Protokoll der Landratssitzung vom 5. März 2015
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2014-369 vom 4. November 2014 Vorlage: Bericht Postulat 2012/255 von Landrat Klaus Kirchmayr, Grüne, vom 6. September 2012 betreffend Elektro-Tankstellen-Netz für den Kanton Baselland - Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission vom 13. Februar 2015 - Beschluss des Landrats vom 5. März 2015: < beschlossen > |
Kommissionssprecher Hannes Schweizer (SP) stellt den Bericht der UEK vor. Der Regierungsrat zeigt in seiner Antwort auf das Postulat von Klaus Kirchmayr auf, dass ein flächendeckendes e-Tankstellennetz mittels Leistungsvereinbarungen mit den Energiebereitstellern nicht so einfach einzurichten ist. Es gibt verschiedene Ursachen dafür.
Für die Kommission war es überraschend, dass die Energieeffizienz von E-Autos allgemein überschätzt wird. Die Energieeffizienz der Fahrzeuge selber ist zwar hoch; je nachdem wie der Strom produziert wird, ist die CO2-Bilanz aber sehr schlecht.
Mit einem Leistungsauftrag gemäss dem kantonalen Energiegesetz und einer damit verbundenen zusätzlichen Netzgebühr und einer Abgabe für Tankstelleninfrastruktur würde faktisch ein Monopol geschaffen und würden weitere Betreiber von Ladestationen benachteiligt. Das wäre ein klarer Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit. Die Regierung und die UEK lehnen planwirtschaftliche Versorgungnetze ab und lehnen daher auch einen Leistungsauftrag mit den Netzversorgern ab.
Es gibt schon heute diverse Tankstellen in der Region. In BS sind es 7, in BL 18 Stück.
Die UEK stimmt einer Abschreibung des Postulats zu.
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- Eintretensdebatte
Andi Trüssel (SVP) gibt bekannt, dass die SVP-Fraktion für eine Abschreibung sei.
Stefan Zemp (SP) schliesst sich dem im Namen der SP-Fraktion an.
So auch die CVP/EVP-Fraktion, sagt Elisabeth Augstburger (EVP).
Klaus Kirchmayr (Grüne) hätte erwartet, dass die Regierung prüfe, wie ein Leistungsauftrag formuliert werden könnte, was dies kosten würde. Für ihn ist die Prüfung nicht wirklich erfolgt. Der Auftrag wurde in seinen Augen nicht erfüllt. Was er hier sieht, ist ein mehr oder weniger ideologisches Elaborat, das sich mehr oder wenig kritisch mit der Elektromobilität auseinandersetzt.
Gerne erinnert er daran, dass das Bundesamt für Energie letzte Woche die neuen CO2-Reduktionsziele bekanntgeben hat und dies auf einer neuen Beurteilung der Elektromobilität beruhen. Das BFE kommt dabei zu ganz anderen Schlüssen.
Es ist dem Votanten nicht um eine Beurteilung der Elektromobilität gegangen sondern darum zu prüfen, wie teuer es wäre, ein Netz von Tankstellen einzurichten.
Ferner kann er auch nicht nachvollziehen, wieso die Regierung von einem drohenden Monopol redet. Denn ob es ein solches gibt oder nicht, hängt sehr stark von der Formulierung des Leistungsauftrags ab.
Die Grünen sind der Ansicht, dass der Prüfauftrag nicht erfüllt ist und sind gegen eine Abschreibung.
Für das Protokoll:
Thomas Löliger, Landeskanzlei
Daniel Altermatt (glp) widerspricht seinem Vorredner in zwei wesentlichen Punkten. Einem Leistungsauftrag geht ein Vertrag voraus. Dieser hat ein Preisschild und enthält in der Regel auch eine Ausschlussklausel, um zu verhindern, dass nicht gleichzeitig gleichlautende Verträge abgeschlossen werden. Insofern ist der Bericht korrekt, indem er auf die Monopolisierung hinweist. Der Votant macht somit die Abschreibung beliebt.
Nachdem sich einige «Verbrennerfahrer» zu einer Sache geäussert haben, die sie nur aus der Ferne kennen, möchte Hanspeter Weibel (SVP) nun noch einige Punkte aus der Praxis beisteuern. Grundsätzlich ist der Votant für eine Abschreibung, da man mit dem Anliegen heute viel zu spät ist. Die Region wird in den nächsten 12 Monaten zwar nicht gerade mit Elektrotankstellen geflutet werden, aber die Menge wird ausreichend sein - weil Private ausreichend Initiative ergriffen haben.
Das Problem bei der Geschichte sind eigentlich nur die völlig uneinheitlichen Abrechnungssysteme. Viele der Tankstellen-Anbieter mussten feststellen, dass das Abrechnen wesentlich teurer kommt, als wenn man den Strom gratis abgeben würde. Zum Vergleich: 100 Kilometer kosten zwischen 2.50 und 3 Franken.
Im Bericht gibt es aber auch Unkorrektheiten, die der Sprecher hier gerne korrigiert. Hannes Schweizer hat aus einer Studie des Bundes (2007) zitiert. Die darin gemachte Aussage basiert aber auf Daten, die mehr als 15 Jahre alt sind. In der Zwischenzeit hat sich vieles entscheidend geändert. Ganz klar falsch ist im Bericht die Aussage, «dass der Kanton über die Motorfahrzeugsteuer Anreize zur Förderung der Elektromobilität bietet». Dies ist, sorry, Quatsch. Ein Elektroauto wird, wie jedes andere Auto, nach Gewicht besteuert. Wie jedes andere Auto, das einen tiefen CO 2 -Ausstoss aufweist, gibt es für 4 Jahre einen jährlichen Bonus von 400 Franken. Das ist keine Förderung.
Eine vorbildliche Förderung von Elektromobilität leistet sich (tatsächlich) der Kanton Tessin. Dort (wie übrigens auch im Kanton Zürich) wird für Elektroautos keine Motorfahrzeugsteuer erhoben. Weiter hat der Grosse Rat des Kantons Tessin im Herbst letzten Jahres beschlossen, dass jedes Elektroauto pro Sitzplatz mit 1500 Franken subventioniert wird, sofern dafür das alte Verbrennerauto gleichzeitig verschrottet wird. Im ganzen Kanton Tessin gibt es spezielle Elektroauto-Parkplätze, wo man während 4 Stunden gratis parkieren darf; zudem ist auf allen öffentlichen Parkplätzen mit einer speziellen Vignette die erste Stunde gratis. Solche Sachen sind der Bezeichnung Förderung würdig. Der Stadtpräsident von Liestal, ein Grüner, kennt diese Vorschläge seit fast einem Jahr - allerdings bislang ohne sichtbare Auswirkung. Vielleicht liesse sich das Thema Fördermassnahmen für Elektromobilität parteiintern einmal aufgleisen.
Urs-Peter Moos (BDP) fragt sich im Anschluss an das Votum von Hanspeter Weibel, ob die SVP einer Befreiung von der Motorfahrzeugsteuer für Elektroautos wohl zustimmen würde.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erinnert daran, dass vor kurzem die Revision des Motorfahrzeugsteuergesetzes erfolgte. Dabei wurde die Gewichtsbesteuerung beibehalten, man inkludierte jedoch einen Abzug für energiesparsame Autos (wie Elektroautos) bis 300 Franken pro Jahr. Die (insbesondere unter Elektrofahrzeughaltern nicht sehr populäre) Gewichtsbesteuerung wurde beibehalten, weil es sonst zu nicht zu verantwortenden Steuerausfällen gekommen wäre. Die Vorgabe des Finanzdirektors war damals die kostenneutrale Umsetzung.
Der Regierungsrat bittet den Landrat, das Postulat abzuschreiben. Der Auftrag war, eine Förderung der Elektrotankstellen zu prüfen. Im Bericht konnte gezeigt werden, dass dies für den Kanton nicht der richtige Ansatz ist. Es wurde vorhin auch bereits erwähnt, dass immer mehr Private in diesen Markt einsteigen, weil die Nachfrage vorhanden ist. Dies scheint der Votantin der richtige Weg zu sein. Die BUD ist mit gutem Beispiel vorangegangen. In der Tiefgarage stehen seit einigen Monaten zwei Elektrotankstellenplätze zur Verfügung - vorläufig noch gratis, weil festgestellt wurde, dass das Eintreiben von Geld (per Münzautomat oder ähnlich) zur Zeit wesentlich teurer zu stehen käme.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat schreibt das Postulat 2012/255 mit 50:9 Stimmen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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