeinden geregelt werden muss, denn niemand kennt die Bedürfnisse in den einzelnen Gemeinden besser, als die jeweiligen Einwohnerinnen und Einwohner. In jeder Gemeinde kann die Bevölkerung ihre Anliegen einbringen und darauf drängen, dass zukunftsträchtige Schritte unternommen werden. In den grossen Gemeinden bestehen schon seit langem entsprechende Angebote, in den kleineren sind sie teilweise erst am Entstehen. Es ist dabei nicht garantiert, dass eine Subjektfinanzierung für alle das Beste sein werde. Auch in Oberwil habe man ursprünglich nur Objekte finanziert, ein neues Reglement habe nun aber für den Frühbereich die Subjektfinanzierung eingeführt. Die Mitarbeitenden der Verwaltung zeigten in der vorberatenden Kommission klar auf, dass die Subjektfinanzierung auf einen funktionierenden Markt angewiesen ist.


Das vorliegende Gesetz ist sinnvoll, denn es hilft den Gemeinden, vorwärts zu machen. Dies sollen sie so tun, wie es für ihre Verhältnisse am besten ist.


Brigitte Bos (CVP) bezieht sich auf Siro Imbers Aussage, bei der letzten Volksabstimmung zu FEB sei das Fuder überladen gewesen und das Anliegen daher abgelehnt worden. Man müsse sich nun die Frage stellen, woran das Gesetz damals gescheitert sei. Brigitte Bos verwehrt sich gegen die Aussage, eine Bedarfsabklärung bringe nichts. Das Beispiel Mittagstisch zeigt, dass eine obligatorische Bedarfsabklärung in den Gemeinden hier zu funktionierenden Einrichtungen geführt hat. Zusätzliche Vorschriften in diesem Bereich sind nicht notwendig.


Mit der Einführung des wohl zukunftsträchtigsten Instruments, der Subjektfinanzierung, könnte sich Brigitte Bos einverstanden erklären, falls heute noch keinerlei Angebote bestehen würden. Heute bestehen jedoch zwei Formen der Finanzierung und die Gemeinden sollten die Möglichkeit erhalten, diese weiterzuführen.


Die Initiativen beinhalten gemäss Brigitte Bos grundsätzliche Fehler und Mankos, weshalb sie abgelehnt werden müssen.


Regierungspräsident Isaac Reber (Grüne) bezeichnet es als unbestritten, dass auch im Kanton Basel-Landschaft Familie und Beruf besser vereinbar sein sollen. Dies ist nicht nur im Interesse unserer Bevölkerung, sondern auch der Wirtschaft. Seit Jahren wird über eine Regelung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung diskutiert und es ist nun an der Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen. Heute besteht die Gelegenheit dazu.


Im Jahr 2012 zog die Regierung aus dem knappen Resultat der Volksabstimmung die richtigen Schlüsse: Es liegt nun ein einziger Vorschlag für den Früh- und den Schulbereich vor, die Hauptträger dieser Aufgabe, die Gemeinden, sowie die übrigen Akteure wurden von Beginn weg in die Erarbeitung der Gesetzesvorlage einbezogen. Es liegt heute ein einfaches und schlankes Rahmengesetz vor, welches den Gemeinden als Hauptträger dieser Aufgabe möglichst viel Gestaltungsspielraum offenlässt. Damit ist es laut Isaac Reber gelungen, die gesteckten Ziele zu erreichen.


Die Gemeinden befürworten das vorliegende Gesetz, Eingriffe in ihre Autonomie durch eine Vorschrift der Finanzierungsart würden sie ablehnen. Indem der Landrat der Gesetzesvorlage möglichst geschlossen zustimmt und die beiden Initiativen klar ablehnt, könnte ein klares Zeichen gesetzt werden, dass unser Kanton in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen Schritt weiterkommen wolle.


Isaac Reber appelliert im Namen der Regierung an die Initianten, ihre Initiativen zurückzuziehen. Für die Stimmbevölkerung unseres Kantons käme es einer mittleren bis grossen Zumutung gleich, über drei Vorschläge zum gleichen Thema abstimmen zu müssen. Man darf durchaus die Meinung vertreten, die Subjektfinanzierung sei das richtige Modell, jedoch geht es nach unserem föderalistischen Verständnis nicht an, dem Hauptaufgabenträger einmal mehr vorzuschreiben, wie er seine Aufgabe zu lösen hat. Aus diesem Grund liegt nun ein einfaches und klares Rahmengesetz vor. Grundsätzlich soll nicht der Landrat den Gemeinden vorschreiben, wie sie in dieser Sache vorzugehen haben, die Eltern sollen mit ihren Anliegen an den Landrat gelangen. Inhaltlich zeigt Isaac Reber durchaus Verständnis für die Anliegen der Initiative und er hält die Subjektfinanzierung auch für das Modell der Zukunft, trotzdem soll es den Hauptaufgabenträgern überlassen werden, wie sie ihre Aufgabe lösen wollen.


Die Regierung hat dem Landrat einen Vorschlag unterbreitet, wie über drei verschiedene Vorschläge zum gleichen Thema abgestimmt werden könnte, jedoch ist dieser kompliziert und würde dazu dienen, die Politikverdrossenheit in der Bevölkerung zu vergrössern, denn kaum jemand würde verstehen, worum es eigentlich geht. Deshalb wäre es sinnvoll, die Initiativen zurückzuziehen und damit sowohl dem Anliegen «Vereinbarkeit von Familie und Beruf» als auch unserer Bevölkerung einen grossen Gefallen zu tun.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erinnert das Votum seines Vorrredners an ein Zitat von Zwingli, welcher gesagt haben soll: «Tut um Gottes Willen etwas Tapferes!» Die Schaffung von familienfördernden Rahmenbedingungen soll vom Frühbereich bis zum Schulbereich aus einer Hand erfolgen, weshalb sich die beiden zuständigen Direktionen zusammengerauft und die Grundlagen für die heutige Beratung geschaffen haben. Bei Elefanten dauern Schwangerschaften rund drei Jahre, der Impuls für die heute diskutierte Schwangerschaft reicht bereits ins Jahr 1999 zurück. Dagegen sind Elefantenschwangerschaften vergleichsweise kurz und umso erfreulicher ist die Tatsache, dass nun heute die Geburt des FEB-Gesetzes stattfinden werde. Allerdings hofft Urs Wüthrich, man könne von einer einzelnen und nicht von einer Mehrlingsgeburt ausgehen.


Die Tatsache, dass ein auf den ersten Blick unbestrittenes Anliegen einen derart langen Weg hinter sich habe, zeigt, wie wichtig es war, dass sich sämtliche Akteurinnen und Akteure zusammenrauften. Es ging um die Klärung einer breiten Palette von Fragestellungen: gesellschaftspolitische, kulturelle und volkswirtschaftliche Überlegungen, Finanzierungsfragen, etc.


Obwohl sich die heutige Diskussion intensiv um Verfahrensfragen, Abstimmungsthemen und die Frage, wer der richtige Weg in die Zukunft schon heute kenne, drehte, möchte sich Urs Wüthrich nun doch noch zum Inhalt des Gesetzes äussern. Als entscheidend betrachtet er die Tatsache, dass trotz nur wenigen Paragraphen sämtliche Anspruchsgruppen der Klarheit einen Schritt näher kommen. Die Eltern wissen, dass sie mit ihren Anliegen an die Gemeinde gelangen müssen. Die Gemeinden sind verpflichtet, den Bedarf regelmässig zu erheben und sich laufend den Entwicklungen anzupassen. Ihnen steht dabei aber ein grosser Gestaltungsspielraum zu. Wichtig ist es zudem, dass historisch gewachsene Institutionen und Angebote unterstützt und beraten werden. Gerade auch für Tagesfamilien ist es notwendig, dass Grundbeiträge zur Aufrechterhaltung des Angebots ausgerichtet werden.


Mit dem vorliegenden Gesetz wird mehr Transparenz in Sachen Nachfrage geschaffen und es kann den unterschiedlichen Bedürfnissen in unserem Kanton Rechnung getragen werden. Das pragmatische Gesetz bringt also auf jeden Fall allem Fortschritte, denn es leistet einen Beitrag zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung, es sichert die Gestaltungsfreiheit der Gemeinden und schafft einen volkswirtschaftlichen Mehrwert, da dank familienergänzenden Betreuungsangeboten das Fachkräftepotential besser ausgeschöpft werden kann. Vor diesem Hintergrund schliesst sich Urs Wüthrich dem Appell seines Kollegen und der Haltung der Regierung an, dass der Landrat sich nicht durch Verfahrensfragen blockieren soll, sondern ein klares Signal für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort Basel-Landschaft setzen muss.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- 1. Lesung des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz)


Titel und Ingress keine Wortbegehren


I. keine Wortbegehren


§§ 1 bis 3 keine Wortbegehren


§ 4 Aus- und Weiterbildungsbeiträge


Sven Inäbnit (FDP) beantragt seitens FDP-Fraktion, Absatz 1 wie folgt zu formulieren:


1 Der Kanton kann Beiträge leisten für


Damit wäre jeweils eine Landratsvorlage notwendig, um bei Bedarf die genannten Beiträge zu erhalten. Mit der jetzigen Formulierung wären Anträge auf Beiträge und damit die entsprechenden Vorlagen garantiert, jedoch gelte es abzuwarten, ob eine Ausbildungsunterstützung überhaupt notwendig sei.


Urs-Peter Moos (parteilos) erklärt, dieses Anliegen sei in der Kommission eingehend diskutiert worden und man habe festgestellt, dass in anderen Gesetzesbereichen die Möglichkeit bestehe, dass der Kanton die Gemeinden im Bereich der Weiter- und Ausbildung unterstützt. Er hat Mühe mit der Idee, eine griffige Formulierung im Gesetz nun durch eine kann-Formulierung zu ersetzen und wäre froh, wenn der Antrag möglichst deutlich abgelehnt würde.


Bianca Maag-Streit (SP) stellt ebenfalls fest, das Anliegen sei in der Kommission diskutiert worden. Zudem laute die aktuelle Formulierung, Beiträge würden im Rahmen der bewilligten Kredite gewährt. Der Landrat habe somit die Möglichkeit, über die Höhe der Kredite zu befinden. Aus diesem Grund soll der Antrag abgelehnt werden.


Lotti Stokar (Grüne) schliesst sich dem Votum ihrer Vorrednerin an.


Peter Schafroth (FDP) weist darauf hin, das der Antrag der FDP-Fraktion dem Vorschlag der Regierung entspreche. Auch der Regierungsrat sah eine kann-Formulierung vor.


://: Der Landrat lehnt den Antrag der FDP-Fraktion auf Änderung von § 4 Absatz 1 mit 22:59 Stimmen bei einer Enthaltung ab. [ Namenliste ]


§ 5 Beiträge an familienergänzende Betreuungsplätze


Analog zum Antrag zu § 4 schlägt Sven Inäbnit (FDP) auch hier eine Änderung vor. Demnach sollte § 5 Absatz 1 wie folgt lauten:


1 Der Kanton kann Beiträge leisten an die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen, sofern der Bund keine solchen Beiträge mehr ausrichtet.


Es gehe hier um die so genannte Anschubfinanzierung, welche vom Bund um weitere drei Jahre verlängert wurde. Zur Zeit bestehe kein Handlungsbedarf, ausserdem wären mit der vorgeschlagenen Formulierung definitiv Kreditvorlagen zu erwarten.


://: Der Landrat lehnt den Antrag der FDP-Fraktion auf Änderung von § 5 Absatz 1 mit 30:50 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


§ 6 Pflichten der Gemeinden


Auch zu diesem Paragraphen liegt ein Antrag der FDP-Fraktion vor. Es wird vorgeschlagen, in § 6 Absatz 3 lit. a das Wort «oder» zu streichen. Der Passus würde dann wie folgt lauten:


3 Soweit Bedarf besteht, stellt die Gemeinde das Angebot sicher, indem sie


a. die Erziehungsberechtigten soweit unterstützt, dass deren Kosten für die Nutzung der Angebote ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen (Subjektfinanzierung), oder


://: Dieser Antrag wird mit 20:58 Stimmen abgelehnt. [ Namenliste ]


Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) unterbricht an dieser Stelle die Beratung, welche am Nachmittag fortgesetzt wird.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei




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Nr. 2869


- Fortsetzung der ersten Lesung


§ 6 Absatz 4


Die FDP-Fraktion beantragt den Ersatz dieser Bestimmung. Sie schlägt folgenden Wortlaut vor:


«Vorbehältlich des Bedarfs erbringen die Gemeinden als Betreuungsangebot für Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Beginn der Schulpflicht das Angebot in Absatz 3 Buchstabe a (Subjektfinanzierung). Zusätzlich kann ein Betreuungsangebot nach Absatz 3 Buchstabe b (Objektfinanzierung) angeboten werden.»


Sven Inäbnit (FDP) erklärt, mit dem vorgeschlagenen Absatz 4 würde die Subjektfinanzierung in das Leben gerufen. Heute früh war häufig das Wort «Vernunft» im Saal zu hören gewesen, jetzt nimmt die FDP das Wort in den Mund: Seid vernünftig! Es geht um die Zukunftslösung. Es ist vernünftig, diesen Schritt nun zu machen. Umso mehr als so die Möglichkeit geschaffen wird, dass so die Initiative zurückgezogen werden kann. Mit der Realisation dieses Absatzes hätten alle in diesem Saal ihre Ziele erreicht. In der zweiten Lesung wäre das Gesetz vermutlich mit grosser Mehrheit unter Dach und Fach.


://: Der Antrag der FDP-Fraktion auf Ersatz von § 6 Absatz 4 wird mit 45:20 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


II. Keine Wortbegehren


III. Keine Wortbegehren


IV. Keine Wortbegehren


://: Somit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Ursula Fehr, Landeskanzlei



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