Protokoll der Landratssitzung vom 31. März 2011

Nr. 2541

Laut Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) lehnt der Regierungsrat die Motion 2010/247 ab.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) meint, der Vorstoss renne offene Türen ein und sei teilweise überholt. Der Bundesrat hat am 30. Juni 2010 den Vernehmlassungsentwurf zu einer Teilrevision des StGB verabschiedet. Dieser Entwurf berücksichtigt folgende, in der Motion geltend gemachte Punkte:


- Die Sanktionenvielfalt wird eingeschränkt;
- die bedingte Geldstrafe wird wieder abgeschafft;
- die Möglichkeiten, kurze Freiheitsstrafen auszusprechen, werden erweitert;
- auf die bedingte gemeinnützige Arbeit wird verzichtet;
- der strafrechtliche Landesverweis wird wieder eingeführt.


Andere Punkte der Motion hat der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung vom 26. Oktober 2010 bereits gegenüber dem Bundesrat eingebracht. Er hat verlangt, dass die Vollzugsbehörde die Rückversetzung des bedingt entlassenen Täters beurteilen soll und dass auf die unwiderrufliche Entfernung von Strafurteilen aus dem Strafregister verzichtet wird.


Der Regierungsrat unterstützt den Vorstoss allerdings nicht in allen Punkten. Er unterstützt - wie die Gerichte in Strafsachen auch - die heute für den bedingten Strafvollzug geltende Begrenzung auf 24 Monate. Die alte Regelung von nur 18 Monaten bedingten Strafvollzugs hat sich als kontraproduktiv erwiesen, weil die Gerichte das Strafmass künstlich auf 18 Monate festgelegt haben, damit der bedingte Strafvollzug möglich werden konnte, was teilweise zu Verzerrungen bei der Beurteilung der Schwere einer Straftat geführt hat. Die massvolle Ausweitung auf 24 Monate erlaubt es den Gerichten, auch dort ein höheres Strafmass festzulegen, wo der bedingte Strafvollzug geboten ist.


Weiter lehnt es der Regierungsrat ab, dass die gemeinnützige Arbeit auch gegen den Willen des Täters angeordnet werden kann. Es ist Sache der Vollzugsbehörde, den Vollzug in geeigneter Form zu durchzuführen. Ein Zwang zu gemeinnütziger Arbeit wäre wegen des seit 1930 geltenden Übereinkommens Nr. 29 über Zwangs- und Pflichtarbeitsverstoss rechtlich nicht zulässig. Zudem besteht dafür auch kein praktisches Bedürfnis, denn die Nichtantretens- bzw. Abbruchquote bewegt sich in Baselland in einem niedrigen, einstelligen Prozentbereich. Ein Zwang zu gemeinnütziger Arbeit wäre schliesslich unsinnig, weil sich dafür keine geeigneten Einsatzorte und Arbeitgeber finden lassen würden. Will jemand keine gemeinnützige Arbeit leisten, muss er/sie die Freiheitsstrafe verbüssen: Zusätzlicher, künstlicher Zwang ist also nicht nötig. Der Vollzug der gemeinnützigen Arbeit funktioniert in Baselland sehr gut, so dass es in diesem Bereich keine weiteren, gesetzgeberischen Korrekturen braucht.


Nach Thomas de Courten (SVP) ist Korrekturbedarf in diesem Bereich ganz klar vorhanden. Und der Bund ist erfreulicherweise mit ersten Revisionsschritten im Sinne der Motion aktiv. Aber Druck auf Bern ist weiter nötig, um die «misslungene» Revision des StGB von 2007 rückgängig zu machen, wobei der Votant im Sinne eines Zugeständnisses auch mit 24 Monaten bedingten Strafvollzugs leben kann. Entscheidend ist: Die aktuelle Strafgesetzgebung mit Geldstrafen hat sich hinsichtlich Eingrenzung teurer Vollzugsmassnahmen und effizienterer Justiz nicht bewährt. Gemäss einer Studie des Schweizerischen Beobachters wollen sowohl die Bevölkerung als auch die Justiz diese bedingten Geldstrafen nicht, weil damit bestimmte Kreise von einer Strafe verschont werden. Deshalb bittet der Votant den Landrat herzlich, die Standesinitiative zu unterstützen, um mit Nachdruck dafür zu sorgen, dass die neu eingeleitete Revision umgesetzt werden wird.


Werner Rufi (FDP) stellt sich namens seiner Fraktion gegen die Überweisung der Motion. Die Probleme beim StGB sind zwar erkannt, aber der Vorstoss wird auf der falschen Stufe eingereicht. Im Übrigen sind die beanstandeten Punkte bereits vom Gesetzgeber in Bern aufgenommen worden, weshalb die durch die Motion verursachte Doppelspurigkeit nicht nötig ist. Die Standesinitiative soll nicht für solche Themen missbraucht werden. Vielmehr sind die jeweiligen Parlamentarier in Bern von ihren Parteien direkt zu kontaktieren. Anzufügen ist, dass die Erhöhung beim bedingten Strafvollzug auf 24 Monate sehr wichtig ist, weil es in diesem Bereich einen Spielraum gibt, welcher dann auch für den Vollzug eine Rolle spielt. Was unterstützt wird, ist der Wunsch, dass Sanktionen den Delikten entsprechen sollen.


Klaus Kirchmayr (Grüne) erklärt, die Grünen schliessen sich der Haltung des Regierungsrats an. Der Druck auf Bern ist zwar tatsächlich aufrecht zu erhalten, und bedingte Geldstrafen sind wirklich kein gutes Mittel. Wesentliche Punkte wie z.B. das Electronic Monitoring sind aber in Bern bereits deponiert bzw. aufgenommen worden. Deshalb lehnen die Grünen die Motion ab.


Gemäss Regula Meschberger (SP) lehnt ihre Fraktion den Vorstoss ab, denn das Mittel der Standesinitiative sei sorgfältig einzusetzen, damit es seine Wirkung nicht verliere. In Bern sind die gewünschten Änderungen bereits in die Wege geleitet, weshalb nicht einzusehen ist, warum mit einer Standesinitiative noch zusätzlicher Druck aufzubauen ist.


Christine Gorrengourt (CVP) hält fest, dass auch ihre Fraktion aus den gleichen, bereits genannten Gründen den Vorstoss ablehne. Nicht zuletzt hat vor ein paar Jahren schon die damals zuständige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf gegenüber der JSK Änderungen bzgl. der bedingten Geldstrafe angekündigt. Eine nun überwiesene Motion würde angesichts der auf Bundesebene in die Wege geleiteten Revisionen überflüssige Arbeit für Verwaltung und Landrat bedeuten.


://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion 2010/247 mit 51:19 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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