Protokoll der Landratssitzung vom 31. Oktober 2013

Nr. 1531

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) fasst seinen Bericht vom 8. Oktober zusammen. Die Prämienverbilligung, die bis jetzt an die anspruchsberechtigte Person überwiesen wurde, muss ab Januar 2014 an die jeweilige Krankenkasse überwiesen werden. Es braucht daher neue rechtliche Grundlagen für den Datentransfer zwischen der AHV-Ausgleichskasse, die die Zahlungen vollzieht, und den Krankenkassen. Mit der jetzigen Vorlage wird auch die rechtliche Grundlage für den Datentransfer zwischen der Ausgleichskasse und der kantonalen Steuerverwaltung aktualisiert. Im Grundsatz waren sich die Mitglieder der Finanzkommission einig, dass diese Gesetzesänderung nötig ist. Im Detail wurden einige Themen vertieft und entsprechende Fragen geklärt. Zum Beispiel wurde das Vorgehen mit dem Datenschutz abgesprochen. Mitarbeitende, die die Daten verarbeiten, unterstehen der Schweigepflicht. Das neue Verfahren soll nicht aufwendiger sein als das bisherige, abgesehen von einem Initialaufwand. Meldungen von Mutationen, Krankenkassenwechsel, Geburten etc. sind gesamtschweizerisch geregelt und standardisiert. Dies garantiert Effizienz der Verarbeitungsabläufe. Wenn jemand die Restprämie, also die Differenz zwischen Prämie und Prämienverbilligung, nicht zahlt, haben die Krankenkassen die üblichen Inkassomöglichkeiten zur Verfügung. Nach wie vor besteht kein automatischer Anspruch auf Prämienverbilligung; es muss vorgängig ein entsprechender Antrag gestellt werden.


Die Finanzkommission beantragt einstimmig mit 12:0 Stimmen, der Vorlage betreffend Regelung des Datentransfers für die Auszahlung der Prämienverbilligung an die Krankenversicherer zuzustimmen.


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- Eintretensdebatte


Roman Klauser (SVP) teilt mit, die SVP-Fraktion stimme dem Antrag der Finanzkommission zu. Für sie stelle sich einzig die Frage, wo eine mögliche Gefahr liegt. Es gibt bei diesem Datentransfer drei Player: die Steuerverwaltung, die AHV und die Krankenversicherer. Der Votant hofft, dass der Austausch so einfach und so gut läuft, wie man dies der Kommission erklärt hat, sonst hätte man ein mittelgrosses Debakel. Aber grundsätzlich ist es richtig, dass das Geld direkt zu den Krankenkassen gelangt und nicht bei den begünstigten Personen, die es möglicherweise falsch verwenden könnten. Wichtig ist auch, dass Bezugsberechtigte selber einen Antrag stellen müssen.


Ruedi Brassel (SP) kündigt namens seiner Fraktion ebenfalls Zustimmung zur Gesetzesrevision an. Der Kanton müsse hier legiferieren, weil die eidgenössische Gesetzgebung dies verlange. Der Spielraum ist nicht sehr gross. Die Datenschutzfragen sind abgeklärt. Soweit ist also alles in Ordnung. Wie sich das neue Prozedere bewährt, wird sich weisen.


Michael Herrmann (FDP) hält fest, wenn man wolle, dass die Prämienverbilligung an die Versicherer gehe, dann müsse man auch die Rechtsgrundlage dafür schaffen. Dies geschieht mit der hiesigen Vorlage. Die FDP wird einstimmig zustimmen.


Alain Tüscher (EVP) stellt mit einem Blick auf die gelichteten Reihen im Saal fest, es handle sich um eine «Pausenvorlage». Es ist alles gesagt. Die CVP/EVP-Fraktion stimmt dem Antrag der Finanzkommission einstimmig zu.


Klaus Kirchmayr (Grüne) hebt ebenfalls darauf ab, dass der Landrat hier kaum Spielraum habe. Die vorgeschlagene Lösung ist sinnvoll. Die Fraktion der Grünen stimmt zu.


://: Das Eintreten ist unbestritten.


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- 1. Lesung EG KVG


Keine Wortbegehren.


://: Die 1. Lesung ist ohne Änderungen abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei



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