Protokoll der Landratssitzung vom 30. Mai 2013

Nr. 1273

Der Präsident der VGK, Peter Brodbeck (SVP), führt in das Thema ein. Die Rahmenbedingungen hätten dazu geführt, dass der Neubau des Kantonsspitals Bruderholz von Anfang an unter einem schlechten Stern stand. Dies ist so in der Kommissionsberatung zu Tage gefördert worden. Einige der Gründe sollen nun dargestellt werden.


Das Rollenspiel zwischen der bestellenden und der ausführenden Direktion war zu wenig klar definiert. Es fiel einmal der Ausspruch, man müsse schon davon ausgehen können, dass die Baudirektion wisse, wie man ein Spital bauen muss. Dann kam die Projektierungsvorlage 2006/135 - kombinierte Umbau-/Neubauvariante des Kantonsspitals Bruderholz mit damaligen Anlagekosten von Fr. 386 Millionen und einer Kostengenauigkeit von +/- 15% in 2007 - zu einem Zeitpunkt auf den Tisch, als immer noch die Diskussion um die Akutgeriatrie im Gange war mit dem Fokus, dass diese im Bethesda-Spital realisiert werden sollte. Im Weiteren gab es Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Einführung der Fallkostenpauschale und der Unklarheit darüber, wie hoch der Investitionsbeitrag innerhalb der Fallkostenpauschale ausfallen werde. Laut VGD schwankten die Angaben damals zwischen 15 und 20%; später wurde der Betrag dann vom Bundesrat auf 10% korrigiert. Die vom vorhergehenden Regierungsrat Erich Straumann eingefädelte Lösung mit der Akutgeriatrie im Bethesda-Spital wurde von seinem Nachfolger Peter Zwick neu beurteilt; und zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt wurde die Lösung mit einem gemeinsamen Zentrum auf dem Bruderholz aufgegleist. Der laufenden Projektierung des Kantonsspitals wurde dann im 2009 mit der Vorlage 2008/348 und einem Verpflichtungskredit von Fr. 8,9 Millionen die Projektierung eines Neubaus eines Zentrums für Akutgeriatrie und Rehabilitation (ZAR) zusammen mit Basel-Stadt angehängt. Aufgrund der Formulierung in den beiden Vorlagen - kombinierte Umbau-/Neubauvariante Kantonsspital und Neubau eines Zentrums für Akutgeriatrie - konnte der Landrat damals davon ausgehen, dass es sich hierbei um zwei separate Bauvorhaben, auch um zwei separate Gebäude, handle. Als Gewinner ging aus dem Wettbewerbsverfahrens dann das Projekt «Schicht um Schicht» der Zürcher Architekten Aeschlimann Prêtre Hasler mit einem spiegelbildlichen Gegenüber von Akut- und Geriatriespital hervor. Dieses Projekt beinhaltete aber auch eine Verzahnung der beiden Spitäler. Damit wären zwar Synergien geschaffen worden; es wurde aber auch verunmöglicht, die Entscheidungen für nur eines der beiden Spitäler zu treffen. Eine Entflechtung wäre aufwendig gewesen.


Ein weiteres Erschwernis war die Tatsache, dass es damals in der Schweiz noch keine Praxiserfahrung darüber gab, wie in Zukunft ein Spital unter dem Regime der Fallkostenpauschale zu funktionieren hat.


Eine Schwierigkeit bestand auch darin, dass es im Zusammenhang mit den beiden kombinierten Projekten auch unterschiedliche Player gab, die zu entscheiden hatten, in welche Richtung man gehen solle. Dies führte unter anderem zu unterschiedlichen Nutzungsansprüchen. Die neuen Erkenntnisse führten auch dazu, dass verschiedene Einzelaspekte verzögert aufgegleist und in das Projekt eingespeist wurden.


Ein Betriebskonzept wurde nicht in einer Gesamtschau unter Einbezug der übrigen Kantonsspitäler erarbeitet. Die Verselbständigung der Spitäler und die Zusammenführung zum Kantonsspital Baselland war zwar im Gang, hatte aber noch keinen Einfluss auf die Betriebsplanung und Betriebsabwicklung des Kantonsspitals Bruderholz.


Diese Rahmenbedingungen führten dann zum jetzt vorliegenden Schlussresultat: einerseits eine Bausumme, die aus den Investitionsbeiträgen der Fallpauschale nicht mehr finanzierbar war, und andererseits ein Projekt, das unter dem Regime der Fallkostenpauschale in Bezug auf Betriebsabläufe erhebliche Defizite aufwies. Nach Prüfung aller Möglichkeiten kam dann die Regierung im April zum Schluss, auf den Neubau gemäss dem vorliegenden Projekt zu verzichten und die bis dato angefallenen Kosten in Höhe von Fr. 7,8 Millionen abzuschreiben.


Bei der Behandlung der Vorlage konnte die Kommission feststellen, dass die Projektorganisation und die Projektabwicklung den geltenden Standards entsprachen und alle Prozesse sauber dargestellt und abgewickelt wurden; sie waren auch von den entsprechenden Gremien abgesegnet.


Aus dem Mitbericht der BPK kann entnommen werden, dass gemäss Aussagen vonseiten Hochbauamt die Erfahrungen aus dem Projekt KSB/ZAR in alle Projekte von hoher Komplexität einfliessen werden. Neu ist die stufengerechte Erarbeitung eines Betriebsführungskonzepts durch die bestellende Direktion. Die Regierung wird auch das Rollenspiel zwischen der bestellenden und der ausführenden Direktion strenger definieren; und bei Planänderungen wird auf die finanziellen Folgen aufmerksam gemacht werden. Somit hat das ganze Projekt am Schluss doch noch etwas Positives bewirkt. Die Projektierungsunterlagen sind für das Kantonsspital Baselland weiter eine hilfreiche Grundlage für die Sanierung des Bruderholzspitals, wodurch dort sicher auch noch Kosten eingespart werden können.


In der Kommission wurde dann beantragt, unter Ziff. 5 des Landratsbeschlusses die Projektierungskosten für das Zentrum für Akutgeriatrie und Rehabilitation in Höhe von Fr. 7'807'863.20 ebenfalls explizit zu erwähnen. Mi dieser Änderung beantragt die VGK, dem vorliegenden modifizierten Landratsbeschluss zuzustimmen.


Franz Meyer (CVP) Präsident der BPK, führt ergänzend aus, seine Kommission habe sich im Rahmen des Mitberichts vornehmlich mit zwei Fragen beschäftigt. Erstens: Ist die Bau-, resp. Projektabrechnung richtig und nachvollziehbar; und sind die Entscheide von den nach der Projektorganisation zuständigen Gremien gefällt worden, resp. waren diese involviert? Diese Fragestellung kann klar mit ja beantwortet werden. Deswegen empfiehlt auch die BPK, die Abrechnung zu genehmigen und der Vorlage zuzustimmen.


Die zweite Fragestellung lautet: Welche Lehren kann man aus dem Projekt ziehen, resp. hat man aus dem ähnlichen komplexen Projekt Kantonsspital Liestal damals schon die richtigen Lehren gezogen, bzw. die nötigen Verbesserungen umgesetzt? Dazu ist zu sagen: Die BPK liess sich überzeugen, dass bei der Bau- und Umweltschutzdirektion in Bezug auf Projektmanagement und speziell Projektcontrolling sehr viel unternommen wurde. Man hat das Projektcontrolling sehr professionell ausgebaut und hat in diesem Punkt heute einen sehr guten Standard.


Nun muss man sich fragen: Wieso musste oder wollte man dann trotzdem die Reissleine ziehen? Im Nachhinein kann man natürlich die Dinge klarer sehen. Im Nachhinein kann man sagen, dass das Projekt damals auf einer Strategie und auf Grundlagen aufgebaut war, die noch sehr unsicher waren. Dies hat dazu geführt, dass man überhaupt nicht wusste, welche Investitionen dieser Betrieb würde verkraften können. Aber auch in diesem Punkt hat man aus Sicht der BPK die richtigen Schlüsse gezogen, indem seither verlangt wird, dass der Besteller jeweils zu seiner Bestellung auf ein Betriebskonzept liefert, welches darüber Auskunft geben soll, was finanzierbar ist und was nicht. Aus diesen Gründen kam die BPK ebenfalls zum Schluss, dass die richtigen Massnahmen eingeleitet wurden. Wichtig ist jetzt für zukünftige Projekte, das man dies konsequent und über alle Direktionen anwendet.


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- Eintretensdebatte


Myrta Stohler (SVP) erinnert daran, dass dem Beschluss aus dem Jahr 2006 über eine Unbau-/Neubauvariante am Standort Bruderholz eine ganz lange Geschichte vorausgegangen sei. Mit dem komplexen Thema hatte sich schon Regierungsrat Erich Straumann befasst. Bereits im Jahr 2000 hatte sich bei einer Gebäudeanalyse ein dringender Handlungsbedarf herausgestellt. Deshalb wurde eine Strategie erarbeitet, wie die künftige Spitalentwicklung im Kanton realisiert werden sollte. Mit dem Kanton Basel-Stadt wurden Gespräche über ein gemeinsames Geriatriespital aufgenommen mit der Absichtserklärung, eine Lösung im Bethesdaspital anzustreben. Mit dem Wechsel von Regierungsrat Erich Straumann zu Regierungsrat Peter Zwick ergab sich auch ein Wechsel in der Strategie. 2009 hat der Landrat zusätzlich zum Kredit für das Akutspital auch einen Verpflichtungskredit über Fr. 8.9 Millionen für die Projektierung eines Neubaus für ein gemeinsames Kompetenzzentrum Geriatrie und Rehabilitation auf dem Areal Bruderholz genehmigt. Das Siegerprojekt «Schicht um Schicht» mit zwei Häusern fiel jedoch um einiges teurer aus als geplant. Die Kosten für diese neuen Ideen stiegen ins Unermessliche. Auf die neue Spitalfinanzierung vorausschauend wurden dem Steuerungsausschuss Fr. 911 Millionen zu hoch, und er beschloss, Gutachten zur Klärung und Optimierung in Auftrag zu geben. In die beiden Berichte der Firma UCM über die Überprüfung und Plausibilisierung des Konzept Neubau auf dem Bruderholz vom August 2010 und den Abschlussbericht vom Mai 2011 hatte die VGK jedoch keinerlei Einsicht. In der Folge wurde das Projekt durch die Regierung gestoppt. Der damalige Regierungsrat Peter Zwick musste aus der VGK harte Kritik entgegennehmen. Viele Fragen blieben schlussendlich unbeantwortet. Ingesamt sind für die beiden Neubauten Fr. 13 Millionen Projektierungskosten ausgegeben worden. Davon werden dem Kanton Baselland jetzt Fr. 10.6 Millionen verrechnet. Nur 2.7 Millionen werden von Basel-Stadt übernommen.


Seit einem Jahr sind die Spitäler selbständig. Zukünftig werden sie eigenständig entscheiden, was und wie saniert und erweitert wird am Kantonsspital Baselland. Dem Kanton bleiben lediglich die Ausgaben, für die er jetzt keinerlei Gegenleistung hat. Das Geld ist in den Sand gesetzt worden. Aus der ganzen Affäre muss man aber eines lernen: Derartig fatale Entscheide dürfen künftig nie mehr vorkommen. Man muss sich ganz klar merken: Kommunikation und eine offene Politik unter allen Involvierten ist unerlässlich.


Trotz diesen unschönen Vorkommnissen stimmt die SVP-Fraktion der Vorlage zur Aufhebung des Verpflichtungskredits und der Abrechnung mehrheitlich zu.


Pia Fankhauser (SP) bezieht sich bezüglich der Zusammenfassung der Geschichte des Kantonsspitals Bruderholz und des Geriatriezentrums auf die Ausführungen von Myrta Stohler, denen sie nichts hinzuzufügen habe. Auf den ersten Blick handle es sich bei der Vorlage um eine finanztechnische Verbuchung eines Baukredits. Wie Franz Meyer bereits sagte, könnte man es auch unter dem Aspekt Bildung verbuchen. Alle haben daraus gelernt. Aber es ist auch eine grosse verpasste Chance. Am 26. November 2009 hat die VGK ein Postulat eingereicht, mit dem sie verlangte, dass die universitäre Akutgeriatrie in das geplante Geriatriezentrum auf dem Bruderholz kommt. Der Landrat hat das Postulat überwiesen. Bis heute ist es nicht behandelt worden. Es figuriert irgendwo bei den Geschäften, die demnächst abgeschrieben werden, weil man jetzt ja daran ist, das ganze Projekt zu beerdigen. Dazumal, im 2009, hatte man wirklich den Willen, eine gemeinsame Spitalplanung über die Kantonsgrenzen hinweg zu gestalten. Wo steht man jetzt? Das Felix Platter-Spital wird jetzt doch neu gebaut - damals hiess es noch, es sei so marode, dass es abgerissen und an seiner Stelle Wohnungen gebaut würden. Gestern stand in der Presse, dass das Klinikum II riesig ausgebaut wird. Man trennt sich also mit dem Projekt Bruderholz zugleich auch von der gemeinsamen regionalen Spitalplanung, was die Votantin sehr bedauert. Ebenfalls hat man es versäumt zu realisieren, dass dies eine Chance gewesen wäre für eine wirtschaftliche Positionierung in einem Bereich, der zu denjenigen gehört, die wachsen. Das Gesundheitswesen - man mag davon halten, was man will - ist eine der wenigen boomenden Branchen in der Schweiz; es generiert Tausende von Arbeitsplätzen. Gerade im Hinblick auf die Wirtschaftsoffensive wäre hier eine Möglichkeit gewesen, in diesem Bereich vorwärts zu machen - heute nennt sich das Cluster, Campus oder wie auch immer.


Dass es nicht geklappt hat, liegt daran, dass es an diversen Orten nicht richtig funktioniert hat. Es hatte auch viel damit zu tun, dass es nicht nur im Regierungsrat einen Wechsel gab, sondern auch die VGK hatte einen riesigen Wechsel. Die paar Wenigen, die seit 2006 dabei sind, kann man an einer Hand abzählen. Dies zeigt vielleicht auch die Grenzen eines parlamentarischen Betriebs auf.


Die Votantin ist froh, dass man jetzt in Bezug auf Projektorganisation ganz viel gelernt hat. Die Sache soll aber auch zeigen: Wenn man irgendwo baut, oder wenn man sich innerhalb der Wirtschaftsoffensive etwas vornimmt, dann soll man sich immer nochmals fragen, ob das Ganze auch in sieben oder acht Jahren noch Bestand haben kann.


Die SP-Fraktion stimmt der Vorlage einstimmig zu.


Regina Vogt (FDP) bezieht sich auf die Erläuterungen des Präsidenten der VGK und die Ausführungen von Pia Fankhauser, die einige prägnante Punkte benannt habe. Grundsätzlich aber habe der GPK-Bericht bereits die Aufarbeitung geleistet; daher bestehe heute kein Anlass für das Parlament, nochmals die Nadel im Heuhaufen zu suchen. Diverse Fragen konnten abschliessend beantwortet werden, weiter liegt auch der Bericht der BPK vor. Als Lehren aus dem Projekt wurden die Verbesserung der Projektcontrolling und des Zusammenspiels zweier beteiligter Direktionen genannt. Ganz wichtig: Jegliches zukünftige Projekt darf das Finanzvermögen des Kantons nicht überschreiten; sonst müsste man viel früher die Reissleine ziehen.


Die FDP-Fraktion stimmt den Anträgen zur Aufhebung des Verpflichtungskredits zu und möchte damit auch einen Schlussstrich ziehen.


Peter H. Müller (CVP) kündigt für die CVP-/EVP-Fraktion Zustimmung zur Abschreibung an. Es gebe hierfür zwei Hauptgründe. Der eine ist: Man hat lange genug und intensiv darüber diskutiert, und letzten Endes hat man in der VGK einen einstimmigen Entscheid gefunden. Ein zweiter Grund ist: Es hatte in diesem Projekt so viele Beteiligte, so viele Unwägbarkeiten, so viele Änderungen des Projektziels, dass Fehler, genau betrachtet, praktisch unvermeidlich waren. Dass man diese jetzt abschreibt, mag eine gute Grundlage sein, auch im Hinblick darauf, dass der Kanton jetzt einen neuen Regierungsrat bekommt, und dies ja nicht freiwillig.


Die CVP-/EVP ist einstimmig für Abschreiben,


Marie-Theres Beeler (Grüne) hält fest, das Geld sei in den Sand gesetzt. Man muss den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern klar machen - beziehungsweise sie wissen es schon -, dass 13,3 Millionen Franken für nichts ausgegeben wurden. Die Grünen sind für die Aufhebung des Verpflichtungskredits und stimmen auch der Art und Weise zu, wie dies buchungstechnisch erledigt wird. Eines in dem Bericht stimmt allerdings bedenklich. Zwar hat es in diesem Projekt viele Player gegeben, und es gab viele Entwicklungen im Verlauf der Planung. Dass aber so etwas wie: «Der Nutzer muss dafür sorgen, dass bei der Bestellung ein Betriebsführungskonzept vorliegt und sich der klar definierte Auftrag auf eine genügend gefestigte Strategie stützt» in einem Bericht stehen muss und nicht einfach eine Selbstverständlichkeit ist, wenn man ein Projekt dieser Dimension in Auftrag gibt - das ist eine bare Katastrophe. In dieser ganzen Projektkoordination sind Selbstverständlichkeiten auf der Strecke geblieben, und da muss man einfach sagen: So etwas darf nicht mehr passieren.


Daniela Gaugler (SVP) stellt fest, ein bizarres Drama gehe zu Ende mit dieser Vorlage. Der Kanton Baselland zahlt einen hohen Preis als Lehrgeld. Projektabläufe für Bauprojekte, vor allem wenn sie direktionsübergreifend sind, müssen zukünftig klar definiert, beziehungsweise standardisiert werden. Die Bestellerdirektion muss mehr in die Verantwortung genommen werden.


Mit dem Erfüllungsgrad dieser Projekte ist die Votantin auch nicht ganz einverstanden, weil für den Kanton dem investierten Geld kein realer Gegenwert gegenübersteht.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) möchte einige Bemerkungen «aus dem Seitenwagen» machen. Man habe einen Eigenversorgungsgrad von 60 %. Den wollte man halten, was er immer noch für richtig halte. Hierzu ist das Kantonsspital Bruderholz notwendig. Es produziert in der Regel kostengünstiger als extern eingekaufte Leistungen. Selbstverständlich steht die Regierung zur regionalen Spitalplanung, die man aufgestellt hat und die man auch vollzieht. Das heisst aber nicht, dass man alles extern einkauft. Dies war eine wesentliche Prämisse des Ganzen, dass man den Eigenversorgungsgrad von 60% halten wollte. Ohne das Kantonsspital Bruderholz läge man etwa bei der Hälfte.


Die Probleme in diesem Projekt - dies nur als Erklärung, nicht als Entschuldigung - lagen zum einen in den Rollenspielen. Der Besteller und Bauherr trägt die primäre Verantwortung dafür, dass die Sache beim Planen nicht aus dem Ruder läuft, so dass man also nicht zum Beispiel ein Spital für 900 Millionen plant, wenn man weiss, dass man dies so gar nicht finanzieren kann. Dann ist da der Nutzer, also das Kantonsspital selbst, das selbstverständlich immer mehr Wünsche hat; aber es ist eben auch Sache des Bestellers und Bauherrn, diese Wünsche im Rahmen zu halten. Schliesslich ist da der Ersteller BUD, der natürlich auch für die Einhaltung der Kredite zuständig ist. Aber dass man überhaupt ein Projekt hat, das finanzierbar ist, das ist die primäre Verantwortung des Bestellers und Bauherrn. Ein weiteres Problem ist die Dauer eines solchen Projekts mit wesentlichen Veränderungen der Anforderungen. Das Betriebsführungskonzept etwa sieht am ersten Tag ganz anders aus als einige Jahre später. Man schiesst da auf bewegliche Ziele.


Man hatte einmal die Idee, dass man ein Spital baut, das man nach einem irgendwo bereits existierenden Modell hinstellen könnte. Aber dies hat sich offenbar zerschlagen, weil es eben immer noch einen «Swiss finish» geben soll oder sonst spezielle Ausführungen gewünscht sind.


Das Dritte ist dann die Phase der Unsicherheit. Man hat eine Fusion mit einer Ausgliederung und eine neue Spitalfinanzierung, aufgrund derer man nur sehr ungefähr sagen konnte, was letztlich tragbar sein würde und was nicht. Im Übrigen hat es jetzt auch andere Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im KSB. Und so ist auch die Optik darauf, ob man etwas schleifen und neu bauen muss oder ob man es auch umbauen kann, eine andere, wenn man es selbst zahlen und dafür geradestehen muss, ob es finanzierbar ist. Das sieht man an diesem Beispiel klar.


Und schliesslich ist noch die Frage: Was ist tragbar? Wieso gibt es eigentlich solche Überkapazitäten in der Schweiz (und auch im Ausland, vor allem aber in der Schweiz)? Weil die Finanzierbarkeit früher nicht wirklich ein Thema war. Wenn da jemand die Kosten zusammenaddiert und gesagt hat, es kostet 900 Millionen - gut, dann hat es eben 900 Millionen gekostet, und der Steuerzahler hat es gezahlt. So war das doch. Heute ist die Optik eine ganz andere. Jetzt wissen die Verantwortlichen, dass man sich überlegen muss, wie sich das mit der Fallkostenpauschale und mit dem Investitionskostenzuschlag verhält und was demgemäss überhaupt finanzierbar ist. Und da weiss man natürlich - und hat es schon vor einigen Jahren gewusst - dass 900 Millionen betriebswirtschaftlich sicher nicht durch die Spitäler finanziert werden können.


Deshalb sind die vorliegenden Anträge richtig und unterstützenswert. Und Gott sei Dank hat man die Reissleine noch in der Planungsphase gezogen und nicht erst später, sonst wäre es noch wesentlich teurer geworden. Insofern muss man also sagen: Es gibt Lehren, die man aus dieser Sache ziehen muss. Aber es soll niemand glauben, dass es nicht wieder Projekte geben wird, bei denen etwas schief läuft und man erst in der Planungsphase merkt, dass es so sicher nicht finanziert werden kann.


Klaus Kirchmayr (Grüne) möchte nicht mehr auf Details dieses Projekts und seiner Geschichte eingehen. Er möchte lediglich auf einen Punkt eingehen, der ihn an den Voten aller Fraktionssprecher, inklusive seiner eigenen, etwas stört. Der Tenor des Berichts ist: Die Verwaltung, das Projektmanagement haben Fehler gemacht, und daraus muss man diese und jene Lehren ziehen. Es hätte diesem Parlament jedoch gut angestanden, sich auch an die eigene Nase zu fassen. Denn alle wesentlichen Entscheide zu diesem Projekt waren hier im Rat und wurden typischerweise mit 80:10 Stimmen sanktioniert. Man kann sich auch nicht auf einen Wissensirrtum berufen; denn alle Argumente, weshalb es gemäss dem vorliegenden Bericht falsch gelaufen ist, lagen bereits 2008 und 2009 in diesem Rat auf dem Tisch, insbesondere diejenigen hinsichtlich der Tragbarkeit und der strategischen Probleme, die aus der neuen Spitalfinanzierung resultieren. Es hätte daher dem Rat und den Kommissionen gut angestanden, sich einzugestehen, dass sie selbst auch Fehler begangen haben.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Detailberatung


Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1 bis 7 keine Wortbegehren


- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen gewünscht.


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- Beschlussfassung


://: Der Landrat stimmt mit 73:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Landratsbeschluss in der von der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragten Fassung zu. [ Namenliste ]


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Landratsbeschluss
betreffend Projekt «Neubauten Bruderholz» (Bauprojekt «Schicht um Schicht»); Aufhebung der Verpflichtungskredite und Abrechung


vom 30. Juni 2013


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei



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