Protokoll der Landratssitzung vom 31. März 2011

Nr. 2536

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) vermerkt einleitend, dass der Regierungsrat bereit sei, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, und dieses dann sogleich abschreiben wolle.


> Begründung des Regierungsrats


Josua Studer (SD) ist einverstanden, den Vorstoss als Postulat überweisen zu lassen. Aber er will dieses nicht sogleich abschreiben.


In seinen Augen ist es, wie er aufgrund seiner Erfahrungen aus der Bürgergemeinde Allschwil zu berichten weiss, eine Tatsache, dass zuweilen Einbürgerungsgesuche wegen mangelnder Sprachkenntnisse zurückgestellt werden, wobei davon jeweils in erster Linie Gesuche von Frauen betroffen sind. Deshalb bittet der Bürgerrat von Allschwil auch jeweils um Sistierung der Gesuche der übrigen Familienmitgliedern, damit schliesslich alle miteinander eingebürgert werden können. Damit sollen «Zweiklassenfamilien» vermieden werden. Bei den Vorlagen wäre zu wünschen, entsprechend Einsicht zu erhalten. Eine Ungleichbehandlung der Gesuche entsteht nur dann, wenn nach unterschiedlichen Massstäben eingebürgert wird.


Bruno Baumann (SP) unterstreicht - auch mit Blick auf Traktandum 7 -, dass gemäss Verfassung jede Person das Recht habe, sich einbürgern zu lassen, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Zuerst Pakete von Einbürgerungsgesuchen u.a. von ganzen Familien an den Landrat zu überweisen und dann über die einzelnen Gesuche abzustimmen, würde bedeuten, eine schwarze Liste zu erstellen. Es ist aber diskriminierend, wenn sich Teile einer Familie nicht einbürgern lassen können, weil ein anderer Teil dann z.B. sein altes Bürgerrecht verlieren würde und sich deshalb nicht einbürgern lassen will. Die SP ist gegen Überweisung der beiden Motionen, weil die Gefahr besteht, dass die Pakete von Einbürgerungsgesuchen nach unlauteren Kriterien (z.B. Herkunftsländer, Hautfarbe, Sprachen etc.) zusammengestellt werden. Personen, die in der Schweiz aufgewachsen sind, haben z.B. aufgrund einer Vereinsmitgliedschaft einen anderen Bezug zu diesem Land als vielleicht deren Eltern, die eingewandert sind. Die SP kann deshalb der Idee von Einbürgerungspaketen bei Familien nicht zustimmen und lehnt die Überweisung der beiden Motionen 2010/211 und 2010/212 auch als Postulate ganz klar ab.


Georges Thüring (SVP) erklärt, seine Fraktion sei für Überweisung dieser Motion und jener unter Traktandum 7 behandelten Motion, welche beide in die richtige Richtung zielen. Die heutige Praxis kann intakte Familien, die gerade in der Integrationspolitik gefördert werden sollen, als Keimzelle der Gesellschaft auseinanderreissen. Vielmehr sind Familien im Sinne einer wirklichen Integration dann einzubürgern, wenn alle ihre Mitglieder die nötigen Bedingungen insbesondere bei den sprachlichen Anforderungen erfüllen. Es entspricht keiner vernünftigen Integrationspolitik, z.B. mit Ausnahme der Mutter alle anderen Familienmitglieder einzubürgern, nur weil erstere die Sprache nicht beherrscht. Die Sprache ist der Schlüssel zu einer echten Integration, weshalb hier durchaus ein wenig Druck auszuüben ist.


Agathe Schuler (CVP) meint, die Vorstösse von Josua Studer beziehen sich nur auf die Arbeit des Landrats. Das in den beiden Vorstössen angesprochene Prozedere ist aber durch Bundesgesetze und andere Vorschriften ganz genau geregelt, wovon die Arbeit des Landrats nur den Schlussteil des Vorgangs bildet.


Der Vorstoss 2010/211 , welcher separate Pakete für den Fall von Gesuchen von Einzelpersonen aus einer Familie fordert, widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Akten zu Einbürgerungsgesuchen sind grundsätzlich für jedes Mitglied des Landrats einsehbar. Und dann kann beantragt werden, über ein bestimmtes Gesuch einzeln abzustimmen. Darum wird die Motion 2010/211 von ihrer Fraktion auch als Postulat abgelehnt.


Zur unter Traktandum 7 aufgeführten Motion 2010/212 ist zu erwähnen, dass aus Gründen des Datenschutzes kein Recht auf Dateneinsicht zu einer Person besteht, wenn von dieser kein Einbürgerungsgesuch gestellt worden ist. Deshalb ist dieser Vorstoss weder als Motion noch als Postulat zu unterstützen.


Josua Studer (SD) versteht nicht, wieso Bruno Baumann so heftig reagiert hat. Mit seinem Vorstoss will er nur mehr Transparenz bei den einzelnen Gesuchen erreichen. Auch wenn die Dossiers eingesehen werden können, ist dies grundsätzlich die Arbeit der Petitionskommission (PetK), so dass nicht auch noch der einzelne Landrat für ein klares Bild diese studieren müssen soll. Eine Auflistung wäre einfacher und weniger zeitintensiv. Und es ist doch nicht diskriminierend, solche Gesuche in eigenen Paketen vorzulegen. Einbürgerungen von einzelnen Personen aus einer Familie sind ja nach wie vor möglich, denn das Umfeld wird ja bei Gesuchen auch untersucht. Und dies darf auch kommuniziert werden.


Laut Christa Oestreicher (FDP) schliesst sich ihre Fraktion der Haltung des Regierungsrats an und will die Vorstösse aufgrund der Begründung des Regierungsrats als Postulate überweisen und dann sogleich abschreiben. Josua Studer wünscht zusätzlich zu den Einbürgerungskriterien eine Katalogisierung der Gesuchsteller, was heikel ist.


Nun wird argumentiert, man müsse Familien als Ganzes einbürgern. Dabei wird z.B. von Seiten der SVP immer wieder gesagt, das Schweizer Bürgerrecht sei ein Privileg und niemand müsse sich einbürgern lassen. Es gibt aber tatsächlich das Recht von Familienmitgliedern, sich aus bestimmten Gründen nicht einzubürgern. Und der Landrat hat nicht das Recht, nach solchen Gründen zu fragen, weil die entsprechenden Menschen damit zur Schau gestellt würden.


Nach Stephan Grossenbacher (Grüne) lehnt seine Fraktion die Vorstösse aus den Traktanden 6 und 7 sowohl als Motionen wie auch als Postulate ab - auch auf die Gefahr hin, dass ihn sein Banknachbar John Stämpfli (SD) vom 1. Juli 2011 an nicht mehr grüssen werde [leichte Erheiterung].


://: Der Landrat lehnt die Überweisung des in ein Postulat gewandelten Vorstosses 2010/211 mit 44:28 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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