Protokoll der Landratssitzung vom 4. Mai 2017
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2016-124 vom 3. Mai 2016
Vorlage: Bericht zum Postulat 2014-308 «HRM2 - Abschlussbuchungen» - Bericht der Finanzkommission vom 11. April 2017 - Beschluss des Landrates vom 4. Mai 2017: < beschlossen > |
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) führt aus: Mit der Einführung von HRM2 im Jahr 2014 wurden die Gemeinden teilweise eingeschränkt, bzw. es wird ihnen vorgeschrieben, wie sie das Eigenkapital zeigen müssen. Das Postulat war ein Antrag, dass die Gemeinden einen Ertragsüberschuss für Vorfinanzierungen anders deklarieren können. Der Regierungsrat lehnt dies relativ klar ab, die Finanzkommission ist nach ihrer Diskussion der Meinung, dass es eine klare Regelung braucht und mit HRM2 die Sicherheit und klaren Finanzen der Gemeinden gezeigt werden. Ereignisse der Vergangenheit können damit vermieden werden. Die Kommission beantragt die Abschreibung des Postulats 2016/124
– Eintretensdebatte
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) schliesst sich der Mehrheit der Finanzkommission an. Die SVP-Fraktion legt Wert darauf, dass in der Bilanz die wahren finanziellen Verhältnisse und Gegebenheiten dargestellt werden. Die Fraktion ist gegen Buchungen, welche die tatsächlichen Verhältnisse in der Darstellung der Finanzlage verdecken. Die SVP-Fraktion ist für Abschreiben des Postulats.
Kathrin Schweizer (SP) sagt, eine Mehrheit der SP-Fraktion sei ebenfalls für abschreiben. Der Anspruch auf «true and fair» ist entscheidend, dass es transparente Rechnungslegungen braucht, damit rückblickend rekonstruiert werden kann, wie eine Gemeinde finanziell dasteht, ohne dass beim Rechnungsabschluss jeweils kreativ Rechnungsüberschüsse versteckt werden können.
Marianne Hollinger (FDP) äussert sich für einen Teil der FDP-Fraktion und als Postulantin. Der Grundsatz «true and fair» ist für die Rechnungslegung selbstverständlich. HRM2 ist ein schweizweit harmonisiertes Rechnungsmodell. Es wird aber schweizweit anders angewendet. Die Abschlussbuchungen, die Gemeinden und Kanton brauchen, um gesund zu wirtschaften, sind in den meisten Kantonen mit HRM2 erlaubt. Der Kanton Basel-Landschaft und einige wenige Kantone verbieten es. Das Anliegen ist also nicht verrückt und nichts Neues, sondern in der Schweiz gangbar.
«True and fair» ist Inhalt und ein Rechnungslegungsmodell, das weltweit tätige Firmen verwenden, weil sie auf internationalen Finanzmärkten Geld aufnehmen müssen. Allenfalls braucht es daher Anpassungen an die Gegebenheiten vor Ort, in den einzelnen Gemeinden. Die Gemeinden wollen ihre Ausgaben vorausschauend finanzieren. Die Gemeinden führen einen engen Dialog mit der Bevölkerung, der Gemeindeversammlung und dem Einwohnerrat. Es kann nichts versteckt werden vor der Rechnungsgemeinde. Um Verstecken geht es bei dem Anliegen nicht, sondern um Vorausplanen.
Investitionen werden geplant und das Gespräch mit den Stimmbürgern gesucht. Die Gemeinde will sparen, damit das Geld für das Projekt zu einem grossen Teil vorhanden ist, wenn die Investition gesprochen wird. Mit dem aktuellen Modell und den Vorfinanzierungsregeln können die Gemeinden die Investitionen vorfinanzieren, müssen es aber über 40 Jahre in der Rechnung abschreiben. Die Gemeinden werden verpflichtet, die Schuld über Generationen mitzuschleppen. Die Aufwände können nicht getilgt werden, auch wenn die Mittel vorhanden wären. Wenn die Gemeinden weiterhin Gelegenheit für gute Rechnungen haben sollen, müssen sie die Möglichkeit haben, unter dem Grundsatz «true and fair». Die Rechnungslegung muss transparent, korrekt und verständlich sein, damit die Stimmbürger darüber befinden können.
Die Diskussion in der Finanzkommission ist zufriedenstellend. Der Bericht zeigt hingegen die Sicht der Verwaltung und einen Verwaltungsentscheid bekräftigt, dass der ganze Gewinn in das Eigenkapital geleitet werden muss. Keine Aktiengesellschaft und kein Unternehmen macht das. Diese müssen eine Mindestreserve haben, die darüber hinaus verfügbaren Mittel können nach unternehmerischen Grundsätzen frei verwendet werden. Dort, wo etwas entschieden werden könnte von den Gemeinden, gilt «true and fair» plötzlich nicht mehr.
Es ist gut, wird erneut darüber gesprochen. In der Finanzkommission hat sich gezeigt, dass es Möglichkeiten gibt, Mehrheiten zu finden. Auch der Finanzdirektor hatte ein offenes Ohr z.B. für eine vorgeschriebene Mindesteigenkapitalreserve und die freie Verwendung der darüber hinaus gehenden Mittel. Überparteilich wird ein entsprechender Vorstoss eingereicht.
Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, die Fraktion Grüne/EVP-Fraktion sei grossmehrheitlich mit der Abschreibung des Postulats einverstanden. Das bedeutet nicht, dass die Fraktion nicht die Notwendigkeit einer Lösung sieht. Die Entwicklung in verschiedenen Gemeinden zeigt diesen Bedarf. Der Weg mit Mindestreserven wird konkret weiterverfolgt, die Fraktion wird an der Formulierung einer entsprechenden Motion mitarbeiten. Es dient einem guten, echten Dialog zwischen der Bevölkerung in den Gemeindeversammlungen und dem Gemeinderat. Diesen Dialog gilt es zu führen, indem für alle geltende Regeln etabliert werden. Die Flexibilität der Abschlussbuchungen soll in einem klar begrenzten Rahmen gewährt werden, sofern sie transparent ist und sich alle an die gleichen Regeln halten. Das Thema wird erneut diskutiert.
Felix Keller (CVP) hält sich kurz: Die CVP/BDP-Fraktion nimmt den Bericht zur Kenntnis und unterstützt abschreiben.
Daniel Altermatt (glp) sagt, bei der glp/GU-Fraktion sehe es gleich aus. HRM2 bietet momentan genügend Möglichkeiten, um die Buchhaltung so zu führen, dass mit Überschüssen umgegangen werden kann. Das Postulat verlangt eine veraltete Praxis zum Umgang mit Überschüssen. Die Antwort der Berichts und die Abschreibung sind gerechtfertigt.
Urs Kaufmann (SP) widerspricht Daniel Altermatt klar. Ausserordentliche Abschreibungen machen dann Sinn, wenn eine ausserordentliche Massnahme ergriffen werden muss, z.B. sind in Frenkendorf Hochwasserschutzmassnahmen notwendig. Es ist störend, wenn diese Massnahmen weit in die Zukunft abgeschrieben werden müssen. Es wäre das richtige, dass mit den Überschüssen bei einem guten Abschluss die Schulden getilgt werden könnten. Die Abschreibungszeiten nach HRM2 sind zu lang. Es werden zu viele Investitionen auf die künftigen Generationen geschoben. Daher muss diese Möglichkeit ernsthaft geprüft werden, gerade wenn Investitionen z.B. aufgrund von Ereignissen erzwungen werden oder einen Luxusaspekt aufweisen (z.B. Hallenbad). Für diese Fälle sollte es eine kürzere Abschreibungszeit geben, damit die künftigen Generationen nicht damit belastet werden.
Peter Brodbeck (SVP) weist darauf hin, dass HRM2 diese Möglichkeit bereits heute zulässt. In Arlesheim wird ein Kultursaal gebaut. Die Gesamtkosten für den Kulturbau hat die Gemeinde in die Vorfinanzierung geleitet. Der Kulturbau muss über eine bestimmte Dauer abgeschrieben werden, die Abschreibungen nimmt die Gemeinde aus der Vorfinanzierung, so dass die künftigen Generationen nicht dadurch belastet werden.
Oskar Kämpfer (SVP) freut sich, wenn so ein Antrag gestellt wird. Es wird investiert, Geld ausgegeben, bei der Abschreibung wird erneut von Geld ausgeben gesprochen. Es ist vielleicht nicht allen klar: Wenn investiert wurde, muss das entsprechende Vermögen über die Zeit abgeschrieben werden. Damit sinkt der Vermögenswert in den Gemeinden. Es gibt unterschiedliche Mechanismen, die derzeit in HRM2 sehr gut abgebildet sind.
://: Eintreten ist unbestritten.
– Beschlussfassung
://: Der Landrat schreibt das Postulat 2014/308 mit 58:10 Stimmen bei einer Enthaltung ab.
Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei