Protokoll der Landratssitzung vom 31. März 2011

Nr. 2548

1. Marie-Therese Beeler Umsetzung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung


Fast alle Kantone sehen in der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vor, dass Angebote der beruflichen Weiterbildung kostendeckend gestaltet werden müssen. Eine Ausnahme bilden jeweils definierte Angebote (z.B. für benachteiligte Zielgruppen), die gezielt vom Kanton mit Beiträgen subventioniert werden.


Die Verordnung zur Berufsbildung im Kanton BL verzichtet auf das Prinzip der kostendeckenden Weiterbildung und formuliert lediglich die Auflage, dass öffentliche AnbieterInnen beruflicher Weiterbildung private nicht konkurrenzieren dürfen.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erklärt vor der Beantwortung der Fragen, dass das heutige Modell der Finanzierung der berufsorientierten Weiterbildung im Kanton Basel-Landschaft seit Schuljahr 2009/10 in Kraft sei und auf einen Beschluss des Landrats zurückgehe, der 2009 von den durch das neue Berufsbildungsgesetz verursachten Änderungen der Weiterbildungsfinanzierung Kenntnis genommen und die koordinierte Umsetzung der neuen Berufsbildungsgesetzgebung im Bereich der Förderung der berufsorientierten Weiterbildung in beiden Basel und die Angleichung der beiden bisher unterschiedlichen Weiterbildungs-Finanzierungsmodelle begrüsst hat. Die jährlich wiederkehrenden Ausgaben von CHF 600'000 werden, so beschloss das Parlament damals, jeweils im Rahmen des Budgets beantragt und vom Landrat bewilligt.


Frage 1
Kennt der Kanton die Höhe seiner Subventionen für die berufliche Weiterbildung, und welche Kriterien liegen den Subventionen von Weiterbildung zugrunde?


Antwort
Ja, der Kanton kennt die Höhe seiner Beiträge in diesem Bereich. Die Gesamtausgaben betrugen 2010 CHF 1'185'548. Die durch den Landrat 2009 zusätzlich bewilligten Beiträge an die Kurskosten von Baselbietern, die an baselstädtischen Berufsfachschulen Weiterbildungskurse besuchen, betrugen dabei rund CHF 556'000. Der Kanton Basel-Landschaft hat also die Angebote der berufsorientierten Weiterbildung der Berufsfachschulen schon zuvor in etwa der gleichen Höhe subventioniert.


Beiträge an Angebote der berufsorientierten Weiterbildung werden gewährt für spezifische, berufsorientierte Kurse in einem Fachgebiet, in dem die betreffende Berufsfachschule auch eine berufliche Grundbildung anbietet; für Kurse, die dem Wiedereinstieg resp. dem Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit der Teilnehmenden dienen; für Umschulungsangebote sowie Angebote, die der Vermittlung von neuen Fähigkeiten dienen, welche der Arbeitsmarkt verlangt; und für Kurse für Migrantinnen und Migranten. Mittelfristig soll auch das Angebot an Deutschkursen ausgebaut werden.


Frage 2
Führen Institutionen, welche in den Genuss kantonaler Bildungsmittel kommen, eigene Rechnungskreisläufe für den Bereich der Weiterbildung, um eine Transparenz zu ermöglichen?


Antwort
Selbstverständlich. Neben den staatlich geführten Berufsfachschulen, die für diesen Bereich ebenfalls eine eigene Profitcenter-Rechnung führen, erhalten drei Berufsfachschulen privater Träger Kantonsbeiträge (die Handelsschule des KV Basel, die Berufsfachschule aprentas in Muttenz und das Bildungszentrum des KV Baselland).


Damit die Baselbieter Schulen diese Profitcenter-Rechnung für die berufsorientierte Weiterbildung führen können, steht den Zuständigen ein Tool zur Verfügung, dank dem sich die Kurse exakt kalkulieren lassen. Die Schulen mit Standort Basel-Stadt rechnen die Beiträge (CHF 7.- je Teilnehmer/in und Lektion) für Baselbieter Kursteilnehmende gemäss den mit Basel-Stadt vereinbarten Regelungen direkt mit den zuständigen Stellen im Baselbiet ab.


Marie-Theres Beeler (Grüne) dankt für die Antworten und stellt folgende


Zusatzfragen
Werden die Angebote der beruflichen Weiterbildung auch an der Fachhochschule in einem eigenen Rechnungskreislauf erfasst?
Umfasst die genannte Summe von CHF 1,186 Mio. auch die Fachhochschule?


Antwort
Die detaillierten Zahlen werden der Fragestellerin gerne schriftlich zugestellt. Für den eigentlichen Bereich der Weiterbildung stehen die genannten CHF 600'000 zur Verfügung.


Die Fachhochschule muss für ihren vierfachen Leistungsauftrag - Lehre, Forschung, Dienstleistungen und Weiterbildung - je eigene Rechnungskreise führen, dank denen sehr präzise Aussagen über den Kostendeckungsgrad möglich sind. Die Kosten in den Bereichen Dienstleistungen und Weiterbildung müssen zu Vollkosten (inkl. Overhead-Zuschlägen, Infrastruktur etc.) gerechnet werden. So wird sichergestellt, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern kommt.


* * * * *


2. Regina Vogt: Vorübergehende Nutzung Räume UKBB


Die Räume des ehemaligen UKBB im KSB standen bis Ende Januar 2011 der stationären Behandlung von Kindern sowie dem entsprechenden Personal mit uneingeschränkter Nutzung zur Verfügung. Dem seither ausgezogenen UKBB lag angeblich eine limitierte Betriebsbewilligung wegen Asbestgehalt in der Bauhülle vor.


Eine vorübergehendende Nutzung dieser Räume, ohne Eingriffe an der Bauhülle, als Büro- und Untersuchungszimmer, wäre für den laufenden Spitalbetrieb entlastend und mit beinahe null Kosten verbunden. Die in den Räumen aufgestellten Detektoren hatten nie einen einzigen Asbestpartikel detektiert.


Vor der Beantwortung der Fragen bemerkt Regierungsrat Peter Zwick (CVP), seit dem Auszug des UKBB aus dem Westtrakt des Bruderholz-Spitals Ende Januar 2011 stünden ca. 2'000 Quadratmeter Fläche leer, verteilt auf mehrere Stockwerke. Diese Räume müssten asbestsaniert werden aufgrund der Asbestbelastung in der Gebäudehülle. Regelmässige Luftmessungen in den Risikozonen zeigten jedoch, dass die Asbest-Grenzwerte nicht überschritten wurden, weshalb das UKBB diese Räume weiterhin nutzen konnte.


Selbstverständlich gab es einen Interventionsplan mit verschiedenen Massnahmen für den Fall, dass die Grenzwerte überschritten worden wären. Diese Massnahmen wurden von Fachleuten der SUVA, des Amtes für Umweltschutz und Energie, des KIGA und einer Spezialfirma erarbeitet. Auch gab es Verhaltensanweisungen für die Mitarbeitenden für den Fall, dass Asbestfasern aus der Gebäudehülle entwichen wären.


Frage 1
Wäre es unter diesen risikolosen Voraussetzungen möglich, eine Verlängerung der Betriebsbewilligung ins Auge zu fassen?


Antwort
Die Spitalverantwortlichen wurden beauftragt abzuklären, wie diese Gebäudeteile in Zukunft sinnvoll verwendet werden könnten. Es wäre aber falsch, jetzt leerstehende Räume neu zu belegen, bevor die genauen Raumbedürfnisse sauber geklärt worden sind.


Frage 2
Mit welchen Mitteln könnte der Regierungsrat dem an-stehenden zusätzlichen Raumbedarf des KSB angesichts von so vielen ungenutzten Räumlichkeiten entgegenwirken?


Antwort
Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 ausgeführt, wird geprüft, ob und wie die stillgelegten Räume weiter genutzt werden sollen, und das Haus wird seit Januar auch energietechnisch untersucht. Diese sorgfältigen Abklärungen werden zusammen mit der Bau- und Umweltschutzdirektion und mit Blick auf das Asbestrisiko vorgenommen. Grosse bauliche Veränderungen sind nicht möglich (z.B. der Austausch von Fenstern), weil sonst das Gebäude gleich als Sondermüll entsorgt werden müsste.


Regina Vogt (FDP) dankt für die Antworten auf ihre Fragen.


://: Damit sind alle Fragen beantwortet.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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