Protokoll der Landratssitzung vom 5. März 2015
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2014-260 vom 12. August 2014 Vorlage: Geschäftsbericht und Jahresbericht 2013 der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) - Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 11. Februar 2015 - Beschluss des Landrats vom 5. März 2015: < beschlossen > |
Kommissionspräsident Hanspeter Weibel (SVP) führt in die Materie ein. Die BVG-Stiftungsaufsichten BL und BS wurden zusammengelegt. Nun liegt erstmals ein Geschäftsbericht vor. Da es das erste Mal ist, dass ein solcher Geschäftsbericht vorliegt und behandelt werden muss, hat sich die GPK Subkommission IV entschieden, ein Gespräch mit der Leiterin Christina Ruggli zu führen.
Die Stiftungsaufsicht wird von sieben Stellen beaufsichtigt: vom Verwaltungsrat, von der eigenen Revisionsstelle, von den Regierungen der beiden Halbkantone BS und BL. Weiter gibt es eine Oberaufsicht durch die beiden Geschäftsprüfungskommissionen und eine Oberaufsicht durch die Oberaufsichtskommission des Bundes. Wenn eine Stelle von so vielen Stellen beaufsichtigt wird, besteht die Gefahr, dass niemand hinschaut, denn alle denken, der andere macht es.
Zu Diskussion hat auch die Entschädigung des Verwaltungsrates Anlass gegeben. Hier wurde festgestellt, dass die Aufsichtsstelle selbst zur Ansicht gelangt ist, die Verwaltungsratsvergütungen seien zu hoch. Es wurde eine Senkung der Entschädigungen per 1. Januar 2015 um 25 % vorgenommen.
Auch bei den Gebühren wurde festgestellt, dass die geltende Gebührenordnung dazu geführt hat, dass v.a. kleinere Stiftungen erheblich belastet wurden. Dieser Umstand wurde damit erklärt, dass die Zusammenführung und die Nivellierung der beiden Stiftungsaufsichten BL/BS erhebliche Mehraufwendungen zur Folge gehabt haben. Die Stiftungen wurde zuvor in beiden Kanton nicht nach den gleichen Kriterien geprüft und beaufsichtigt. Alle mussten zunächst auf den gleichen Stand gebracht werden. Die Gebühren wurden im Übrigen jedoch auch per 1. Januar 2015 um 15 % gesenkt.
Es musste auch zur Kenntnis genommen werden, dass die klassischen kleinen Stiftungen administrativ sehr bescheiden ausgestattet sind und ihre Abrechnungen bezüglich Korrektheit, Vollständigkeit und Formalitäten nicht den Ansprüchen genügen. Es wurde festgestellt, dass die vielen kleinen Stiftungen tatsächlich zu einem sehr hohen Aufwand führen, weil die Qualität der eingereichten Unterlagen häufig Anlass zu Beanstandungen gibt.
Die GPK hat festgestellt, dass es keine Vorgaben für die Berechnung der Gebühren gab. Mit der Begründung, dass der Reservefonds einer Rückzahlungspflicht untersteht, hat die Stiftungsaufsicht die Rückzahlungsfrist auf fünf Jahre festgelegt. Deshalb mussten die Gebühren auch entsprechend hoch angesetzt werden. Es ist jedoch festzuhalten, dass es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, welche besagen, dass das Dotationskapital innerhalb einer Frist von fünf Jahren zurückgezahlt werden muss.
Die GPK empfiehlt der Stiftungsaufsicht eine Überprüfung der Rückzahlungsfrist für das Dotationskapital. Fünf Jahre erscheint für eine Institution, die auf eine längere Zeitdauer angelegt ist, sehr knapp bemessen. Die GPK erachtet einen längeren Zeitraum für prüfenswert. Dies dürfte rein buchhalterisch gesehen auch zu tieferen Gebühren führen.
Die GPK empfiehlt weiter, dass die Stiftungsaufsicht wie in anderen Kantonen standardisierte Hilfestellungen im Internet anbietet. So weiss eine Stiftung, was sie formell beibringen muss. Gleichzeitig erleichtert dies die Arbeit der Stiftungsaufsicht. Die Stiftungsaufsicht hat im Übrigen selbst bestätigt, dass sich die Qualität der Unterlagen nach der ersten Bereinigungsrunde bereits verbessert hat.
Die GPK empfiehlt, dass die Geschäftsprüfungskommissionen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt, welche die Stiftungsaufsicht beaufsichtigen, sich in Bezug auf ihre Aufsicht absprechen. Die Aufsicht könnte z.B. alternierend erfolgen.
Die GPK beantragt dem Landrat, den Geschäftsbericht und Jahresbericht 2013 der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel (BSABB) zu genehmigen, den Empfehlungen zuzustimmen und die Adressaten zu beauftragen, dem Landrat innert dreier Monate nach Landratsbeschluss eine Stellungnahme zu den sie betreffenden Empfehlungen abzugeben.
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- Eintretensdebatte
Hanni Huggel (SP) war bei der Prüfung und beim Gespräch mit Frau Ruggli dabei. Es ist nicht üblich, dass die GPK einen Bericht zum Geschäftsbericht einer Institution macht und diese Institution sogar besucht. Vorliegend hat dieses Vorgehen jedoch Sinn gemacht. Der GPK-Bericht ist aufgrund dieses unüblichen Vorgehens nicht einfach eine Zusammenfassung des Jahresberichts. Der Bericht geht auch im Hinblick auf das von Balz Stückelberger eingereichte Postulat etwas weiter.
Die SP-Fraktion unterstützt die Erleichterungen für die klassischen Stiftungen, die teilweise mit dem administrativen Aufwand überfordert sind. Die Stiftungsaufsicht hat versprochen, diesem Anliegen nachzukommen. Dies bedeutet aber auch, dass die Gebühren angepasst werden müssen. Für die kleinen und klassischen Stiftungen darf es nicht zu teuer sein.
Die Fraktion unterstützt die Empfehlungen und Anträge der GPK einstimmig.
Balz Stückelberger (FDP) teilt mit, dass auch die FDP-Fraktion empfiehlt, den Jahres- und Geschäftsbericht zu genehmigen und den Empfehlungen zuzustimmen. Es wurde bereits gesagt, dass die Empfehlungen weit über den eigentlichen Jahresbericht hinausgehen, was auch richtig ist.
Zwei Punkte liegen der Fraktion besonders am Herzen: Der erste Punkt betrifft die Gebühren. Die Fraktion erachtet es für systemfremd, dass die Aufsichtsbehörde ihre Gebühren selbst festlegen kann. Es muss nicht weiter auf diesen Punkt eingegangen werden, da hierzu ein Vorstoss von Andreas Dürr vorliegt. Abgesehen davon sind die Gebühren zu hoch. Sie sind vor allem auch schwankend, was die Planbarkeit stark erschwert. Dies wiederum hängt mit der unglücklichen Konstellation zusammen, dass die Gebühren direkt an die Entwicklung des Eigenkapitals der Stiftungsaufsicht gekoppelt sind. Hier ist einiges falsch gelaufen. Hier muss man nochmals über die Bücher. Es ist richtig, dass die GPK genau hinschaut.
Der Fraktion sind andererseits auch die vielen kleinen klassischen Stiftungen ein grosses Anliegen. Die Fraktion hat anhand vieler Meldungen festgestellt, dass der Aufwand für die kleinen Stiftungen enorm ist. In Anbetracht der grossen gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung dieser Stiftungen und der Wichtigkeit ihrer Aufgaben, muss die Frage erlaubt sein, ob es richtig ist, diese mit einer Aufsicht zu piesacken, welche viel zu hohe Anforderungen stellt. Man konnte es lesen und es wurde bereits gesagt: Es wird diesen Stiftungen vorgeworfen, sie würden angeblich schlechte Unterlagen einreichen. Man muss sich angesichts dieser Vorwürfe aber auch fragen, ob nicht schlicht und einfach die gestellten Anforderungen viel zu hoch sind. Ist es wirklich sinnvoll, eine Milliarden-Vorsorgestiftung gleich zu behandeln wie eine Bienenzüchterstiftung im Oberen Baselbiet? Hier bedarf es Erleichterungen. Die GPK Subkommission IV hat Wege aufgezeigt. Es gibt Hilfestellungen, die geleistet werden können und diese sind auch dringend notwendig. Die FDP-Fraktion wird diesbezüglich aufmerksam bleiben.
Agathe Schuler (CVP) sagt, die CVP/EVP-Fraktion begrüsse und unterstütze die Empfehlungen der GPK. Die Empfehlungen greifen die allgemein bekannten Mängel bei der neuen Aufsichtsstelle auf.
Klaus Kirchmayr (Grüne) gibt bekannt, dass auch die grüne Fraktion die Anträge der GPK unterstütze. Die Fraktion möchte für den guten Bericht danken und die zielgruppengerechten Empfehlungen.
Auch für ihn ist es klar, dass in der Stiftungsaufsicht Wege gefunden werden müssen, um unterschiedlich grosse Stiftungen unterschiedlich behandeln zu können. Das ist eine vordringliche Aufgabe, bei welcher auch der Gesetzgeber gefordert ist. Dies muss auf seiner Agenda bleiben.
Regierungspräsident Isaac Reber (Grüne) stimmt den Empfehlungen der GPK ebenfalls zu. Ursprünglich herrschten noch Unsicherheiten bezüglich Empfehlungsadressaten, allerdings könne man es bei der BSABB belassen. Die ersten drei Empfehlungen richten sich ja an die BSABB.
Auch er ist der Auffassung und Überzeugung, dass eine nachhaltige Gebührenstruktur im Sinne aller Beteiligten ist. Allerdings hängen die Gebühren von den Kosten ab und diese wiederum vom Leistungsauftrag. Darum macht es aus Sicht der Regierung Sinn, weitere Gebührenanpassungen erst im Zusammenhang mit der Erneuerung des Leistungsauftrages zu prüfen.
Zu der Empfehlung 2, Frist zur Rückzahlung des Dotationskapitals hält der Regierungspräsident fest, dass dieses Thema nicht im Staatsvertrag geregelt ist. Entsprechend macht die Überprüfung einer allfälligen Fristverlängerung keinen Sinn.
Bezüglich Empfehlung 3 verweist er auf die Rubrik «Publikationen» auf der Webseite der BSABB. Hier sind Hilfestellungen im geforderten Sinn aufgeschaltet. Dies gilt insbesondere für das jährliche «Informationsschreiben betreffend die Berichterstattung für die klassischen Stiftungen».
Die Regierung unterstützt Empfehlung 4 vollumfänglich. Sie ist daher auch einverstanden mit den dazugehörigen Anträgen.
Kommissionspräsident Hanspeter Weibel (SVP) widerspricht dem Regierungspräsidenten nur ungern. Er müsse vorliegend aber festhalten, dass die Empfehlung der GPK sich an die BSABB richte. Es ist korrekt, dass die Rückzahlungsfrist im Gesetz nicht vorgesehen ist. Es geht hier vielmehr um eine interne Berechnungsmethode, welche die BSABB für sich selbst festgelegt hat. Die Empfehlung der GPK an die Stiftungsaufsicht lautet daher, sie solle die Rückzahlungsfrist nochmals überprüfen unter dem Aspekt, dass eine andere Rückzahlungsfrist zu einer anderen Kalkulationsgrundlage führen würde. Daher ist die Kommission der Meinung, dass diese Empfehlung zu Recht ausgesprochen wurde und sich an den richtigen Adressaten richtet, auch wenn im Gesetz nichts geregelt ist.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Keine Wortbegehren
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Geschäftsbericht und Jahresbericht 2013 der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel mit 60:0 Stimmen zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
betreffend Geschäftsbericht und Jahresbericht 2013 der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel
vom 5. März 2015
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Geschäftsbericht und Jahresbericht 2013 der BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel wird genehmigt.
2. Den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission wird zugestimmt und die BSABB und die Oberaufsichtskommissionen BL und BS werden beauftragt, dem Landrat innert dreier Monate nach Landratsbeschluss eine Stellungnahme zu den sie betreffenden Empfehlungen abzugeben.
Für das Protokoll:
Ursula Fehr, Landeskanzlei
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