Protokoll der Landratssitzung vom 4. Juni 2015

Nr. 2929

Kommissionspräsident Hans Furer (glp) führt aus, es handle sich im eine heikle Angelegenheit. Zu beachten ist, dass es um eine Petition geht und nicht etwa darum, den § 18 des Spitalgesetzes, wonach der Kanton die Standorte der Spitäler gestimmt, abzuändern; und es geht auch nicht um die Motion, die in einem späteren Traktandum die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission einbringen wird. Das Traktandum wurde in der letzten Sitzung verschoben, weil Regierungsrat Thomas Weber nicht anwesend war. Die Petition unter dem Titel «Rettet das Bruderholzspital» hatte verschiedene Begehren zum Inhalt. Verlangt wurde, dass der Standort Bruderholz gewährleistet werden soll (»weiterhin bestehen bleibt»), im Weiteren hiess es, «zudem wird eine Fusion mit der Universitätsklinik Basel-Stadt nicht akzeptiert». Der dritte Punkt hiess: «Ausserdem sind über 1'700 Arbeitsstellen in Gefahr.»


Die Petitionskommission hat das Kantonsspital Baselland und die VGD angehört. Wichtig ist, dass CEO Jürg Aebi vom Kantonsspital BL sich ausdrücklich über diese Petition gefreut hat, weil sie ein Zeichen der Wertschätzung auch für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Standort Bruderholz darstelle. Gesagt wurde auch, dass aufgrund der politischen Situation auch das Kantonsspital Bruderholz infrage gestellt werde, was zu Verunsicherungen geführt hat. Derzeit im Gang sind, wie man lesen konnte, Gespräche zwischen Basel-Stadt und Baselland, in denen es um eine mögliche Zusammenarbeit und Arbeitsteilung zwischen den Spitälern geht. Gesagt wurde auch, dass es um die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung geht, dass das Kostenwachstum eingedämmt werden muss - obwohl das seit Jahrzehnten nie passiert ist - und dass auch die Sicherung der Hochschulmedizin gewährleistet werden muss.


Die Petenten haben betont, dass der Standort Bruderholz unabdingbar sei, weil immerhin 150'000 Menschen in seinem Einzugsgebiet wohnen; und es wurde auch darauf hingewiesen, dass es schweizweit nirgends vorkomme, dass es für eine 150'000-köpfige Bevölkerung kein Spital gebe.


Die Vertreter der VGD - insofern ist der Bericht unter Ziffer 2.4 zu korrigieren - haben nicht gesagt, dass der Kanton sich zum Bruderholzspital positiv äussere, sondern es wurde diesbezüglich gar keine Wertung abgegeben. Zur Frage, ob ein Neubau kommen oder der bestehende Altbau saniert werden soll, sagte CEO Aebi sehr glaubhaft, dass, falls man am Standort Bruderholz festhalte, ein Neubau sicher günstiger wäre als die Sanierung.


Die Petitionskommission hat sich in ihrer Würdigung mit 6:0 Stimmen zum Standort Bruderholz bekannt und ein Signal an die Beschäftigten ausgesandt mit der Formulierung, dass man sich für den Erhalt der grösstmöglichen Zahl von Arbeitsplätzen ausspricht.


Georges Thüring (SVP) führt aus, die SVP-Fraktion habe grosses Verständnis und grosse Sympathie für die Petition. Das Baselbiet braucht ein gesicherte, gut ausgebaute, leistungsfähige und - als Flächenkanton - vor allem eine dezentrale Spitalversorgung. Der Standort Bruderholz spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige, ja, unverzichtbare Rolle. Die SVP ist nicht gegen eine gesundheitspolitische Zusammenarbeit mit dem Nachbarkanton Basel-Stadt; doch dabei muss man zuerst für die eigenen Interessen und Bedürfnisse einstehen und zuständig sein. Auch die SVP ist der Meinung, dass der herrschenden Verunsicherung bezüglich des Standorts Bruderholz raschestmöglich ein Ende gesetzt werden muss. Auch nach der unternehmerischen Verselbständigung der Baselbieter Spitäler hat der Landrat zum Glück bei den Spitalstandorten nach wie vor das letzte Wort. Mit einem klaren Bekenntnis zum Standort Bruderholz kann der Landrat heute ein sehr wichtiges und von vielen erwartetes Zeichen setzen. Das ist er auch den Mitarbeitern am Standort Bruderholz schuldig.


An diesem Punkt hätte der Votant eigentlich geschlossen gehabt; er hat aber gemerkt, dass der Kommissionspräsident sich bei der Darstellung des Kommissionsentscheids etwas schwer getan hat, so als ob er ihn vielleicht doch nicht mehr so gut finde. Der Beschluss in der Kommission erging mit 6:0 Stimmen, dies an einer Sitzung, zu der eingeladen war und die protokolliert wurde. Und alles, was seither nebenbei diskutiert wurde, zählt nicht mit. Das gilt es einfach zur Kenntnis zu nehmen. Die SVP-Fraktion steht auch heute noch voll hinter dem Antrag der Petitionskommission.


Hanni Huggel (SP) bestätigt, es sei so gewesen, dass die Petitionskommission einstimmig entschieden habe. Aber man kann ja auch manchmal nachträglich ein bisschen gescheiter werden. Die SP respektiert sehr die hohe Anzahl gesammelter Unterschriften und das Engagement des Herrn Bernasconi sowie von Prof. Kummer. Alle im Saal haben irgendwelche Erfahrungen mit dem Bruderholzspital, sei es in der eigenen Person oder durch Angehörige. Aber das reicht nicht für einen Entscheid, wie ihn die Petitionskommission in Ziff. 2 ihrer Beschlussempfehlung getroffen hat. Man hat, wie die Votantin einräumen muss, vielleicht ein wenig zu schnell entschieden. In der sehr schwierigen Spitaldiskussion, die mittlerweile stattfindet, inklusive des kürzlich durchgeführten Hearings über die Gesundheitsversorgung, kann der Landrat keine Aussage treffen, wie sie in Antrag Ziff. 2 der Kommissionsvorlage formuliert ist. Das geht nicht, weil so viel im Fluss ist. Die Votantin bekennt, sie müsse hier Asche auf ihr Haupt streuen: Sie hat bei der Diskussion in der Kommission zu wenig erfasst, dass man diesen Punkt noch einmal überdenken sollte.


Namens der SP-Fraktion beantragt die Votantin dem Landrat daher abweichende Formulierungen, nämlich:


- Im Kommissionsantrag, Ziffer 1, soll das Wort «wohlwollend» gestrichen werden, sodass es heisst: «Die Petition ‹Rettet das Bruderholzspital› wird zur Kenntnis genommen.»


- Ziffer 2 des Kommissionsantrags soll gestrichen und ersetzt werden durch die Formulierung: «Die Petition wird zur Beurteilung an die Regierung überwiesen.» So muss die Regierung sich mit den Anliegen der Petenten auseinandersetzen. Der Landrat würde somit das Anliegen der Petenten ernst nehmen, aber nicht eine politische Aussage machen.


- Kommissionsantrags-Ziffer 3 soll wegfallen.


Sven Inäbnit (FDP) führt aus, die FDP-Fraktion würdige selbstverständlich ebenfalls das Engagement der Petentinnen und Petenten, die durch eine Vielzahl von Unterschriften zeigen, wie wichtig das Anliegen ist. Die FDP ist aber erstaunt darüber, dass die Petitionskommission über dieses Anliegen bereits eine gesundheitspolitische Diskussion führt, die in Empfehlungen gipfelt, die zuerst einer weiteren Diskussion bedürfen. Die FDP stellt fest, dass das wohl der falsche Weg war. Die Diskussion, wie die Spitallandschaft im Kanton später einmal aussehen soll, muss doch zuerst noch in anderen Gremien diskutiert werden. Es läuft eine Strategiediskussion mit Basel-Stadt, die VGK ist ebenfalls involviert.


Dennoch kann die Petition so zur Kenntnis genommen werden.


Agathe Schuler (CVP) teilt mit, sie befinde sich in einer etwas schwierigen Situation, da sie einerseits für ihre Fraktion redet, aber andererseits auch ihre davon abweichende persönliche Einschätzung als Mitglied der Petitionskommission begründen möchte. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die beiden aufliegenden Anträge der SP-Fraktion und die Streichung des dritten Kommissionsantrages. Die Begründung ist bereits durch die Vorrednerin und den Vorredner erfolgt. Die Kommissionsmitglieder liessen sich bei ihrer Abstimmung hingegen von folgenden Gedanken leiten: Wenn man als Person ein Anliegen hat, dann hat man mehrere Möglichkeiten. Man kann es einem Politiker erzählen. Man kann eine Initiative lancieren. Oder man kann, als Einzelner oder als Gruppierung, eine Petition aufsetzen. Hierfür braucht es dann viel persönlichen Einsatz vor allem für das Sammeln von Unterschriften, der im vorliegenden Fall vor allem durch den Hauptpetenten geleistet wurde. Dieser hat sein Anliegen in der Kommission auch sehr eindrücklich begründet und dabei auch die grosse Verunsicherung geschildert, die unter den Spitalmitarbeitern herrscht. In der Absicht, all das zu würdigen, ist die Kommission zu ihren Beschlussempfehlungen gekommen. Sich in diesem Sinne «zum Bruderholzspital zu bekennen» bedeutet eine gegenwärtige Unterstützung dieser Menschen in diesen turbulenten Zeiten, und sagt nichts darüber aus, was in Zukunft sein wird.


Lotti Stokar (Grüne) findet, man dürfe die Petitionskommission nicht mit der VGK verwechseln. Erstere hat die Aufgabe, Petitionen entgegenzunehmen und zu prüfen. Genau das wollte sie mit dem Wort «wohlwollend» ausdrücken. Es sollte zum Ausdruck kommen, dass man die Sorgen der Betroffenen verstanden hat, die seit Jahren nicht wissen, wie es weitergehen wird. Damit soll keine Vorwegnahme der politischen Diskussion stattfinden, die der Landrat so oder so noch wird führen müssen. Der grünen Fraktion ist es wichtig, ihr Verständnis für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu artikulieren und darum zu bitten, dass endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden. Im Übrigen wird die Fraktion unterschiedlich abstimmen; man sollte hier auch keine zu grosse Flughöhe ansetzen.


Georges Thüring (SVP) stellt, an Hanni Huggel gewandt, fest, er sei enttäuscht. Wenn man in einer Kommission sagt, man will sich einfach um das Anliegen derer, die um Rat gekommen sind, annehmen, und wenn man dann stattdessen anfängt Politik zu machen - das kann der Votant nicht begreifen. Und angeführt wird das Ganze von der CVP, die letztes Mal scheinheilig Vertagung beantragt hat unter dem Vorwand, dass der Regierungsrat nicht anwesend sei - darüber ist der Votant sehr enttäuscht.


Peter Brodbeck (SVP) weist darauf hin, dass die Spitäler einen Wert darstellen, und der Landrat müsse jetzt dem Regierungsrat diesen Wert mitgeben, damit er ihn in die anstehenden Diskussionen einbringen kann. Mit den Anträgen der SP wird ein ganz falsches Zeichen gesetzt.


Regierungsrat Thomas Weber (SVP) möchte die Haltung bekräftigen, die die VGD in der Petitionskommission eingenommen hat. Die Petition zeugt von einer sehr grossen Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden namentlich am Standort Bruderholz, aber auch am ganzen Kantonsspital; und das freut den Regierungsrat ausserordentlich. Gemäss der heutigen Gesetzgebung beschliesst der Landrat über die Betriebsstandorte. Es ist eine Motion der zuständigen Fachkommission, der VGK, hängig, die das Thema in einer breit abgestützten Debatte nochmals aufnehmen will. Offenbar ist es beim Abfassen des Kommissionsberichts, wie es deren Präsident bereits ausgeführt hat, zu einem Missverständnis gekommen. Man hat an der Sitzung vom 21. April lediglich darauf hingewiesen, was heute Status quo ist, und auf eine Wertung bewusst verzichtet. Das steht auch im Einklang mit der heutigen Eigentümerstrategie, die unabhängig von der Zuständigkeit für die Betriebsstandorte besagt, dass das Kantonsspital einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der wohnortnahen, horizontal und vertikal integrierten medizinischen Grundversorgung der Baselbieter Bevölkerung leistet, und dass es zu diesem Zweck mehrere Standorte der stationären und ambulanten Versorgung betreibt. Die laufenden Gespräche zwischen den Regierungen resp. der Gesundheitsdirektion und dem Gesundheitsdepartement Basel-Stadt haben, wie das im März kommuniziert wurde, drei klare übergeordnete Ziele, nämlich eine optimierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone, die deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich und die langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region. Die Wahl der ambulanten und stationären Standorte soll sich grundsätzlich in beiden Kantonen nach diesen Zielsetzungen richten. Kurzes Fazit: Es ist noch Geduld gefragt. Es wäre grundsätzlich falsch, jetzt präjudizierende Beschlüsse zur Gesundheitspolitik im Rahme einer Petitionsberatung zu fassen. Stattdessen sollten die ordnungsgemäss vorgesehenen politischen Prozesse und Gefässe beansprucht werden.


Wie die VGK und das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt im März angekündigt haben, wollen die beiden Regierungen noch vor der Sommerpause ihre Vorschläge zu einer gemeinsamen Spitalstrategie vorlegen.




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- Detailberatung Landratsbeschluss


://: Der Landrat beschliesst mit 40:37 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf Antrag der SP-Fraktion, im Antrag Ziffer 1 der Petitionskommission das Wort «wohlwollend» zu streichen. [ Namenliste ]


Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) teilt zum zweiten Antrag der SP-Fraktion mit, gemäss § 69 der Geschäftsordnung des Landrats kann eine Petition nicht «zur Beurteilung» an die Regierung überwiesen werden, sondern er kann eine Petition «als Motion, als Postulat oder zur Kenntnisnahme überweisen». Sie fragt die SP-Fraktion an, welche Option gewollt ist.


Hanni Huggel (SP) präzisiert, dass die Petition «zur Kenntnisnahme» überwiesen werden soll.


://: Der Landrat beschliesst mit 46:23 Stimmen bei 10 Enthaltungen auf Antrag der SP-Fraktion, Ziffer 2 zu ersetzen durch den Wortlaut: «Die Petition wird zur Kenntnisnahme an den Regierungsrat überwiesen.» [ Namenliste ]


://: Der Landrat beschliesst mit 42:32 Stimmen bei 6 Enthaltungen, Ziffer 3 zu streichen. [ Namenliste ]


Landratsbeschluss


zur Petition «Rettet das Bruderholzspital»


vom 4. Juni 2015


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Die Petition «Rettet das Bruderholzspital» wird zur Kenntnis genommen.


2. Die Petition wird zur Kenntnisnahme an den Regierungsrat überwiesen.


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei


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