Protokoll der Landratssitzung vom 4. Juni 2015
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2015-194 vom 19. Mai 2015 Vorlage : Betreffend Gesamterneuerungswahl des Bankrates der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) - Beschluss des Landrats vom 4. Juni 2015: < Doris Greiner, Anton Lauber, Frenk Mutschlechner, Elisabeth Schirmer-Mosset, Dieter Völlmin, Erica Dubach Spiegler, Nadine Jermann, Stephan Naef, Marco Primavesi, Kurt Strecker gewählt > |
Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) stellt fest, gemäss § 10 des Kantonalbankgesetzes wähle der Landrat den Bankrat auf Vorschlag des Regierungsrates. Der Landrat ist an die Wahlvorschläge gebunden. Es gibt also keine Wahl von einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, sondern eine Gesamtabstimmung über die ganze Liste.
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- Eintretensdebatte
Oskar Kämpfer (SVP) hält fest, es gehe im Kern um die Wahrnehmung der Verantwortung, die beim Landrat liege. Diese Verantwortung muss man auch abwägen gegenüber möglichen Hinterfragungen seitens der Finma. Und ob die Bank handlungsunfähig wäre, wenn der Bankrat einen oder zwei Tage später bestellt würde, muss auch ganz stark in Frage gestellt. Wie das Verfahren für diese Wahl bisher gelaufen ist, ist fast erpresserisch: Nehmt unsere Liste an, oder die Welt geht unter. Die Verantwortung des Landrats und jedes seiner Mitglieder bleibt trotzdem bestehen. Sie haben eine Liste zu wählen. Es geht nicht um einzelne Personen auf der Liste, sondern darum: Kann der Landrat zu dem Prozedere, wie die Liste zustande kam, stehen, oder ist die Liste auf eine Art zustande gekommen, die der Landrat nicht nachvollziehen kann und hinter der er auch nicht stehen kann. Wenn der Landrat immer ja sagt aus der Erwägung heraus, es sei jetzt nötig, über den eigenen Schatten zu springen, dann wird es die nächsten vier Jahre wahrscheinlich nur noch solche Abstimmungen geben. Tatsache ist, dass jetzt eine Liste vorliegt, die gar nicht dem Reglement HROC entspricht. Dort steht nämlich in § 5: «Das HROC evaluiert und schlägt dem Bankrat zuhanden des Regierungsrats geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl und Wiederwahl in den Bankrat vor. Es ist im Besonderen eine frühzeitige Vorbereitung der Gesamterneuerungs- respektive Ersatzwahlen besorgt.» Da steht nicht, dass das der Bankrat selber macht; es steht auch nicht da, dass es ein Nomination Committee braucht. Und wenn man jetzt von Corporate Governance redet, deren Regeln ja eigentlich verbessert werden sollen, dann erwartet der Votant, dass diese Regeln auch eingehalten werden. Corporate Governance heisst, dass jemand, der später gewählt wird, nicht im Auswahlprozedere eine möglicherweise beeinflussende Wirkung haben darf.
Es ist ja auch gar nicht so kompliziert. Wenn der Landrat heute zu dieser Liste nein sagt, muss sie der Regierungsrat möglicherweise erneuern. Wenn der Landrat die Liste aber zurückweist, dann hat der Regierungsrat immerhin noch die Möglichkeit zurückzugehen, das HROC um deren Absegnung zu ersuchen - sodass sie dann nicht aus dem Nomination Committee, sondern aus dem HROC kommt - und dann würde der Prozess wieder einigermassen stimmen. Dann kann der Landrat erneut abstimmen, und es ist denkbar, dass die Liste dann durchgeht - wenn denn alle Parteien zeitlich die Chance gehabt haben, sich damit auseinanderzusetzen. Letzteres ist heute nicht der Fall. Das ist der Grund, weshalb die SVP die Liste an die Regierung zurückweisen möchte. Sie will über die Liste - nicht über Einzelpersonen - abstimmen im Wissen, dass sie richtig zustande gekommen ist. Dies ist heute definitiv nicht der Fall. Es ist daher ganz klar eine erpresserische Aussage, wenn man heute sagt, die Welt gehe unter, falls die Liste zurückgewiesen wird.
Kathrin Schweizer (SP) betont, es sei wirklich unbefriedigend, dass das Parlament diese Vorlage zeitlich so knapp erhalten hat. Eigentlich müsste der Landrat zwei oder sogar drei Monate Zeit haben, um sich die Personen und das Verfahren in Ruhe anschauen zu können. Die Votantin bittet den Regierungsrat, dies für die nächsten Wahlen mitzunehmen. Trotzdem ist die SP-Fraktion der Meinung, dass sie der Vorlage zustimmen kann. Mit der externen Evaluation entspricht man den Auflagen der Finma. Es ist wichtig, dass der Bankrat nicht aus einem Parteiengeschacher hervorgeht, sondern dass er wirklich aufgrund der Qualifikationen besetzt wird. Was jetzt abgeht, ist aber genau ein Parteiengeschacher. Es werden verschiedenste Namen von Personen herumgereicht, die noch auf die Liste gehören oder eben nicht darauf gehören sollen. Das ist nicht sauber. Jeder im Saal könnte sich wahrscheinlich jemanden vorstellen, den man auch noch in den Bankrat einziehen lassen könnte. Aber es geht nicht darum, dass man im Bankrat ein Team von elf Stürmern hat, sondern man braucht ein breit abgestütztes Team. Diversity muss gewährleistet sein. So besetzt man Verwaltungsräte, und so besetzt man auch einen Bankrat. Diese Bedingungen sind erfüllt worden. Das ist von der Finma bestätigt worden, und so will es die SP auch genehmigen. Der Aufschrei auf der anderen Seite zeigt auch, wie die Entpolitisierung des Bankrats funktioniert. Es gibt jetzt dieses Geschrei, weil man seine eigenen Leute nicht mehr so einfach in Position bringen kann.
Was man jetzt riskiert, ist ein riesiger Reputationsschaden für die solideste Bank, die es gibt im Land. Ohne Not schiesst man die eigene Bank an und riskiert, dass sie Probleme bekommt. Gleichzeitig schadet man auch sich selbst und dem eigenen Ruf; denn was hier abgeht, ist unwürdig. Der Landrat probiert mit windigen Argumenten, eine Vorlage nicht zu beschliessen, die zwar kurzfristig eingereicht wurde, aber so, wie sie ist, beschlussfähig ist. Und dass zum Beispiel eine Parteipräsidentin zwei Kandidatinnen als «Quotenfrauen" abqualifiziert, bevor sie etwas über deren Qualifikation wusste, ist traurig. Es ist beängstigend, dass so argumentiert wird, und die Votantin hofft, dass im Parlament wieder mehr Sachlichkeit einkehrt, dass die Vorlage bewilligt wird und dass der Bankrat ab 1. Juli in neuer Besetzung sein Amt antreten wird.
Zu dem von Rolf Richterich angekündigten Antrag, dass man heute eine Rückweisung andiskutiert, aber dann doch nicht darüber beschliesst, damit am 25. Juni definitiv beschlossen werden kann: Das hat die Votantin nicht verstanden. Sie hat den Eindruck, die FDP will auf Zeit spielen, um den Bankrat in der neuen Zusammensetzung des Landrats wählen können, und um zuvor noch einen Monat lang Druck in Richtung auf Auswechslung einzelner Personen machen zu können. Das ist unwürdig.
Die SP-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.
Rolf Richterich (FDP) möchte nochmals das Vorgehen erläutern. Der Rückweisungsantrag der SVP ist gestellt. Man diskutiert also jetzt nur über die Rückweisung, nicht über das Geschäft selber. Dann ist die Sache soweit geklärt. Findet die Rückweisung nicht statt, dann stellt die FDP einen zweiten Ordnungsantrag, nämlich auf Verschiebung der Beratung auf die nächste Sitzung gem. § 80 Abs. 1 lit a. Wenn auch darüber abgestimmt ist, weiss man, ob heute gewählt wird oder nicht. Das ist ganz einfach und ein ganz normales, der Geschäftsordnung des Landrats entsprechendes Verfahren.
Nun zur Frage, weshalb die FDP mit dem Prozess nicht einverstanden ist: 2011 hatte man das Theater, in dessen Gefolge gefordert wurde, dass es bei der nächsten Bankratswahl einen geordneten Prozess geben müsse. Die FDP-Fraktion versteht den Landrat hier als Wahlbehörde, wie diese auch im Bankengesetz definiert ist. Und diese Funktion als Wahlbehörde übt man aus, indem man verantwortungsvoll erstens die Kandidatinnen und Kandidaten, die man noch nicht kennt, anhört, und indem man zweitens den Prozess hinterfragt und mit denen, die diesen Prozess geführt haben, spricht. Beides war nur zum Teil möglich. Wenn bei dieser Sachlage die SP nach dem Motto «Augen zu und durch" handelt, dann fragt sich der Votant, ob das verantwortungsvoll gegenüber dem Institut? Nein, das ist es nicht. Und wenn nun die SP der FDP vorwirft, diese politisiere das Verfahren wieder, dann hat sie einfach den ganzen Prozess nicht verstanden. Der FDP geht es nicht darum, dass sie eigene Leute auf die Liste bekommen will. Die FDP weiss nicht, wer auf diese Liste kommen soll. Es gibt Leute, die dazu da sind, diese Liste vorzubereiten und sie dem Landrat mit guten Argumenten zu verkaufen; dann kauft der Landrat diese Liste auch. Aber die vorliegende Liste ist dem Landrat nicht verkauft worden und hat schon gar keine guten Argumente.
Ohne jetzt auf Details eingehen zu wollen, weil man ja noch gar nicht in der Beratung des Geschäfts selber ist, hat die FDP grösste Zweifel, ob diese Liste das Beste ist, was man herausholen konnte. Das will die FDP von der Regierung wissen: Warum ist dieses 10-Personen-Gremium, das hier vorgeschlagen wird, die bestmögliche Lösung? Die FDP geht vom Zweifel aus und nicht vom guten Glauben. Und solange sie sich nicht selber überzeugen konnte, setzt sie Fragezeichen. Es ist schon pittoresk, dass eine SP in der Opposition die bürgerliche Regierung unterstützt einzig aus dem Grund, dass nicht am 1. Juli abgestimmt werden soll, weil dann eine andere Mehrheit bestehe, die dann versuchen könnte, andere Kandidaten durchzubringen. Das sind mehrfache Unterstellungen, die in keiner Weise zutreffen. Die FDP kann in der nächsten Sitzung abdrücken, wenn sie den Prozess zu Ende geführt, das heisst: den letzten neuen Kandidaten angehört und auch das Nominationskomitee interviewt hat, sodass sie dann weiss, warum man dem Rat diese zehn Personen vorgesetzt hat. Das ist der Punkt und nichts anderes. Entpolitisieren heisst nicht, dass keine Leute in dem Bankrat sitzen können, die in einer Partei verankert sind. Sonst müsste ja auch gewisse Leute aus dem Bankrat eliminiert werden, die jetzt als Bisherige wieder vorgeschlagen werden, nachdem sie früher einmal per Parteibüchlein gewählt wurden. Davon gab es auch bei der SP nicht nur einen. Da kann man doch nicht sagen, die SP sei für Entpolitisierung, die bürgerliche Seite nicht; das Umgekehrte ist der Fall. Die FDP will - und dafür steht sie mit voller Überzeugung ein - dass in diesem Bankrat die zehn besten Leute mit den dort geforderten Kompetenzen sitzen, unabhängig von Herkunft und Partei. Die Frage ist, ob die Auswahl jetzt nach diesen Kriterien erfolgt ist oder nicht.
Früher war es so, dass die Parteien proportional vertreten waren. Da muss sich Kathrin Schweizer fragen lassen, ob damals wirklich immer die beste Kandidatin oder der beste Kandidat in den Bankrat kamen.
Noch zum Vorwurf an die FDP-Präsidentin, die von «Quotenfrauen" sprach: Natürlich sind es Quotenfrauen, so, wie der Prozess dargestellt wurde: Man hatte eine Liste, hat dann gemerkt, es sind zu wenig Frauen darauf, und hat daraufhin noch zwei Frauen draufgesetzt. Das sind per se Quotenfrauen, ob man das nun will oder nicht und ob sie gut sind oder nicht. Die FDP hat sie angehört und konnte sich eine Meinung bilden. Nun geht die Frage an die SP, ob sie sie auch angehört hat. Kann sie auch guten Mutes sagen, ja, das ist jetzt eine Quotenfrau, weil man eben noch ein paar Frauen auf der Liste haben kann? Zumal diese Bank in ihrem Geschäftsbericht ja auch immer mit der Frauenquote hausiert. Oder hat die SP das nicht getan? Wenn nein, möchte der Votant gern wissen, warum die SP die Kandidatinnen und Kandidaten nicht anhört, warum sie nicht einmal einen Versuch unternimmt, das zu tun? Die FDP hat diesen Prozess in Gang gesetzt und sich darum bemüht es so einzurichten, dass sie heute parat wäre. Es war aber leider nicht möglich, alle an den Tisch zu bekommen.
Aus Sicht der FDP kann man heute eine Rückweisung machen; das eröffnet mehr Handlungsoptionen. Der Regierungsrat hat offensichtlich die Protokolle nicht gelesen oder er interpretiert sie ganz anders. Er nimmt seine Kompetenz nicht wahr, dafür zu sorgen, dass der 1. Juli 2015 noch als Amtszeit des alten Bankrats gelten würde. Dann hätte man dieses Problem nicht. Und sich jetzt dahinter zu verstecken, dass er neu im Amt sei und das alte Prozedere noch nicht mitgemacht habe, das geht auch nicht. Dafür gibt es eine Verwaltung, und wenn die das Verfahren nicht richtig vorbereiten kann, dann lässt sie damit ihren Regierungsrat im Regen sehen, was ebenfalls dramatisch wäre.
Die FDP unterstützt den Rückweisungsantrag der SVP, nicht weil sie primär jemanden austauschen wollte - austauschen schon gar nicht, sondern wenn, dann würde man einfach nochmals Namen diskutieren wollen. Kommt die Rückweisung nicht zustande, plädiert die FDP für verschieben auf eine nächste Sitzung, an der dann auch gewählt werden soll.
Landratsvizepräsident Franz Meyer (CVP) macht darauf aufmerksam, dass für die gegenwärtige Eintretensdebatte noch neun Personen auf der Rednerliste stehen. Nach der Eintretensdebatte werden die Ordnungsanträge behandelt und über sie abgestimmt.
Felix Keller (CVP) erklärt, das Votum von Rolf Richterich bestärke ihn in der Auffassung, dass man heute abdrücken muss. Anfänglich hatte er auch Mühe damit, als er erst vor zwei Wochen diese Liste erhielt. Aber im Nachhinein muss er sagen, das war richtig. Am liebsten wäre es ihm inzwischen, die Liste wäre erst vor einer Woche gekommen; denn seit zwei Wochen hat man nur Theater und politisches Hickhack. Und wenn man heute nicht entscheidet, hat man drei weitere Wochen ein politisches Hickhack und mediales Theater. Man muss heute abdrücken. Der Regierungsrat und auch die Bank selber müssen heute wissen, woran sie sind. Man kann das nicht noch drei Wochen lang in der Luft hängen lassen.
Die CVP/EVP-Fraktion ist klar gegen Rückweisung und gegen Verschiebung. Sie ist auch überzeugt, dass diese Liste gut ist und dass das Ganze professionell aufgegleist wurde.
Als im Jahr 2014 diese Gesetzesinitiative aufs Tapet kam, fand der Votant, dies sei der richtige Weg, man müsse den Bankrat entpolitisieren und professionalisieren. Es sind ja auch namhafte FDP- und SVP-Vertreter dort im Initiativkomitee, und mehr als 3'000 Leute haben der Initiative zugestimmt. Im «Standpunkt" vom 25. April 2014 heisst es. «Die formulierte Gesetzesinitiative für einen unabhängigen Bankrat fordert also Verbesserungen in folgenden fünf Bereichen: Effizienz, Corporate Governance, Entpolitisierung, Unabhängigkeit, Qualität." Die vorliegende Liste bietet gute Qualität, die professionell evaluiert wurde. Man hatte doch alle vier Jahre die gleichen Diskussionen über den Bankrat. Man sollte jetzt endlich davon wegkommen. Die Gesetzesinitiative fordert, dass die vorgeschlagene Liste nur noch mit einem Zweidrittelmehr abgelehnt werden kann. Sollte diese Gesetzesinitiative durchkommen, so wird das Parlament künftig also noch enger an die Liste gebunden sein als heute. Wie damals Christoph Buser in seiner Stellungnahme schrieb: «Entpolitisierung und Professionalisierung des Bankrates sind die Hauptziele der Bankratsinitiative". Und der Schlusssatz freut den Votanten ganz speziell: «Diese Unternehmungen müssen für die Zukunft gut aufgestellt sein, damit wir uns wieder ums Wesentliche kümmern können." Also soll sich der Landrat doch wieder ums Wesentliche kümmern; er soll heute abdrücken, dann ist die Sache erledigt.
Klaus Kirchmayr (Grüne) stellt einleitend fest, er wolle versuchen, die Diskussion auf die sachliche Ebene zurückzuführen. Das Parlament wählt heute einen Bankrat, und es wählt diesen Bankrat mit einem klaren Auftrag, nämlich dem, nicht Einzelpersonen zu wählen, sondern ein Gremium. Das ist die Rolle, die dem Parlament hier ganz bewusst zugewiesen wurde. Die grüne Fraktion ist dieses Problem so angegangen, dass sie versuchte herauszufinden, welches Portfolio an Fähigkeiten ein solcher Bankrat braucht, und welches Portfolio an Fähigkeiten dem Parlament mit diesem Wahlvorschlag präsentiert wird. Zu beiden Frage kann die Fraktion mit gutem Gewissen sagen: Das ist sehr gut gemacht worden. Das Portfolio, das sich die Regierung selber gesetzt hat und für das sie als Eigner auch Verantwortung übernommen hat, und das sie mit einem professionellen Berater und durch die Finma prüfen liess, ist hervorragend. Es muss keinen Vergleich scheuen mit irgendjemandem in der schweizerischen Bankenwelt. Es ist nicht einseitig auf Finanz-Know-how fokussiert. Es hat auch zukunftsträchtige Fähigkeiten darin. Aus dem Prozess ist nun eine Bankratsliste hervorgegangen, die das verlangte Portfolio auch wirklich liefert. Dafür dankt der Votant allen Beteiligten. Es ist keine Selbstverständlichkeit, ein so hochqualifiziertes Portfolio zustande zu bringen. Dass man - wie in jedem Portfolio - an einzelnen Teilen vielleicht ein Haar in der Suppe finden kann, das liegt in der Natur der Sache. Aber wer ehrlich ist, der sieht, dass dies das Portfolio ist, das diese Bank braucht, um zukunftsfähig in ihrer hervorragenden Position weiterbestehen zu können.
Der Prozess - der viel kritisiert wurde und der angeblich nicht sauber gelaufen ist - ist der weniger wichtige Teil gegenüber dem Portfolio von Fähigkeiten und der effektiven Umsetzung. Man hat heute ein Kandidatenfeld, das wirklich allen Kriterien standhält. Der Votant ist auch unglücklich darüber, dass die Vorlage relativ kurzfristig kam und dass die Regierung aufgefordert werden musste zu erklären, wie sie das Portfolio zusammengestellt hat. Das muss man definitiv besser machen. Der Votant ist sogar einverstanden mit der Meinung von Oskar Kämpfer, dass das Public Corporate Government in diesem Bereich verbesserbar ist. Er hat diesbezüglich grosse Hoffnungen auf den Gesetzesentwurf, der angekündigt ist. Dieser wird auch Gelegenheit bieten, im Parlament zu diskutieren, was richtig und was falsch ist und die allfälligen Lehren aus dem jetzigen Prozess zu ziehen. Festzuhalten ist aber: Es ist immer wieder gesagt worden, dass der Eigner seine Rolle haben soll in diesem Prozess. Der Eigner hat hier seine Rolle wahrgenommen, und gemäss Gesetz ist der Eigner die Regierung. Zwei Personen aus der Regierung haben den Prozess begleitet, das ist richtig so.
Der Eigner war aber klug genug, um zu wissen, dass er diese Aufgabe nicht allein bewältigen kann. Er hat sich professionell beraten lassen. Der Headhunter hatte eine führende Rolle in diesem Prozess, auch das wird niemand bestreiten können. Und alle Kandidaten waren von der Finma vorgeprüft worden. Das ist kein ganz einfacher Prozess, und wahrscheinlich ein Prozess, den nicht alle Kandidaten des vergangenen Bankrats überstanden hätten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese Liste durch eine auf Einzelpersonen zielende Intervention des Landrats kaum besser werden kann. Es erstaunt den Votanten sehr, wenn sich Personen vom Kaliber Parteipräsidentin ein Urteil über einzelne Personen erlauben, ohne diese angehört zu haben. Für diese Frauen war das keine lustige Situation, der Votant kennt sie zum Teil persönlich und weiss, dass sie hervorragende Arbeit leisten.
Kurz, das vorliegende Portfolio ist hervorragend; die grüne Fraktion empfiehlt Zustimmung.
Gerhard Schafroth (glp) stellt fest, zentral sei Rolf Richterichs Gedanke, dass das Prozedere sauber sein muss, damit es vertrauenswürdig ist. Im Raum steht der Vorwurf, man habe eine Liste gehabt und diese dann aus irgendwelchen Gründen noch kurzfristig verändert, indem Personen ausgetauscht wurden. Bevor hier weiter diskutiert wird, möchte der Votant eine klare Aussage vom Finanzdirektor, ob es so war oder nicht.
Regierungsrat Anton Lauber (CVP) hält einleitend fest, er könne nichts dafür, dass er gerade jetzt an die Reihe komme, worüber sich einige bereits aufregten; er habe das Wort vom Präsidium erteilt bekommen. Er ist aber dankbar, dass er einige Dinge klarstellen darf. Es stimmt nicht alles, was man in der Zeitung liest. Er darf auch klarstellen, er müsse sich wundern, woher Informationen kommen aus einer Sitzung, an der vier Personen teilgenommen haben, wobei dann Geschichtsklitterung passiert, wie eben im vorliegenden Fall, wo von irgendwelchen Personen die Rede ist, die von einer Liste heruntergefallen seien etc. Anton Lauber findet solche Unterstellungen schade und maximal unprofessionell. Er weist darauf hin, dass die Regierung dem Landrat in Vorbereitung des heutigen Tages den genauen Ablauf mitgeteilt hat. Man kann das aus den Unterlagen entnehmen. Es steht dort von A bis Z, wie das Nomination Committee gearbeitet hat. Es geht ganz klar darum, dass der Kanton Eigentümer ist und in der Pflicht steht, und die Regierung muss ihre diesbezügliche Aufgabe wahrnehmen. Das muss sie auch nach den neuen Public Corporate Governance-Richtlinien tun. Es kann gar nicht sein, dass sich die Regierung einfach verabschiedet und bei der Bank gar nicht mehr mitredet. Es gab daher einen Regierungsbeschluss, wonach ein Nomination Committee zu bilden war und die Eigentümerinteressen dort einzubringen waren. Dies ging in Absprache mit der Bank vor sich. Selbstverständlich ist die Bank höchst interessiert daran, wie so ein Verfahren abläuft. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Eigentümer und Institution gemeinsam an eine Gesamterneuerungswahl herangehen. Was denn sonst? Das ist State of the Art, und diesbezüglich steht der Kanton gesamtschweizerisch nicht allein. Zürich und Aargau zum Bespiel gehen genau gleich vor. Somit ist zu sagen, das Verfahren war transparent.
Das Nomination Committee hat sich die Long List sämtlicher Kandidaten, die sich gemeldet hatten, angesehen. Dann musste man sich aber an die bankinternen Reglemente und Abläufe halten. Man hat das HROC-Reglement eingehalten; es ist nämlich die Aufgabe des HROC, die Bankratswahl zu begleiten. Das HROC macht dann den Antrag an den Bankrat. Dann befindet der Bankrat über die Zehnerliste, die an die Regierung geht, und dann hat die Regierung diese Liste auf dem Tisch. Das ist der Ablauf, der knallhart und glasklar eingehalten wurde.
Wenn dann über Qualität geredet wird: Es liegt erstens ein Schreiben der Fima vor, in dem es heisst, dass es eine breit aufgestellte Oberleitung gibt, dass man sehr gut aufgestellt ist in den verschiedenen Bereichen, nicht nur in den Finanzen, und dass insbesondere die gute Aufstellung in den Bereichen IT und Retail hervorzuheben sei. Wie kommt das? Man hatte eine Eigentümerstrategie definiert; daneben hatte man ein Anforderungsprofil für den Bankrat definiert. Dieses fand dann Niederschlag in der Ausschreibung, in der steht: «Wir wollen ein breit abgestützten Bankrat in seiner Funktionalität.» Für eine moderne, top aufgestellte Bank, die das Ziel hat, die Spitze zu halten und auszubauen, sind IT und Retail die Schlüsselbereiche.
Nun zu der Behauptung, es sei einmal jemand von einer Zehnerliste heruntergefallen, damit jemand anderes auf die Liste gesetzt werden konnte: Das ist falsch, und Isaac Reber ist Zeuge, er war dabei. Richtig ist: Es gab auf der Liste eine Dame aus dem Retailbereich, die absagen musste, weil sie von ihrem Arbeitgeber nicht freigestellt wurde für den Bankratsjob. Daraufhin hat man nochmals jemanden gesucht im Retailbereich. Auch im IT-Bereich wurde jemand gesucht, weil dort die ausgeschriebene Qualifikation noch nicht besetzt war. Aber für all das musste niemand von der Liste herunter.
Zudem ging es auch nicht darum, dass man eine «Quotenfrau» gesucht hätte - Anton Lauber hält dieses Wort für eine Beleidigung. Man hat qualifizierte Frauen gesucht, es ging um eine Qualifikation, die man für den Bankrat suchte - und dann genau auch gefunden hat. Diese Qualifikation wurde dann auch von der Finma gutgeheissen. Nun kann man sagen: Die Finma kontrolliert doch diese vorgeschlagenen Bankratsmitglieder gar nicht, oder zu wenig intensiv. Anton Lauber war noch nie dort dabei; aber er denkt doch, dass er sich auf ein Schreiben der Finma verlassen kann. Dieses Schreiben hat der Landrat am 13. Mai erhalten. Aufgrund der seitherigen Diskussionen und der Medienberichterstattung hat Anton Lauber die Finma nochmals angeschrieben und erhielt die Antwort: «Gerne bestätigen wir ... dass die Finma den besagten Wahlvorschlag geprüft und keine Einwände erhoben hat.»
Oskar Kämpfer (SVP) teilt mit, er sei darauf aufmerksam gemacht worden, dass er den Antrag auf Rückweisung noch nicht formell gestellt habe. Dies holt er hiermit formell nach.
Im Übrigen möchte er eine Falschaussage von Kathrin Schweizer in aller Deutlichkeit zurückweisen. Er verwahrt sich gegen die Unterstellung, es gehe der SVP im einen Personenschacher. Das ist ja schon vom Prozess her gar nicht möglich. Der Landrat stimmt über eine Liste ab. Es geht nicht darum, einzelne Personen hin- und herzuschieben. Es geht um den Prozess. Diesbezüglich gibt es einen Begriff, der immer wieder gefallen ist, der aber von der Entstehung her und bis heute mit grossen Fragezeichen behaftet ist, nämlich die Entpolitisierung. Dieser Begriff kommt aus einer Initiative der FDP, aber die FDP wollte genau das eigentlich gar nicht. Die Entpolitisierungthematik wird natürlich jetzt sehr gern benutzt, um gewisse Leute aus diesen Räten herauszuhalten. Was die FDP wollte, ist eine Professionalisierung. Zu dieser steht die SVP 200-prozentig. Dass es nebenbei auch Politiker gibt, die gewisse Fähigkeiten haben, das sei nicht in Frage gestellt.
Nun hat Regierungsrat Lauber gesagt, der Eigner solle sich selbstverständlich einmischen in einen solchen Prozess. Ja, absolut. Aber die Frage ist: Ist es richtig? Gibt es zur Abhandlung des Themas nicht schon Prozesse, die etabliert sind? Im vorliegenden Fall hat man auf den etablierten Prozess etwas obendrauf gesetzt. Da ist man wieder am gleichen Punkt: Man hat vor vier Jahren von Professionalisierung geredet. Das heisst doch einfach, dass man etablierte Prozesse stehen lassen, einhalten und ablaufen lassen soll. Ein Nomination Committee war damals nicht vorgesehen; dies hat man jetzt zum ersten Mal gebildet. Das muss nicht falsch sein, wohlverstanden, aber die Frage ist: Ist das etabliert? Da macht der Votant ein grosses Fragezeichen.
Generell hat der Votant grosse Fragezeichen bezüglich des Themas Entpolitisierung und Professionalisierung. Es ist zum Beispiel nicht von Amtes wegen vorgegeben, dass der Regierungsrat, der das Finanzdepartement hat, auch Bankrat sein muss. Diesem Nomination Committee hätten auch zwei andere Regierungsräte vorstehen können. Dann hätte man ein unabhängigeres Gremium gehabt - was kein persönlicher Vorwurf an Anton Lauber sein soll. Es geht einfach darum, das zu tun, was auch eine Finma machen würde - deren Name heute übrigens stark strapaziert wird -, nämlich zu fragen: Wie ist der Prozess definiert? Und habt ihr euch daran gehalten? Mark Branson hat kürzlich in Zürich ein gutes Referat gehalten. Er verteidigte sich dort, weil er angegriffen worden war wegen seiner Kritik an einem Prozess bei der Zürcher Kantonalbank. Er hatte kritisiert, dass eine Person in ein Gremium gewählt worden war, die gemäss dem definierten Prozess nicht hätte gewählt werden dürfen. Das ist auch das Thema, das man hier und heute hat. Aber der Regierungsrat hat alle Chancen, den Fehler zu korrigieren. Darum besteht die SVP auf der Rückweisung.
Hanspeter Weibel (SVP) findet, es passiere im Moment das Gegenteil von Entpolitisierung; es werde nämlich sehr politisch diskutiert. Es wird eine Initiative fast schon als angenommene Gesetzesgrundlage behandelt. Das Problem der Reputation besteht darin, dass der gewählte Prozess in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht den Erwartungen, die der Landrat als Wahlbehörde hat, nicht zu genügen vermag. Man redet von Professionalisierung, und genau da riskiert man den Reputationsschaden, indem man den Prozess nicht entsprechend führt. Es heisst zwar, dass der Bankrat sich selber konstituiert. Aber soweit man aufgrund der Gespräche mit den Kandidaten herausgefunden hat, war es der Bankrat - und eben nicht der Regierungsrat - der den Headhunter beauftragt hat. Man hat die Auswahlkriterien geändert. Und wenn das geschieht, dann hat der Votant den Anspruch, dass alle Kandidierenden den gleichen Prozess durchlaufen müssen, sprich sich bewerben müssen. Das war offenbar nicht der Fall. Und dann hat man nicht nur solche Personen berücksichtigt, die sich auf das Inserat gemeldet hatten sondern man hat auch noch Kandidaten per Direct Search gesucht. Am Ende war es so, dass der Bankrat sich selber in der Zusammensetzung vorgeschlagen hat, wie er gerne aussehen wollte. Ebenfalls nicht richtig findet es der Votant, wenn der Regierungsrat im dreiköpfigen Nomination Committee auch noch sich selber vorschlagen muss. Das ist nicht Corporate Governance.
Die Rolle der Finma sollte man nicht überbewerten. Was ist der gesetzliche Rahmen und die Kompetenz der Finma? Sie prüft letztendlich nur, ob gegen die betreffenden Personen im Finanzbereich irgendwo ein Verfahren läuft. Es handelt sich in diesem Sinne um eine Negativbeurteilung. Die Finma nimmt keine positive Beurteilung der Qualifikationen der Betreffenden vor und sie kann das auch gar nicht. Sie kann nur sagen: Die vorgeschlagenen Personen stehen bei uns nicht auf der schwarzen Liste.
Wenn also ein Prozess, der fragwürdig ist, am Ende zu einer Liste führt, wie sie dem Landrat jetzt vorliegt, dann will der Votant nicht einmal so weit gehen zu sagen, dann müsse man auch die Liste infrage stellen. Aber man muss einmal signalisieren: Der Landrat ist nicht eine Wahlbehörde, der man in fast erpresserischem Stil sagen kann: Vogel friss oder stirb, winke das gefälligst durch. Sondern man muss einmal klar sagen: Wenn man die richtigen Schussfolgerungen aus den Vorgängen von vor vier Jahren gezogen hätte, dann hätte man dieses Mal beim Verfahren einen Zacken zugelegt in sachlicher, inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht. Das ist der Grund, warum die SVP Rückweisung beantragt. Die SVP konnte die Kandidaten anhören; aber um mit den Prozessverantwortlichen zu reden, bräuchte sie noch Zeit.
Urs-Peter Moos (parteilos) stellt fest, man habe offenbar nicht nichts, aber doch nur wenig gelernt aus der Debatte von vor vier Jahren. Heute ist der 4. Juni, es gibt am 25. Juni nochmals eine Landratssitzung, und das Parlament hat den Auftrag, einen Bankrat zu wählen. Die ganzen Diskussionen über Zeitdruck etc. sind fehl am Platz. Bis zum 25. Juni ist noch mehr als genug Zeit, um die Fragen, die bei Teilen des Parlaments bestehen, beantwortet zu bekommen. Das würde den Bankrat nur stärken, nicht schwächen. Und wenn diejenigen, die den guten Ruf der Baselbieter Kantonalbank ins Feld führen, denjenigen, die zur gewissenhaften Erfüllung ihres Auftrags noch mehr Zeit brauchen, unterstellen, sie würden Schaden anrichten, so findet der Votant das deplatziert. Er findet es auch schade, das sowohl die SP-Fraktion wie aber auch die CVP - was typisch ist in solchen Situationen - nach dem Motto «Augen zu und durch» handeln. Wenn es zwei nicht kleine Fraktionen im Parlament gibt, die das Verfahren noch genauer anschauen möchten, dann gibt es gar keinen Grund, daraus ein Riesenproblem zu machen, zumal noch drei Wochen zur Verfügung stehen. Der Votant ist nicht immer einig mit der FDP-Fraktion; heute aber ist er voll und ganz mit ihr einig. Wenn sie diese Zeit noch braucht, dann soll man sie ihr geben und kein politisches Hickhack daraus machen. Diejenigen, die bisher einzelne Personen aus dem Gremium, das zu wählen ist, direkt oder indirekt zur Diskussion gestellt haben, sind ausgerechnet die, die nicht bereit sind, das Traktandum zu vertagen. Das gibt Einblick in die Motivation der Betreffenden und ist nicht besonders seriös.
Siro Imber (FDP) verweist darauf, dass die FDP-Fraktion heute vier der fünf Neuen angehört habe. Dabei hat man diese Personen - Stichwort Professionalisierung - auch gefragt, welches ihre Strategie ist, die sie für diese Bank die ja eine öffentliche Bank ist, verfolgen wollen und die der Regierungsrat ihnen mitgegeben hat. Sie wissen es nicht wirklich. Da werden Leute zur Wahl vorgeschlagen, die gar nicht wirklich wissen, was ihr Job ist, den sie in diesem Bankrat zu machen haben. Der Job des Bankrats ist es, die Interessen des Kantons Basel-Landschaft zu vertreten. Diese müssen sie kennen. Auch zu gewissen Fragen, die von fundamentaler Bedeutung für die Bank sind, hat man völlig unterschiedliche Aussagen gehört. Das ist doch eigentlich höchst unprofessionell, wenn die Leute, die die Strategie vertreten sollen, gar nicht wissen welches die Strategie ist.
Noch unprofessioneller ist das Verfahren, wie das aufgegleist wurde. Man kann doch nicht der Wahlbehörde - und die ist, ob es einem passt oder nicht, der Landrat - zwei Wochen vorher die Namen vorsetzen und sagen: Wenn ihr die Leute nicht wählt, dann seid ihr unprofessionell. Aber noch höchst unprofessioneller ist das, was der Votant gerade von der CVP gehört hat, die sagt, wir winken die Leute einfach durch - «abdrücken» wurde gesagt - ohne mit den Leuten geredet zu haben. Wie kann man dazu stehen, in den Rat einer Bank mit einer 22-Mrd-Bilanzsumme Leute hineinzuwählen, die man noch nie gesehen hat.
Und wenn dem Landrat erst heute erläutert wird, nach welchen Gesichtspunkten man die Liste zusammengestellt hat, dann ist auch das sehr unprofessionell. Wenn nun der FDP vorgeworfen wird, sie würde die Wahl politisieren, so ist das völlig falsch. Es geht einfach darum, dass man als Wahlbehörde dieses lausige Vorgehen nicht akzeptieren darf. Der Landrat hat eine Verantwortung gegenüber dem Kanton und gegenüber dem Steuerzahler - die Staatsgarantie gilt nach wie vor - und er hat eine Verantwortung gegenüber den Wählern. Es muss die Möglichkeit bestehen, die Personen und den Prozess anzuschauen, um dann, wenn das geschehen ist, guten Gewissens ja oder nein sagen zu können. Aber so, wie die Sache hier läuft, ist das nicht möglich.
Stefan Zemp (SP) stellt fest, das Hickhack, das im Moment abgehe, sei unglaublich. Die Kantonalbank Baselland war in den letzten zehn Jahren eine der am besten aufgestellten Kantonalbanken der ganzen Schweiz. Sie arbeitet extrem professionell. Der Regierungsrat hat jetzt ein Vorgehen gewählt, das immer gefordert wurde, und genau die, die Entpolitisierung gefordert haben, sind jetzt dagegen, dass sie de jure auch umgesetzt wird. Das kommt dem Votanten ein bisschen vor wie kleine Buben, die ein Gewehr gekauft haben, und beim Spielen mit diesem Gewehr haben sie sich in den Fuss geschossen. Und jetzt sind sie am «Sürmle» und am «Deubele», weil sie sich in den Fuss geschossen haben. [Heiterkeit von links]
Christoph Buser (FDP) empfiehlt Stephan Zemp, wenn er eine Initiative zitiere, diese vorher auch zu lesen und nicht nur den Titel. Das wäre hilfreich. Für den Votanten ist der jetzige Prozess für die Wahl des Bankrats bereits ein Quantensprung gegenüber dem, was man in der Vergangenheit, auch noch vor vier Jahren, erlebt hat, als es noch den Parteienproporz gab. Wenn man die Rechnungen der Parteien, soweit sie damals schon existierten, anschauen würde, dann könnte man genau sehen, wie sich der vorhin erwähnte Personenschacher als Parteieinnahmen ausgewirkt hat. Dort liegt der Hund begraben und dort setzt auch die von Stephan Zemp angesprochene Initiative an. Die Initianten wollen von diesem System wegkommen, das sie nicht verurteilen, aber falsch finden. Komischerweise ist ja die einzige Partei, die diese Einnahmenquelle nicht hatte, die FDP, die den Finanzdirektor im Bankrat hatte. Und der hatte jeweils die Wahl des Bankrats in der Weise vorangetrieben, dass es nicht zu grossen Diskussionen kam. Man hat hinter den Kulissen - das will man heute nicht mehr - diskutiert, wer mit welcher Lösung leben konnte.
Im Prinzip ist man jetzt in einem guten Prozess mit der richtigen Stossrichtung; und dass es bei einem solchen Systemwechsel am Anfang Geburtswehen gibt, ist verständlich. Was den Votanten jedoch stört, ist die Verwendung des Worts Entpolitisierung. Man wollte in erster Linie eine Professionalisierung einläuten. Ämter sollten also nicht mehr nach Parteizugehörigkeit vergeben werden, sondern sich an Kompetenzen ausrichten. Die Beteiligungen des Kantons sollen sich überlegen, welche Kompetenzen sie in ihren Verwaltungsräten brauchen. Das wird heute auch gemacht. Entpolitisierung darf aber nicht in dem Sinn verstanden werden, dass jemand nicht einmal mehr in einer Partei sein darf, um ein solches Amt antreten zu können. Es besteht durchaus auch ein berechtigtes Interesse daran, dass in diesen Gremien Leute sitzen, die ein politisches Sensorium haben. Entpolitisierung meint, dass keine Leute im Bankrat sein sollen, die gesetzgeberische Aktivitäten entwickeln können - wie das bei einem Regierungsrat und einem aktiven Landrat nun einmal der Fall ist. Dieser Personenkreis soll ausgeschlossen sein; alles andere soll der Prozess entscheiden. Darum steht für die FDP auch der Prozess so im Mittelpunkt und die Frage, ob er sauber gelaufen ist.
Als die FDP heute Vormittag vier der Kandidierenden anhörte, wurde auch die Frage gestellt, ob diese via Headhunter angefragt wurden oder ob sie sich auf das Inserat gemeldet hatten. Die beiden Frauen teilten mit, sie seien vom Headhunter angesprochen worden. Das ist für sich genommen kein Problem. Das Problem ist, dass - trotz offenbar 150 vorliegenden Bewerbungen - zwei Kompetenzen fehlten, und dass dann der Auftrag gegeben wurde, zwei Frauen zu suchen, die diese Kompetenzen hatten. An diesem Punkt fängt dann die Quoten-Diskussion an. Oder man möge dem Votanten zeigen, dass auch Männer angefragt wurden; er ist überzeugt, dass dies nicht der Fall war.
Erstaunt hat den Votanten die Äusserung von Klaus Kirchmayr, wonach der Prozess gar nicht so wichtig sei; es komme massgeblich auf das «Portfolio» der Bankräte an. Das kann Klaus Kirchmayr beurteilen, weil er aus der Branche kommt. Es gibt aber 89 andere Landräte, die nicht aus der Branche kommen. Diese müssen den Prozess beurteilen können, um dann mit gutem Gewissen sagen zu können, dass alles richtig gelaufen ist. Es ist jammerschade, dass die gegenwärtige Diskussion öffentlich im Plenum geführt werden muss, das schadet der Reputation. Hätte man der FDP den begehrten Aufschub gewährt, so hätte man das vermieden und man hätte in der nächsten Sitzung ja der nein sagen können. Der Vorwurf geht an die Regierung, deren Verhalten nun dazu führt, dass die Bankratswahl mit teilweise kafkaesken Mehrheiten, aber entsprechenden Nebengeräuschen durchgewinkt werden soll. Der Bankrat ist nicht der einzige Verwaltungsrat, den der Landrat zu wählen hat; es wäre angezeigt, dass künftig mehr auf die vorhandenen Befindlichkeiten eingegangen wird. Man muss sich den Fragen stellen. Anschuldigungen, wie sie zum Teil geäussert wurden, zum Beispiel von Klaus Kirchmayr, wonach die FDP Frauen desavouiere, sind nichts anderes als billige politisch motivierte Schläge unter die Gürtellinie. Wenn man so weiterfährt, wird man die gleichen Diskussionen bei jeder neuen Verwaltungsratswahl wieder haben. Vielleicht könnte es helfen, wenn man die Bestellung solcher Gremien künftig nicht mehr am Ende einer Legislatur machen würde, sondern mittendrin. All dies wird bei der künftigen neuen Governance-Gesetzgebung zu berücksichtigen sein. [Beifall von rechts]
Gerhard Schafroth (glp) hält fest, er habe keinen Hinweis darauf, dass das, was Regierungsrat Lauber auf die Vorwürfe wegen des angeblich falsch gelaufenen Prozesses erwidert hat, nicht zutrifft. Er geht davon aus, dass Regierungsrat Isaac Reber den Prozessablauf später genau in der Form bestätigen wird, wie ihn Anton Lauber dargestellt hat. Man hat diese Regierungsmitglieder ja auch gewählt im Vertrauen darauf, dass sie ihren Job grundsätzlich richtig machen, solange es keine gegenteiligen Hinweise gibt. Der heute zur Diskussion stehende Prozess wurde zum ersten Mal überhaupt so durchgeführt, was leicht mit Anlaufschwierigkeiten verbunden sein kann. Das ist nachvollziehbar, ebenso wie es nachvollziehbar ist, dass man - unter Wahrung der Qualifikation - auf das Frauen-Männer-Gleichgewicht achtet. All die Abläufe sind allem Anschein nach vernünftig und einwandfrei vor sich gegangen. Die mediale Diskussion im Vorfeld der Bankratswahl hat deutlich den Eindruck gemacht, dass es vor allem der FDP und der SVP darum ging, sich für ihre eigenen Leute wehren, woraus man umgekehrt wiederum schliessen kann, dass der Prozess so, wie er abgelaufen ist, tatsächlich sachlich und neutral war. Würden sich FDP und SVP nicht wehren, so wäre das für den Votanten eher ein Grund zum Misstrauen.
Die BDP/glp-Fraktion wird dem Wahlvorschlag daher geschlossen zustimmen.
Regula Meschberger (SP) führt aus, nach all dem vielen Reden über Professionalität in Bezug auf den Bankrat vermisse sie ein wenig Professionalität in dieser Diskussion des Landrats. Seit vierzehn Tagen hat man die Vorlage auf dem Tisch, seit vierzehn Tagen ist die Traktandenliste klar: Warum nehmen die Fraktionen nicht mit dem Nominationskomitee Kontakt auf und klaren ab, wie das Verfahren gelaufen ist? Die SP-Fraktion hat das getan und kannte daher das Verfahren. Sie hat daher auch das Vertrauen, dass es gut und korrekt gelaufen ist. Vielleicht sollten manche also ihre Fraktionsarbeit etwas professioneller gestalten.
Rolf Richterich (FDP) dankt für die Hilfestellung und versichert, er nehme den Tipp von Regula Meschberger gerne auf. Darum hat er ja auch gesagt, er brauche noch etwas mehr Zeit. Die FDP hat immerhin mit den Kandidatinnen und Kandidaten geredet, und er möchte gern einmal wissen, welche andere Fraktion das getan oder wenigstens versucht hat. Mit den Regierungsräten wollte die FDP auch noch reden, aber es fand sich keinerlei Zeit dafür.
[Zwischenruf Regierungsrat Anton Lauber : Diese Behauptung sei heikel; er habe ein Gespräch angeboten.]
Es ist richtig, fährt Rolf Richterich (FDP) fort, dass ein Gespräch angeboten wurde, aber die Fraktion hat auch ihr Zeitbudget, und es war einfach nicht möglich, dieses Gespräch heute Vormittag unterzubringen. Die FDP möchte das gern nachholen. Da gibt es auch keinerlei Hintergrund von der Art, dass die FDP noch eigene Leute auf die Liste bringen möchte, wie das Gerhard Schafroth behauptet hat. Die FDP müsste ja von allen guten Geistern verlassen sein, wenn sie nach dem Theater, das sich abgespielt hat, so etwas versuchen würde. Das wäre ja unglaubwürdig im Quadrat. Der FDP geht es darum zu verstehen, was das Nominationskomitee wollte und warum es der Meinung ist, die Personen auf der Liste seien die besten, und sie will mit allen reden. Das hat sie zeitlich bisher nicht geschafft. Es liegt ihr ihr fern, eigenen Kandidaten auf die Liste bekommen zu wollen.
Christine Koch (SP) hält fest, wenn man das Traktandum heute verschiebe und der Bankrat auch am 25. Juni nicht gewählt werde, dann sei es einfach zu spät. Darum muss man es heute tun.
Regierungspräsident Isaac Reber (Grüne)pflichtet Christoph Buser darin bei, dass die früher geübte Praxis zur Wahl des Bankrats kein Verfahren war, das den Kanton vorwärts brachte. Man kann sogar umgekehrt sagen, dass dieses Verfahren dem Kanton einige Hypotheken eingetragen hat. Das jetzt von der Regierung durchgeführte Verfahren war professionell - das wird übrigens auch bei der Kantonalbank so gesehen. Eine Unprofessionalität hat man sich zuschulden kommen lassen, das soll nicht geleugnet werden; und Isaac Reber hat dies bereits an die übrigen Regierungsmitglieder geschrieben: Wenn man den Prozess für das Jahr 2019 aufgleist, wird man einen bis zwei Monate früher anfangen müssen. Diesen Vorwurf nimmt die Regierung entgegen und akzeptiert ihn auch. Mit anderen Kritikpunkten hat sie mehr Mühe. Es ist nochmals festzuhalten: Das durchgeführte Verfahren war professionell. Vielem von dem, was in den letzten zwei Wochen zu hören war, kann man hingegen nicht bescheinigen, dass es professionell gewesen wäre. Isaac Reber hat faktenfreie Behauptungen gehört, die man als Beleidigung für eine hoch qualifizierte Kandidatin auffassen muss. So etwas ist nicht professionell. Ganz sicher kann Isaac Reber auch sagen, dass die Regierung jederzeit zur Verfügung stand; wenn jemand Auskunft wollte, so erhielt er diese und wurde entsprechend dokumentiert. Und man hat erst am Dienstag dieses Angebot nochmals zuhanden der FDP ganz konkret erneuert.
Was das Verfahren angeht, so hat Oskar Kämpfer heute eine neue Version eingebracht, die so bisher noch nicht zu hören gewesen war, nämlich dass bezweifelt werden müsse, ob Anton Lauber als Finanzdirektor und vorgesehener Bankrat dem Nominationskomitee angehören darf. Darauf gibt es eine ganz klare Antwort: Wenn Anton Lauber in Konkurrenz stünde zu den Personen, die gesucht werden, dann dürfte er nicht dem Komitee angehören. Das ist aber nicht der Fall. Laut geltendem Gesetz ist die Regierung im Bankrat vertreten. Es handelt sich also um einen gesetzten Sitz, und es war innerhalb der Regierung keine Diskussion, dass sie, wie bisher, durch den Finanzdirektor dort vertreten sein soll. Daher ist es absolut legitim und auch richtig, dass Anton Lauber dem Nominationskomitee angehört hat.
Im Weiteren gab es eine Diskussion darüber, ob während des Spiels die Auswahlkriterien geändert worden seien. Auch diesbezüglich hat Isaac Reber in den letzten zwei Wochen - er kann es nicht anders ausdrücken - faktenfreien Blödsinn gehört. Er fragt ich schon, warum sich manche nicht zuerst einmal erkundigen, bevor sie sich äussern. Man sollte zuerst hinschauen und hinhören und dann qualifizieren; das wäre die korrekte Reihenfolge. Isaac Reber verweist auf die öffentliche schriftliche Ausschreibung, in der festgehalten war, wer und was gesucht war. Er lädt alle herzlich ein, diese Ausschreibung anzuschauen und sie mit der Liste zu vergleichen, die dem Rat vorgelegt wurde. Man wird dabei sehen, dass die Anforderungen der Ausschreibung 1:1 umgesetzt worden sind, und zwar nicht nach Parteietiketten, sondern nach Qualifikationen und Kompetenzen, wie sie in der Ausschreibung stehen und wie sie wichtig sind für ein gut zusammengesetztes Gremium, das die Bank erfolgreich weiterführen kann.
Dies war die Ausgangslage; und der Prozess, der dann abgelaufen ist, war folgender: Man hat einen professionellen Headhunter eingesetzt. Dessen Qualifikation ist auch nicht in Frage gestellt worden. Es war richtig, das zu tun, und soweit ersichtlich war dies das erste Mal, dass es bei einer Bankratswahl getan wurde. Von Anfang an bestand auch Einigkeit, dass ausgeschrieben werden soll, was ebenfalls richtig und notwendig war, und es haben sich gute und qualifizierte Leute gemeldet. Von Anfang an hatte man auch gesagt, dass, falls durch diese Bewerbungen nicht alle gewünschten Qualifikationen abgedeckt werden sollten, ein entsprechendes Direct Search durchgeführt werden sollte.
Was den dann folgenden Ablauf angeht, so hat Anton Lauber vorhin zu Recht von Geschichtsklitterung gesprochen, um nicht ein härteres Wort zu benutzen. Man hatte eine Long List, dann eine Short List, und dann kam es zum Rückzug einer sehr qualifizierten Persönlichkeit, die denjenigen Bereich abgedeckt hätte, der in der Ausschreibung so beschrieben war: «Know-how des Retail Consumer Business und der digitalen Kommunikationswelt sind sehr willkommen und für die Entwicklung der Bank entscheidend.» Diese bestqualifizierte Person, eine Frau übrigens, musste ihre Bewerbung zurückziehen, weil ihr Arbeitgeber ein Veto einlegte. Das führte dazu, dass man nochmals gezielt nach diesen Qualifikationen suchte. Wobei die Diskussion «Frau oder nicht» keine schöne und keine richtige Diskussion ist. Am Schluss muss die Qualifikation vorhanden sein.
Um das Thema abzurunden: Man hatte keine Quoten. Aber eine angemessene Vertretung der Geschlechter- wie sie auch in der Kantonalbank-Initiative gefordert wird - sollte in einer fortschrittlichen Gesellschaft ein Muss sein. Aber Steuerungsfaktoren, um das deutsch und deutlich zu sagen, sollen nicht irgendwelche Quoten sein, sondern Qualifikationen. Genau danach hat man gehandelt. Darum legt Isaac Reber die Hand dafür ins Feuer: Der Prozess, wie er abgelaufen ist, war sauber und gut, und letztlich führte er dazu, dass man das an Qualifikationen gefunden hat, was gesucht war und was sich auch die Bank wünscht. Das ist die Liste, die der Rat heute vorliegen hat. Natürlich könnte die Liste hinsichtlich der einen oder anderen Person auch anders aussehen, das wird niemand bestreiten wollen. Aber es ist eine gute Liste.
Christof Hiltmann (FDP) teilt mit, er wolle noch einmal versuchen, die Argumente für Rolf Richterichs Verschiebungsantrag zusammenzufassen. Der Begriff der Professionalität wird in dieser Beratung schon fast inflationär gebraucht; der Votant scheut sich daher nicht, ihn ebenfalls nochmals zu verwenden, jedoch in einem etwas anderen Zusammenhang. Der Landrat ist ein Milizparlament, die Landräte sind keine Profis und auch nicht entsprechend bezahlt. Ihnen gegenüber sitzt als Partner die Regierung, die dafür bezahlt wird und insofern aus Profis besteht, und die eine Verwaltung im Rücken hat, die ebenfalls aus Profis besteht. Das Problem ist nun, dass der Landrat bei der Besetzung des Bankrats ein gesetzlich vorgegebenes Mitbestimmungsrecht hat. Wenn man auf die Beteiligungsliste des Kantons schaut, dann stellt man fest, dass es für die Kantonalbank keine Eigentümerstrategie gibt. Da stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage man denn die Profilanforderungen definiert. Wie kommt der Bankrat dazu, sein Profil zu definieren? Genau aus diesem Grund möchte die FDP gerne in partnerschaftlichem Austausch mit der Regierung verstehen, wie die Entscheide bezüglich der Anforderungsprofile gefallen sind. Das hat nichts mit däubele zu tun, dahinter steht auch keine versteckte Agenda, sondern es geht darum zu verstehen, warum genau diese Anforderungsprofile gesucht wurden; denn das lässt sich ja nicht in einer Eigentümerstrategie nachlesen. Dafür hätte die FDP gern noch zwei Wochen Zeit. Was nämlich anderenfalls passiert, wie das heute Vormittag schon der Fall war, ist, dass man alle Kandidatinnen und Kandidaten anhört, was ja auch ein wenig eine unrühmliche Sache ist; denn man weiss ja nicht genau, auf welcher Grundlage sie ausgesucht wurden. Der Votant ist der letzte, der einen Kandidaten dafür verurteilen würde, dass er jetzt gewählt werden soll; es geht vielmehr darum, dass derjenige, der festgelegt hat, dass dies ein guter Kandidat sei, Rede und Antwort stehen muss. Der Votant hat nie Ceccaroni dafür verurteilt, dass er nicht trifft, sondern er hat immer den Trainer gefragt, warum er Ceccaroni aufgestellt hat. [Heiterkeit]
://: Das Eintreten ist unbestritten.
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- Rückweisungsantrag
Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) lässt über den Rückweisungsantrag der SVP abstimmen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der SVP-Fraktion auf Rückweisung des Geschäfts mit 47:36 Stimmen ab. [ Namenliste ]
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- Antrag auf Vertagung der Beratung
Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) lässt über den Antrag von Rolf Richterich auf Verschiebung der Beratung auf den 25. Juni 2015 abstimmen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag der FDP-Fraktion auf Verschiebung der Beratung auf die Sitzung vom 25. Juni 2015 mit 50:32 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. [ Namenliste ]
Rolf Richterich (FDP) teilt mit, nach diesem Beschluss werde sich die FDP-Fraktion in der folgenden Abstimmung enthalten. Es ist ihr nicht möglich, mit gutem Gewissen ja zu stimmen.
Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) stellt fest, dass keine weiteren Wortbegehren vorliegen.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat wählt mit 47:12 Stimmen bei 22 Enthaltungen gemäss dem Wahlvorschlag des Regierungsrates Doris Greiner, Anton Lauber, Frenk Mutschlechner, Elisabeth Schirmer-Mosset, Dieter Völlmin, Erica Dubach Spiegler, Nadine Jermann, Stephan Naef, Marco Primavesi und Kurt Strecker in den Bankrat der Basellandschaftlichen Kantonalbank für die Amtsperiode 2015 bis 2019. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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