Protokoll der Landratssitzung vom 31. August 2017
| Nr. 1615 |
12 |
|
2017-240 vom 22. Juni 2017
Vorlage: Bericht der Geschäftsprüfungskommission an den Landrat über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit von Juli 2016 bis Juni 2017 - Beschluss des Landrates vom 31. August 2017: < Kenntnis genommen > |
Hanspeter Weibel (SVP) nimmt eine frühere Bemerkung auf, wonach etwa 70 Prozent der Tätigkeiten und der Aufgaben der Geschäftsprüfungskommission gar nicht im Form von Berichten in den Landrat kommen. Vorausschickend sei gesagt, dass der vorliegende Bericht von der GPK einstimmig verabschiedet wurde.
Es handelt sich im Rahmen der Berichterstattung um den dritten Teil, wurden doch bereits die Teile Jahresbericht Regierungsrat und der Gesamtbericht zu den Geschäftsberichten diverser Institutionen abgehandelt. Zum Jahresrückblick noch folgender Hinweis: Die GPK hatte einst einen interessanten Austausch mit der gleichnamigen Kommission des Kantons Bern. Diesen Frühling nahmen die Berner Kollegen die Einladung aus dem Baselbiet an, wobei es ebenfalls einen spannenden Austausch zum Thema Arbeit und Abläufe der Geschäftsprüfungskommission gab. An dieser Stelle sei ganz speziell dem Sekretariat gedankt in Person von Monika Frey und Léonie Schwizer, aber auch von Peter Zingg, der die GPK im vergangenen Jahr noch betreut hatte. Danke ebenfalls an Catherine Westenberg als externe juristische Beraterin.
Standardgeschäfte der GPK sind sogenannte Pflichtübungen. Dazu gehört auch der regelmässige Austausch mit der Finanzkontrolle. Es gehen aber auch diverse Anregungen (rund eine pro Monat) von Bürgern an die GPK ein, die auf einen Mangel aufmerksam machen, wobei zu klären ist, ob es sich um einen Fall für die GPK oder den Ombudsmann handelt.
Über die Punkte 3.3 bis 3.6 (Jahresbericht Regierungsrat, Kantonsspital Baselland, Psychiatrie) wurde bereits im ersten Semester dem Landrat berichtet, desgleichen der Geschäftsbericht der BVG und Stiftungsaufsicht beider Basel. Spezialgeschäfte der GPK waren unter anderem solche zur Prüfungshandlung im Bereich der Beratungsdienstleistungen.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass der Tätigkeitsbericht ein erfeulicher Bericht ist, insofern sehr viele Empfehlungen vom Regierungsrat aufgenommen und umgesetzt wurden. Dies ist eine völlig neue Qualität der Arbeit der GPK. Dies gilt natürlich auch in Bezug auf Prüfungshandlungen der Beratungsdienstleistungen, wo festgestellt werden kann, dass die Empfehlungen insgesamt umgesetzt wurden, vom Regierungsrat Reglemente erlassen wurden und dies für die GPK somit vorläufig erledigt ist.
Die GPK befasst sich ebenfalls mit der Arbeitsgruppe Runder Tisch Wischberg. Es konnte festgestellt werden, dass es zu einer Berichterstattung kommt, sobald die entsprechenden Untersuchungen abgeschlossen sind. Auch hier kam es wieder zu Verzögerungen. Eine Berichterstattung soll im vierten Quartal 2017 erfolgen.
Auch bei der Arbeitsgruppe Regierungsrätliche Kommissionen heisst es im Bericht, dass das Geschäft noch nicht abgeschlossen sei. Diese Woche erging die Mitteilung, dass der Regierungsrat die Verordnung über die regierungsrätlichen Kommissionen verabschiedet hat und sie am 1. September in Kraft treten. Ein erstes Überprüfen hat ergeben, dass die meisten Empfehlungen der GPK in die Verordnung eingeflossen sind.
Ebenfalls positiv ist die Schaffung von gesetzlichen Vorgaben für die Administrativuntersuchung. Mittlerweile wurde dies umgesetzt.
Folgend die einzelnen Subkommissionsberichte: Die Subko I der Finanz- und Kirchendirektion führte eine Visitation der Landeskanzlei durch und befasste sich während anderthalb Jahren aufwendig, detailliert und sorgfältig mit der Frage. Sie erstellte einen ersten Bericht mit insgesamt 23 Empfehlungen – wovon 18 an den Landschreiber, 4 an den Regierungsrat, einen an die Finanzkontrolle adressiert waren. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahme erstellte sie einen Follow-up-Bericht mit der Beurteilung der Umsetzung der Empfehlungen. In diesem Bericht kam sie zum Schluss, dass die Empfehlungen an den Regierungsrat und die Finanzkontrolle umgesetzt bzw. erledigt wurden. Von den 18 Empfehlungen an den Landschreiber gelten 8 als nicht umgesetzt, weitere 2 als teilweise und 8 als umgesetzt oder erledigt. Dazu stellt sich aber auch die Frage der Kosten- und Stellenentwicklung. Trotz allgemeinem Sparprogramm im Kanton zeigen diese in der Landeskanzlei nach oben, und das, obwohl Funktionen ausgelagert und Dienstleistungen abgebaut wurden. Es ist zu erwähnen, dass man in der hier zu diskutierenden Lohnklasse entsprechende Ansprüche und Erwartungen an die Arbeit hat.
Die Aufgabe der GPK ist es, hinzuschauen, und nicht wegzuschauen. Sie stellte sich dieser Aufgabe und die Resultate wurden ausführlich diskutiert. Die zentrale Fragestellung war gegeben durch die Resultate der extern durchgeführten Mitarbeitendenbefragung vom Februar 2016, deren Fazit eigentlich war, dass die Landeskanzlei trotz der Führung funktioniert. Die GPK hat ausführlich diskutiert, ob Anzeichen vorliegen, dass die erkannten Defizite in Führung und Kommunikation in den nächsten sechs Monaten geändert werden können. Dies musste verneint werden. Die GPK erachtet es als ihre Pflicht, dem Parlament diese Resultate vor – und nicht nach – einer allfälligen Wahl zugänglich zu machen. Die GPK-Mitglieder haben ohne weitere Instruktion ihre Fraktionen informiert. Landratspräsidium und Regierungsrat verfügen über die GPK-Berichte. Im Tätigkeitsbericht wurden die Vorbehalte zurückhaltend, aber erkennbar kommuniziert.
Weiter stattete die Subko II (Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion) dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen einen Besuch ab. Es wurden die Empfehlungen an den Regierungsrat abgegeben, dass die Immobilienstrategie des Kantons auf eine effiziente Aufgabenerfüllung der Ämter abzustimmen ist, dass eine Wirkungskontrolle durchzuführen ist und insbesondere Hundedaten konsequent zu erfassen und statistisch festzuhalten sind. Ebenso ist der elektronische Datenaustausch zwischen den Amtsstellen strikt umzusetzen.
Auch aus der Arbeit der Subko III (Bau- und Umweltschutzdirektion) resultierten Empfehlungen: Insbesondere geht es darum, den Aufwand und Ertrag bei zusätzlichen Adminstrativaufgaben im Auge zu behalten, sowie um die Frage, ob ein zero-based budgeting eine effizientere Alternative zu anderweitig üblichen Rechenschaftsberichten zur Umsetzung von Sparvorhaben zum aktuellen Zeitpunkt sein könnte. Ebenso ist ein besonderes Augenmerk auf den Übergang der Abteilungsführung zu richten, um das Vakuum an Wissen und Führungsstruktur abfedern zu können.
Weiter fand ein Besuch im Sicherheitsinspektorat statt, woraus keine Empfehlungen resultierten.
Die Subko IV (Sicherheitsdirektion) stattete dem Staatsschutz einen Besuch ab – der jährliche Besuch beim Nachrichtendienst. Die Inspektion fand gemeinsam mit dem Nachrichtendienst des Bundes in Anwesenheit des Polizeikommandanten, des Präsidenten der Subko, der Aufsichtsstelle Datenschutz sowie Vertretern des Generalsekretariats der Sicherheitsdirektion statt. Interessant ist, dass der Nachrichtendienst im Kanton Baselland eine Liste sogenannter Gefährder führt. Man kann davon ausgehen, dass wenn im Kanton tatsächlich etwas passieren sollte, man die Daten relativ schnell zur Verfügung haben wird. Man weiss über eine gewisse Anzahl Leute, die im Visier sind, hat aber nicht genügend Personal, um diese zu überwachen. Es ist zu hoffen, dass nicht irgendwann festgestellt werden muss, dass man es eigentlich gewusst hätte...
Die Subko V (Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion) machte eine Visite zum Thema SAL / Rechtsgrundlagen der Budgetierung. Auch hieraus resultierten Empfehlungen an den Regierungsrat, er solle sicherstellen, dass das Projekt sämtliche Rahmenbedingungen und Kosten umfasst und diese auch in der Landratsvorlage ausweist. Dazu gibt es auch entsprechende Bestimmungen, erinnert sei an das Preisschild der Vorlagen. Weiter soll der Regierungsrat sicherstellen, dass sämtliche Bereiche des kantonalen Wirkens im ERP/SAP zeitnah abgebdildet werden. Nur so sind die Aussagen im AFP nachvollziehbar. Die Empfehlungen sind, dass in Bezug auf die Konti der Schulen die Bankkonti im Namen des Kantons eröffnet werden und dass das Geldinstitut und der Zugang und die Bezugshöhen schriftlich zu regeln sind. Eine weitere Empfehlung ist, dass das AVS die Schulen und Schulräte anweist, im Rahmen der Personalplanung für eine langfristige Kontinuität bei der Budgetierung und Informatikzuständigkeit zu sorgen.
Die Visitation und die Resultate der Subko Informatik wurden in diesem Rahmen bereits ausführlich diskutiert und die Empfehlungen gutgeheissen. Die GPK ist froh, dass der Regierungsrat diesen im Wesentlichen gefolgt ist.
Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat, vom Bericht über die Schwerpunkt ihrer Tätigkeit Kenntnis zu nehmen.
– Detailberatung
Peter Riebli (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion dem Antrag der GPK enistimmig zustimmen werde. Die ausführlichen Voten des Kommissionspräsidenten seien verdankt. Die SVP weiss, dass im Geschäftsbericht nur die Spitze des Eisbergs zu sehen ist. Etwa 70% der Kommissionsarbeit ist nicht öffentlich. Umso mehr weiss die SVP-Fraktion die Hartnäckigkeit der GPK zu schätzen. Sie ist sich auch im Klaren, dass die Arbeit nicht immer sehr bequem ist und sich die Mitglieder hin und wieder unpopulär machen müssen. Dass sie davor nicht zurück schrecken, sei der GPK wie deren Sekretariat herzlich verdankt. Ganz positiv nahm die SVP auf, dass die Empfehlungen in der letzten Zeit immer besser auf Resonanz stiessen und der Regierungsrat den meisten Empfehlungen der GPK folgt. Die weiss das zu schätzen und fühlt, dass ihre Arbeit wertgeschätzt wird und auf fruchtbaren Boden fällt. Damit mehr als in der Vergangenheit umgesetzt werden kann, wird die Zusammenarbeit von GPK und Regierungsrat sehr dienlich sein.
Pia Fankhauser (SP) kann sich dem Lob nicht anschliessen. Zuerst möchte sich die Votantin deutlich distanzieren von den Aussagen des GPK-Präsidenten zum Landschreiber. Es geht nicht, dass in diesem Rahmen verbreitet wird, die Landeskanzlei würde «trotz Landschreiber» funktionieren. Eine solche Aussage kann sie als GPK-Mitglied nicht unterstützen. Die Analyse der Subko I wird Linard Candreia anschliessend ausführen. Die Votantin lässt sich jedoch nicht mit solchen Aussagen aus ihrer Kommission zitieren. Die Arbeit der GPK ist gut und recht, aber so etwas geht nicht.
Zum Inhaltlichen möchte sie den Scheinwerfer (oder im Kanton Baselland wohl eher Taschenlampe) auf die Arbeitsgruppe Wischberg richten. Die Stellungnahme des Runden Tischs steht noch aus. Es ist zu hoffen, dass diese endlich zu vernehmen sein wird.
Den anderen GPK-Mitgliedern sei gedankt für ihre Arbeit. Die SP-Fraktion nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Andrea Kaufmann (FDP) sagt, dass die FDP-Fraktion der Bericht ebenfalls zur Kenntnis nehme.
Marie-Therese Müller (BDP) sagt, dass auch die CVP/BDP-Fraktion den Bericht zur Kenntnis nehme. Den Aussagen von Pia Fankhauser über die Worte des GPK-Präsidenten zu Peter Vetter möchte sie sich anschliessen. Die Aussagen sind nicht korrekt und stehen auch nicht so im Bericht.
Andrea Heger (EVP) möchte auf zwei Themen aus dem Bericht eingehen, die noch nicht im Landrat behandelt wurden. Zum einen möchte die Fraktion die grundsätzlichen Aufgaben eines Runden Tischs von der Regierung zeitnah geklärt haben – noch bevor eine weitere Einsetzung nötig ist. Zudem möchte sie anfügen, dass unabhängig von der GPK-Visitation der Subko I die Fraktion grundsätzlich keine Vorbehalte gegen die Landeskanzlei hat. Auch dem Landschreiber möchte man das Vertrauen aussprechen. Unter der Prämisse, dass die noch ausstehenden Punkte der GPK-Empfehlungen bearbeitet werden, wird der Landeskanzlei und ihrer Leitung das Vertrauen und der Dank für ihre Arbeit ausgesprochen.
Die Fraktion Grüne/EVP nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Linard Candreia (SP) war bei der Visitation der Landeskanzlei dabei. Es ist im Bericht wie im Leben: Man kann es negativ, mittelmässig oder positiv sehen. Der Votant ist ein positiver Mensch (obschon nicht unverbesserlich) und schaut entsprechend auf die beurteilte Periode der Landeskanzlei zurück. Im Bericht heisst es, dass der Landesschreiber seit 2014 im Amt ist – drei Jahre. Man muss also auch der Zeit Zeit geben. Mit der Visitation beschäftigte man sich anderthalb Jahre. Nun ist es an der Zeit, zu warten, damit die Empfehlungen umgesetzt werden können. 8 von 18 Empfehlungen sind umgesetzt – das ist doch schon etwas. Man sieht also, dass etwas läuft und eine Dynamik entstanden ist. Es hat Fortschritte gegeben und auch das Klima ist spürbar besser geworden.
Die Landeskanzlei funktioniert auch dank der Bemühungen des Landschreibers. Man hat gemerkt, wie er sich in letzter Zeit ins Zeug legte. Der Rat ist, den Ball flach zu halten und die Gegenwart positiver zu sehen, als sie hier dargestellt wurde.
Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) kann versichern, dass seine Fraktion eine gute Zusammenarbeit mit der Landeskanzlei und ihrer Führung pflegt. Aus ihrer Sicht macht auch der Landschreiber eine gute Arbeit. Es befremdet deshalb, wenn ein Kommissionspräsident da vorne eine Bemerkung fallen lässt, dass «trotz der Führung» die Landeskanzlei funktioniere. Es ist beschämend, dass sich ein Kommissionspräsident darauf hinauslässt. Es ist von ihm ein professionelleres und sachliches Argumentieren zu erwarten. Es ist immer noch ein Unterschied, ob ein Kommissionspräsident vorne sitzt und etwas sagt, oder ob ein Landrat hinten das Wort führt.
Rolf Richterich (FDP) ist erstaunt über die Aussagen des Kommissionspräsidenten, nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich. Der ganze Absatz über die Visitation der Landeskanzlei macht den Anschein einer persönlichen Abrechnung und nicht einer seriösen Prüfung. Es ist bedauerlich, dass dafür kein besserer Weg und Stil gefunden wurde. Die Aussagen muss man als Landrat so, wie sie da stehen, zur Kenntnis nehmen, weil das Ganze unter dem Deckel der Vertraulichkeit behandelt wird und man nicht einschätzen kann, ob die scharfen Spitzen, die aus dem Text hervorschauen, gerechtfertigt sind oder nicht. Gegen solches Vorgehen möchte sich der Votant wehren. Es soll niemand in Schutz genommen werden, aber es ist einfach nicht der Stil, wie der Landrat funktionieren und arbeiten sollte.
Der Votant kann überhaupt nicht hinter dem Vorgehen von Hanspeter Weibel stehen, findet es schade, dass es auf diese Weise geäussert wurde und bittet ihn, dies in nächster Zeit zu korrigieren. Denn so möchte er weder Berichte sehen noch vorgelesen bekommen.
Notabene sei festzuhalten, dass weder die Fraktions- noch die Kommissionspräsiden zur Arbeit der Landeskanzlei befragt wurden. Es handelte sich um eine einseitige Befragung der Mitarbeitenden. Man konnte also nicht Stellung dazu nehmen, wie sich aus ihrer Sicht die Leistung der Landeskanzlei präsentiert. Dies ist bedauerlich. Es ist nicht nur die Landeskanzlei, die funktionieren muss, sondern es sind alle 90 Parlamentarier in diesem Saal und ebenso die Mitglieder der Regierung, die zu ihrer Kundschaft zählen. Deren Meinung sollte ebenfalls eine Rolle spielen. Es ist zudem fraglich, ob die Visitation zum richtigen Zeitpunkt stattfand. Denn bis der ganze Betrieb wieder richtig läuft, hätte man vermutlich länger warten müssen als nur anderthalb Jahre. Insgesamt hat die Geschäftsprüfungskommission und insbesondere das Präsidium mit ihrer einseitigen Berichterstattung keine gute Arbeit abgeliefert.
Oskar Kämpfer (SVP) ist überrascht. Wenn es Rolf Richterich unterlässt, sich bei seinen GPK-Kollegen zu informieren, ist es doch ziemlich unverfroren, sich anschliessend hier so zu äussern. Dass Jürg Wiedemann nicht Bescheid weiss, mag ja noch angehen, da seine Fraktion in der GPK gar nicht vertreten ist. Aber alle anderen Parteien sind es – und sie wissen ganz genau, was in der Geschäftsprüfungskommission diskutiert wurde und dass es eine gewisse Schweigepflicht gibt. Die GPK hatte den Beschluss einstimmig gefasst. Warum jetzt plötzlich andere Stimmen kommen von solchen, die in der Kommission nichts gegen die Interpretation der Resultate einzuwenden hatten, erstaunt ihn ausserordentlich.
Im Gegensatz zum Linard Candreia ist der Votant Realist und findet, dass drei Jahre eine unglaublich lange Zeit sind. Hätte er mit Beurteilungen jeweils drei Jahre gewartet, bis er einen Job neu untersucht hätte, wäre er nach zwei Jahren wahrscheinlich Pleite gewesen.
Regina Werthmüller (parteilos) sagt, dass die Fraktion glp/GU den Bericht ebenfalls zur Kenntnis nehme, sich aber von den Aussagen des Präsidenten distanzieren möchte. Der ganze Bericht zeigt die Tätigkeit der verschiedenen Subkos und nicht nur die Visitation der Landeskanzlei. Es sei darauf hinzuweisen, dass in der GPK sehr gute Arbeit geleistet wird, ebenso in der Verwaltung. Bei allen Besuchen waren die Leute präsent und gaben Auskunft. Somit konnten Visitationen durchgeführt und 20 Berichte erstellt werden – einer ist noch ausstehend. Die Bilanz ist also gut und es sieht auch danach aus, als ob viele Empfehlungen entgegen genommen und umgesetzt werden.
Zur Aussage des Präsidenten: Das geschriebene Wort hat einen anderen Stellenwert als das gesprochene Wort. Wenn sich das Gegenüber nicht wehren kann, ist das extrem unfair. Deshalb möchte sich die Votantin klar von der Aussage distanzieren.
Philipp Schoch (Grüne) war bis vor zwei Monaten im «inner circle» und hat sehr eng mit dem Landschreiber zusammengearbeitet. Auch in zum Teil sehr schwierigen Situationen. Dem Landrat kann versichert werden, dass der Kanton einen sehr guten Landschreiber hat, der sehr umsichtig ist und seine Meinung kundtut, was für den Votanten sehr hilfreich war und in diesem Job auch gefordert ist. Der Votant war nicht Mitarbeiter, sondern einer der Vorgesetzten des Landschreibers. Auch mit dieser Situation hat man sich auseinander gesetzt. Rolf Richterich hatte vorhin die mangelnde Einbindung des Parlaments bei der Befragung beklagt. Tatsächlich wurden im ersten Halbjahr 2016 mit der Person des damaligen Landratspräsidenten und des damaligen Vizepräsidenten zwei Parlamentsmitglieder zum Thema befragt. Es wurde damals mit der GPK ganz offen über das Thema gesprochen.
Der Votant hat in seinem Betrieb 60 Mitarbeiter. Wenn man diese fragt, was der Schoch denn für einer sei, so wird man die wildesten Geschichten hören – was er alles nicht macht, nicht kann, was er alles vergisst etc. Setzt man dies aber in ein Verhältnis zu den Befragten, kann man feststellen, dass sich – im Falle des Landschreibers – alles absolut im Rahmen bewegt. Damit, dass es auf der Landeskanzlei Leute gibt, die mit nicht immer mit allem ganz einverstanden sind, kann man leben. Die Qualität der Arbeit, die am Schluss herauskommt, ist letztlich entscheidend. Und das Resultat ist gut und hat auch etwas mit der guten Führung des Landschreibers zu tun. Auch wenn man sich im einen oder anderen Punkt verbessern kann.
Im Rückblick ist zu sagen, dass die Zusammenarbeit mit dem Landschreiber im letzten Amtsjahr sehr gut war. Der Kanton hat mit Peter Vetter die richtige Person am richtigen Ort.
Lotti Stokar (Grüne) stimmt Oskar Kämpfer zu, dass der Bericht in der GPK einstimmig verabschiedet wurde. Es wurde aber ganz bewusst einstimmig beschlossen, wie der Landrat informiert werden solle, was öffentlich wird und was nicht. Man hat sich auch punkto Wortwahl sehr Mühe gegeben, damit es für alle stimmt. Deshalb ist verständlich, dass aufgrund der Wortwahl des Präsidenten einige erschrocken sind. Trotzdem: Die GPK hat ihre Arbeit gemacht und sich entschieden, es dabei bewenden zu lassen, weshalb man das Thema nun auch ad acta legen kann.
Christine Frey (FDP) weist Oskar Kämpfer darauf hin, dass in der GPK das Amtsgeheimnis gilt. Man weiss also nicht, was dort diskutiert wird. Grundsätzlich gilt es, neue Wege zu finden, wie sich eine solche Kritik intern äussern lässt. Das Diskussionsgefäss in diesem Rat scheint ihr dafür das falsche zu sein, auch weil sich die angesprochene Person nicht wehren kann und nicht alle denselben Wissensstand haben. Trotzdem sollte man nicht päpstlicher sein als der Papst. Vielleicht ist es auch Ausdruck des Frusts des Kommissionspräsidenten, dass sich nicht all das, was er an Arbeit investiert, als Output verwerten lässt.
Die Votantin stellt somit den Antrag auf Abbruch der Diskussion.
Landratspräsidentin Elisabeth Augstburger (EVP) lässt über den Schluss der Beratung anstimmen. Es hat zwar noch Redner auf der Rednerliste. Wird die Debatte jedoch abgebrochen, wird sofort zur Beschlussfassung übergegangen.
://: Der Landrat stimmt mit 47:28 Stimmen bei zwei Enthaltungen dem Antrag auf Schluss der Beratung zu.
Landratspräsidentin Elisabeth Augstburger (EVP) verweist bezüglich des Vorgehens auf § 82 Absatz 2 der Geschäftsordnung: «Schluss der Beratung kann auf Antrag beschlossen werden, sofern die Vertreter oder Vertreterinnen der Fraktionen gesprochen haben und alle Anträge begründet sind». Dies ist hier der Fall.
– Beschlussfassung
://: Der Landrat nimmt den Bericht der Geschäftsprüfungskommission über die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit von Juli 2016 bis Juni 2017 mit 50:0 Stimmen bei 28 Enthaltungen zur Kenntnis.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei