Protokoll der Landratssitzung vom 5. März 2015
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2014-370 vom 4. November 2014 Vorlage: Sekundarschulzentrum Binningen-Bottmingen: Bauliche Sofortmassnahmen und Gesamtsanierungsstrategie; Baukreditvorlage - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 20. Februar 2015 - Beschluss des Landrats vom 5. März 2015: < beschlossen; FFR > |
Franz Meyer (CVP) stellt den Bericht der BPK vor. Es war geplat, die Sekundarschule Binningen-Bottmingen in zwei Etappen zu sanieren. Die erste Etappe (Schulhaus Nord, Aula und Teile der Umgebung) wurde im dritten Quartal 2013 abgeschlossen. Die zweite Etappe hätte unmittelbar danach in Angriff genommen werden sollen. Aufgrund der angespannten Finanzlage des Kantons hat der Regierungsrat aber beschlossen, die zweite Sanierungsetappe in zwei Phasen aufzuteilen. In einer ersten Phase sollen nur die dringend benötigten zusätzlichen Räume zur Verfügung gestellt werden, konkret drei Hauswirtschaftsräume. Die zweite Phase, welche die übrigen Sanierungsmassnahmen beinhaltet, soll auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. In der Kommission haben finanzpolitische Fragen viel zu diskutieren gegeben. Im Zentrum stand die Frage, ob eine Aufteilung der zweiten Etappe in zwei Phasen nicht die Gesamtkosten massiv erhöhen würde. Auf Verlangen der Kommission hat die BUD einen umfangreichen Kostenvergleich präsentiert. Dabei gelangte die Kommission zur Einschätzung, dass über einen Betrachtungszeitraum von 24 bis 30 Jahren die beiden Varianten praktisch gleich teuer sind. Eine Aufteilung in zwei Phasen entlastet den Kanton aber insbesondere in den finanzkritischen Jahren 2018-2025, wenn viele andere umfangreiche Investitionen anstehen. Gegen eine Aufteilung der Etappe in zwei Phasen sprechen gewisse Risiken.
Die BPK empfiehlt dem Landrat mit 10:1 Stimmen bei einer Enthaltung, dem vorliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.
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- Eintretensdebatte
Sandra Sollberger (SVP) sagt, dass sie am Anfang der Beratung Zweifel gehabt habe, ob die BPK die richtige Kommission zur Beratung der Vorlage sei. Sie kam aber rasch zur Einsicht, dass es vor allem viel gesunden Menschenverstand braucht. Das Argument, es sei billiger, alles in einmal zu machen, ist zwar richtig, aber nur dann, wenn Geld vorhanden ist. Das Geld fehlt aber im Moment. Die SVP-Fraktion unterstützt daher den Vorschlag der Regierung, die zweite Etappe in zwei Phasen aufzuteilen.
Das Verschieben der Renovation ist auch eine Chance für den Kanton. Es gab im Raumprogramm der Schulen in den letzten Jahren viele Veränderungen. Vielleicht ändert sich ja nochmals einiges in den nächsten Jahren und man ist froh, ist nicht alles bereits gebaut worden.
Von Regierungsrat Urs Wüthrich möchte sie wissen, ob hier nicht nach dem «Hoppla-ist-passiert»-Prinzip Wände herausgerissen werden um Lernlandschaften zu erstellen.
Christine Koch (SP) ist der Meinung, dass das Schulhaus Spiegelfeld unbedingt saniert werden müsse. Leider liessen es die früheren Trägergemeinden verlottern und der Kanton hat es marode übernommen. Das macht sie wütend.
Die erste Etappe ist abgeschlossen. Nun geht es um die Frage, ob die zweite Etappe in einer oder zwei Phasen realisiert werden soll. Sie war nie ganz sicher, ob eine Etappierung wirklich billiger sein wird.
Wenn man Projekte mit unterschiedlichen Risiken vergleicht, so verlangt die Finanztheorie, dass man unterschiedliche Diskontfaktoren verwendet. Dies wurde hier nicht gemacht, was falsch ist. Denn sonst käme Variante «Umbau in zwei Phasen» ökonomisch schlechter weg, als in der Vorlage dargestellt. Der ökonomische Unterschied ist zu wenig sichtbar, weil die Varianten nicht mit verschiedenen Diskontzinsätzen gerechnet wurden. Gegen die Sanierung in zwei Phasen spricht auch, dass die Risiken über den Betrachtungszeitraum von 24 Jahren gross sind. Vieles kann in dieser Zeit kaputt gehen. Der Komfort für die NutzerInnen ist auch schlecht. Es fragt sich, ob Generationen von Schülern in solch unsicheren Gebäuden zur Schule gehen sollen.
Die SP-Fraktion zieht es daher vor, die Sanierung in nur einer Phase durchzuführen und stellt den Antrag, den LRB wie folgt zu ändern:
- Ziffer 1: entfällt
- Ziffer 2: «Für die zweite Sanierungsetappe in einer Phase bis 2017 am Sekundarschulzentrum Binningen-Bottmingen wird ein Verpflichtungskredit (Baukredit) von CHF 10'000'000 (inkl. MWSt. von aktuell 8 %) bewilligt.»
Dieser Antrag entspricht der ursprünglichen Planung. Die geäusserte Angst vor Lernlandschaften ist übrigens unbegründet.
Andreas Dürr (FDP) sagt, dass die FDP-Fraktion sich für die Variante der Regierung ausspreche, dass die zweite Etappe also in zwei Phasen realisiert werden soll. Er teilt zwar das ungute Gefühl seiner Vorrednerin. Es kann aber nicht sein, dass die Sparziele der Regierung in dieser Vorlage bereits wieder torpediert werden.
Die von Christine Koch präsentierten Finanzexpertenrechnungen können mit wenigen Hebelmechanismen manipuliert werden. Im Kern bleibt die Beurteilung bis zu einem gewissen Punkt eine Glaubensfrage. Und hier hält er sich lieber an dem fest, was auf dem Tisch liegt, nämlich dem Sparziel der Regierung. An diesem soll nicht gezweifelt werden, trotz einem gewissen Unbehagen und dem Wissen, dass es finanztechnisch auch anders gehen würde.
Für Felix Keller (CVP) geht es in der ersten Phase primär um dringliche Sofortmassnahmen. Die zweite Phase kann noch einige Jahre hinausgeschoben werden. Jetzt die Schulden zu erhöhen, nur weil die Zinsen gerade tief sind, ist gefährlich.
Es stellt sich auch die Frage, wieso das Schulhaus in Binningen anderen Projekten vorgezogen werden soll. Es gäbe ja noch das Gymnasium Münchenstein, das auch dringend saniert werden müsste. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt den regierungsrätlichen Vorschlag.
Christoph Frommherz (Grüne) sieht die Sanierung des Schulhauses als dringend an. Das ist unbestritten für die Grünen. Bis vor zwei Tagen war auch die Strategie klar. Laut Auskunft der Verwaltung sind die beiden Varianten gleich teuer. Seit zwei Tagen steht aber auch die Meinung im Raum, dass man den Variantenverlgeich aus ökonomischer Sicht auch ganz anders betrachten kann. Die Grüne Fraktion ist gespalten in der Frage, ob sie den Antrag der SP unterstützen will.
Marc Bürgi (BDP) sagt, dass die glp/BDP-Fraktion den Vorschlag der Regierung unterstütze. Die Kommission hat das Geschäft sowohl hinsichtlich baulichen als auch finanziellen Aspekten sehr genau geprüft. Eine Bevorzugung dieses Projektes wäre anderen Gemeinden gegenüber ungerecht. Eine Etappierung kostet am Schluss mehr, es gibt auch Projektrisiken. Dennoch: Der Kanton kann im Moment nicht mehr ausgeben. Der Vorschlag der Regierung und der Kommission ist daher richtig. Die glp/BDP-Fraktion lehnt den Antrag der SP ab.
Hanspeter Weibel (SVP) stellt fest, dass der Kanton zu wenig Geld habe. Das hat auch etwas erfreuliches, denn deswegen wird plötzlich auch in Varianten gedacht. Eine Etappierung ist gut. Bei öffentlichen Bauten wird in der Regel sehr grosszügig mit Geld umgegangen. Es ginge wohl meistens mit 20 bis 30 Prozent weniger. Es braucht mehr Druck, günstiger zu bauen. Eine Etappierung könnte dabei helfen. Er hofft, dass in Zukunft die Standards auf ein vertretbares Mass gesenkt werden. Damit würde das Projekt trotz Etappierung günstiger. Der Antrag der SP ist abzulehnen.
Klaus Kirchmayr (Grüne) ist «tendenziell unglücklich» über die Vorlage. Die Kommissionen haben bei dieser Vorlage nicht wirklich gut zusammengearbeitet. Er kann gewisse Punkte seines Vorredners aber durchaus auch nachvollziehen.
Ein Problem der Vorlage besteht darin, dass das Risiko für beide Varianten gleich gesetzt wurde. Das scheint dem Votanten falsch, auch wenn es sich um eher kleine Geldbeträge handeln dürfte.
Viel mehr stört er sich am Umstand, dass hier noch immer von einer fixen Grenze von 200 Mio. Franken Nettoinvestition pro Jahr ausgegangen wird. Dies obwohl in der Finanzkommission - auf Grund von Vorstössen der SVP und der Grünen - ein neuer Umgang mit Schulden entwickelt wurde. Die Schuldenobergrenze soll nicht als fixer Betrag angeben werden sondern soll auch die Wirtschafts- und Steuerkraft oder die Zinssituation berücksichtigen. Heute aufgrund einer starren Grenze über die beiden Varianten zu entscheiden, ist unflexibel und in der Konsequenz für den Kanton teuer.
Er sieht sehr wohl, dass diese Vorlage auch im Zusammenhang mit dem ganzen Schulhaussanierungsprogramm zu sehen ist, welches von der BUD ausgearbeitet worden ist und welches er ausdrücklich gelobt hat. Dies entbindet die Verwaltung aber nicht davon, in jedem einzelnen Projekt sauber zu arbeiten.
Der Votant hofft, dass in Zukunft die BPK zu solchen Fragen zumindest den Finanzdirektor einlädt oder bei grösseren Summen auf die FIK zugeht.
Christof Hiltmann (FDP) entgegnet Klaus Kirchmayr, dass der Finanzdirektor Anton Lauber in den Kommissionssitzungen wohl auch nicht mehr hätten sagen können als de anwesende Baudirektorin Sabine Pegoraro. Die Finanzvorgaben kamen schliesslich vom Finanzdirektor selber. Dennoch stimmt er einigen Argumenten seines Vorredners zu.
Die BPK hatte eine Beurteilung des Projekts gemäss Barwertmethode verlangt. Damit konnten die beiden Varianten verglichen werden. Entscheidend ist, dass es die Annahmen zu beurteilen gilt, welche hinter dem Barwertmodell stehen. Und dafür braucht es Baufachwissen.
Die BPK hat die Annahmen der Verwaltung plausibilisiert und ist zum Schluss gekommen, dass die beiden Varianten finanziell ungefähr gleichwertig sind.
Paul R. Hofer (FDP) weist darauf hin, dass seit einigen Tagen die Negativzinsen der SNB zu greifen beginnen und die Kantone dafür bezahlt werden, wenn sie Geld aufnehmen.
Christine Koch (SP) weist darauf hin, dass bislang nur von ökonomischen Aspekten die Rede gewesen sei. Es gibt aber noch anderes. In der Schule arbeiten Menschen oder gehen dort zur Schule. Die Verschiebung der Sanierung bietet schlechte Aussichten für diese.
Regierungsrat Anton Lauber (CVP) sagt, dass es ihm als Finanzminister auch nicht immer ganz wohl sei, vor allem wenn man das Ganze im Auge behalten muss. Es gibt eine Finanzstrategie und es gibt einzelne Projekte. In der Debatte werden diese beiden Ebenen miteinander vermischt.
Die Begrenzung des Investitionsvolumens auf 200 Mio. Franken pro Jahr ist notwendig, um die Neuverschuldung zu stoppen und den Selbstfinanzierungsgrad auf 100% anzuheben. Dieses Ziel muss weiter verfolgt werden. Dazu wird die Schraube noch weiter angezogen werden müssen. Der Kanton kann nicht alle Schulhäuser auf einmal Mal sanieren, auch wenn das günstiger wäre. Er geht davon aus, dass auch die Gemeinden nicht alle Schulhäuser sofort saniert hätten. Eine Priorisierung ist wichtig. Folgt der Landrat heute der Regierung, wäre das ein Signal, dass die Priorisierung ernst genommen wird.
Der Plan zur Sanierung der Schulhäuser ist in enger Absprache zwischen BUD und FKD entstanden und ist sehr erfreulich. Auch wenn er von der BPK nicht angehört worden ist - was auch nicht zwingend nötig war - hat die FKD ihre eigenen Berechnungen angestellt. Die FKD ist auch zum Schluss gekommen, dass die Variante 1 günstiger ist als Variante 2.
Zum Thema Schuldenmachen: Der Kanton konnte in den letzten Monaten günstig Geld am Kapitalmarkt aufnehmen. Das war wichtig und gut. Dennoch ist er weder willens noch bereit, nur wegen des tiefen Zinssatzes jetzt die Schulden zu erhöhen. Denn die Schulden von heute sind die Steuererhöhung von morgen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) ergänzt, dass leider vieles posteriorisiert werden muss. Es braucht Disziplin, sonst kommt der Kanton seinen Zielen nie näher.
Die Aufteilung der zweiten Bauetappe in zwei Phasen ist vertretbar. Es braucht sofort Räume für den Hauswirtschaftsunterricht. Die restliche Sanierung kann noch verschoben werden.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) antwortet auf die Frage von Sandra Sollberger, welche befürchtet, dass der Bildungsdirektor rasch Wände für Lernlandschaften einreisst. Er stellt fest, dass im Kanton BL Lernlandschaften als grosse Bedrohung empfunden werden. Andere Kantone gewinnen damit den Schweizer Schulpreis. Die Befürchtung ist aber doppelt unbegründet. Lernlandschaften werden von den einzelnen Schulen ausgearbeitet und umgesetzt. Ausserdem reisst die BKSD keine Wände ein und baut auch keine Schulhäuser. Es ist die BUD, welche baut und zwar im Rahmen von Raumrichtlinien, welche die Gesamtregierung verabschiedet hat.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1 und 2
Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) informiert, dass die SP-Fraktion den LRB wie folgt ändern möchte:
- Streichung von Ziffer 1
- Neuformulierung Ziffer 2: «Für die zweite Sanierungsetappe in einer Phase bis 2017 am Sekundarschulzentrum Binningen-Bottmingen wird ein Verpflichtungskredit (Baukredit) von CHF 10'000'000 (inkl. MWSt. von aktuell 8 %) bewilligt.»
://: Der Landrat lehnt den Antrag mit 51:21 Stimmen bei 1 Enthaltung gab. [ Namenliste ]
Ziffern 3-4 keine Wortbegehren
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss in der von der vorberatenden Kommission vorgelegten Fassung einstimmig, mit 73:0 Stimmen, zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
zum Verpflichtungskredit Sekundarschulzentrum Binningen-Bottmingen; Bauliche Massnahmen
vom 5. März 2015
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die Sanierungsstrategie für das Sekundarschulzentrum Binningen-Bottmingen mit einer Umsetzung der 2. Sanierungsetappe in zwei Phasen in den Jahren 2015/16 (Phase 1) und, gemäss aktuellen Planungen, 2025 ff (Phase 2), wird zur Kenntnis genommen.
2. Für die 1. Phase der 2. Sanierungsetappe am Sekundarschulzentrum Binningen-Bottmingen wird für Bauliche Sofortmassnahmen ein Verpflichtungskredit (Baukredit) von CHF 4'000'000.00 (inklusive Mehrwertsteuer von aktuell 8.0 %) bewilligt.
3. Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis, Baupreisindexes Nordwestschweiz, Hochbau, vom April 2014, werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
4. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Thomas Löliger, Landeskanzlei
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