Protokoll der Landratssitzung vom 5. Mai 2011

Nr. 2647

Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erklärt die ablehnende Haltung des Regierungsrats: Man müsse sich bewusst sein, dass die Aufnahme Studierender aus dem Ausland im gesamtschweizerischem, aber vor allem auch wirtschaftlichem Interesse sei.


Ausländische Studierende an den Schweizer Hochschulen tragen - insbesondere wenn sie nach Abschluss des Studiums in der Schweiz arbeiten - zur Sicherung des in der Wirtschaft und Forschung ausgewiesenen Bedarfs an Fach- und Kaderkräften bei, der aus «eigenem Boden» gar nicht gedeckt werden kann.


Nicht unterschätzt werden darf, wenn ausländische Studierende in ihr Heimatland zurückkehren oder in ein Drittland ziehen, dienen sie als Botschafter und Kontaktleute für die Schweiz.


Der Zustrom ausländischer Studierender an die Universität Basel ist moderat und willkommen, insbesondere in den naturwissenschaftlichen Fächern. Bereits heute gilt für Studierende aus dem Ausland an der Universität Basel (nicht an anderen Schweizer Universitäten) ein Numerus clausus. Wer im Ausland wegen des Numerus clausus' keinen Studienplatz finden konnte, wird auch in Basel keinen erhalten. Sie müssen den Nachweis eines Studienplatzes in ihrem Heimatland sowie den Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbringen und gegebenenfalls eine entsprechende Prüfung ablegen.


Auf nationaler Ebene gibt es im Rahmen der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) Diskussionen, wie weit beispielsweise im ETH-Gesetz eine Kontingentierung ausländischer Studierender für Master-Studiengänge, die teilweise schon Kapazitätsengpässe verzeichnen, eingeführt werden soll.


Es findet bereits eine qualitative Vorselektion statt, wie man an den bereits erbrachten Leistungen im Ausland sehen kann.


Aus dem Ausland erhält man nicht Finanzierungsbeiträge wie aus den Kantonen. Diese Problematik ist seit längerer Zeit Gegenstand von Verhandlungen mit dem Bund. Es wird aber nicht zu mehr Beiträgen, sondern einer anderen Verteilung kommen, was letztlich ein Nullsummenspiel sein wird. Aber im Gesundheitswesen realisiert die Schweiz hohe «Transfergewinne» durch - auf Kosten der Steuerzahlenden im Ausland ausgebildete - Mitarbeitende, die ihre Ausbildung in der Schweiz «verwerten». Es wäre ein schlechtes Signal, die Schweiz würde ein Bild abgeben, wo sie direkt profitieren kann, schöpfe sie ab, auf der anderen Seite nehme man nur Studierende auf, die einen direkten ökonomischen Nutzen brächten.


Die Wissenschaft ist kein geschlossenes System. Innovation und Entwicklung findet vor allem auch statt durch internationalen Austausch und durch die Verwertung von Kompetenzen von Personen, die in einem internationalen Wirkungsfeld tätig waren. So muss man bei der Rekrutierung von exzellenten Personen immer wieder auf Personen zurückgreifen, deren Ausbildung andere Länder finanziert haben. Speziell in der pharmazeutischen Industrie ist man angewiesen, dass rund 70 Prozent der Forscher im Ausland rekrutiert werden. Deshalb kann auch ein Teil dieser Personen auch bereits in der Schweiz qualifiziert werden.


Motionär Georges Thüring (SVP) zeigt sich überrascht über die ablehnende Haltung des Regierungsrats. Offenbar blende der Regierungsrat das offenkundige Problem, das von Hochschul- und Universitätsexperten bereits verschiedentlich thematisiert worden ist, aus. Dies ist sehr bedauerlich und entspricht nicht einer sehr verantwortungsvollen Haltung eines Universitäts-Trägerkantons.


Der Motionär ist sich bewusst, dass allein schon der Begriff Numerus clausus ein Tabu- und Reizthema darstellt. Offenbar hat die Regierung Angst, ein heisses Eisen anzupacken. Doch die Finanzierungsprobleme bestehen nach wie vor und man steht in der Pflicht, Lösungen zu finden respektive grösseren Schaden zu verhindern.


Der Motionär meint, dass er selbstverständlich an seinem Vorstoss festhalte, erklärt sich aber mit der Umwandlung in ein Postulat bereit und bittet die Landratskollegen um entsprechende Unterstützung.


Marc Joset (SP) berichtet, dass die SP-Fraktion einstimmig gegen die Überweisung dieses Vorstosses stimmen werde. An der Universität Basel gibt es beispielsweise für das Medizin- und das Sportstudium aus Kapazitätsgründen einen Numerus clausus. Die SP-Fraktion ist klar gegen einen Numerus clausus, sollte dieser nur für eine bestimmte Kategorie Studierender gelten.


Die Universität Basel gehört spätestens seit der Bologna-Reform zum europäischen Bildungsraum. Im Unterschied zum angelsächsischen System können die angehenden Studierenden in Europa ihre Universität frei wählen. Allenfalls unterliegen sie einer strengen Selektion während des Studiums, was dann aber für alle gilt.


Für das Renommee einer Universität soll die Qualität der Studierenden und nicht der Pass massgebend sein. Man kann es sich nicht leisten, eine spezielle Studierendengruppe zu diskriminieren. Es könnte auch zu Retourkutschen kommen, denn den Schweizer Studierenden im Ausland könnte dies auch passieren.


Judith van der Merwe (FDP) berichtet, die FDP-Fraktion werde gegen die Überweisung dieses Vorstosses stimmen. Zwar erkennt man die Problematik der Finanzierung der ausländischen Studierenden. Diese wird zurzeit hauptsächlich von den Standortkantonen geleistet. Die Lösung dieses Problems kann aber nicht in einem Numerus clausus für ausländische Studierende liegen, wie der Bildungsdirektor sehr ausführlich begründet hat.


Der grösste Anteil ausländischer Studierender nimmt an Masterstudiengängen im Life-Sciences-Bereich teil und ist dort sehr willkommen. Diese Studiengänge sind für den Wirtschaftsstandort Basel sehr wichtig. Gäbe es nicht noch zusätzliche ausländische Studierende, müssten gewisse Life-Sciences-Studiengänge geschlossen werden. Der Standortvorteil muss gepflegt werden und es wäre sehr kontraproduktiv, genau diese Studierenden wegzuweisen.


Mittelfristig wird man in dieser Finanzierungsfrage der ausländischen Studierenden eine Lösung für die Universität finden müssen und es ist zu hoffen, es werden geeignete Schritte in die Wege geleitet.


Jürg Wiedemann (Grüne) erklärt, man könne den Ausführungen von Judith van der Merwe, Marc Joset und Regierungsrat Urs Wüthrich vollständig folgen. Anzufügen wäre einzig, dass der Arbeitsmark sehr hochqualifizierte Arbeiter/innen verlangt. Sehr viele Arbeitskräfte müssen aus dem Ausland rekrutiert werden, da es in der Schweiz zu wenig gut qualifizierte Personen gibt. Deshalb ist jede Hürde an der Universität heikel. Es ist die bessere Lösung, die Studierenden aus dem Ausland werden in der Schweiz ausgebildet und können danach in den Schweizer Arbeitsmarkt integriert werden. Die grüne Fraktion wird gegen die Überweisung stimmen.


Christian Steiner (CVP) berichtet, auch die CVP/EVP-Fraktion werde gegen die Überweisung des Vorstosses stimmen. Nicht dass es keinen Handlungsbedarf gäbe - mit dem kürzlichen Postulat, das die Erhöhung der Studiengebühren für ausländische Studierende zum Ziel hat, hat man dies gezeigt. Bekräftigt worden ist aber eine Idee, die bereits von der EDK angedacht worden ist. Ein Numerus Clausus dürfte nicht nur für die Universität Basel gelten.


://: Der Landrat stimmt mit 53:21 Stimmen gegen die Überweisung des in ein Postulat umgewandelten Vorstosses 2010/382. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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