Protokoll der Landratssitzung vom 30. Mai 2013

Nr. 1286

Marc Joset (SP) verlangt die Diskussion.


://: Der Landrat bewilligt die Diskussion.


Marc Joset (SP) sagt, dass er hiermit ein Mandat einer Firma wahrnimmt, die bei der Ausschreibung erfolglos blieb. Sie wählte bewusst den politischen Weg und hat den Interpellanten sowie IT-Spezialist Karl Willimann dazu angeregt, dem nachzugehen. Es ging ihr dabei nicht um die Sicherung des bereits vergebenen Auftrags. Sie machte vielmehr darauf aufmerksam, dass eine Firma den Zuschlag erhielt, die möglicherweise zehnmal teurer ist als der günstigste Anbieter.


Vier Firmen wurden in dem formal an sich korrekten Verfahren nicht bzw. nicht mehr zugelassen. Das Argument war, dass sie bei der Schuladministrations-Lösung die Anbindung an die ERP-Plattform nicht gewährleisten konnten. Vor einigen Jahren wurden für die erste und zweite Etappe 13 Millionen Franken bewilligt. Nun liegt die Vorlage auf dem Tisch im Umfang von 7 Millionen Franken für die dritte Etappe. Es war die gleiche Firma, die nun für die drei Mio. Franken den Zuschlag erhielt. Den Ausgeschiedenen wurde beschieden, man könne nicht mehr Details liefern, denn die Vorgabe für die Plattform ist in Bearbeitung. Das war vor einem Jahr. Die Bearbeitung ist nun auf dem Tisch. Nur hat die Bearbeitung der Plattform die Firma übernommen, die damals den Zuschlag erhielt und entsprechend über Informationen verfügt, die sie den Mitbewerbern vorenthalten habe, wie die ausgeschiedenen Firmen monieren. Besagte Firmen - insbesondere jene, die die Interpellation angeregt hatte und über 60 Gymnasien in der ganz Schweiz mit ihrer Software beliefert - konnten dadurch ihre Lösungen nicht wunschgemäss ausarbeiten. Die andere Firma war durch ihren Wissensvorsprung stark bevorteilt.


Rechnet man die drei Millionen auf die 25 Sekundarschulen im Kanton um, ergibt das im Durchschnitt 120'000 Franken (plus Support). KMU könnten sich das niemals leisten. Er ist mit der Beantwortung der Interpellation nicht zufrieden.


Michael Herrmann (FDP) hatte kein gutes Gefühl beim Lesen dieser Vorlage. Die Beantwortung weist einen Anbieter aus, der die technischen Voraussetzungen bei der Offerte erfüllt habe. Er möchte gerne wissen, ob es im Beschaffungsrecht die Möglichkeit gibt, die Firmen zur Nachbesserung der Offerte anzuhalten. Wenn ja: wurde dies verlangt? Wurden weiter die entsprechenden technischen Informationen zur Verfügung gestellt?


Siro Imber (FDP) fragt sich, ob die Ausschreibung so formuliert wurde, damit nur ein Anbieter sie erfüllen konnte. Z.B. wenn man sich für eine Plattform-Lösung entscheidet, wofür überhaupt nur eine Firma die Anforderungen erfüllt. Die Vergabepraxis liesse sich auch von der GPK untersuchen.


Michael Vollgraff (Grüne) fällt auf, dass auf der Homepage der besagten Firma kein Hinweis auf Erfahrungen mit Schulen zu finden ist. In der Antwort des Regierungsrats ist dafür erwähnt, dass die Firma mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten würde.


Regula Meschberger (SP) schickt voraus, dass sie als Mitglied der Projektgruppe Insiderin und somit befangen ist. Die Vorlage wird zudem später in der Sachkommission einer genauen Überprüfung unterzogen. Es ist ihr wichtig festzuhalten, dass das Verfahren absolut sauber abgelaufen ist und die Ausschreibung in keinster Weise manipuliert wurde. Es ging beim Entscheid nicht nur um die technischen Schnittstellen; die Offerte der unterlegenen Firma wies nicht enthaltene Kosten für Bereiche auf, die jedoch zum Projekt gehören - und entsprechend mit externen Vergaben wieder hätten abgedeckt werden müssen. Der Betrag wäre, dies berücksichtigend, weit höher ausgefallen.


«High Speed, high Risk» und «Prototyping» sind die Qualitätsmerkmale, die IT-Projekte auszeichnen, die ins finanzielle Desaster führen, sagt Regierungsrat Urs Wüthrich (SP). Der Kanton BL hat dabei schon viel teures Lehrgeld bezahlen müssen und gemerkt, dass Sparen manchmal teurer ist, als man denkt. Auf der Grundlage eines Parlamentsauftrags hat man das anspruchsvolle Projekt angepackt. Die Kriterien sollten überzeugend erfüllt werden. Nicht haltbar ist jedoch die Unterstellung, jemand habe mit längeren Spiessen zum Wettbewerb antreten dürfen. Diese Behauptung ist schwerwiegend und müsste belegt oder allenfalls auch von einer GPK untersucht werden. Das Beschaffungsverfahren stand unter der Leitung der kantonalen Beschaffungsstelle, die einen guten Ruf geniesst. Landrat Vollgraf hat richtig festgestellt, dass die erforderliche Kompetenz gesichert werden muss, allenfalls in Kooperation mit einer anderen Firma. Die hier geführte Debatte war im Hinblick auf die sich bewerbenden Firmen fast voraussehbar, deshalb hat man das Verfahren besonders gut mit der Fachstelle für Submissionen immer wieder hinterfragt.


Es soll nicht der Eindruck entstehen, der Kanton hätte sich für eine Insellösung entschieden. Er hat im Gegenteil viel in eine Gesamt-IT-Strategie investiert, die auch Lösungen für andere Bereiche (z.B. Personendatenbank) ermöglichen soll.


Er ist zuversichtlich, bei der Beratung der eigentlichen Vorlage überzeugend darlegen zu können, dass die eingekauften Leistungen nötig, und nicht «nice to have» sind, dass der Gegenwert zum Preis stimmt.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) zum Submissionsverfahren: Es handelt sich um ein hochformalisiertes Verfahren, wovon man nicht abweichen darf. Würde das nicht berücksichtigt, wäre das klar ein Anfechtungsgrund.


://: Damit ist die Interpellation erledigt.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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