Protokoll der Landratssitzung vom 22. September 2005

Nr. 1362


Frage der Dringlichkeit:


2005/254


Interpellation von Karl Willimann , Toni Fritschi und Ivo Corvini vom 22. September 2005: Gemeinsames Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) BL/BS: Standortdiktat des Grossen Rates BS befremdet


Karl Willimann informiert, der Grosse Rat Basel-Stadt habe letzte Woche mit grossem Mehr verlangt, dass bei einer allfälligen Zusammenlegung der beiden AUE Basel-Stadt der alleinige Standort sein müsse. Die bürgerlichen Parteien zeigen Mühe mit diesem Standortdiktat und sind der Meinung, dass bei der Beurteilung einer Zusammenlegung eines Amtes zuerst einmal die Fakten auf den Tisch gelegt werden müssen, und erst danach über den Standort entschieden werden soll. In diesem Sinne möchten die bürgerlichen Parteien eine dringliche Interpellation einreichen, da aktuell Verhandlungen über eine Zusammenlegung der beiden AUE im Gange sind und damit die Regierung die Meinung der bürgerlichen Parteien in dieser Angelegenheit kennt.


Erich Straumann erklärt als Stellvertreter von Elsbeth Schneider-Kenel, die Regierung lehne die Dringlichkeit ab, denn die Standortfrage werde nicht bereits in den nächsten Tagen entschieden und an einem Treffen beider Baudirektorinnen vom nächsten Montag werde Elsbeth Schneider -Kenel das Thema aufnehmen und die Bedenken von bürgerlicher Seite einbringen. Erich Straumann bezeichnet es ebenfalls als negativ, dass der Grosse Rat bereits jetzt Basel-Stadt als Standort gefordert habe. Sollte das Büro des Landrates dazu bereit sein, könne die vorliegende Interpellation am ersten Sitzungstag nach den Herbstferien traktandiert werden.


Ruedi Brassel stellt fest, das Erstaunen über das Vorgehen des Grossen Rates Basel-Stadt möge berechtigt sein, jedoch erscheint es der SP-Fraktion, eine dringliche Behandlung wäre dann möglich gewesen, wenn die einfachen Fragen der Interpellation in der Fragestunde eingereicht worden wären. Offenbar jedoch habe man das Geschäft aufblasen wollen. Die SP ist der Meinung, die Beantwortung der Fragen müsse nicht dringlich erfolgen.


Anton Fritschi bittet seine Kolleginnen und Kollegen, die Dringlichkeit zu unterstützen, denn das Thema sei jetzt aktuell und nicht ohne Bedeutung für die laufenden und künftigen Verhandlungen mit Basel-Stadt. Neben dem AUE existieren andere Geschäfte, bei denen eine Klärung der Ausgangslage ebenfalls wichtig sei.


Laut Thomi Jourdan besteht ein wichtiger Unterschied zwischen der Fragestunde und einer Interpellation: Bei einer Interpellation könne diskutiert werden, was in der Fragestunde nicht möglich sei.


://: Zwar spricht sich der Landrat mit 46:30 Stimmen für die Dringlichkeit der vorliegenden Interpellation aus, da jedoch ein 2/3-Quorum (52 Stimmen) notwendig gewesen wäre, wird der Dringlichkeit nicht stattgegeben.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



Fortsetzung

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