Protokoll der Landratssitzung vom 5. Mai 2011
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2011-127 vom 3. Mai 2011 Vorlage: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 5. Mai 2011 - Beschluss des Landrats vom 5. Mai 2011: < alle Fragen beantwortet (5) > |
1. Lotti Stokar: Liegenschaften und Posten der Polizei Basel-Landschaft
Im Leimental hört man, dass der Kanton die Liegenschaften in den Gemeinden Oberwil und Therwil, in welchen sich die Posten der Polizei Basel-Landschaft befinden, verkaufen wird.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die folgenden Fragen.
Frage 1
Stimmt das?
Antwort
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit prüft der Kanton generell, ob freistehende Objekte mit tiefer Nutzung und Wohnbaucharakter verkauft werden sollen. Die Gebäude in Oberwil und Therwil gehören zu dieser Kategorie. Eine Verkaufsprüfung wird vor allem dann vorgenommen, wenn ein grösserer Sanierungsbedarf besteht. Im konkreten Fall kommt noch eine andere Überlegung hinzu: Polizeiposten sollen in Zentrumsnähe eingemietet werden; der Idealfall wäre ein Mietverhältnis zusammen mit der Gemeinde. Diese Strategie ist bereits in Aesch, Allschwil, Läufelfingen und Buus umgesetzt worden. Die Überlegungen zu den Polizeiposten Oberwil und Therwil sind jedoch noch nicht konkret, aber in Gesprächen zwischen BUD und SID wurde das Thema schon angesprochen.
Frage 2
Falls ja, sind auch in weiteren Gemeinden Veräusserungen geplant?
Antwort
Ja: Der Verkauf der Liegenschaft des Polizeipostens Birsfelden steht auch zur Diskussion. Im Vordergrund steht mittelfristig eine Einmietung bei der Gemeinde.
Frage 3
Welche Auswirkungen hat der Verkauf auf den Bestand der genannten Polizeiposten?
Antwort
Sollten die Liegenschaften verkauft werden, so ist eine Einmietung der Polizeiposten in geeignete Gebäude vorgesehen. Schliessungen der genannten Polizeiposten sind nicht vorgesehen.
Frage 4
Ist vorgesehen, die Liegenschaften den Gemeinden zum Kauf anzubieten?
Antwort
Wenn der Landrat der Umwidmung der Polizeiposten vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen zustimmt, ist ein Verkauf der Liegenschaften möglich. Je nach Standort fragt der Kanton die Gemeinde an, ob sie am Objekt Interesse habe.
Lotti Stokar (Grüne) stellt folgende
Zusatzfrage
Welche Auswirkungen hätte genau ein Verkauf auf den weiteren Bestand eines Polizeipostens?
Antwort
Wie gesagt: Schliessungen von Polizeiposten sind nicht vorgesehen.
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2. Georges Thüring: Haben wir noch genügend Polizisten?
Seit der Reorganisation «Optima» ist die Kantonspolizei Basel-Landschaft ein Dauerthema. Die Gerüchteküche brodelt zuweilen, und die Unzufriedenheit - nicht nur im Korps, sondern vor allem auch in der Bevölkerung - wächst.
Die Beantwortung der Fragen übernimmt Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP).
Frage 1
Am 23. April liess die Polizeidirektoren-Konferenz verlauten, dass schweizweit 1'500 Polizisten fehlen. Im Besonderen würde es an genügend ausgebildeten Bewerber-Innen mangeln. Wie sieht die diesbezügliche Situation im Kanton Basel-Landschaft aus? Wie viele Polizisten fehlen in unserem Kanton?
Antwort
Per April 2011 sind vier Polizistenstellen nicht besetzt. Wie in den übrigen Kantonen ist auch bei der Polizei Basel-Landschaft festzustellen, dass die Zahl, insbesondere aber auch die Qualität der Bewerbenden gesunken ist. Mit entsprechenden zusätzlichen Anstrengungen konnten aber bis jetzt gut qualifizierte junge Polizistinnen und Polizisten in genügender Zahl angestellt werden. Es ist wichtig, dass das Qualitätsniveau beibehalten werden kann.
Der Evaluationsbericht zur Optimierung der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung kommt nächste Woche in die Regierung; er zeigt auf, wie es um die personelle Situation bestellt ist.
Frage 2
Wieviele Angehörige der Polizei Basel-Landschaft haben im letzten Halbjahr gekündet und aus welchen Gründen?
Antwort
In der Zeit vom 1. September 2010 bis 30. April 2011 haben insgesamt 19 Polizistinnen und Polizisten ihre Stelle gekündigt, und zwar aus folgenden Gründen:
- 2 Mitarbeiter wegen Pensionierung;
- 13 Mitarbeitende aus unterschiedlichen beruflichen oder privaten Gründen;
- 4 Mitarbeitende wegen der neuen Arbeitszeitregelung bei der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung.
Frage 3
Inwiefern arbeiten die Polizeikommandos BL und SO in Bezug auf das Schwarzbubenland bereits heute zusammen und welche Erfahrungen wurden diesbezüglich gemacht?
Antwort
Eine regelmässige Zusammenarbeit besteht im Bereich der Notfallintervention. Diese Notfallinterventionen funktionieren reibungslos. Solche Unterstützungsinterventionen beschränken sich pro Jahr auf rund ein Dutzend Fälle. In der Regel unterstützt aber die Polizei Basel-Landschaft die Polizei Kanton Solothurn und nicht umgekehrt.
Ob eine weiterführende Zusammenarbeit notwendig und sinnvoll ist, kann nur gemeinsam mit dem Kanton Solothurn beurteilt und beantwortet werden. Diese Frage wird ausführlich in der Beantwortung des Postulats 2011/112 «Gemeinsame Polizeieinsätze SO/BL im Laufental und Schwarzbubenland» erörtert werden.
Frage 4
Können wir uns die Schliessung des Polizei-Stützpunktes Laufen während der Nacht nach wie vor leisten? Sollte dieser Stützpunkt angesichts der peripheren und grenznahen Lage des Laufentals und auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit hinsichtlich des Schwarzbubenlandes nicht permanent besetzt sein?
Antwort
Der Polizeihauptposten Laufen war auch vor der Optimierung nachts nicht durchgehend geöffnet. Aufgrund von Lage und Auftrag wird die Patrouillentätigkeit im Laufental durch die Einsatzleitzentrale in Liestal gesteuert. In der Regel befindet sich - mit Ausnahme des Sonntags - immer eine Patrouille im Laufental. Sollte es die Auftragslage verlangen, können es sogar mehrere Patrouillen sein. Weil der Schwerpunkt oft im vorderen Teil der Sicherheitspolizei West gesetzt werden muss, kann es aber auch möglich sein, dass im Laufental keine Patrouille mit rein präventivem Auftrag anzutreffen ist. Eine durchgehende Öffnung des Polizeihauptpostens Laufen ist nur mit einer weiteren Personalerhöhung realisierbar.
Georges Thüring (SVP) dankt für die Beantwortung seiner Fragen.
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3. Stephan Grossenbacher: Biogas-Anlage auf dem kantonalen Gutsbetrieb Arxhof
Seit etwa 11/2 Jahrzehnten steht auf dem Arxhof im Zusammenhang mit dem Landwirtschaftsbetrieb eine Biogas-Anlage. Diese wurde in den letzten zwei Jahren aber nicht mehr betrieben. Sie steht still.
Die Fragen werden von Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) beantwortet.
Frage 1
Was ist der Grund für die Stillegung?
Antwort
Der Aufwand für Wartung und Unterhalt hatte mit dem Alter der Anlage massiv zugenommen. Besonders Betriebsstörungen sind vermehrt aufgetreten, die Komponenten sind im Biogas-Umfeld grosser Aggressivität ausgesetzt. Zudem hatte die Anlage nach 17 Jahren das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Die Betriebskosten überschritten den Erlös massiv, das Betriebsergebnis war negativ, und die Wirtschaftlichkeit war nicht mehr gegeben.
Frage 2
Wer ist dafür verantwortlich? Wer entscheidet, was weiter geht?
Antwort
Das Hochbauamt hat unter Einbezug des Betreibers (Arxhof), des Nutzers (Familie Thomann) sowie eines spezialisierten Büros die Angelegenheit analysiert und den Entscheid der Stilllegung gefällt.
Frage 3
Sind Möglichkeiten geprüft worden, die Anlage weiter zu betreiben?
Antwort
Es wurden zwei Möglichkeiten geprüft:
Variante 1: Die Sanierung der bestehenden Anlage. Ohne Berücksichtigung der Investitionskosten resultiert aus dieser Variante ein jährlicher Aufwandüberschuss von CHF 16'000.
Variante 2: Der Ausbau der Anlage zu einem Mini-Blockheizkraftwerk. Es wird Strom und Wärme produziert. Ohne Berücksichtigung der Investitionskosten resultiert aus dieser Variante ein jährlicher Ertrag von ca. CHF 500.
Bei beiden Varianten wären Investitionen von mehr als einer halben Million Franken notwendig gewesen. Aus wirtschaftlichen Überlegungen wurde auf die Umsetzung beider Varianten verzichtet.
Frage 4
Ist die Möglichkeiten geprüft worden, organisches Material von anderen kantonseigenen Gutsbetrieben zur Vergärung und Vergasung in der Anlage auf dem Arxhof zu verwerten?
Antwort
Um die Wirtschaftlichkeit der Biogasanlage zu verbessern, wurde diese Option geprüft. Sie ist grundsätzlich möglich. Das Zu- und Abführen von Hofdünger ist jedoch nur von nahegelegenen Betrieben wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll. Diese Möglichkeiten sind nicht gegeben, da die weiteren Gutsbetriebe im Besitz des Kantons zu dezentral zum Standort Arxhof liegen.
Stephan Grossenbacher (Grüne) bedankt sich für die Antworten auf seine Fragen.
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4 . Michael Herrmann: Frühere Einführung des Spra- chenkonzepts an der Volksschule des Kantons Basel-Landschaft
Gemäss Medienmitteilung vom 1. April 2011 hat der Bildungsrat beschlossen, dass die Einführung des neuen Sprachenkonzepts bereits ab dem Schuljahr 2012/13 anstatt erst 2015/16 erfolgen wird. Für Schülerinnen und Schüler, welche im Schuljahr 2010/11 in die erste Primarklasse eingetreten sind, dauert die Primarschule somit erstmals sechs Jahre; sie erhalten ab der dritten Klasse Französisch-Unterricht und ab der fünften Klasse Englisch-Unterricht.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beantwortet die folgenden Fragen. Er bemerkt vorweg, dass die BKSD vor und nach dem Entscheid des Bildungsrates die landrätliche Bildungs-, Kultur- und Sportkommission darüber orientiert habe, dass das neue Sprachekonzept ab 2012/13 eingeführt werden solle. Die folgenden Ausführungen sind dazu als Ergänzung zu verstehen.
Frage 1
Mit welchen Massnahmen wird sichergestellt, dass qualifizierte Lehrpersonen für den Französisch-Unterricht bereits ab Schuljahr 2012/13 zur Verfügung stehen?
Antwort
Es gibt viele Primarlehrerinnen und Primarlehrer, die seit Jahren ab der 4. Klasse der Primarschule bereits Französischunterricht zu Gunsten ihrer Schülerinnen und Schüler erteilen. Man beginnt also nicht bei Null in Sachen Französischunterricht: Es besteht an den Baselbieter Primarschulen bereits eine beachtliche Substanz an Kompetenzen. Die Schulleitungen werden entsprechend geeignete Lehrpersonen für diesen neu konzipierten Französischunterricht gewinnen müssen.
Die angestrebte Mehrsprachigkeitsdidaktik ist nicht nur für Schüler/innen attraktiv, sondern in auch für Lehrerinnen und Lehrer: Stundentafel, Lehrplan, Lehrmittel, Fortbildungskader, Erfahrungen mit Erprobungsklassen - all dies steht bereits für die Einführung an den Schulen zur Verfügung. Die sechskantonale Zusammenarbeit mit den «Passepartout-Kantonen» hat sich hier sehr bewährt, und Baselland wird auch davon profitieren, dass alle anderen Kantone den Fremdsprachenunterricht bereits ab diesem Sommer einführen werden.
Für die erste Staffel Baselbieter Lehrerinnen und Lehrer, die im Schuljahr 2012/13 starten, ist es tatsächlich zeitlich anspruchsvoll; sie erhalten auch wegen der knappen Zeit Freistellungen für die nötige Nachqualifizierung. Am 11. Mai 2011 werden die Schulleitungen ausführlich über die Massnahmen und die Unterstützung orientiert. Mit dem vom Landrat bewilligten Verpflichtungskredit von CHF 12,5 Mio. kann den Schulen und Lehrpersonen eine gute Unterstützung angeboten werden. Mit dem bewilligten Verpflichtungskredit werden auch diese Freistellungen finanziert.
Frage 2
Ist geplant, den Englisch-Unterricht durch Fachlehrpersonen erteilen zu lassen?
Antwort
Nein, nicht generell. An der Pädagogischen Hochschule werden Lehrer/innen für Englisch auf der Primarstufe ausgebildet. Es sollen wegen der fächerübergreifenden Mehrsprachendidaktik insbesondere Klassenlehrpersonen für diesen Unterricht gewonnen werden. Im Idealfall erteilen Lehrpersonen in einem Verbund mehrerer Klassen (als «Pädagogisches Team») den Französisch- und Englischunterricht. Es ist nicht ausgeschlossen, dass an einzelnen Primarschulen - an kleineren Schulen auch aus organisatorischen Gründen - Lehrpersonen gewichtend für den Englischunterricht in mehreren Klassen eingesetzt werden.
Frage 3
Mit welchen Massnahmen wird die Qualität des Sprachenunterrichts evaluiert und notfalls verbessert?
Antwort
Die Vorlage hat - zusätzlich zu den regulären Instrumenten der Qualitätssicherung - eine spezielle Evaluation des Sprachenunterrichtes vorgesehen. Zu erwähnen ist auch, dass vierkantonale Leistungsmessungen des Bildungsraumes Nordwestschweiz auch für die Fremdsprachen («Checks») vorbereitet und realisiert werden. Der Landrat hat im Rahmen der Vorlage Harmonisierung im Bildungswesen den dafür erforderlichen Verpflichtungskredit gesprochen.
Ferner ist auch auf schweizerischer Ebene für die obligatorische Schule eine Qualitätssicherung vorgesehen: Die nationalen Bildungsstandards gemäss Harmos-Konkordat für die obligatorische Schule werden durch die EDK im Rahmen eines schweizerischen Bildungsmonitorings überprüft, auch bezüglich der Kompenzen in den Fremdsprachen. Schliesslich gibt es ergänzende wissenschaftliche Studien wie das Nationale Forschungsprogramm 56 «Sprachenvielfalt und Sprachenkompetenz in der Schweiz», das wichtige Hinweise für die Sprachendidaktik gegeben hat.
Frage
Sind die Gemeinden mit der früheren Einführung des Sprachenkonzepts einverstanden?
Antwort
Im Rahmen der Vernehmlassung zur Landratsvorlage Sprachenkonzept wurden die einzelnen Gemeinden und der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) angehört. Damals war bereits 2012 als Umsetzungszeitpunkt vorgesehen; erst im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde eine Verschiebung in Aussicht genommen. Die Gemeinden haben also Stellung genommen zur Vorlage, wie sie nun tatsächlich umgesetzt werden soll.
Der VBLG hat die Vorlage insgesamt unterstützt. Einzelne Stellungnahmen von Gemeinden waren indessen markant ablehnend. Der Grundsatzentscheid wurde dann in der Volksabstimmung vom 26. September 2010 gefällt.
Der VBLG forderte detailliertere Kostenrechnungen und Aussagen zur Ausstattung der Primarschulen mit Computerarbeitsplätzen, welche in der Vorlage nicht enthalten seien. Es wird zur Zeit geklärt, ob das Thema «IT auf der Primarstufe» nochmals in einer Vorlage thematisiert werden soll. Dazu hat das Parlament schon zwei Mal eine Vorlage verlangt, die dann aber Schiffbruch erlitten: Die Vorlagen waren nicht mehrheitsfähig, weil jene Leute, welche die Auffassung vertreten, ab der Primarstufe gehöre jedem Schulkind ein Laptop zur Verfügung gestellt, sie genauso bekämpften wie die Schiefertafel-Fraktion.
Der Entscheid des Bildungsrat ist den Gemeinden umgehend direkt kommuniziert worden. In den nächsten Tag werden sie eine aktualisierte und plausibilisierte Aufstellung der Kosten erhalten, damit sie diese ins Budget aufnehmen können.
Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) dankt für die kurze Antwort. [Heiterkeit]
Er habe aus Respekt vor dem Parlament ausführlich geantwortet, reagiert Regierungsrat Urs Wüthrich (SP).
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5. Elisabeth Augstburger: Anpassung Kinderzulage
Seit 1. Januar 2006 beträgt die Kinderzulage in Baselland CHF 200,-. Aufgrund der Teuerung bis jetzt von 4,4% seit Einführung oder 5,2% seit Beschluss des Landrats wäre eine Erhöhung von CHF 10,- angesagt.
Regierungsrat Peter Zwick (CVP) beantwortet folgende
Frage
Wann gedenkt der Regierungsrat, eine Anpassung der Kinderzulage vorzuschlagen?
Antwort
Der Kanton Basel-Landschaft kann die Höhe der Familienzulagen grundsätzlich nicht im Alleingang, ohne den Bund, ändern. In § 6 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen ist Folgendes festgehalten: «Die Höhe der Familienzulagen entspricht den bundesrechtlichen Mindestansätzen.»
Eine Erhöhung - oder auch eine Herbsetzung - erfolgt daher nur dann, wenn der Bund seine Ansätze ändert.
://: Damit sind alle Fragen beantwortet.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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