Protokoll der Landratssitzung vom 30. Januar 2014
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2013-390 vom 5. November 2013 Vorlage: Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet (bisher Ökologischer Ausgleich): Weiterführung Verpflichtungskredit 2014 - 2017 - Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission vom 23. Dezember 2013 - Beschluss des Landrats vom 30. Januar 2014: < beschlossen [FFR] > > Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Philipp Schoch (Grüne) fasst zusammen, dass 80 % der Baselbieter Landwirte sich bereits an diesem Programm beteiligen. Bis heute sind 10% der Landwirtschaftsfläche als «Biodiversitätsflächen» geschützt. Damit die Biodiversität gewahrt werden kann, sollen laut Bund 15 bis 20% aller Flächen zur Verfügung stehen. Für die Ertragsausfälle und die Pflege der Flächen von Bäumen und Sträucher werden die Landwirtinnen und Landwirte entschädigt. Dies ist in der Umsetzung sehr komplex und für die Bauern nicht immer einfach zu bewerkstelligen. Um das Angebot übersichtlich zu machen sowie Transparenz und Qualität zu gewährleisten, werden zusätzliche personelle Ressourcen benötigt. Der Bund fördert das Programm mit rund 33 Millionen Franken. Der Kanton Basel-Landschaft beteiligt sich mit 5.1 Millionen.
Die Umweltschutz- und Energiekommission (UEK) beantragt mit 8:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Zustimmung zum Verpflichtungskredit. Es wurde aber auch die Frage gestellt, was passiert, wenn der Bund nicht zahlt? Das Programm müsste dann neu diskutiert werden. Das ist bei allen Projekten mit Bundesmitteln der Fall. Der Kanton ist auf jeden Fall nicht verpflichtet, den Anteil des Bundes zu übernehmen - was auch dessen Mittel in diesem Bereich masslos übersteigen würde. Es handelt sich hier nicht um eine neue Erkenntnis. Der Kommissionspräsident möchte dies nur im Hinblick auf die kommenden Anträge zu diesem Thema einleitend klarstellen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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- Eintretensdebatte
Hansruedi Wirz (SVP) sagt, die Vorlage habe in der UEK wesentlich mehr zu diskutieren gegeben, als die Vorlage zum Naturschutz im Wald. Dies obwohl die Verteilung zwischen Bund und Kanton gerade umgekehrt ist. In diesem Falle sind es gut 90 Prozent, die der Bunde bezahlt und etwa 10 Prozent der Kanton. Es ist keine neue Subventionierung, sondern die Weiterführung des ökologischen Ausgleichs in der Landwirtschaft. Im Zusammenhang mit der neuen Agrarpolitik 2014-2017 wurde dieser Bereich ausgebaut. Dem entsprechend sind auch die Beiträge angehoben worden. Die Verteilung zwischen Bund und Kanton wurde ebenfalls angepasst - zugunsten der Kantone. Es soll keine agrarpolitische Debatte geführt werden. Er möchte aber auf ein paar problematische Punkte aufmerksam machen, die es in der Landwirtschaft in diesem Zusammenhang gebe. Es ist stossend, dass innovative Bauern, produzierende Bauern, Bauern, die Arbeitsplätze zur Verfügung stellen und Lehrlinge ausbilden, die Steuern bezahlen, eher gestraft werden in diesem System, im Gegensatz zu anderen Arten von Betriebsführungen. Das ist schwer nachvollziehbar. Es wurde gesagt, dass die vertraglichen Flächen von 10 auf 13 Prozent gesteigert werden sollen. 80 Prozent der Betriebe beteiligen sich. Dem Bericht ist nicht zu entnehmen, dass jeder Bauer zusätzlich noch 5 Prozent Ökofläche ausweisen muss, unabhängig von diesen Programmen. Als Beispiel seien hier die Hochstammbäume angeführt. Es gibt immer mehr ungepflegte Bäume, die unterstützt werden. Das ist alles legal, aber mit Problemen verbunden. Schädlinge und Krankheiten können sich gut vermehren. Baumhygiene spielt eine grosse Rolle. Er achte beim Schneiden der Bäume darauf, dass es keine Fruchtmumien des letzten Sommers an den Bäumen habe. Aber wie viele Bäume werden im Baselbiet noch gepflegt? Das ist betrübend. Im Vergleich mit anderen Obstbauregionen ist festzustellen, dass es sonst nirgends so viele ungepflegte Obstbäume gibt wie hier. Auf der einen Seite werden immer mehr Pflanzenschutzmittel verboten, andererseits steigt die Problematik mit neuen Schädlingen, die in die Schweiz eingeführt werden. Seit ein paar Jahren gibt es die Kirschessigfliege. Die Kirschenfliege ist bekannt. Sie kann vier Wochen vor der Ernte bekämpft werden. Damit hat es keine Würmer in den Kirschen. Die Kirschessigfliege geht viel näher am Zeitpunkt der Ernte in die reifen Früchte hinein. Sie befällt nicht nur Kirschen sondern auch Beeren und Trauben. Die Forschungsanstalt [Agroscope] empfiehlt den Bauern zur Bekämpfung der Kirschessigfliege folgendes:
« Wird in Fallen die Fliege nachgewiesen, so werden zwei Bekämpfungsstrategien angewendet. Einerseits wird auf präventive Massnahmen wie das rasche Einsammeln von beschädigten und heruntergefallenen Früchten gesetzt, andererseits auf kurze Intervalle zwischen den Ernten, um überreife Früchte zu vermeiden.»
Er ruft ins Bewusstsein, was es in diesem Zusammenhang bedeute, wenn viele Bäume nicht mehr geerntet werden. Diese werden aber trotzdem unterstützt. Das Zusammenlesen der heruntergefallenen Früchte minimiert den Druck dieses Schädlings. Das zeigt, wie problematisch die Situation ist.
Die SVP-Fraktion wird der Vorlage grossmehrheitlich, wie bei den Bächen - zum Teil mit Zähneknirschen -, zustimmen. Auch der 100%-Stelle, welche Teil der Vorlage ist, wird zugestimmt. Kontrolle ist wichtig. Am Schluss soll sichtbar sein, was das Programm bringt. Er sagt, er habe den Antrag eingereicht, nicht den Brutto- sondern den Nettokredit zu sprechen. Einige in der SVP-Fraktion haben sich am Wort voraussichtlich - dass der Bunde voraussichtlich auch bezahle - gestört. Deshalb war die Absicht, das umzukehren.
Thomas Bühler (SP) entschuldigt sich, dass ein Primarlehrer nicht die gleiche Flughöhe der Fruchtfliegen einnehmen könne, wie der Profi. In der Fraktion wurde bewusst entschieden, dass nicht der Profi Hannes Schweizer die Fraktionsmeinung vertritt, sondern der gewöhnliche Primarlehrer.
Die Fraktion der SP ist klar für das Eintreten. Sie ist überzeugt, dass diese Beiträge an Biodiversität und Landschaftsqualität eine gute Sache sind. Sie sind seit 1989 bekannt. Die Erfolge sind so, dass die Fraktion überzeugt ist, dass das Programm weitergeführt wird. Die Landwirte verdienen es, eine Entschädigung zu bekommen, dass sie gewisse Flächen in ihrem Gebiet nicht so intensiv bewirtschaften dürfen. Es besteht ein Druck, auch in der Landwirtschaft. Ein räumlicher Druck, der so ist, dass hier und dort auch noch Flächen für Biodiversität ausgespart werden dürfen. Dass die Landwirte dafür eine Entschädigung erhalten, ist richtig. Die Entschädigung des Kantons ist nicht viel grösser, als sie bisher war. Beim Kanton fallen über die vier Jahre gesehen etwas mehr als 5 Millionen Franken an. Das ist berechtigt. Der andere Teil ist die Landwirtschaftspolitik des Bundes. Die SP-Fraktion sieht es nicht als zielführend an, hier die große Landwirtschaftsdebatte loszutreten. Die SP-Fraktion macht sich nicht die Illusion, dass diesbezüglich viel zu bewegen ist, wenn der Landrat etwas anderes beschliesst. Wenn eine Kürzung des Kantonsbeitrags beschlossen würde, werden die Bauern bestraft, weil es damit insgesamt weniger gibt. Die SP - vielleicht kann die Presse das schreiben - unterstützt die Bauern. Die SP-Fraktion wird Kürzungsanträge entsprechend ablehnen. Bezüglich des SVP-Antrags wäre eine finanzrechtliche Klärung seitens der Regierung wünschenswert. Es ist für alle im Landrat klar, dass der Kanton 5 Millionen - bei der glp vielleicht ein bisschen weniger - ausrichten will und nicht 38 Millionen.
Christoph Buser (FDP) gibt bekannt, dass die FDP der Kreditvorlage zustimmen werde. Er führt aus, dass in der Kommission recht lange über die Vorlage gesprochen worden sei. Es wurde ein Antrag behandelt, der weitere Abklärungen der Verwaltung bezüglich möglicher Kostenkürzungen verlangt hätte. Es ging nicht in erster Linie darum Kosten zu kürzen, sondern es gab neben den Einwänden von Hansruedi Wirz weitere. Es ist ein verleitendes Konstrukt. Wenn der Kanton etwas gibt, gibt es auch etwas vom Bund. Und deshalb soll etwas gemacht werden. Sonst gehen Bundesgelder verloren. Der Landrat wird in Kürze über etwas grösseres Abstimmen, wo es auch Bundesgelder gibt und ob da immer alles richtig ist, sei dahingestellt. Nicht in der Vorlage, sondern in der Denkweise. Die Alarmglocken haben zu leuten begonnen , als in der Kommission Aussagen zu Erfahrungen in den Gemeinden gemacht worden sind. Es wurde festgestellt, dass nach Projekten gesucht wird. Als von Flughöhen gesprochen wurde, sei ihm Lord Castlepool in den Sinn gekommen. Das ist der, der im Winnetou-Film mit dem Schmetterlingsnetz herumrennt. Dies weil der Eindruck entsteht, dass es zu wenig Projekte gibt. Voraussichtlich gibt es diese Projekte. Konkretere Abklärungen wären wünschenswert gewesen. In der Kommission ist die FDP-Fraktion damit nicht durchgedrungen. Eine Ehrenrunde ist nicht angebracht und deshalb wird die FDP mit ein bisschen Zähneknirschen zustimmen.
Elisabeth Augstburger (EVP) sagt, dass das thematisierte Programm auf Erfolgskurs sei. Um die 80 % der Landwirte beteiligen sich an diesem Programm. Mit 721 Bewirtschaftern konnten Verträge abgeschlossen werden. Über 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind vertraglich geschützt. Es ist positiv, dass verschiedene gefährdete Arten wieder stabile Populationen aufweisen. Das Programm hat sich bewährt. Es sind weitere Anstrengungen notwendig, um die Umweltziele Landwirtschaft zu erreichen, um noch mehr Biodiversitätsförderflächen mit hoher Qualität zu sichern. Mit der neuen Agrarpolitik will sich der Bund noch mehr engagieren wie bisher und beteiligt sich mit einem grossen Beitrag, der ja in der Zwischenzeit bereits bewilligt worden ist. Die Landschaftsqualitätsbeiträge für verschiedene Elemente wie z. B. Obst/Rebbau, Hecken etc. geben sicher noch mehr Schubkraft und motivieren, die zusätzlichen Bundesbeiträge für das Baselbiet zu generieren, auch zugunsten unserer Landwirte und zur Förderung der Artenvielfalt und Landschaft. Mit diesen Beiträgen können Bauern auch besser überleben. Die CVP/EVP-Fraktion hat zwei Anliegen. Es ist es wichtig, dass das System der Beitragszahlungen für die Landwirte nicht noch komplexer wird. Zweitens ist es wichtig, dass z. B. die Bäume genügend gepflegt werden, um keinen negativen Einfluss auf die intensiv bearbeiteten Plantagen haben können. Die CVP/EVP-Fraktion ist gespannt, wie sich die neue Agrarpolitik auch im Baselbiet auswirkt. Sie unterstützen auch die Bauern - das dürfe die Presse gerne schreiben- und die verschiedenen Anträge der UeK, wobei ein Vorbehalt bezüglich Punkt 1 des Landratsbeschlusses gemacht werden muss. Dazu wurde ein Antrag eingereicht. Das Ziel des Antrages ist das finanzielle Engagement des Bundes zu unterstreichen. Dazu soll der folgende Satz als 1.2 eingefügt werden: «Die Kreditbewilligung erfolgt unter der Bedingung, dass die Bundesgelder gesprochen werden.»
Sämtliche Kürzungsanträge werden von der CVP/EVP-Fraktion abgelehnt.
Rahel Bänziger (Grüne) stellt zu Beginn zuhanden der Press klar, dass die Grünen die Bauern selbstverständlich auch unterstützen [lacht] . Die Grünen stimmen dem Verpflichtungskredit selbstverständlich zu. Alles andere wäre eine grosse Überraschung gewesen.
Die neue Agrarpolitik des Bundes ändert das System der Direktzahlungen grundsätzlich. Neu werden Leistungen zugunsten der Versorgungssicherheit des Landes geleistet und diese werden zusätzlich an den Umweltschutz geknüpft. Beides wird fast gleichwertig gewichtet. Das Ziel heisst, dass es mehr Biodiversitätsflächen gibt und diese eine höhere Qualität haben. Dies ist bedeutet, dass wir unserer Umwelt, wenn auch staatlich verpflichtet, vermehrt Sorge tragen müssen. Dies begrüssen die Grünen natürlich sehr.
Mit der neuen Agrarpolitik wird die Ausrichtung der Subventionen komplexer. Das wurde schon gesagt. Das sollte nicht noch weiter steigen. Es braucht Einiges an Durchblick um sich im Subventionsdschungel zurechtfinden. Es gibt nämlich Qualitätsbeiträge vom Bund, Vernetzungsbeiträge vom Kanton und Landschaftsqualitätsbeiträge, welche auch vom Kanton kommen. Dazu muss aber das Konzept zuerst ausgearbeitet werden. Damit die Bauern wegen all der verschiedenen Subventionszahlungen nicht den Überblick verlieren, wird in der Vorlage eine befristete 100%-Stelle beantragt. Die Grünen erachten diese Stelle als sinnvoll und werden der Stelle und dem Verpflichtungskredit zustimmen.
Die Kürzungsanträge der glp werden die Grünen ablehnen. Beim SVP-Antrag haben die Grünen ein Fragenzeichen, weil wenn der Bund das Geld nicht spricht, die Vorlage sowieso obsolet würde. Es war auch bei anderen Vorlagen mit Bundesgeldern nicht Usanz, dies entsprechend dem SVP-Antrag darzustellen. Die Grünen hören sich dazu gerne die Stellungnahme des Regierungsrats an.
Daniel Altermatt (glp) sagt, dass er nach seinen Vorredner ein ganz einsamer Prediger in der Wüste sein werde. Er macht es aber trotzdem. Die BDP/glp-Fraktion hat ein ernsthaftes Problem mit dieser Vorlage. Es geht nicht um die Stossrichtung. Es geht nicht um die Sache an sich. Von dieser ist die Fraktion auch überzeugt. Es geht einzig und alleine um die Umsetzung. Das Problem ist das folgende: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Bund eine Verschiebung im Personalaufwand macht. Er behält etwa 12 Stellen für sich und die Kantone müssen neue schaffen. Das gehört zum Spiel und muss akzeptiert werden. Auch ein Problem ist, dass das ganze eine relativ überstürzte Geschichte ist. Die Umsetzung sollte bereits seit dem 1. Januar laufen. Es war aber zeitlich gar nicht möglich, diese Vorlage durch das Parlament zu bringen. Auch in der Kommission musste die Vorlage sehr kurzfristig durchgepeitscht werden. Die ganze Übungsanlage ist aus Sicht der Fraktion so, dass der Bund ein Kredit gesprochen hat und den Kantonen gesagt hat, was in etwa ihr Anteil wäre. Für den Kanton Basel-Land wären für die vier Jahre circa 33 Millionen vorgesehen. Der Kanton muss nun die Mittel aufbringen, dass die Subvention abgeholt werden kann. Das heisst, dass das ganze Projekt auf Grund des Angebots aufgegleist wurde und nicht auf Grund des Bedarfes. Und damit hat die BDP/glp-Fraktion das grosse Problem. Dazu kommt noch, was Rahel Bänziger auch schon gesagt hat, dass die Kriterien, nach denen die Subventionen vergeben werden sollen, überhaupt nicht definiert sind. Die werden erst ausgearbeitet und sollten bis April oder Mai bekannt sein. Der Landrat beschliesst demnach einen Kredit ohne eine Ahnung zu haben, auf Grund welcher Kriterien die Gelder nachher vergeben wird. Das führt zum ersten Antrag. Es darum, nicht einen Vierjahreskredit zu bewilligen, sondern dass eine erste Tranche für das erste Jahr bewilligt wird, damit danach die Verwaltung sagen kann, sie kenne nun die Kriterien und den Bedarf. Sie könnte einigermassen abschätzen, was wirklich verlangt wird, wie viele Leute sich daran beteiligen wollen und nach den entsprechenden Konditionen mitspielen. Sie sehen den Antrag oben angeschlagen. Im Wesentlich soll die erste Jahrestranche, eine Spur reduziert - sie ist nämlich zu hoch angesetzt -, bewilligt werden. Der Rest käme nachher. Das wäre der wichtigste Antrag. Falls eine Teilung nicht möglich wäre, würde die Fraktion beantragen, den Vierjahreskredit zu kürzen. Und zwar den Subventionsanteil um etwa 15 Prozent, weil davon ausgegangen werden kann, dass das Geld nicht ausgeschöpft wird. Deshalb gibt es keinen Grund, die ganzen 5.1 Millionen zu blockieren. Sollte es so weit kommen, dass das Programm einen solchen Zulauf hat und die 5.1 Millionen tatsächlich ausgegeben werden müssten, könnte ein Nachtragskredit beantragt werden.
Hannes Schweizer (SP) erklärt, dass er in der Fraktion gesagt habe, er gehe in den Ausstand, weil er aus diesem Programm Gelder für Abgeltungen von ökologischen Leistungen erhalte. Er habe sich erinnert an die Voten der SVP, die immer die Ausstandspflicht einfordern würden. Aber offensichtlich gilt das nur für gewisse Berufsgruppen. Da Hansruedi Wirz gesprochen habe, nimmt er sich das Recht heraus, sich dazu zu äussern, ohne sich am Schluss an der Abstimmung zu beteiligen. Es muss in drei bis vier Punkten Klarheit geschaffen werden.
Es werde nicht mehr von Subventionen gesprochen in der Landwirtschaft, sagt er zu Rahel Bänziger. Schon gar nicht, wenn es um die Erbringung von ökologischen Leistungen geht. Das sind Abgeltungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen, die nicht nur den Bauern zugute kommen, sondern auch der Bevölkerung und der Biodiversität. Wenn Hansruedi Wirz die laufende Entwicklung als stossend empfindet, weil er eine produzierende Landwirtschaft möchte, so hat dies absolut nicht mit dieser Vorlage zu tun. Das hat auch nichts mit der Agrarpolitik 2014-2017 zu tun. Er produziere gesunde Nahrungsmittel, intensiv Lebensmittel, bilde Lehrlinge aus und beteilige sich trotzdem daran. Die Beteiligung ist unabhängig von den Direktzahlungen, die die Bauern vom Bund erhalten. Die Projekte sind ausgeschieden worden in den Gemeinden; in den kommunalen Landschaftsplanungen. Die Projekte sind auf freiwilliger Basis - das gilt es zu betonen - unter Schutz gestellt worden. Am Anfang stand zur Diskussion, die Landwirtschaft zu verpflichten, diese Objekte unter Schutz zu stellen mit Ertrags- und damit auch wirtschaftlichen Einbussen. Es kam die Phase, in der gesagt wurde, dass das abgegolten werden müsse. Der Kanton ist eingesprungen, um die Leistungen für die wertvollen Objekte in der Kulturlandschaft abzugelten. Das ist nicht wie bei den Direktzahlungen des Bundes, in denen mit der neuen Agrarpolitik 2014-2017 60 Prozent in die Produktion fliessen. Landschaftsqualitätsbeiträge machen ein Prozent der Direktzahlungen aus, um das Verhältnis aufzuzeigen. Es ist nicht einfach eine Ökologisierung der Landwirtschaftspolitik im Gange, Hansruedi Wirz.
Bei einem Franken, der im Rahmen des Bruttokredits von 35 Millionen gesprochen, zahlt 90 Rappen der Bund und 10 Rappen der Kanton. Das ist in etwa das Verhältnis. Vor 14 Tagen war es umgekehrt. Beim Naturschutz im Wald bezahlt der Kanton80 Rappen und 20 Rappen der Bund. Das ist ohne Diskussion durch gegangen, obwohl es sich dabei um eine versteckte Quersubvention von Bürgergemeinden handelt.
In diesem Fall ist die Leistung erbracht. Es ist deshalb nicht einzusehen, weshalb ausgerechnet die glp - ich habe ihr Parteiprogramm nicht gelesen, aber offensichtlich ist eine starke Veränderung im Gange - solche Kürzungsanträge stellt. Das ist unverständlich. Umso mehr wenn der Antrag von einem Kommissionsmitglied kommt, mit dem die Diskussionen in der Sitzung geführt wurden. Es ist deshalb fragwürdig, wenn mit dieser wahnsinnig komplizierten Antragsformulierung fast schon in die Detailberatung hineingegangen wird. Das ist mühsam und eher unüblich für die Kommissionsarbeit der UEK.
Hansruedi Wirz (SVP) erklärt Hannes Schweizer, dass er nicht in den Ausstand müsse, weil er in diesem Programm nicht mitmache. Er habe gesagt, er erlaube sich ein paar Gedanken zur Agrarpolitik 2014-2017 darzulegen. Er habe aufgezeigt, was das Programm gleichwohl für Auswirkungen haben könne für die, die produzieren müssen.
Die SVP lehnt die Anträge der glp ab. Wenn hier ein Franken gespart wird, kommen sieben bis acht Rappen zu Regierungsrat Anton Lauber und der Rest geht zu Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Er macht beliebt, die Anträge seien abzulehnen und der Vorlage, wie sie vorliege, sei zuzustimmen. Zum Antrag der SVP wird die Regierungsrätin Sabine Pegoraro noch etwas sagen.
Susanne Strub (SVP) sagt, dass sie sich als Bäuerin das Recht herausnehme und auch noch zwei bis drei Sätze dazu sage. In den Ausstand zutreten wie Hannes Schweizer habe für sie nie zur Diskussion gestanden. Schlussendlich gehe es um das täglich Brot und ihren Betrieb, für den sie kämpfe. Sie habe eine Tochter, die Bäuerin werden wolle und sie möchte ihr den Hof gerne einmal übergeben, führt sie aus. Deshalb kämpfe sie für die ganzen Rahmenbedingungen. Sie bedankt sich für die Unterstützung der verschiedenen Fraktionen und merkt an, dass sie sich bildlich vorgestellt habe, wie die Kontrolleure durch das Land gehen würden und Schmetterlinge sammeln und suchen. Die Zeit sollte nicht kommen, in der der Kontrolleur durchs Land geht und die Bauern sucht. Die Bauern sollen überleben.
Daniel Altermatt (glp) weiss, dass er auf verlorenem Posten steht und in der Luft verrissen werde. Das ist überhaupt kein Problem. Als Grünliberaler sei er immer im Spannungsfeld zwischen grün und liberal. Er wisse, dass nur eine starke Organisation auch sozial sein könne und die Möglichkeit habe etwas zu unterstützen. Wenn kein Geld mehr da ist, kann nichts mehr gemacht werden. Darum immer dieses hin und her lavieren zwischen Geld ausgeben und sparen. Insbesondere wenn das Geld nicht da ist, gilt es zu erkennen, dass die CHF 5,1 Mio. letztendlich aufgenommen werden müssen. Das kann nicht aus Steuergeldern bezahlt werden.
Die Anträge seien so kompliziert, weil er die Worte von Hannes Schweizer in den Ohren gehabt habe, dass er genau sagen solle, was er wolle. Deshalb habe er einen Gegenantrag gestellt, welcher 1:1 den Antrag des Regierungsrats abbilde. Damit wird gezeigt, was genau eingekauft wird.
Brigitte Bos (CVP) stellt klar, dass sich nicht von der Partei sei, die liberal enthalte. Sie möchte aber trotzdem etwas zu bedenken geben. Die Kantonsfinanzen befinden sich in einer Situation, in der überlegt werden muss, wann wie viel für was ausgegeben wird. Dass die Bauern unterstützt werden sollen, ging aus allen Voten hervor. Sie schliesst sich dem an. Bezüglich des Inhalts der Vorlage sind sehr viele Fragen offen. Ein Kürzungsantrag wäre eine Möglichkeit. Ein Nachtragskredit könnte zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden. In Zeiten, in denen es dem Kanton finanziell nicht so gut geht, sind solche Gedanken absolut berechtigt.
Mirjam Würth (SP) weist darauf hin, dass in den letzten zwölf Jahren die Verwaltung in vorauseilendem Gehorsam den ökologischen Ausgleich zusammengestrichen habe. Jedes Mal ist es auf Betreiben der Bauern und der Umweltverbände gelungen, den Rat davon zu überzeugen, dass der ganze Betrag gesprochen werden müsse, weil dies gut investiertes Geld sei und damit sowohl den Bauern als auch der Landschaft geholfen werde. Diesmal unterbreitet die Verwaltung einen Vorschlag mit dem ganzen Betrag und nun kommt der Antrag aus dem Parlament, diesen zu kürzen. Das ist sehr schade. Zumal das Verhältnis 1:10 ist. Dass 80 Prozent der Bauern bei diesen Programmen mitmachen, ist ein riesiger Leistungsausweis. Sie ist fest davon überzeugt, dass die fünf Millionen gut investiert seien. Es ist schade, dass dieser Antrag von der glp gekommen ist. Beim Lesen habe sie gedacht, dass die GLP wohl noch zu wenig lange dabei um zu wissen, dass das mit dem ökologischen Ausgleich einfach anders funktioniert.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für die gute Aufnahme. Der Regierungsrat hat gerne gehört, dass alle Parteien die Bauern unterstützen. Zuhanden der Presse: Auch die Regierung unterstützt selbstverständlich die Bauern. Der Volkswirtschafts- und damit Landwirtschaftsdirektor hat den Auftrag erteilt, den Landrat daran zu erinnern, dass die Hauptaufgabe der Bauern nicht im Umweltschutz liege, sondern in der Produktion von Lebensmitteln. Das sollte nicht vergessen werden.
Zum Antrag der SVP-Fraktion, dass der Betrag nach dem Nettoprinzip ausgewiesen werden sollte: Im Finanzhaushaltsgesetz Paragraph 26 Absatz 1 steht ausdrücklich, dass das Bruttoprinzip angewendet werden muss. Der Finanzdirektor hat darauf hingewiesen, dass der Bund zahlen muss, wenn die Gelder bewilligt sind und der Kanton seinerseits seine Beiträge gesprochen hat. Die Bundesgelder für Direktzahlungen an die Landwirtschaft sind vom Bundesparlament für die Periode 2014-2017 bereits bewilligt. Es wird gebeten, die Anträge der glp ebenfalls abzulehnen, aus den Gründen, die genannt wurden. Es kann auf Seite 13 der Vorlage verwiesen werden, wo der ganze Meccano aufgeführt ist. Es ist so, dass für jeden Franken, den der Kanton ausgibt, neun Franken vom Bund zurück in den Kanton kommen. Dieser Mechanismus ist vorgeben. Wenn daran gerüttelt wird, funktioniert das System nicht mehr. Der Antrag auf Kürzung sollte deshalb abgewiesen werden. Die ganze Agrarpolitik ist kompliziert. Wenn daran etwas geändert werden soll, muss auf Bundesebene angefangen werden.
Die Regierung bittet ihrem Antrag zu folgen und entsprechend die Anträge abzulehnen. Das Nettoprinzip kann von Gesetzes wegen nicht angewendet werden.
Hansruedi Wirz (SVP) sagt, dass die SVP auf Grund der klaren gesetzlichen Lage den Antrag zurückzieht.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffer 1
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) liest die Ziffern 1-3 des Antrags der BDP/glp-Fraktion vor.
://: Der Antrag der BDP/glp-Fraktion, den Kredit zu kürzen wird mit 75:3 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. [ Namenliste ]
Daniel Altermatt (glp) zieht den zweiten Antrag zurück.
Elisabeth Augstburger (EVP) zieht den Antrag der CVP/EVP-Fraktion zurück.
Ziffern 2-5
keine Wortbegehren
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss mit 73:0 bei sechs Enthaltungen in der von der Umweltschutz- und Energiekommission beantragten Fassung zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend kantonales Naturschutzprogramm "Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet" (Ökologischer Ausgleich): Weiterführung Verpflichtungskredit 2014 - 2017
vom 30. Januar 2014
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Für die Weiterführung des Programms "Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet" wird für die Jahre 2014 bis 2017 ein Verpflichtungskredit von insgesamt CHF 38'242'000.-- bewilligt (Nettobelastung BL CHF 5'102'000.--, CHF 36'600'000.-- für Abgeltungsbeiträge, CHF 1'030'000.-- für die Erfolgskontrolle, CHF 12'000.-- für Kommissionsvergütungen und 600'000.-- für Lohnkosten).
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2.
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Die Kredittranchen werden wie folgt auf die Jahre 2014-2017 verteilt:
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- 2014: CHF 8'713'000.--
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- 2015: CHF 9'378'000.--
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- 2016: CHF 9'843'000.--
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- 2017: CHF 10'308'000.--
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3.
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Der voraussichtliche Bundesbeitrag in der Höhe von CHF 33'140'000.-- wird zur Kenntnis genommen.
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4.
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Per 1. Januar 2014 werden zusätzlich 100 Stellen-% als befristete Projektstelle für den Vollzug des Programms „Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet" bewilligt und über diesen Verpflichtungskredit finanziert.
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5.
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Ziffer 1. dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b derKantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei
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