Protokoll der Landratssitzung vom 30. Januar 2014
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2014-048 vom 30. Januar 2014 Interpellation von Regina Werthmüller, Grüne: Leistungsaufträge sollen dem Landrat termingerecht unterbreitet werden - Beschluss des Landrats vom 30. Januar 2014: < beantwortet > |
Die BKSD hat es verschlafen, so argumentieren die Medien, dem Landrat den Subventionsantrag von CHF 550'000.- für das Theater ROXY rechtzeitig zu unterbreiten. Nun fehlen der Institution staatliche Mittel, um ihren Mitarbeitenden und Kunstschaffenden den Lohn zu zahlen.
Die Behandlung und Bearbeitung der Vorlage dauerte über zehn Monate. Zu lange für ein "kleines Geschäft", dem die Erneuerung eines Subventionsvertrages des "kulturellen Flaggschiffes" des Kantons Basellands zugrunde liegt.
Am 16.01.14 entschied der Landrat, auf den Antrag von Andreas Bammatter einzutreten und dem Verpflichtungskredit 2014-17 "Naturschutz im Wald" zuzustimmen. Dieser Entscheid war nötig, um die Planungssicherung des Projektes zu gewährleisten.
Am 20.10.11 wurde der Leistungsauftrag/Globalbeitrag FHNW 2011-2014 vom Rat zurückgewiesen. Die FHNW Partnerkantone BS/SO/AG konnten unsere Reaktion nicht nachvollziehen. Erst nachdem die Baselbieter Regierung einwilligte, verbindliche Bedingungen in der Vorlage schriftlich festzuhalten, stimmte die Mehrheit des Landrates dem Leistungsauftrag/Globalbeitrag FHNW 2011-2014 zu.
Das Parlament entscheidet laufend über die Erneuerung wichtiger Leistungsaufträge mit Institutionen, Firmen und Projekten wie z.B. Uni, FHNW, Roxy, CSEM, Biodiversität und Landschaftsqualität im Landwirtschaftsgebiet etc. Bei diesen Leistungsverträgen, Verpflichtungskrediten und Subventionsanträgen geht es zum Teil um dreistellige Millionenbeträge. Aus welchem Grund werden diese Geschäfte, wie die Erhaltung und Erneuerung von Leistungsaufträgen etc., dem Landrat so knapp unterbreitet, von den Departementen auf die lange Bank geschoben?
Leistungsaufträge sind planbar. Mit der Bewilligung eines Leistungsauftrages ist dessen Ablauf bereits bekannt.
In den letzten zweieinhalb Jahren kam es vermehrt vor, dass der Landrat einen Leistungsauftrag unter Zeitdruck bewilligen musste.
Ob der Grund dafür bei den Departementen, dem Büro oder den zuständigen Kommissionen liegt, bleibt offen. Fakt ist, dass solche Situationen, wie es das Theater Roxy im Moment erlebt, unhaltbar und unbefriedigend sind.
Daher bitte ich die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet die Fragen nach einigen Vorbemerkungen.
Der Regierungsrat ist ebenfalls der Meinung, dass Anträge betreffend Leistungsaufträge dem Landrat rechtzeitig unterbreitet werden müssen. Erfahrungsgemäss ist die Vorbereitung und die Beratung der Anträge unterschiedlich zeitaufwendig.
Er erwähnt einige Beispiele.
Frage 1:
Welche Mechanismen, welche Abläufe werden in den Verwaltungen bei der Priorisierung von Geschäften, im Speziellen bei Leistungsaufträgen, angewandt?
Antwort:
Die einzelnen Direktionen haben je eigene Instrumente für die Geschäftskontrolle und -steuerung eingerichtet. Diese sichern im Normalfall die nötige Übersicht über den Projektverlauf, die Einhaltung von Terminen und über Verantwortlichkeiten.
Frage 2:
Welche zeitlichen Vorgaben müssen in Bezug auf eine Leistungsauftragserneuerung von Seiten Antragsteller und von Seiten der Regierung eingehalten werden?
Antwort:
Eine einheitliche Terminvorgabe ist nicht zweckmässig. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist abhängig vom Zeitbedarf für Verhandlungen, für die Plausibilisierung von Unterlagen und allfällige Abstimmungen mit anderen Trägerkantonen. Auch muss vom Regierungsrat zwischendurch z.B. bei Grossprojekten das Verhandlungsmandat festgelegt werden. Die Dauer der Beratung durch Landrat und Kommissionen lässt sich je nach Geschäftslast oder aufgrund einer Rückweisung einer Vorlage nicht planen, so dass sich dann Termine nicht wie geplant einhalten lassen.
Frage 3:
Was gedenkt die Regierung zu unternehmen, damit Leistungsaufträge in Zukunft dem Landrat termingerecht unterbreitet werden und die Planungssicherung der Antragssteller gewährleitstet wird?
Antwort:
Im Spannungsfeld zwischen genügend Zeit und möglichst aktuellen Zahlen und Grundlagen werden Leistungsaufträge dann in die Wege geleitet, wenn sich die Verwaltung darin zweckmässig bewegen kann. Der Regierungsrat will jeweils definieren, was «gute Praxis» ist, denn es gibt Faktoren, die nicht beeinflusst werden können. Aber der Regierungsrat hat sehr grosses Interesse daran, die Vorlagen rechtzeitig zu unterbreiten, damit über die Inhalte und nicht über Zeitpläne diskutiert werden kann.
Regina Werthmüller (Grüne) dankt für die Antwort.
://: Damit ist die Interpellation 2014/048 beantwortet.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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