Protokoll der Landratssitzung vom 30. Mai 2013

Nr. 1285

Er habe mit der vorliegenden Antwort gerechnet, sagt Urs-Peter Urs-Peter Moos (Freie Wähler). Das heisst: Es ist ja weniger eine Antwort der Baselbieter Regierung, eher eine der Gebäudeversicherung. Die heute durchgeführten Alarmübungen sind mehr Show als einer unabhängigen Überprüfung dienlich. Das Intervall von 4 Jahren ist sehr grosszügig bemessen und der Zeitrahmen, in dem die Übung durchgeführt werde, eng abgesteckt. Damit können Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr mit der jetzigen Prüfung nicht beurteilt werden. Der Staat hat das Gewaltmonopol und ist für die öffentliche Sicherheit zuständig. Zu oft stellt sich heraus, dass man erst bei grossen Katastrophen heraus findet, was alles nicht funktioniert. Erst hinterher wird geschaut, was man alles hätte besser machen können.


Der Widerstand gegen detaillierte Minutenangaben mit dem Verweis, dass dies beim Sozialhilfegesetz auch nicht gemacht würde, ist problematisch, geht es doch bei der Feuerwehr immerhin um die öffentliche Sicherheit. Gerade Menschen, die etwas abseits wohnen, haben ein Anrecht darauf zu wissen, wie lange die Feuerwehr braucht, um anzufahren. Die Anliegen sollten unabhängig überprüft werden und nicht von der Gebäudeversicherung, die die Art und Weise der Kontrollen mitbestimmt. Es ist ihm bewusst, dass die Motion sehr weit geht. Er wandelt sie deshalb in ein Postulat um.


Bianca Maag-Streit (SP) sagt, dass grundsätzlich nichts gegen eine Überprüfung spreche. Es ist wichtig zu wissen, dass die Feuerwehr solche Übungen per Gesetz nicht mit Blaulicht und Martinshorn durchführen darf. Dies macht eine genaue Überprüfung der Anfahrtszeiten schwierig. Das Feuerwehrinspektorat überprüft wöchentlich die eingegangenen Alarmmeldungen, die Anzahl der ausgerückten Leute bis hin zur benötigten Zeit. Reagiert eine Feuerwehr nicht auf den gesendeten Alarm, wird automatisch die zuständige Stützpunktfeuerwehr aufgeboten. Bei einem Ereignis mit grösserem Potential wird das Feuerwehrinspektorat ebenfalls aufgeboten und beurteilt dann auch die Arbeit der Feuerwehren vor Ort.


Die Feuerwehr funktioniert zum grossen Teil im Milizsystem, ausser zwei Betriebsfeuerwehren. Die Alarmübungen finden immer während der kritischen Zeit (Arbeitszeit) statt, um auch die Anzahl der Ausrückenden überprüfen zu können. Man sollte den Arbeitgebern dankbar sein, dass sie dies ermöglichen. Verbundsfeuerwehren decken bis zu 6 Gemeinden ab. Das würde bedeuten, dass diese ihre Einsatzbereitschaft, nebst den normalen Alarmen, zusätzlich sechs Mal pro Jahr unter Beweis müssten. Die Stützpunktfeuerwehren haben bereits heute strengere Vorschriften. An den Ereignissen, zu denen sie gerufen werden, ist meist auch das Feuerwehrinspektorat beteiligt - was eine erneute Überprüfung bedeutet.


Die SP-Fraktion lehnt die Motion ab. Sie ist nicht nötig, da die Meinung vorherrscht, dass die Feuerwehr bereits sehr gut funktioniert.


Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass der Vorstoss u.a. auf einer seiner früher eingereichten Interpellation beruhe. Diese hat als Resultat sehr unterschiedliche Bereitschaften zu Tage gefördert. Es ist festzustellen, dass die Feuerwehr jeweils sehr schnell, hervorragend ausgebildet und gut ausgerüstet auftritt. Ebenso konnte man sich mehrfach davon überzeugen, dass das Feuerwehrwesen durch das Feuerwehrinspektorat sehr gut beaufsichtigt ist. Am Ende aber entscheidet über den Erfolg oder Nichterfolg ihre Reaktion auf einen konkreten Alarm. Die meisten weisen dabei sehr gute Resultate auf. Es gibt aber auch schwarze Schafe. Stehen bei einer Alarmübung nach 18 Minuten lediglich drei Männer vor dem supponierten Vollbrandhaus, ist das nicht als optimal zu bezeichnen. Bei einzelnen Feuerwehren scheint dies nicht immer zu funktionieren. Es ist darum prüfenswert, ob es nicht selektiv häufiger zu Alarmübungen kommen sollte, v.a. dort, wo es weniger optimal läuft. Es wäre daher sinnvoll, die vereinzelt auftauchenden Schwarzen Schafe häufiger zu testen. Aus diesem Grund unterstützt eine Mehrheit der Grünen Fraktion das Postulat.


Dominik Straumann (SVP) hat entdeckt, dass in der Beantwortung der Motion ein gewisser Bereich ausgespart ist. Es gibt neben Orts- und Stützpunktfeuerwehr - wobei letztere immer auch eine Ortsfeuerwehr mit Zusatzaufgaben ist - auch Betriebsfeuerwehren. Auch diese müssen Alarmübungen machen. Diese geschehen in der Nacht. Zu den 86 Gemeinden: Ist eine Feuerwehr für mehrere Gemeinden zuständig, gilt der Schutzzielauftrag - und zwar zu jeder Zeit. Innert 10 Minuten müssen die 8 Leute vor Ort sein. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn es die Strassenverhältnisse nicht zulassen. Zur Ausrechnung des Zeitbudgets: Der grösste Posten ist das Einrücken ins Magazin. Ist das erfolgt, kann der Wagen losfahren. Von da an lässt sich basierend auf der durchschnittlichen Geschwindigkeit und der Strecke die Zeit auf Primarschulniveau nachrechnen und zur Einrückzeit hinzu addieren. Dazu braucht man die entsprechenden Gemeinden nicht zu beüben, nebst der Tatsache, dass Blaulicht im Übungsfall gar nicht erlaubt ist. Somit ist dieser Vorstoss unnötig. Es gibt viele Feuerwehren, die mehrmals im Jahr (z.T. über 100 Mal) ausrücken müssen. Dort zeigt sich, dass es, mit ganz wenigen Ausnahmen, funktioniert. Ausserdem: Polizei und Sanität kennen auch keine Alarmübung. Beanstandungen gibt es nicht, obschon das Versorgungsnetz der Sanität viel schlechter ist (Sanität Basel, Sanität Liestal, Käch in Dornach, plus Paramedic in Laufen) als jenes der Feuerwehr. Mit anderen Worten: Das Versorgungssystem ist beim Feuerwehrwesen punkto Sicherheit sehr gut. Die SVP lehnt Motion bzw. Postulat geschlossen ab.


Thomas Pfaff (SP) sagt, dass Feuerwehr eine kommunale Aufgabe ist. Für eine häufigere Überprüfung der Ortsfeuerwehr sind die kommunalen Behörden zuständig, angeordnet durch Gemeinderat, je nach dem beantragt durch die Feuerwehrkommission. Somit hat es Urs-Peter Urs-Peter Moos als Gemeinderat in der Hand, dies in Binningen zu veranlassen. Das kantonale Feuerwehrinspektorat ist sogar bereit, im Bedarfsfall die Gemeinde fachlich zu unterstützen. Eine kantonale Regelung für etwas, das allenfalls einzelne Gemeinden betrifft, ist unnötig.


Urs-Peter Moos (Freie Wähler) nimmt Stellung zu den einzelnen Voten. Thomas Pfaff sagt, es sei Sache der Gemeinden. Eine kantonale Regelung wäre aber dennoch sinnvoll, nämlich dort, wo eine Überprüfung nicht aus eigenem Antrieb heraus geschieht. Es wurde erwähnt, dass die Übungen zu kritischen (Arbeits-)Zeiten vorgenommen würden. Nur: wer legt fest, welche Zeiten kritisch sind, welche nicht? Erwähnt wurden die Verbundsfeuerwehren, die je ca. 6 Gemeinden abdecken. Findet die Überprüfung nun jeweils, der Einfachheit halber, in der Standortgemeinde statt und rechnet man die Zeiten davon ausgehend entsprechend hoch, führt dies zu einer Differenz zwischen Theorie und Praxis. Besser wäre es, die Einsatzgemeinde hin und wieder zu wechseln. Ob der Schutzzielauftrag in allen Gemeinden wirklich erfüllt werden kann, geht aus den jetzigen Alarmübungen nicht hervor. Deshalb wäre er froh, das Postulat würde vom Rat unterstützt.


Philipp Schoch (Grüne) gibt zu bedenken, dass sich zuvor mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter aus Gemeinden mit grossen Feuerwehren zu Wort gemeldet hatten. Es gibt vielleicht aber auch Ortsfeuerwehren, die noch keinem Verbund angeschlossen sind und es weniger gut auf die Reihe bringen. Um diese ginge es. Um hier mehr Sicherheit zu schaffen, wäre das Postulat hilfreich. Er unterstützt den Vorstoss.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) verweist auf eine Statistik des Feuerwehrinspektorats, dessen Existenz bereits darauf hinweist, dass diese Frage durchaus Beachtung fand und findet. Selbstverständlich reagiert das Feuerwehrinspektorat auf eine Verschlechterung der Zeiten in einzelnen Gemeinden, die überdem ebenfalls in der Verantwortung stehen, darauf zu achten und entsprechend zu reagieren. Er erinnert an die Charta von Muttenz, wo sich die Gemeinden für ihre Autonomie gewehrt hatten. In diesem Bereich sind sie klassisch zuständig; der Kanton besorgt das Inspektorat. Er glaubt nicht, dass es einzelne Gemeinden mit der Sicherheit ihrer Bevölkerung locker nehmen. Das Kantonsparlament braucht sich nicht in deren Belange einzumischen.


In einem gestrigen intensiven Gespräch mit dem Baselbieter Feuerwehrinspektor und dem Chef der Liestaler Stützpunktfeuerwehr konnte er sich davon überzeugen, dass sie einen sehr guten Job machen. Im Vergleich mit anderen Flächenkantonen kann sich das Baselbiet sehen lassen. Im übrigen wurde das Feuerwehrgesetz eben total revidiert - und noch der formellen Inkraftsetzung kommt eine Motion zur Reform daher. Das scheint weder effizient noch effektiv.


Urs-Peter Moos (Freie Wähler) ist sehr froh über das Votum von Regierungsrat Ballmer. Er fragt, ob ihm bekannt sei, ob in Vergangenheit bei einer ungenügend absolvierten Alarmübung eine Feuerwehr eine zweite Chance erhalten habe, um noch mit einem «genügend» in die Statistik zu gelangen? Apropos Charta von Muttenz: Man habe schon beim BLPK-Geschäft gesehen, dass es nicht in allen Gemeinden so läuft, wie es sollte. Unbestritten ist, dass die Feuerwehr im allgemeinen einen guten Job mache.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) zur ersten Frage. Die Antwort ist Ja, diese Wiederholungen sind ihm bekannt. Es sei aber das gleiche mit der Matur. Fliegt man das erste mal durch, wiederholt dann die Prüfung und reüssiert beim zweiten Mal, hat man auch bestanden. Stimmt's? [Gelächter]


Landratspräsident Jürg Degen (SP) lässt abstimmen. Die Motion wurde in ein Postulat umgewandelt.


://: Der Landrat lehnt die zum Postulat umgewandelte Motion 2012/354 mit 62:6 Stimmen ohne Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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