Protokoll der Landratssitzung vom 4. Mai 2017

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, dass der Regierungsrat die Motion als Postulat entgegennehme.

> Begründung des Regierungsrats

Andi Trüssel (SVP) begründet, wieso an der Motion festgehalten werde. Ziel der Motion ist es, Planungssicherheit herzustellen. Einsprachen bei Baugesuchen führen zu Leerläufen. Zu prüfen und zu berichten, hilft in diesem Fall den Projektanten überhaupt nicht.

In Ländern mit Windfarmen, beispielsweise Deutschland, wurden Regelungen angepasst. In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Mindestabstand zwischen Windrad und Siedlung von 2,5 km auf 5 km erhöht. In der Motion wird lediglich verlangt, den Abstand auf die zehnfache Anlagenhöhe festzulegen. Es gilt zu berücksichtigen, dass die Anlagen nach 10-15 Jahren repowered werden. Sie werden grösser und leistungsfähiger. Auch diesem Umstand muss am Standort Rechnung getragen werden.

Die ISO-Norm 9613-2 wird für Schallberechnungen benötigt. Fachleute sind sich einig, dass dies nicht die geeignete Norm ist. Schlimmer ist jedoch, dass die Empa die Berechnung jeweils nur auf eine Anlage bezogen durchführt. Die Planung der Anlage auf dem Schleifenberg beinhaltet vier Windräder. Aufgrund von gemachten Erfahrungen kann davon ausgegangen werden, dass der Industriegrenzwert nicht eingehalten werden kann.

In Bezug auf die Infraschallproblematik finden aktuell wissenschaftliche Untersuchungen statt. In Dänemark habe sich Nerze gegenseitig gefressen, nachdem sie Infraschall ausgesetzt waren. Menschen klagten zudem über Kopfschmerzen. In Deutschland wird von ähnlichen Vorfällen berichtet. Hier gilt es, die Untersuchungen abzuwarten. Aus diesen Gründen wird an der Motion festgehalten.

Thomas Bühler (SP) sagt, dass die SP-Fraktion den Vorstoss in der Form einer Motion ablehne. Richtig ist, dass auch im Bereich der Windräder eine technische Entwicklung stattfindet. Diese wird auch in Zukunft nicht stehen bleiben. Dies führt aber nicht automatisch zu mehr Lärm. Auch im Bereich der Lärmemission findet sicherlich eine Entwicklung statt.

Hauptargument gegen eine Motion ist die Überzeugung der SP-Fraktion, dass Richtlinien für Windanlagen eidgenössisch geregelt werden müssen. Es ist nicht sinnvoll, wenn jeder Kanton eigene Regeln und Gesetze erlässt. Dies ist gerade auch für Standorte an Kantonsgrenzen und Investoren von grossem Interesse. Die Vorschriften sind mit der Lärmschutzverordnung des Bundes gut geregelt.

Ein Bewilligungsverfahren in der Schweiz ist äusserst komplex; man prüft jede einzelne Anlage in der jeweiligen Umgebung. Dies ist im Ausland nicht immer der Fall, was zu pauschalisierten Vorschriften führte.

Einzelfälle sollen geprüft werden und auf schweizweiten gesetzlichen Grundlagen basieren. Es hat den Anschein, dass ein Grund gesucht wird, damit die Windkraftanlagen in der Schweiz gar nie Fuss fassen.

Rolf Blatter (FDP) informiert, dass die FDP-Fraktion die Motion nicht unterstütze. Es geht nicht um den Abstand in Metern, sondern um den für die im Umkreis Lebenden störenden Schalldruckpegel. Die Anlagen werden zudem in der Tendenz nicht lauter, sondern leiser. Ein gesetzlich festgelegter Abstand in Metern ist somit falsch. Aus diesem Grund unterstützt die FDP-Fraktion lediglich ein Postulat.

Christine Gorrengourt (CVP) sagt, dass der zunehmende Lärm der CVP/BDP-Fraktion ein grosses Anliegen sei. Im für ein Bauvorhaben zwingend erforderlichen Lärmgutachten müssen sämtliche geplanten Anlagen einbezogen werden. Mehrere Anlagen führen also zu mehr Lärm.

Würde die 10-H-Regelung zur Anwendung kommen, würde diese praktisch sämtliche geplanten Windräder im Kanton Basel-Landschaft verhindern. Ehrlicher wäre zu sagen, dass Windräder nicht erwünscht sind.

Der Regierungsrat des Kantons Luzern argumentierte im April 2016 im Rahmen einer Postulatsbeantwortung folgendermassen:

«Zudem sind Pauschalabstände, wo sie ein faktisches Verbot für Windanlagen in einem bestimmten Gebiet bewirken, mit Bundesrecht wohl kaum vereinbar.»

Hügel und Ebenen des Kantons Basel-Landschaft können mit geltendem Recht nicht einfach mit Windrädern bebaut werden. Die Dosis ist entscheidend. Es ist nicht verständlich, warum gerade Windenergie als Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung gegenüber anderen Anlagen und Einrichtungen benachteiligt werden sollte. Für Strassen und Industrieanlagen existieren keine Mindestabstände. Windlagen verfügen zudem über tiefere Lärmgrenzwerte.

Die Motion ist nach Meinung der CVP/BDP-Fraktion nicht nötig. Prüfen und berichten, ob alle aufgeführten Fakten stimmen, ist hingegen sicherlich sinnvoll.

Es ist fragwürdig, dass einerseits Windkraft bekämpft wird, weil die Räder die Landschaft zerstören würden. Andererseits wird kommenden Generationen skrupellos zugemutet, auf aktuell produzierten Atommüll aufzupassen.

Rahel Bänziger (Grüne) sagt, dass «höher» nicht «lauter» bedeute. Gemäss der aktuellen Lärmschutzverordnung wird technischer Fortschritt berücksichtigt. Weiter wird definiert, dass der bei Windrädern festgesetzte Lärmgrenzwert von 40 dB keine gesundheitlichen Auswirkungen hat. 40 dB ist um einiges geringer als der Lärmwert einer befahrenen Strasse. Es ist halb so laut wie für diejenigen, welche unter der Anflugschneise wohnen. Diese Personen müssen bis zu 50 dB erleiden (dies ist der Durchschnittsgrenzwert während der Nacht). Fliegt ein Flugzeug über das Haus, steigt der Lärm auf 70 dB, was dreimal so viel ist, wie die festgelegte Grenze für Windräder. Diese Zahlen relativieren die 40 dB der Windräder. Studien über die Langzeitfolgen der Auswirkungen der 50 dB in der Anflugschneise existieren. Die Auswirkungen sind um einiges gravierender als Nerze, die sich im Käfig gegenseitig aufgefressen haben. Mit Betonung auf «im Käfig» lässt sich für dieses Verhalten sicherlich auch eine ganz andere Erklärung finden. Die Grüne/EVP-Fraktion wird sowohl Motion als auch Postulat ablehnen.

Jacqueline Wunderer (SVP) nennt im Zusammenhang mit dem Wissen über Windkraftanlagen drei Personengruppen: 1. Personen mit kommerziellem Interesse an Subventionen und Aufträgen. Die 2. Personengruppe ist die grösste. Diese besteht aus Visionären, Politikern und allgemein Menschen, die über sehr wenig Fachwissen verfügen, aber in irgend einer Form für oder gegen Windkraft sind. Die 3. Gruppe ist die kleinste und besteht aus Personen, die über ein fundiertes Fachwissen verfügen. Vertreter dieser Gruppe haben in vielen Berichten darauf hingewiesen, dass die 10-H-Regelung ein richtiger und wichtiger Ansatz ist, um die medizinischen Auswirkungen von Windrädern zu minimieren.

Es gibt nur eine Welt, eine Schweiz und ein Leben. Es ist schwer verständlich, warum so oberflächlich und unüberlegt gehandelt wird, selbst wenn bereits Erkenntnisse en masse vorliegen, dass das, was gerade geplant ist, in etlichen Ländern verheerende Folgen nach sich zog.

Es wurde genug geprüft und berichtet zu diesem Thema und es braucht kein weiteres Postulat.

Andi Trüssel (SVP) möchte auf verschiedene Aussagen antworten. Technologien sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Repowering der Windkraftanlagen wird nach 10-15 Jahren kommen, das heisst, die Anlagen werden ausgewechselt. Sollte die Energiestrategie 2050 angenommen werden, müssen bis 2050 über 2'000 Windkraftanlagen in der Schweiz verteilt werden (Grössenordnung 2 MW pro Anlage). Diese müssen platziert werden. Ein Abstand von 700 m ist nicht zielführend. Es gilt, die im Ausland gemachten Erfahrungen zu berücksichtigen. Die Motion muss unterstützt werden.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) sagt, dass der Durchschnittslärmwert in Allschwil 53 dB betrage. Von 40 dB auf 50 dB findet eine Verdopplung des Wertes statt. Logischerweise müsste der Motionssteller sich dann auch politisch gegen den Flugverkehr über Allschwil einsetzen. Es kann nicht sein, dass bei alternativen Energien mit Argumenten aufgewartet wird, die übertrieben dargestellt werden und für andere Themen ignoriert werden. 40 dB ist verhältnismässig leise und 700 m sind in Relation zur erlaubten Lautstärke eine grosse Distanz.  Die Fraktion glp/GU wird die Motion nicht unterstützen. Mit einem Postulat könnte geprüft werden, ob die inhaltlich gemachten Aussagen stimmen. Es ist klar, dass der Weg vom Atomstrom weg weiterverfolgt werden muss. Dies bedingt alternative Energien wie die Windenergie und die Energiestrategie 2050.

Christoph Buser (FDP) sagt, dass dieser Vorstoss Emotionen hervorrufe. Weder wird Technologie verboten, noch haben weniger oder keine Windräder mehr AKW zur Folge. Es gilt der Grundsatz, dass alternative Energien an sinnvollen Orten angewendet werden müssen: Solartechnik an Orten mit starker Sonneneinstrahlung und Windräder an Orten, an denen es stark windet. Die Schweiz ist ein Wasserstrom-Land.

In Füllinsdorf fand eine Abstimmung statt und die Bevölkerung hat gegen Windräder gestimmt. Das Projekt kann natürlich um 700 m nach Liestal verschoben werden, der Widerstand der Anwohner bleibt aber der gleiche, da sich das Rad weiterhin in Sichtweite befindet.

Betreiber von Windanlagen sind einerseits überrascht, dass diese Form der Energiegewinnung nicht überall Anklang findet. Andererseits herrscht aber auch eine gewisse Zurückhaltung in der Forcierung von Bauvorhaben, da Einsprachen und Verzögerungen befürchtet werden, die das Bewilligungsverfahren über Jahre hinweg hinauszögern könnten.

Es gibt Ängste und Widerstände in der Bevölkerung gegen Windräder. Der potentiell enorme Aufwand rechtfertigt den Nutzen der Windräder nicht. Andere Technologien haben ein viel grösseres Potential, die AKW abzulösen (Förderung von Wärmeenergie und generell der Energieeffizienz). Strom mit Sonne und Wind zu produzieren ist für den Standort Basel-Landschaft nicht ideal. Allein um der Symbolik Willen ist der Widerstand zu gross und produziert zu viel Leerlauf in der Verwaltung. Der momentane technische Stand und zentrale Fragen der künftigen Stromversorgung bieten keinerlei Grundlage, Eile bezüglich des Baus von Windrädern an den Tag zu legen.

Hans Rudolf Schafroth (SVP) sagt, dass in Liestal ein Windmessmast stehe. Über einen Zeitraum von zwei Jahren wird das Windaufkommen gemessen. Die Ergebnisse werden zeigen, ob überhaupt genug Wind vorhanden ist, um ein Windrad wirtschaftlich betreiben zu können. Gerade die Betreiber der potentiellen Windanlage haben ein grosses Interesse an deren Wirtschaftlichkeit.

Im Voraus Gesetze und Vorschriften zu erlassen ist verfrüht. Möglicherweise werden diese gar nie gebraucht. In unmittelbarer Nähe wird die Rotation der Blätter gehört. Windet es stärker, wird es lauter, dies ist jedoch auf das Rauschen des Windes im Wald zurückzuführen.

Jeder Standort muss bewilligt werden und es bedarf einer Zonenänderung der jeweiligen Standortgemeinde. Zusätzlich bedarf es einer Vielzahl weiterer Bewilligungen.

Rolf Richterich (FDP) erzählt von einer Windanlage im Elsass, die sich ungefähr 350 m vom nächsten Haus entfernt befinde. Da kam es zu vielen Klagen wegen des Lärms. Im Kanton Basel-Landschaft braucht es keine Experimente. Ob allerdings die vorgeschlagene Regelung  richtig ist, ist ebenfalls unklar. Alle Unterlagen zu prüfen und die verschiedenen Studien zu bewerten, ist kaum möglich. Dies ist der richtige Moment, mittels eines Postulats eine Auslegeordnung zu verlangen. Die von der Regierung verlangten 700 m werden genauso falsch sein, wie die 10-H-Regelung. Deutsche und dänische Verhältnisse mit teilweise fast endlosen Ebenen lassen sich nicht auf die Schweiz übertragen. Beispielsweise ist es vorstellbar, dass der Lärm sich in hügeligem Gebiet anders entwickelt und die topografischen Gegebenheiten als natürliche Lärmschutzwände dienen.

Eine Regelung wie in der Motion erscheint zwar einfach, wird aber kaum der richtige Weg sein. Es darf keine Denkverbote in jeglicher Richtung geben. Die Bevölkerung darf aber keinen Experimenten ausgesetzt werden. Wenn Unsicherheit vorherrscht, soll geprüft und berichtet werden. Eine Umwandlung der Motion in ein Postulat wird vorgeschlagen.

Eine Wärmepumpe darf in der Nacht 33 dB und am Tag 48 dB entwickeln. Es ist extrem schwierig, objektiv zu erfassen, wie viel Lärm 40 dB in einem Abstand von 10 m machen. Das subjektive Empfinden ist sowieso immer unterschiedlich.

Marc Schinzel (FDP) schliesst sich seinem Vorredner an und bezeichnet das Postulat als richtige Form für diesen Vorstoss. Die Überweisung als Postulat beweist, dass das Anliegen ernstgenommen und nicht ohne seriöse Überprüfung entschieden wird. Es darf nicht sein, dass Energieformen gegeneinander ausgespielt werden. Die Diskussion über Vor- und Nachteile werden teilweise auf Bundesebene geführt. Der Ausstieg aus der Atomenergie wurde beschlossen, jetzt darüber zu reden ist sinnlos. Jedes einzelne Problem und jede einzelne Technologie muss ernsthaft geprüft werden. Flug- und Windradlärm sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Nur weil im einen Bereich ein Problem besteht, heisst das nicht, dass es im anderen Bereich stillschweigend hingenommen werden muss.

Windkraft hat nicht nur einen akkustischen Einfluss, die Windräder gefährden zusätzlich den Bestand des Rotmilans und anderer Vogelarten.

Rahel Bänziger (Grüne) präzisiert, dass es nicht in ihrem Sinne ist, den Lärm der Windräder mit dem Fluglärm zu rechtfertigen. Dies diente lediglich als Vergleich der Grenzwerte. Es wurde gesagt, dass «höher» nicht «lauter» bedeute. Aber «mehr» bedeutet natürlich «lauter». Windparks sorgen für mehr Lärm als einzelne Räder.

Trotz Richtplan wird aufgrund der zahlreich benötigten Bewilligungen niemand übergangen. Windenergie könnte eine Übergangsenergie sein. Ein Windrad kann in einem Jahr abgebaut werden. Der Rückbau eines AKW dauert zehn Jahre und betrifft nur das Gebäude und noch nicht den Abfall.

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) sagt, dass die Motion eigentlich ein typischer Vorstoss der Grünen sei. Diese haben jedoch den Blick für ihre Anliegen vor lauter Kampf gegen die AKW verloren.

Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) sagt, dass er die SVP nicht mehr verstehe. Die SVP-Vertreter spielen sich als Umweltschützer auf. Es wird nicht mit gleichen Ellen gemessen und es werden Gründe gesucht, um gegen Windräder argumentieren zu können, mit dem Ziel, an AKW festhalten zu können.

Andi Trüssel (SVP) wandelt seine Motion in ein Postulat um.

Florence Brenzikofer (Grüne) sagt, dass die Grünen den Vorstoss auch nicht als Postulat unterstützen würden. Die Grünen setzen sich für einen geordneten Atomausstieg ein. Wenn in Vorstössen Regelungen empfohlen werden, die nicht stimmen, dann kann auch ein Postulat nicht unterstützt werden.

Thomas Eugster (FDP) dankt für die Umwandlung. Die Regelung in Deutschland besteht, jedoch gibt es bereits wieder Ausnahmen, da sich die Regelung in der Praxis als zu starr erwiesen hat. Insofern müssen Regelungen gefunden werden, die darauf und auf den erwartbaren technischen Fortschritt Rücksicht nehmen.

://: Der Landrat überweist das Postulat 2017/083 mit 40:31 Stimmen.

[Namenliste]

Für das Protokoll:
Benedikt Wirthlin, Landeskanzlei