Protokoll der Landratssitzung vom 5. März 2015
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2014-134 vom 10. April 2014 Interpellation der FDP-Fraktion: Kantonsangestellte als Doppelverdiener? Handhabung des bezahlten Kurzurlaubs und der Entschädigung für die Wahrnehmung von öffentlichen Ämtern durch Kantonsangestellte - Schriftliche Antwort des Regierungsrats vom 1. Juli 2014 - Beschluss des Landrats vom 5. März 2015: < erledigt > |
Balz Stückelberger (FDP) dankt der Regierung für die Beantwortung der Fragen. Es soll gesagt sein, dass es der FDP-Fraktion nicht darum geht, das Landratsamt oder andere öffentliche Ämter noch unattraktiver zu machen. Es geht um Selbstverständlichkeiten, darum, zu schauen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, und v.a. zu verhindern, dass mit Steuergeldern Doppelverdiener in einer Person zur gleichen Zeit in diesem Saal oder in anderen öffentlichen Ämtern sitzen.
Zur Beantwortung der Frage 2: Die FDP-Fraktion nimmt mit Erstaunen zur Kenntnis, dass keine Fälle bekannt sein sollen, in denen mehr als 15 Tage bezahlten Urlaubs pro Kalenderjahr gewährt wurden oder werden. Dies findet der Votant erstaunlich. Gemäss seiner persönlichen Rechnung geht das nicht auf, was möglicherweise damit zu tun hat, dass noch andere Modelle existieren.
Zur letzten Frage bezüglich des Doppelverdienstes stellt die FDP-Fraktion ein «Herumeiern» bei der Antwort fest. Oder mit anderen Worten: Eine Antwort wird hier wortreich unterschlagen. Damit bleibt die Vermutung im Raum stehen, dass man es letztlich nicht weiss, aber davon ausgeht, dass es Doppelverdienende gibt. Diese Situation ist sehr unbefriedigend und gefällt auch dem Steuerzahler nicht.
://: Damit ist die Interpellation 2014/134 erledigt.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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