Protokoll der Landratssitzung vom 4. Juni 2015

Nr. 2945

In zahlreichen Verlautbarungen fordern baselstädtische Kultur-Institutionen und ihre Freunde, zum Teil organisiert in orchestrierten Lobbygruppen (z.B. seitens des Theaters Basel) immer wieder und immer mehr Geld vom Kanton Baselland. Begründet werden diese Forderungen stets mit der stereotypen Behauptung, ein wachsender Teil der Kultur- und Konsumenten komme aus dem Kanton Baselland.


Der Regierungsrat des Kantons Baselland schickt sich derzeit offenbar an, diesen Forderungen einmal mehr nachzugeben, ohne dass dafür eine kulturelle, wirtschaftliche oder politische Notwendigkeit bestünde. Entsprechende Verhandlungen seien seit längerem im Gange, heisst es. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, auf welcher politischen und statistischen Grundlage und in welchem Rahmen diese Verhandlungen geführt werden. Die rechtlichen Grundlagen sind durch die Baselbieter Verfassung (§101), das Gesetz über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen und den Kulturvertrag zwischen den beiden Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt gegeben. Letzterer regelt die partnerschaftliche Finanzierung von im Kanton Basel-


Stadt domizilierten Kulturinstitutionen. Er besagt, dass der Kanton Basel-Landschaft eine jährliche Kulturvertragspauschale bereitstellt. Diese beträgt - unter Vorbehalt von Ziffer 24 - ein Prozent des in der Staatsrechnung ausgewiesenen Steuerertrags des Kantons Basel-Landschaft von den natürlichen Personen. Die Kulturvertragspauschale ist damit klar limitiert - sie soll es auch bleiben.


Insgesamt belaufen sich die kantonalen Kulturausgaben auf dieser Basis bereits auf über 31 Millionen Steuerfranken pro Jahr. Der Kanton Baselland leistet damit heute schon einen erheblichen Beitrag an die regionale Kulturförderung. Unklar bleibt bisher, welche statistischen Grundlagen der Regierungsrat seiner Verhandlungsposition mit dem Kanton Basel-Stadt zugrunde legt. Unklar bleibt ebenso, ob der Regierungsrat auch die Kantone Solothurn und Aargau, das Elsass und Baden-Württemberg verpflichten wird, einen Beitrag an die kulturellen Zentrumsleistungen Basels zu leisten, bevor die eigenen Beiträge zusätzlich erhöht werden. Immerhin nutzt und konsumiert die Bevölkerung dieser Gebietskörperschaften die baselstädtischen Kulturinstitutionen mindestens ebenso wie die Baselbieter Bevölkerung, allerdings ohne bisher selbst einen adäquaten Beitrag zu leisten.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) sickt voraus, dass offenbar ein historischer Moment bevorstehe. Dies ist nämlich die letzte Interpellation, die im Rat mündlich beantwortet wird, was in Zukunft nicht mehr möglich sein wird.


Frage 1:


Welche statistischen Daten legt der Regierungsrat den Kulturverhandlungen mit Basel-Stadt zugrunde?


Antwort:


Es gibt bei den «Kulturverhandlungen» mit BS nur am Rande statistische Grundlagen. Man kann sich vorstellen, dass dies bei einem Openair-Konzert nicht ganz einfach ist. Immerhin wurde im Jahr 2006/07 im Rahmen der Partnerschaftsverhandlungen eine Studie erstellt, wobei man zur Einschätzung kam, dass nur für das Theater Basel detaillierte und aussagekräftige Zuschauerstatistiken vorliegen. Es sind in erster Linie inhaltliche resp. qualitative Kriterien, wenn man darüber diskutiert, wo sich BL beteiligt. Als Kriterien gelten: Alleinstellungsmerkmal, regionale Bedeutung und Ausstrahlung, künstlerische oder programmliche Qualität, Resonanz bei Publikum, aber auch die Rolle der Beschäftigten in diesen Institutionen, z.B. in der Nachwuchsförderung.


Frage 2:


Werden dabei auch regionale Daten aus den Kantonen SO, AG, dem Elsass und Baden-Württemberg berücksichtigt?


Antwort:


Diese Zahlen sind nicht bekannt. Gesamtkulturell findet das kulturelle Leben vorwiegend in Aarau, Baden, Wettingen, Lenzburg, Solothurn, Olten, Grenchen statt. Es ist deshalb nicht möglich, gesamthafte Zahlen zu erhalten. Desgleichen bei Baden-Württemberg: Eine signifikante Zahl Besucher/innen stammt nur aus der direkten Nachbarschaft Weil/Lörrach/Grenzach. Diese liegt aber weit unter 3% der Gesamtbesucherzahl, z.B. beim Theater Basel. Beim Elsass ist die Zahl noch geringer. Gesamthaft macht das «auswärtige» Publikum (ausserhalb BL/BS) deutlich weniger als 10 % aus. Interessanterweise macht das auswärtige Publikum auch bei der sehr erfolgreichen Fondation Beyeler in Riehen einen viel weniger grossen Anteil aus, als zu erwarten wäre.


Frage 3:


Hält sich der Regierungsrat an die Vorgaben des Kulturvertrags, welche die Kulturförderungspauschale an baselstädtische Kulturinstitutionen auf ein Prozent des Steuerertrages von natürlichen Personen limitiert?


Antwort:


Die Kulturvertragspauschale (KVP) wurde gemäss Vertrag und gemäss den Bestimmungen als Subventionskredit für Institutionen mit professionellem Ganzjahresbetrieb (mit Spielplänen) vornehmlich in den Bereichen Theater und Musik in Basel eingerichtet. Ausgeschlossen sind die Museen. Die Regel besagt, dass im Durchschnitt 1% der Steuererträge der natürlichen Personen budgetiert wird. Werden nicht alle Mittel ausgeschöpft (was in der Regel der Fall ist), verbleibt der Rest als Ausgleichsreserve. Der Projektbereich für einzelne Produktionen und Kreationen des Nachwuchses oder einmalige eventartige Veranstaltungen (Festivals) wird aus den gemeinsamen Fachkrediten oder aus dem Lotteriefonds finanziert.


Frage 4:


Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass auch die Kantone SO, AG, das Elsass und Baden-Württemberg einen adäquaten Beitrag an baselstädtische Kulturinstitutionen leisten müssen, bevor die Baselbieter Beiträge weiter erhöht werden?


Antwort:


Dies ist wünschenswert, aber unrealistisch. Es ist dem Regierungsrat nicht klar, mit welchen Grundlagen dies überhaupt durchgesetzt werden könnte. Dieses Argument könnte aber auch ein Bumerang-Argument sein - angesichts des eher tiefen Kantonsbeitrags bei doch sehr vielen Besucherinnen und Besuchern aus BL.


Frage 5:


Welche Grenzen setzt der Regierungsrat den finanziellen Möglichkeiten der regionalen Kulturförderung?


Antwort:


Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass der finanzielle Rahmen abgesteckt ist per Kulturvertragspauschale. Wichtig ist auch, dass die Leistungen den Institutionen zukommen, nicht der Staatskasse von BS. Für die Verwendung der Mittel aus dem Lotteriefonds gibt es präzise Kriterien, die erfüllt sein müssen.


Frage 6:


Welche Bedingungen bezüglich Quantität, Qualität, Mitsprache und betriebswirtschaftlicher Einflussnahme knüpft er an sein finanzielles Engagement in der regionalen Kulturförderung?


Antwort:


Beiträge gibt es in einem vernünftigen Verhältnis zu den Einnahmen, den Drittmitteln und den Beiträgen, die von der Öffentlichkeit beigesteuert werden. Es gibt qualitative Anforderungen (was nicht ganz einfach ist). Wichtig ist die Mitsprache, die beim Theater Basel und beim Sinfonieorchester Basel institutionalisiert und gesichert ist. Bei allen anderen findet ein kontinuierliches Controlling statt.


Speziell zu berücksichtigen ist die Einflussnahme: Eine inhaltliche Einflussnahme auf das, was die Kultur machen soll, ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Dies mag in Nordkorea der Fall sein, entspricht aber nicht dem hiesigen Verständnis von Kulturförderung. Wichtig ist aber, dass in der Alltagspraxis flächendeckend Abrechnungen, Revisions- und Jahresberichte eingefordert werden. Das gilt konsequent sowohl für den Subventionsbereich also auch für jene, die Einzelbeiträge erhalten. Die Akteure halten sich im eigenen Interesse an die Spielregeln, die in der überschaubaren Szene bestens bekannt sind.


Georges Thüring (SVP) bedankt sich für die Antworten. Sie sind schön und recht. Schön und recht wäre es gewesen, wenn sie vor dem Kulturförderungsgesetz beantwortet worden wären. Das ist auch der Grund, weshalb der Interpellant sie damals gestellt hatte. Damals standen diesbezüglich viele (und immer wieder dieselben) Fragen im Raum. Doch das, was für ihn zu spät kommt, muss nicht für alle zu spät sein. Deshalb danke.


://: Damit ist die Interpellation 2009/155 beantwortet.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


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