Protokoll der Landratssitzung vom 30. Januar 2014
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2013-276 vom 20. August 2013 1. Lesung] Vorlage: Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft: Bioabfälle effizient verwerten - Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission vom 2. Dezember 2013 - Beschluss des Landrats vom 30. Januar 2014: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Kommissionspräsident Philipp Schoch (Grüne) sagt, dass heute biogene Abfälle aus Haushalt, Garten und Grossküchen nicht nur kompostiert, sondern auch energetisch genutzt werden können. Die gesetzliche Anpassung an diesen Trend steht nun an. Die Umweltschutz- und Energiekommission beantragt einstimmig die Änderung des Umweltschutzgesetzes.
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- Eintretensdebatte
Susanne Strub (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion einstimmig für diese Gesetzesänderung ist und damit auch die Abschreibung des Postulats von Thomas de Courten befürwortet.
Thomas Bühler (SP) gibt bekannt, dass die SP einstimmig die von der UEK vorbesprochene Lösung unterstützt.
Die CVP/EVP-Fraktion ist ebenfalls für die Änderung, sagt Christine Gorrengourt (CVP).
Die Grünen begrüssen die effizientere Verwendung von biogenem Abfall, sagt Rahel Bänziger (Grüne). Die dezentrale Sammlung und Kompostierung organischer Abfälle entspricht nun wirklich nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Unterstützt wird daher vor allem das Unterfangen, das Gesetz zugunsten der Vergärung und der Energiegewinnung anzupassen. In der Priorisierung der Verwertungsmethoden wird noch immer das dezentrale Kompostieren noch vor der Vergärung und dem zentralen Kompostieren angegeben. Da die beiden Methoden in Bezug auf die Ökobilanz jedoch sehr nahe beieinander liegen, hätten die Grünen eine höhere Priorisierung der Vergärung, bei der zusätzlich Energie gewonnen werden kann, lieber gesehen. Trotzdem ist ihre Fraktion sehr zufrieden mit der Gesetzesänderung, der sie auch zustimmen werden.
Daniel Altermatt (glp) findet, dass durch eine kleine Adaption im Rahmen der Kommissionsberatung nun ein sehr offenes und liberales Gesetz entstanden ist; eines, das den Rahmen definiert, ohne unnötige Vorschriften zu machen, und so ein situatives, vernünftiges Handeln ermöglicht. Die glp/BDP-Fraktion empfiehlt das Gesetz zur Annahme.
://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.
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- 1. Lesung ; Detailberatung
I. Kein Wortbegehren
§ 20 Kein Wortbegehren
§ 22 Kein Wortbegehren
II. Kein Wortbegehren
://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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