Protokoll der Landratssitzung vom 5. März 2015
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2013-439 vom 3. Dezember 2013 Vorlage: Neubau Werkhof Kreis 3 Sissach des Tiefbauamtes - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 20. Februar 2015 - Beschluss des Landrats vom 5. März 2015: < beschlossen; FFR (mit redaktioneller Änderung > |
Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) führt aus, der Werkhof Kreis 3 in Sissach sei in einem ehemaligen Bauernhaus aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts untergebracht. Die Bausubstanz ist schlecht und die Räume für das Personal entsprechen nicht den Anforderungen an eine zeitgemässe Arbeitssicherheit. Aufgrund der Platz- und Raumverhältnisse ist kein wirklich effizientes Arbeiten möglich.
Mit der Vorlage 2013/439 beantragt der Regierungsrat deshalb die Projektierung und Realisierung eines Ersatzneubaus für CHF 8,86 Mio.
Die BPK hat am 9. Januar 2014 den heutigen Werkhof in Sissach und als Vergleich am 23. Januar 2014 den Werkhof in Liestal besichtigt. Die Kommission anerkannte den Handlungsbedarf und trat am 23. Januar 2014 einstimmig, mit 12:0 Stimmen, auf die Vorlage ein. Da aber in der Zwischenzeit, am 16. Januar 2014, Rolf Richterich ein dringliches Postulat einreichte, welches eine Prüfung einer Auslagerung der Aufgaben der Werkhöfe Basel-Landschaft z.B. an die NSNW forderte, sprach sich die BPK dafür aus, mit der Beschlussfassung zuzuwarten, bis die Antwort des Regierungsrates zum Postulat vorlag.
Aus der im November 2014 aufgenommen Beratung zur Antwort des Regierungsrates auf das Postulat konnten folgende Erkenntnisse zur Optimierung des vorliegenden Geschäftes gewonnen werden:
- Eine Reduktion des Areals für den Werkhof von ursprünglich rund 11'400 auf 9'200 m 2 ist möglich. Daraus resultiert eine zusätzliche Fläche von ca. 2'600 m 2 , die der Wirtschaftsoffensive zur Veräusserung zugeführt werden kann. Bei Annahme eines Landpreises von CHF 500/m 2 verspricht man sich einen möglichen Ertrag von CHF 1.3 Mio. aus dem Verkauf;
- Aufgrund einer Bedarfsüberprüfung konnte das Tiefbauamt das Raumprogramm für den Neubau des Werkhofs optimieren. Dadurch konnte das Raumprogramm um 20 % reduziert werden. Die Hauptnutzungsfläche beträgt neu 2'810 m 2 gegenüber 3'535 m 2 gemäss der ursprünglichen Landratsvorlage. Diese Einsparung an Fläche wirkt sich entsprechend positiv auf die Höhe der Investitionskosten aus. Letztere reduzieren sich um den Betrag von CHF 680'000 und belaufen sich neu auf CHF 8'180'000.
Die Kommissionsmitglieder sind mit diesen Optimierungen gegenüber der ursprünglichen Landratsvorlage sehr zufrieden. Dank zusätzlicher Abklärungen kann nun der Werkhof komplett neu und erst noch zu günstigeren Konditionen gebaut werden. Darüber hinaus winkt dem Kanton infolge der durch die Arealoptimierung frei gewordenen zusätzlichen Fläche ein Erlös in Höhe von rund CHF 1.3 Mio.
Die BPK empfiehlt einstimmig, mit 13:0 Stimmen, gemäss dem von der Kommission geänderten Landratsbeschluss zu entscheiden.
Die Änderungen der BPK betreffen in erster Linie die neu eingefügte Ziffer 2, die wie folgt lautet: «Die in der Beantwortung zum dringlichen Postulat von Rolf Richterich: Zukunft der Werkhöfe BL (LRV2014/373) unter Punkt 2.11 beschriebene zusätzliche Arealoptimierung ist umzusetzen. Die daraus entstehenden Kosten für den Ersatz der bestehenden Salzsiloanlage und der bestehenden Schlammgutentsorgung sind durch die unter Ziffer 3 dieses Beschlusses bezifferte Reduktion des Raumprogramms zu kompensieren und innerhalb des unter Ziffer 4 dieses Beschlusses bestimmten Verpflichtungskredits abzurechnen.» Neu ist auch Ziffer 3, die Reduktion des Raumprogramms um 20 %.
In Ziffer 6 der Kommissionsvorlage hat sich ein Fehler eingeschlichen, korrekterweise müsste es heissen: «Ziffer 1, 4 und 5 dieses Beschlusses unterstehen gemäss §31, Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.»
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- Eintretensdebatte
Sandra Sollberger (SVP) teilt mit, wenn der Bau- und Planungskommission Vorlagen vorgestellt würden, so laute die erste Frage seitens der Kommission meist: Geht das nicht günstiger? Auch in diesem Fall war es bei der ersten Vorlage so. Infolge des Postulats wurde das Geschäft zurückgestellt. Die SVP-Fraktion ist sehr glücklich über die neue Vorlage. Sie beweist, man kann eine Sache nochmals anschauen, man muss sie nicht einfach hinnehmen. Dem Tiefbauamt ein Dankeschön, es hat sich wirklich intensiv mit der Angelegenheit befasst und hat nach Optimierungs- und Einsparmöglichkeiten gesucht.
Für sie ist die Vorlage fast ein bisschen zukunftsweisend und hat Vorbildfunktion. Man zeigt der Bevölkerung, dass man wirklich und tatsächlich sparen will. Jeder spürt am eigenen Portemonnaie, dass hier etwas eingespart wird. Das findet sie wirklich gut.
Der Bevölkerung muss auch aufgezeigt werden, dass es nicht nur um die eingesparten 700'000 Franken geht. Es geht vielmehr um die 1.3 Millionen Franken, die man einnehmen will, durch die Einsparungen beim Raumprogramm, die Redimensionierungen, den Ersatz des Salzsilos und den Ersatz der bestehenden Schlammgutentsorgung.
Die Ergänzungen des Landratsbeschlusses wurden bewusst eingebracht, damit es vorwärts geht und es nicht wieder Zeitverzögerungen gibt.
Vorliegend darf mit Recht gesagt werden, dass viel eingespart werden konnte, und die Kommission so einen Erfolg verbuchen konnte. Die SVP-Fraktion unterstützt die Vorlage.
Martin Rüegg (SP) sagt, für diese Vorlage gelte, dass weniger mehr sei. Es wird auf einer kleineren Fläche etwas Besseres gebaut und dies erst noch zu einem günstigeren Preis! Dies ist ein Grund, weshalb die SP-Fraktion hinter der Vorlage steht. Gleich wichtig erscheint der Fraktion aber auch die unhaltbar gewordene Situation vor Ort. Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Brandschutz sind absolut nicht mehr zeitgemäss, weshalb es einen Neubau braucht.
Er ist dankbar für die intensive Beratung des Postulats Richterich, welches in die Kommissionsvorlage eingearbeitet wurde, und welches letztendlich die erwähnten Verbesserungen bewirkt hat. Darum kann das Postulat Richterich abgeschrieben werden, auch wenn die Prüfung bezüglich Totalauslagerung des Unterhalts vielleicht nicht im vom Postulenten gewünschten Mass stattgefunden hat. Dafür wäre aber mehr Zeit notwendig gewesen, als die zur Verfügung stehende halbjährige, vom Postulenten eingeräumte Behandlungsfrist.
Die SP-Fraktion stimmt der Vorlage zu und ist für die Abschreibung des Postulats Richterich im nachfolgenden Traktandum 6.
Christof Hiltmann (FDP) erklärt, auch die FDP-Fraktion werde dem Kommissionsvorschlag zustimmen. Er möchte sich inhaltlich nicht mehr dazu äussern. Dies hat der Kommissionspräsident bereits gemacht, insbesondere was die Vorzüge dieses Geschäfts angeht.
Das Ganze ist ein langer Marsch gewesen, dazwischen wurde ein Marschhalt eingelegt und es hat wohl noch nie einen solch lukrativen Halt gegeben. Der Kanton spart einiges an Geld und bekommt erst noch eine bessere Leistung.
In den Lobgesang über die Verwaltung von Kollegin Sandra Sollberger mag er indessen nicht vorbehaltlos einstimmen. Ohne Einzelinitiative von Rolf Richterich wäre das Geschäft vor einem Jahr vermutlich wie vorgeschlagen durchgegangen. Die Einsparungen wären nicht erzielt worden. Durch die Initiative einer Einzelperson können drei Millionen Franken eingespart werden. Würde eine Gewinnbeteiligung auf Einzelinterventionen eingeführt, würde Kollege Richterich wohl bald keine Swimming Pools mehr verkaufen. Die Angelegenheit zeigt, dass in der parlamentarischen Tätigkeiten auch Grenzen gesetzt sind. In der Kommission wäre Optimierung der Vorlage nie ein Thema gewesen. Auch die Verwaltung ist nicht von sich aus auf die Idee gekommen. Es hat dieses Postulat gebraucht. Darum begrüsst es die Fraktion, dass aufgrund des Postulats Verbesserungen vorgenommen worden sind. Sie ist froh, dass für ein Geschäft, welches die Verwaltung schon so lange beschäftigt hat, endlich eine gute Lösung gefunden werden konnte, mit welcher der Kanton erst noch drei Millionen Franken einspart. Die Fraktion erwartet solche Verbesserungen in Zukunft jedoch auch von Seiten der Behörden, durch die Initiative der Behörden. Manchmal geht es nämlich nicht ohne Spezialkenntnisse bezüglich einer Materie, um vorhandenes Optimierungspotential zu erkennen. Hier sind den Landräten gewisse Grenzen gesetzt. Dies ist eine wichtige Erkenntnis und ein wichtiger Auftrag an Regierung und Verwaltung: Bei Geschäften, die sich so lange hinziehen, darf nie aufgehört werden, nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen.
Felix Keller (CVP) sagt, Christof Hiltmann spreche ihm aus dem Herzen. Die CVP/EVP-Fraktion nimmt mit grosser Genugtuung zur Kenntnis, dass das Projekt im Rahmen der Kommissionsberatungen optimiert werden konnte. Durch die eingefügten Verbesserungen können zwei Millionen Franken eingespart werden: Eine Million Franken für die Reduktion des bebauten Raums und eine Million Franken für das «freigeschaufelte» Land.
Die CVP/EVP-Fraktion anerkennt den Handlungsbedarf und unterstützt die Vorlage. Die bestehenden Räumlichkeiten mögen bis anhin zweckdienlich gewesen sein. Sie sind jedoch nicht mehr zeitgemäss, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitssicherheit und die Arbeitsabläufe.
An Sandra Sollberger gewandt führt der Votant aus, dass es sich vorliegend keineswegs um eine zukunftsweisende Vorlage handelt. Er erwartet, dass eine Vorlage grundsätzlich schon optimiert wurde, bevor sie in den Landrat kommt. Es kann nicht Aufgabe der Kommission sein, Vorlagen zu verbessern.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Kommissionsvorlage.
Christoph Frommherz (Grüne) möchte sich zu den Traktanden 5 und 6 gemeinsam äussern. Die beiden Geschäfte gehören inhaltlich zusammen. Sie wurden auch parallel beraten.
Beim Postulat von Rolf Richterich ist die Grundsatzfrage im Raum gestanden, ob der Kanton die Werkhöfe überhaupt weiterbetreiben, oder ob er sie auslagern soll. Hier wurden im Rahmen der Postulatsbeantwortung gute Antworten geliefert. So wurde aufgezeigt, dass auch bei einer Auslagerung immer etwas beim Kanton hängen bleiben würde, u.a. das Controlling. Was tatsächlich ausgelagert werden kann, ist zum Teil bereits heute ausgelagert. Das Postulat kann daher mit gutem Gewissen abgeschrieben werden.
Die Kommission hat die Werkhöfe Liestal und Sissach besichtigt. In Sissach hat sich gezeigt, dass die Arbeitssituation nicht mehr zeitgemäss ist.
Sehr schnell wurde Optimierungspotential gewittert. Erst dann hat die Verwaltung angefangen zu spuren. Die Verwaltung hat gemerkt, dass sie mit ihrer Vorlage nicht durchkommen würde. Dann hat sie aber ihre Aufgaben gut gemacht. Im Rahmen der Beantwortung des Postulats hat die Verwaltung signalisiert, dass das Raumprogramm um 20 % vermindert wird, und dass durch eine verdichtete Bauweise Land freigeschaufelt werden könnte. Die Kommission hat diesen Steilpass sehr gerne aufgenommen. So ist man zum heutigen Resultat gelangt. Insgesamt war die Zusammenarbeit gut, alle haben mitgezogen, Verwaltung und Kommission. Man hat sich gegenseitig gefordert und zusammengespielt. Es gab Steilvorlagen wie beim FC Landrat. Nur stimmt in diesem Fall - anders als beim FC Landrat - auch das Resultat.
Im Namen der grünen Fraktion bittet er um Zustimmung zu dieser erfreulichen Vorlage und um Abschreibung des Postulats.
Rolf Richterich (FDP) findet, das Resultat der Vorlage - er redet nun nicht vom Postulat - sei eine gute Sache. Er ist sich jedoch nicht sicher, ob es nicht noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten gäbe: Neben dem Werkhof Kreis 3 liegt der Werkhof der NSNW. Da wäre es doch überlegenswert, ob nicht gewisse Anlageteile, wie z.B. das Salzsilo, gemeinsam genutzt werden könnten. In der Projektierungs- aber auch in der Ausführungsphase sollte noch einmal das Gespräch gesucht und geschaut werden, ob nicht noch weitere Optimierungen machbar wären. So könnten bei der Abrechnung des Projektkredits sogar schwarze Zahlen präsentiert werden und nicht rote.
Der Werkhof ist unbestrittenermassen nicht in einem sehr guten Zustand, daher sollte der Entscheid zur Erneuerung heute gefällt werden.
Bei der Vorlage hat ursprünglich vieles nicht gepasst. Hier liegt die Schwierigkeit des Milizsystems. Auch ohne Detail- und Spezialkenntnisse müssen die Parlamentarier alles hinterfragen, sogar wenn das Projekt auf den ersten Blick eine gute Sache zu sein scheint. In der Vorlage des Tiefbauamts war z.B. kein Quadratmeter für die Veräusserung vorgesehen.
Es ist schwierig als Milizparlamentarier herauszufinden, wo es noch Luft hat. Er wünscht sich, dass die Verwaltungsprofis, die tagtäglich mit einer Materie beschäftigt sind, ihr Wissen in die Ausarbeitung einer Vorlage so einbringen, dass die Vorlage gleich von Anfang optimiert ist.
Der Votant hat schon häufig festgestellt, dass immer nur die fertige Lösung einer Vorlage präsentiert wird. Die vielen Varianten, die im Laufe der Abklärungen bzw. der Projektbearbeitung verworfen wurden, werden nie aufgezeigt. Die BPK hat schon mehrere Male verlangt, dass auch nicht weiterverfolgte Varianten transparent gemacht werden. So ist es dem Kommissionsmitglied möglich, mitzudenken und den ganzen Prozess zu verfolgen. Die Vorlage würde vielleicht etwas grösser, grösser würde aber auch das Vertrauen, dass wirklich die beste Lösung ausgewählt wurde. Die detaillierte Arbeit lohnt sich, wie das vorliegende Geschäft gezeigt hat: Von den ursprünglich veranschlagten 8.1 Millionen Franken kann man rund 3 Millionen einsparen und hat erst noch einen Neubau. Wenn diese Werte auf grössere Projekte übertragen würden, bedeutete dies nichts anderes, als dass der Investitionsplafond von 200 Millionen plötzlich 20 % mehr wert wäre.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für die gute Aufnahme der Vorlage. Auch wenn es später wieder etwas relativiert wurde, erlaubt sie sich, das schöne Lob von Sandra Sollberger an das Tiefbauamt weiterzuleiten.
Sie hat das Projekt übernommen als es schon über zehn Jahre alt war. Vor zehn Jahren wurde das erste Mal über die Neugestaltung des Werkhofs 3 nachgedacht. Es wurden verschiedenste Etappen durchgespielt. Das Projekt, das in die BPK gebracht wurde, ist überhaupt das erste Projekt, das es so weit geschafft hat.
Die ursprüngliche Weisung lautete auf Sanierung und nicht auf Neubau. Ein solcher sei zu teuer. Neubauten gibt es nur dort, wo es absolut nötig ist.
Die Regierungsrätin findet es sehr gut, dass der Prozess in und mit der BPK so durchgespielt werden konnte. Sie begrüsst, dass man am Schluss zur Ansicht gelangt ist, ein Neubau sei besser. Nun kann sogar noch Land für die Wirtschaftsoffensive freigeschaufelt werden.
Sie war froh um die konstruktive Zusammenarbeit mit der Kommission. Diese hat sicher allen geholfen. Sie betont aber noch einmal, dass es sich vorliegend nicht um eine Idee des Tiefbauamts handelte, sondern um ein altes Projekt, welches nun optimiert werden konnte.
Sie bittet um Unterstützung der vorliegenden Kommissionsvariante.
://: Eintreten unbestritten.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) erklärt, die Änderungen in Ziffer 6 des Landratsbeschlusses, welche der Kommissionspräsident erwähnt hat, seien redaktioneller Art. Es wird über sie direkt mit abgestimmt werden. Ziffer 6 des LRB lautet korrekterweise wie folgt: «Ziffer 1, 4 und 5 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.»
Keine weiteren Wortbegehren.
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Neubau Werkhof Kreis 3 Sissach des Tiefbauamtes mit 68:0 Stimmen zu. [ Namenliste ]
Landratsbeschluss
zum Neubau Werkhof Kreis 3 Sissach des Tiefbauamtes
vom 5. März 2015
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Bedarf für den Neubau eines Werkhofs Kreis 3 Sissach wird zugestimmt.
2. Die in der Beantwortung zum Postulat von Rolf Richterich: Zukunft der Werkhöfe BL (LRV2014/373) unter Punkt 2.11 beschriebene zusätzliche Arealoptimierung (Tabelle 2, letzte Spalte) ist umzusetzen. Die daraus entstehenden Kosten für den Ersatz der bestehenden Salzsiloanlage und der bestehenden Schlammgutentsorgung sind durch die unter Ziffer 3 dieses Beschlusses bezifferte Reduktion des Raumprogramms zu kompensieren und innerhalb des unter Ziffer 4 dieses Beschlusses bestimmten Verpflichtungskredits abzurechnen.
3. Eine Reduktion des Raumprogramms um 20% ist gemäss Aufstellung im Anhang des Berichts der Bau- und Planungskommission vorzunehmen.
4. Es wird ein Verpflichtungskredit für die Projektierung und Realisierung des Neubaus von CHF 8'180'000.00 (inklusive Mehrwertsteuer von aktuell 8.0 %) bewilligt.
5. Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis, Schweizerischer Baupreisindex, Region Nordwestschweiz, Hochbau, vom April 2013, werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
6. Ziffern 1, 4 und 5 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Ursula Fehr, Landeskanzlei
Nr. 2645
Frage der Dringlichkeit:
Motion von Michael Herrmann vom 5. März 2015: KESB - Einbezug der Gemeinde verbessern - Änderung des EG ZGB
Landratspräsidentin Myrta Stohler (SVP) erklärt, die Regierung sei mit der Dringlichkeit einverstanden.
://: Die Motion 2015/093 wird stillschweigend für dringlich erklärt.
Für das Protokoll:
Ursula Fehr, Landeskanzlei
Ende der Vormittagssitzung: 12.00 Uhr
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