Protokoll der Landratssitzung vom 30. Januar 2014
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2014-047 vom 30. Januar 2014 Interpellation von Elisabeth Augstburger, CVP/EVP-Fraktion: Asylunterkunft in Buus - eine unhaltbare Situation - Beschluss des Landrats vom 30. Januar 2014: < beantwortet > |
Ich habe letzte Woche bei einem Besuch in der Asylunterkunft in Buus folgende Situation angetroffen:
In der Zivilschutzanlage bei der Turnhalle leben 12 Frauen aus Eritrea und Uganda unterirdisch, ohne Fenster. Die meisten von ihnen sind bereits zwei und mehr Jahre dort. In den Räumen ist es kühl. Die "Dusche" befindet sich in einem kalten Vorraum.
In der Unterkunft ist kein Natel-Empfang möglich. Das Festnetz-Telefon funktioniert anscheinend schon länger nicht mehr. Wenn die Frauen in einem Notfall auf sofortige Hilfe angewiesen sind, gibt es nur die Möglichkeit, die Treppe hochzusteigen, um draussen auf dem Platz zu telefonieren.
Die Türe zur Unterkunft kann nicht optimal geschlossen werden. Das hatte zur Folge, dass die Frauen schon zweimal von Männern belästigt wurden, die in die Anlage eindrangen. Seitdem sind die Frauen in der Nacht verängstigt. Einmal gelang es einer Frau, die Polizei zu rufen. Bis sie kam, waren die Männer schon wieder weg.
Obwohl es sich hier um eine Angelegenheit handelt, welche die Gemeinden betrifft, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
Regierungsrat Anton Lauber (CVP) beantwortet die Fragen.
Frage 1:
Weiss der Regierungsrat von dieser Situation?
Antwort:
Auf kantonaler Ebene sind in dieser Sache das Kantonale Sozialamt (KSA) und die Koordinationsstelle für AsylbewerberInnen (für Zuweisung und Verteilung) zuständig. Meistens sind die AsylbewerberInnen in konventionellen Bauten untergebracht, teilweise allerdings auch in Containersiedlungen oder Zivilschutzanlagen. Die Art der Unterbringung ist dem Regierungsrat grundsätzlich bekannt, aber nicht im Detail, da dies Sache der Gemeinden ist.
Frage 2:
Gibt es die Möglichkeit, die Asylverordnung entsprechend zu ändern, dass Asylsuchende nicht dauerhaft in einer Zivilschutzanlage untergebracht werden?
Antwort:
Auch für diese Frage sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig, auch für die Qualität der Unterbringung. Bis jetzt hat es diesbezüglich keine Probleme gegeben, u.a. weil das KSA immer in Kontakt ist mit den Gemeinden, auch betreffend Wohnraum für längere Unterbringungen. Deswegen ist keine Anpassung der Verordnung nötig.
Frage 3:
Kann sich der Regierungsrat vorstellen, die Gemeinden zu animieren, den Kanton um Hilfe zu bitten, wenn sie keine geeigneten Räumlichkeiten für die Asylsuchenden anbieten können? Im vorgenannten Fall wären nebst Buus auch die Gemeinden Rünenberg, Tecknau, Zeglingen und Wenslingen involviert.
Antwort:
Das KSA ist in ständigem Kontakt mit den Gemeinden. Wenn nötig, werden Gespräche und Lösungen auch über Gemeindegrenzen hinweg gesucht und gefunden. Das KSA ist bereit, die Gemeinden bei der Suche nach geeigneten Lokalitäten und der Finanzierung der Unterbringung zu unterstützen. Zwischen den Gemeinden und dem KSA herrscht ein sehr gutes Einvernehmen.
Frage 4:
Gibt es neben Buus noch andere Zivilschutzanlagen, wo Asylsuchende längere Zeit untergebracht sind?
Antwort:
Zur Zeit gibt es nur eine zweite Zivilschutzanlage in Schönenbuch, in der 8 Männer untergebracht sind.
Frage 5:
Kann sich der Regierungsrat vorstellen, für Asylsuchende keine Zivilschutzanlagen mehr zur Verfügung zu stellen? Gibt es Alternativen?
Antwort:
Die Frage ist schwierig zu beantworten, da die Zahl der Asylsuchenden starken Schwankungen unterworfen ist. Momentan ist aufgrund der Anzahl Gesuche kein grosser Druck vorhanden. Dieser war aber während der Serbien-Kosovo-Krise hoch, weshalb die Nutzung von Zivilschutzanlagen nötig wurde, weil nur diese innert brauchbarer Frist nutzbar gemacht werden konnten. Grundsätzlich ist also diese Frage auch zum Schutz der Asylsuchenden mit Nein zu beantworten, aber für langfristige Lösungen will der Regierungsrat von dieser Art der Unterbringung absehen.
Die Alternativen sind allerdings schwer zu finden. Viele Projekte (Mietwohnungen, Turnhallen etc.) scheitern an politischen Hindernissen (Einsprachen, Kreditverweigerung etc.). Aber auch in diesem Bereich lassen sich mit dem nötigen Elan gute Lösungen finden. Hinsichtlich der Aufnahmequote von 0,8% der Wohnbevölkerung befinden sich derzeit 1'585 Asylsuchende in Baselland, was einer Quote von 0,57% und also einem Wert «deutlich» unter der Massgabe entspricht.
Elisabeth Augstburger (EVP) dankt in der von ihr gewünschten und vom Landrat stillschweigend gutgeheissenen Diskussion für die Antwort. Sie hofft, dass sich die Situation in Buus doch noch verbessert. Der Kanton ist aktiv und will auf die betroffenen Gemeinden zugehen. Die Votantin ist überzeugt, dass Regierungsrat Anton Lauber auf die Gemeinden einen guten Einfluss haben wird. Die Situation in Buus passt nicht zu Baselland, das in verschiedenen Bereichen eine Vorbildfunktion einnimmt. Sie bittet den Regierungsrat, so rasch wie möglich eine Lösung für die betroffenen Frauen zu suchen, damit diese nicht noch einmal ein Jahr in diesen «misslichen» Verhältnissen leben müssen. Die Rednerin dankt allen Involvierten für deren Bemühungen im Voraus.
://: Damit ist die dringliche Interpellation 2014/047 beantwortet.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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