Protokoll der Landratssitzung vom 31. März 2011
| |
|
13
2010-249 vom 24. Juni 2010 Motion von Thomas de Courten, SVP-Fraktion: Standesinitiative zur Anpassung von Art 57 Abs. 3 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB) - Beschluss des Landrats vom 31. März 2011: < abgelehnt > |
Nach Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) will der Regierungsrat die Motion entgegennehmen.
Nach Lotti Stokar (Grüne) spricht sich ihre Fraktion gegen die Überweisung der Motion aus. Sowohl bei der Massnahme wie auch bei der Strafe geht es um Freiheitsentzug für den Täter. Die Anordnung einer Massnahme und die Voraussetzungen dafür sind im StGB genau geregelt. Es besteht keine Wahlmöglichkeit, wie dies aufgrund der Motion erscheinen könnte.
Weiter ist die gewählte Formulierung zu hinterfragen, weil nicht klar ist, wie am Ende eines Massnahmenvollzugs geprüft werden kann, ob eine Massnahme erfolgreich abgeschlossen worden ist. Jeder Vollzug - ob Gefängnisstrafe oder Massnahme - hat zwei Ziele, nämlich die Bestrafung des Täters und die Prävention, d.h. die Hoffnung, dass der gleiche Täter nicht noch einmal straffällig wird. Dies kann aber nicht am Tag der Haftentlassung beurteilt werden, sondern wird erst nach einer gewissen Zeit klar werden. Sollen in Zukunft also alle Strafvollzugsmassnahmen vom Erfolg abhängig gemacht und die Strafen willkürlich verlängert werden? Das kann wohl nicht sein. In einem Artikel der NZZ vom 31. März 2011 hat sich Renato Rossi [Direktor des Arxhof] zur Prüfbarkeit des Erfolgs einer Massnahme geäussert, wobei er meint, der Nachweis der Wirksamkeit einer Massnahme müsse wissenschaftlich noch untermauert werden.
Christine Gorrengourt (CVP) verweist auf den Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrats, in welchem eine Erklärung für die Annahme des Vorstosses erwähnt wird. Ihre Fraktion hofft, diese Erklärung noch zu erfahren, weil die absolute Formulierung der Motion eigentlich zu weit geht. Bei einem Abbruch einer Massnahme müsste ein Selbstverschulden nachgewiesen werden können. Die CVP/EVP-Fraktion wird der Motion grossmehrheitlich zustimmen.
Thomas de Courten (SVP) dankt dem Regierungsrat für die positive Aufnahme des Vorstosses. Er hat kein Verständnis für jene, die diesen Vorstoss ablehnen, weil es darum geht, den Missbrauch von Vollzugsmassnahmen, die zugunsten einer bestraften Person angeordnet werden, zu verhindern. Aus der praktischen Erfahrung auch des Massnahmenzentrums Arxhof ist bekannt, dass sich Menschen bemühen, in den Genuss eines etwas milderen Strafvollzugs zu kommen, um gleich nach Entlassung renitent zu werden im Wissen darum, dass sie wieder frei sind.
Zur Frage des Selbstverschuldens bei einem Abbruch einer Massnahme ist zu sagen, dass die Vollzugsbehörden wohl nicht darauf aus sind, eine Person z.B. aus Missgunst aus einer Massnahme rauszuwerfen. In aller Regel ist renitentes Verhalten auf Selbstverschulden oder Absicht zurückzuführen. Deshalb sei nochmals die Bitte ausgesprochen, den Vorstoss zu überweisen. Die definitive Formulierung der Standesinitiative kann noch diskutiert werden, aber die Stossrichtung soll mit dieser Motion vorgegeben werden.
Werner Rufi (FDP) spricht sich namens seiner Fraktion gegen die Überweisung dieser Motion aus. Eine Standesinitiative ist für dieses Vorhaben nicht zweckmässig: Will man in diesem Bereich wirklich etwas ändern, soll dies direkt auf Bundesebene geschehen.
Inhaltlich ist festzuhalten, dass Massnahmen durchaus gerechtfertigt sein können. Diese zielen auf Resozialisierung ab, so dass es höchst heikel ist, hier etwas ändern zu wollen. Zahlen aus Deutschland, wo eher mit Repression arbeitet, sehen in einer Gesamtbilanz schlechter aus. Soll die erwähnte Bestimmung wie in der Motion gewünscht geändert werden, wird ein falsches Signal ausgesendet.
Urs von Bidder (EVP) meint, die durch die Motion aufgeworfene Frage sei auf der Basis einer Vorlage des Regierungsrats in der Justiz- und Sicherheitskommission zu diskutieren. Erst dann soll vom Landrat unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte entschieden werden, ob eine Standesinitiative eingereicht werden soll oder nicht.
Thomas de Courten (SVP) bittet Werner Rufi, den Vorstoss genau zu lesen. Nicht der Massnahmenvollzug soll geschwächt oder abgeschafft werden, sondern der Missbrauch dieses Instruments - das der Resozialisierung dienen soll - soll verhindert werden. Die Standesinitiative ist ein parlamentarisches Instrument des Kantons gegenüber dem Bund, das es entsprechend zu nutzen gilt.
Werner Rufi (FDP) stört sich daran, dass Thomas de Courten für sein Anliegen nicht zuerst andere, mögliche Wege nutzen will. Er meint weiter, die Motion tangiere Zuständigkeitsbereiche des Bundes und betreffe auch direkt Gerichte und indirekt auch die Praxis von Gerichten in Baselland. Das Bundesrecht ist in Bern zu ändern, aber nicht über eine Standesinitiative. Massnahmen und Freiheitsstrafen sind vorsichtig gegeneinander abzuwägen, was mit der jetzigen Bestimmung immer noch möglich ist. Mit einer Änderung der materiellen Grundlage wird nicht sogleich eine neue Praxis eingeleitet. Deshalb ist der Vorstoss der falsche Ansatz. Der Votant empfiehlt dem Motionär, im Zusammenhang mit diesem Vorstoss mit Gerichtspräsidenten oder Experten des Vollzugs zu sprechen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erklärt, die Formulierung sollte nicht so unumstösslich wie im Vorschlag gewählt werden. Viel eher soll der Massnahmenvollzug angerechnet werden können , aber nicht müssen . So will man dem Einzelfall gerecht werden. In der entsprechenden Vorlage würde sich der Regierungsrat eingehend und differenziert mit dieser Möglichkeit auseinander setzen. Darum will der Regierungsrat die Motion entgegennehmen.
://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion 2010/249 mit 44:36 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
Back to Top