Protokoll der Landratssitzung vom 30. Januar 2014

Nr. 1746

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) informiert, dass mit dieser Vorlage zwei Änderungen im Anmeldungs- und Registergesetz beantragt werden. Die eine Änderung betrifft den Anschluss des Krebsregisters beider Basel an das Kantonale Personenregister. Die andere Änderung regelt die Erhebung von Name und Vorname der Eltern niedergelassener Personen. Die Kommission nahm zustimmend von den Erwägungen Kenntnis, welche die Gesetzesänderungen nötig machen. Das Anmeldungs- und Registergesetz regelt detailliert, welche Amts- und Dienststellen grundsätzlich berechtigt sind, Daten im Register abzurufen. Das Krebsregister hat die Aufgabe, bösartige Tumore bei den Einwohnerinnen und Einwohnern zu erfassen. Es dient als Messinstrument, um den Effekt der ärztlichen Bemühungen zu erfassen. Bisher mussten die Todesfallmeldungen mittels Einzelanfragen bei den Einwohnergemeinden beschafft werden. Um diesen grossen Aufwand zu minimieren, soll das Krebsregister an das Personenregister angeschlossen werden.


Die zweite Korrektur, die mit dieser Vorlage erfolgt, betrifft jene Angaben, welche die Gemeinden zur Identifikation von Personen bei der Niederlassung benötigen. Mit der Einführung der neuen Versichertennummer - an Stelle der AHV-Nummer - hat man vor ein paar Jahren auf die Erhebung von Angaben zu eigenen Eltern und Kindern (Vorname, Name, Geburtsdatum) verzichtet. Nun hat sich inzwischen gezeigt, dass mindestens Namen und Vornamen der Eltern wieder erfasst werden müssen.


Die Finanzkommission beantragt einstimmig, mit 13:0 Stimmen, den Änderungen des Anmeldungs- und Registergesetzes zuzustimmen.


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- Eintretensdebatte


Dieter Epple (SVP) findet es sinnvoll, dass das Krebsregister beider Basel in das Anmelde- und Registergesetz aufgenommen wird. Die SVP stimmt den Änderungen zu.


Mirjam Würth (SP) sagt, dass auch die SP dieser sinnvollen Vereinfachung einstimmig zustimmt.


Michael Herrmann (FDP) ist der gleichen Meinung und gibt die Unterstützung seiner Fraktion bekannt.


Claudio Botti (CVP) lapidar: dito. Er fragt sich aber, ob es in § 2 Absatz 3 Buchstabe c nicht «Erziehungsberechtigte» heissen müsste statt «Eltern».


Klaus Kirchmayr (Grüne) gibt die Unterstützung der Grünen bekannt.


://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.


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- Detailberatung


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) weist darauf hin, dass man die von Claudio Botti aufgeworfene Frage für die zweite Lesung klären werde.


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- 1. Lesung


I. Kein Wortbegehren


§ 2 Kein Wortbegehren


§ 14 Kein Wortbegehren


II. Kein Wortbegehren


://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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