Protokoll der Landratssitzung vom 30. Januar 2014

Nr. 1733

Kommissionspräsident Philipp Schoch (Grüne) führt in den Sachverhalt ein. Die ARA Basel der ProRheno AG reinigt das Abwasser der Gemeinden Birsfelden, Binningen, Bottmingen, Oberwil und Allschwil sowie aus der Stadt Basel. Die Anlage aus dem Jahr 1982 muss saniert werden. Die heutige Reinigungsleistung der ARA ist ungenügend. Probleme bereiten vor allem Stickstoff und Mikroverunreinigungen, zum Beispiel aus Medikamenten, sprich Hormone. Heute können diese Stoffe zu wenig oder gar nicht herausgefiltert werden. Die Umweltschutz- und Energiekommission ist überzeugt vom Projektierungskredit. Sie betont nochmals, dass eine Vergabe von Aufträgen an Baufirmen nicht zulässig ist, bevor Landrat und Grosser Rat dem Baukredit zugestimmt haben. Die Abwasserreinigungsanlagen werden über Gebühren finanziert. Auch die ganze Investition für die Sanierung sowie für die Projektierung, um die es heute geht, kann über Gebühren finanziert werden. Der Anteil des Kantons Basel-Landschaft für die Projektierung beläuft sich auf 2,2 Millionen Franken. Die Gesamtkosten der Projektierung betragen 13,1 Millionen Franken. Man spricht von Gesamtinvestitionskosten von bis zu 260 Millionen Franken für die Sanierung der Anklage. Man sieht an diesen Beträgen, dass eine saubere Projektierung besonders wichtig ist. Die UEK empfiehlt dem Landrat Zustimmung zum Projektierungkredit.


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- Eintretensdebatte


Thomas Bühler (SP) stellt fest, beim Anblick der leeren Reihen im Saal komme ihm der Verdacht, dass bei gewissen Kreisen ein Missmut darüber besteht, dass hier gewissermassen schon etwas Fusioniertes behandelt wird, nämlich die fusionierten Abwässer eines Teils des Kantons Baselland mit denen eines Teils des Kantons Basel-Stadt. Dies geschieht seit mehr als 30 Jahren. Nach dieser langen Zeit muss man die fusionierten Abwässer wieder einmal prüfen und die Reinigungsanlage generalüberholen und sanieren. Die Vorlage ist für die SP-Fraktion eine gute Vorlage. Es ist speziell, dass hier beide Kantone beteiligt sind, Basel-Stadt etwas mehr, weil jener Kanton auch etwas mehr zur Fusionsmenge beiträgt. Wenn man die Anlage saniert, muss man selbstverständlich die neuen gesetzlichen Vorschriften mitberücksichtigen. Man hat eine grosse und anspruchsvolle Arbeit vor sich; die Sanierung muss auf einem engen Gebiet stattfinden, auf dem man keine grossen Provisorien errichten kann; und das Ganze muss im laufenden Betrieb passieren. Es ist daher richtig und notwendig, eine sorgfältige Planung aufzustellen, die ihre Zeit braucht und auch das Geld kostet, welches die Vorlage ausweist. Die SP-Fraktion stimmt einstimmig zu.


Hansruedi Wirz (SVP) möchte nicht auf die einleitende Bemerkung seines Vorredners eingehen, sondern sich auf die Sache konzentrieren. Es gab in letzter Zeit wiederholt Vorlagen zu Kläranlagen. Einerseits kommen diese ins Alter, und wenn sie saniert werden müssen, werden sie auch gleich mit den neuen technischen Möglichkeiten ausgerüstet. Das ist jedes Mal eine teure Angelegenheit. Wie erinnerlich, hat die ARA in Bubendorf vor nicht langer Zeit etwa 50 Millionen gekostet. Schwierig ist immer die Entscheidung, ob man einen günstigen Opel oder einen teuren Ferrari anschafft. Man ist den Planern ausgeliefert und muss ihnen vertrauen, dass sie im Sinne des Kantons handeln. Aber wie Philipp Schoch sagte, die Vorlage war in der Kommission eigentlich unbestritten. Die Massnahme ist nötig, und es macht auch Sinn, dass man sie gemeinsam an jenem Ort saniert. Die SVP stimmt der Vorlage zu.


Christof Hiltmann (FDP) kündigt auch für die FDP Zustimmung zur Vorlage an, die der Sache nach unbestritten sei. Zu denken gab der FDP eine verfahrenstechnische Frage, die sie hiermit auch nicht zum ersten Mal stellt im Zusammenhang mit Kläranlagen, sondern sicher schon das dritte Mal: Wieso werden diese Projekte nicht der Bau- und Planungskommission zugewiesen? Im Grundsatz sind sie genau gleich zu beurteilen wie ein Schulhausneubau oder eine Schulhausrenovation. Es muss der Bedarf abgeklärt werden, und bei der Umsetzung ist die BUD verantwortlich, und die entsprechende Kommission wäre die Bau- und Planungskommission. Der Votant stellt diese Frage nun erneut und hofft auf eine Antwort, aufgrund derer er versteht, wieso Kläranlagen einen Sonderfall darstellen.


Elisabeth Augstburger (EVP) stellt fest, dass man es mit einer sehr guten Vorlag des AIB zu tun hat. Durch die geplante Änderung des Gewässerschutzgesetzes ab 2015 braucht es auch bei der ARA Basel Massnahmen, damit die Grenzwerte eingehalten und Stickstoffverbindungen und Mikroverunreinigungen entfernt werden können. Der Bau wird dann bis circa 2024 unter laufendem Betrieb stattfinden und entsprechend anspruchsvoll werden. Die verschiedenen Mitarbeiter mit ihrer grossen Erfahrung werden das aber im Griff haben. Auch für die CVP/EVP-Fraktion ist es wichtig, dass mit dieser Vorlage Vergabeanträge geplant, aber keine Vergabungen vorgenommen werden. Die Fraktion unterstützt den Projektierungskredit von 2,2 Millionen Franken und die Anträge der UEK.


Rahel Bänziger (Grüne) teilt mit, sie habe sich auch Gedanken über die leeren Reihen gemacht, sie sei aber zu einem anderen Schluss gekommen als Thomas Bühler: Wegen der lang dauernden Debatte über die Fusionsinitiative konnten sich viele Ratsmitglieder nicht früher eine WC-Pause genehmigen. Dies holen sie jetzt nach und beschäftigen so die ARA - womit man zurück beim Thema ist. Die Grünen stimmen dem Projektierungskredit zu und sind sehr glücklich darüber, dass die beiden Kantone Baselland und Basel-Stadt ihr Möglichstes tun wollen, um die jetzt strengeren gesetzlichen Grenzwerte möglichst bald einhalten zu können. Die Grünen unterstützen die Pläne zur Aufrüstung der ARA, dies vor allem damit die Mikroverunreinigungen, die sehr schädlich sind, sowie die Stickstoffverbindungen aus dem Abwasser entfernt werden können. Damit wird die Umwelt nachhaltig geschont; und das Wasser, auch das, das man durch den Rhein exportiert, wird sauberer. Dass mit der geplanten Faulungsanlage auch noch Energie gewonnen werden kann, ist ein zusätzlicher Pluspunkt; und diese Energie wird genau in der ARA auch wieder gebraucht. Die Grünen danken der BUD für die wirklich sehr gut ausgearbeitete Vorlage; sie werden ihr zustimmen.


Daniel Altermatt (glp) kündigt auch für die BDP/glp-Fraktion Zustimmung an. An Christof Hiltmann gewandt stellt er fest, die UEK sei immer froh, wenn sie auch einmal etwas Handfestes beraten kann. Doch im Ernst, es gibt Gründe, eine solche Vorlage in die UEK zu geben. Es handelt sich um ein unbestrittenes Projekt, an dem der Kanton Basel-Landschaft mit etwa 18 Prozent beteiligt ist. Die Sanierung ist notwendig, damit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Es handelt sich um eine in der Darstellung sehr detaillierte und fundierte Vorlage, die auch in der Kommission sehr gut begründet wurde. Bemängelt wurde in der Kommission, dass die Darstellung der Kosten verwirrend sei. Diese berücksichtigen im Landratsbeschluss einen Unsicherheitsfaktor von +30%, was für Baselbieter Verhältnisse unüblich ist. Demgemäss hat die UEK in Ziff. 1 des LRB den Zusatz «inkl. +30%» gestrichen.


Kommissionspräsident Philipp Schoch (Grüne) geht auf die von Christof Hiltmann gestellt Zuständigkeitsfrage ein und verweist auf § 38 der Geschäftsordnung des Landrats, wo die Zuständigkeiten der UEK geregelt sind. Unter Punkt d ist dort der Gewässerschutz aufgeführt. Bei einer ARA geht es grundsätzlich um den Gewässerschutz. Der Kommissionspräsident versichert Christof Hiltmann, dass die UEK ausreichend Kompetenzen hat, um die anfallenden Fragen beurteilen zu können. Im letzten Projekt, in dem es um eine ARA ging, hat die UEK neue Standards gesetzt in Bezug auf das kritische Hinterfragen von Betonkubaturen etc.; und sie wird auch das vorliegende Geschäft bewältigen. Philipp Schoch schlägt vor, dass die BPK dann, wenn es um den Baukredit für die Anlage geht, einen Mitbericht verfasst.


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) kündigt an, man werde die Frage der Überweisung auch im Büro nochmals besprechen.


://: Das Eintreten ist unbestritten.


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- Detailberatung


Es gibt keine Wortbegehren.


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Beschlussfassung


://: Der Landrat beschliesst den Landratsbeschluss über die Projektierung der Erweiterung der kommunalen Kläranlage ARA Basel der Pro Rheno AG mit 69:0 Stimmen. [ Namenliste ]


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Landratsbeschluss
über Projektierung der Erweiterung der kommunalen Kläranlage ARA Basel der Pro Rheno AG; Ausgabenbewilligung für die Ausarbeitung des Projekts für den Bau einer Anlage zur Stickstoffreduktion, zur Reduktion von Mikroverunreinigungen und zum Bau einer Faulung


vom 30. Januar 2014


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei



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