Protokoll der Landratssitzung vom 31. März 2011

Nr. 2540

Gemäss Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) lehnt der Regierungsrat die Motion ab.


Laut Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) hat sich das Problem der Verschuldung von jungen Erwachsenen verschärft. Deshalb hat Baselland verschiedene Anstrengungen unternommen, um die Jugendlichen vor allem präventiv aufzuklären und zu unterstützen. Eine Standesinitiative zu dieser Sache wird aber abgelehnt.


Nach Schweizerischem Privatrecht werden Jugendliche gemäss den seit 1996 geltenden Bestimmungen mit 18 Jahren mündig und also voll handlungsfähig. Sie können dann mit ihren Handlungen eigenverantwortlich Rechte und Pflichten begründen, namentlich das Eingehen von Verträgen aller Art. Sonderschutzmassnahmen für junge Erwachsene in Ausbildung würden diesen Grundprinzipien zuwiderlaufen. Würde in Ausnahmebereichen wieder ein Sonderschutz geschaffen, würde auch ein schwer verständlicher Widerspruch geschaffen: Die jungen Erwachsenen in Ausbildung könnten jegliche Art von Verträgen abschliessen, und nur Konsumkreditverträge wären davon ausgenommen.


Das seit 2001 geltende Konsumkreditgesetz des Bundes kennt einige Schutzvorschriften (Vorschriften zu Form und Inhalt von Verträgen, Widerrufsrecht für KonsumentInnen etc.), die für alle KonsumentInnen gelten und europaweit als vorbildlich erachtet werden. Diese Schutzmassnahmen, welche für alle Personen gelten, die einen Konsumkreditvertrag abschliessen, sind also ausreichend und nicht zu verschärfen, so dass auch nicht für eine bestimmte Personengruppe neue Vorschriften zu erlassen sind. Der Nationalrat beurteilte die Situation im Übrigen gleich, indem er 2009 eine ähnliche Motion von Lucrezia Meier-Schatz abgelehnt hat.


Urs Berger (CVP) dankt Regierungsrätin Sabine Pegoraro für die Behandlung seiner Motion und ist sehr enttäuscht von der Antwort des Regierungsrats. Indem man sich hinter einem Gesetz versteckt, kann man die Jugendlichen in die Schuldenfalle laufen lassen. Ihm ist nicht klar, wieso kein Zeichen nach Bern gesandt werden soll, um das entsprechende Gesetz zu ändern. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit kennt er die Situation vieler Jugendlicher, die Schulden abstottern müssen. Es ist die Pflicht des Landrats, den Jugendlichen einen Rahmen zu geben, damit sie nicht in die Schuldenfalle geraten. Viele Jugendliche wünschen sich übrigens einen gewissen Schutz, für welchen sich in den regionalen Medien ja auch die Regierungsrätin ausgesprochen hat. Deshalb bittet der Votant den Landrat, seine Motion zugunsten der Jugendlichen zu unterstützen.


Nach Peter Brodbeck (SVP) unterstützt seine Fraktion das Ziel des Vorstosses. Auch die SVP will Jugendliche schützen, aber der in der Motion vorgeschlagene Weg ist nicht zielführend. Würde die finanzielle Situation einer Person jeweils gemäss dem geltenden Konsumkreditgesetz geprüft, wäre die Gefährdung für junge Erwachsene in Ausbildung, welche in der Regel nicht sehr viele, frei verfügbare finanzielle Mittel besitzen, nicht so gross. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht, diese Kontrollen zu verschärfen, wobei er dafür zu sorgen hat, dass die Prüfung der Kreditfähigkeit auch tatsächlich durchgeführt wird und Kredite allenfalls auch nicht vergeben werden.


Auch sind die Möglichkeiten für nicht volljährige Jugendliche, Abonnemente abschliessen oder auf Kredit einkaufen zu können, zu ändern, wobei für solche Belange oft die Unterschrift der Eltern nötig ist. Denn allenfalls werden Jugendliche belangt für Forderungen, die sie nicht bezahlen können. Der Vorstoss hier ist aber nicht zu unterstützen, weil das letztgenannte Problem nicht mit dem Konsumkreditgesetz zusammenhängt.


Siro Imber (FDP) meint, der Staat und die Politik seien angesichts der immer grösseren Verschuldung hinsichtlich Umgang mit Geld ein schlechtes Vorbild für die Jugendlichen [lautes Lachen von Eva Chappuis]. Man weiss, dass in jenen Staaten, in denen die öffentliche Verschuldung am höchsten ist, auch die private Verschuldung am höchsten ist.


Die Kompetenzen in diesem Bereich liegen auf Bundesebene, so dass Nötiges auch dort zu ändern ist.


Klaus Kirchmayr (Grüne) vermerkt, dass die Grünen den Vorstoss unterstützen. Das entsprechende Gesetz ist nach der Revision von 2001 massvoll anzupassen bzw. weiterzuentwickeln, weil dessen Gedanken in der Praxis nicht nachgelebt wird. Es ist insbesondere bzgl. Verschuldung von jungen Menschen in Ausbildung bzw. Kreditwürdigkeit zu spezifizieren. 2001 sind zudem z.B. nur sehr wenig (Konsum-)Kredite über Internet bezogen worden. Heute ist das Standard, so dass die Prüfung via Computer geändert werden muss, weil diese Methode relativ einfach umgangen werden kann.


Regula Meschberger (SP) hält die formalen Argumente des Regierungsrats für nachvollziehbar. Aber die Realität schreit nach einer Änderung und nach Schutzbestimmungen für junge Erwachsene, weshalb der Vorstoss zu unterstützen ist. Ob die für den Vorstoss gewählte Form richtig ist, bleibe dahingestellt: Der Motionär hätte für diese Motion wohl sogar eine/n SP-Nationalrat/-rätin gefunden. Dennoch: Das Anliegen ist so wichtig, dass es von der SP unterstützt wird.


://: Der Landrat stimmt der Überweisung der Motion 2010/239 mit 43:27 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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