Protokoll der Landratssitzung vom 5. September 2013
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2013-020 vom 15. Januar 2013 [1. Lesung] Vorlage: Revision des Staatsvertrages zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über das Universitäts-Kinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag) vom 16. Februar 1998; Partnerschaftliches Geschäft - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 29. Mai 2013 / Mitbericht der Finanzkommission vom 5. Juni 2013 / Mitbericht der Personalkommission vom 26. April 2013 - Beschluss des Landrats vom 5. September 2013: < 1. Lesung abgeschlossen > |
VGK-Kommissionspräsident Peter Brodbeck (SVP) fasst den VGK-Bericht kurz zusammen und weist darauf hin, dass sich die Vorlage aus je einer rechtlich-organisatorischen und einer finanziell-buchhalterischen Komponente zusammensetze. Die VGK behandelte die Revision des entsprechenden Staatsvertrags, und Finanzkommission (FiK) und Personalkommission (PersK) berieten die buchhalterische Abwicklung der Übertragung bzw. der Veräusserung des Spitalneubaus sowie die Eigenkapitalausstattung mit einer Quote von 35% bzw. die Frage der beruflichen Vorsorge, wie den jeweiligen Mitberichten entnommen werden kann.
Einige Bemerkungen zum Staatsvertrag: Es ist festzuhalten, dass sich der Sitz des UKBB als öffentlich-rechtlicher Anstalt neu in Basel befindet und diese Gesellschaft deshalb auch im dortigen Handelsregister eingetragen werden wird. Im Vertrag wird auch die Zusammenarbeit der Trägerkantone im Bereich KVG geregelt. Der Regierungsrat Basel-Stadt ist für alle hoheitlichen Aufgaben gemäss KVG zuständig. Neu ist im Vertrag auch festgehalten, dass im Rahmen von Leistungsaufträgen gemeinwirtschaftliche Leistungen erbracht werden. Diese Aufträge sind von den Parlamenten zu genehmigen. Das UKBB kann aber auch selber weitere Leistungen erbringen, soweit dadurch die Erfüllung der Leistungsaufträge nicht beeinträchtigt wird. Das Spital wird auch so positioniert werden, dass es kantonal, regional und überregional der jugendmedizinischen Versorgung dienen kann. Der Trägerschaftsartikel lässt es auch zu, dass sich weitere Kantone an der Trägerschaft des UKBB beteiligen können.
Die Aufgaben des Verwaltungsrats werden ebenfalls neu auf die aktuellen Strukturen ausgerichtet und angepasst. Die Aufsicht durch den Regierungsrat ist neu geregelt, die Rolle des Parlaments ist unverändert in Form einer Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission übernommen worden. Die Vorlage ist das Ergebnis von nicht ganz einfachen Verhandlungen in einem partnerschaftlichen Geschäft. Gestützt auf das Behandlungsergebnis in der VGK - die Fragen sind verständlich beantwortet worden - und die positiven Mitberichte von FiK und PersK beantragt die VGK dem Landrat einstimmig, dem LRB betreffend UKBB gemäss Anhang im Kommissionsbericht zuzustimmen. Der Vertrag wird rückwirkend per 1. Januar 2013 in Kraft treten. Ebenfalls beantragt wird die Zustimmung zum geänderten Spitalgesetz: Dabei geht es um die Aufhebung von § 29, Universitäts-Kinderspital beider Basel.
FiK-Kommissionspräsident Marc Joset (SP) fasst den Mitbericht der FiK kurz zusammen. Für die FiK war es logisch, dass das Geld in den «Fonds für regionale Infrastrukturvorhaben» fliessen würde, aus welchem das UKBB von Seiten Baselland vorfinanziert wurde. Mit dem beantragten LRB wird nun das Geld dem Fonds wieder entnommen und der Erfolgsrechnung zugewiesen.
Die Frage der Eigenkapitalquote von 35% wurde nicht genauer betrachtet, da es sich um einen politischen Kompromiss der beiden Trägerkantone handelt.
Nach Franz Hartmann (SVP) müsse, wer A sage, auch B sagen, vor allem, wenn man etwas nicht mit grosser Begeisterung machen wolle. Wie andere Institutionen soll auch das UKBB neu in eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit umgewandelt werden. Der Sitz soll von Liestal zurück nach Basel wechseln. Weil der vorliegende Staatsvertrag nicht geändert und also höchstens genehmigt oder zurückgewiesen werden kann, wird seine Fraktion dem LRB zustimmen im Wissen um den Verlust des Mitspracherechts für den Landrat. Alle hoheitlichen Aufgaben fallen Basel-Stadt zu, während Baselland jeweils nur konsultiert werden wird. Einzig die Eigenkapitalquote gab zu Diskussionen Anlass, weil diese mit 35% im Vergleich z.B. zu den 12,6% der Psychiatrie Baselland relativ hoch angesetzt zu sein scheint, während jene des Kantonsspitals Baselland mit 34,3% praktisch identisch ist. Im Vergleich zu den 60% des Universitätsspitals Basel ist der Wert «höchstens noch genügend». Einmal mehr wird aber ersichtlich, dass im Nachbarkanton «doch eher grosszügig» umgegangen wird mit Finanzen. Darum ist es wichtig, dass die Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission UKBB ihre Kontrollaufgabe so weit wie möglich wahrnimmt.
Was würde passieren, wenn diese Revision zurückgewiesen würde? Dies ist praktisch unmöglich, so dass dieser «wohl oder übel» zugestimmt wird.
Daniel Münger (SP) meint zu dieser einen Vorlage, die von 3 Kommissionen vorberaten und von allen einstimmig verabschiedet wurde - «das sind gefühlte 3 Viertel des Landrats» -, dass seine Fraktion dementsprechend diese Vorlage unterstütze.
Regina Vogt (FDP) hält den nun vorliegenden Staatsvertrag für austariert und einen gut ausgehandelten Kompromiss beider Kantonsregierungen. 2 wesentliche Punkte sind angepasst worden: die Eigenkapitalquote von 35% und die Ausfinanzierung der Pensionskasse.
Dem Baselbieter Regierungsrat war es immer wichtig, dem Unternehmen den nötigen Freiraum zu wahren. Klar ist aber auch, dass der Landrat via entsprechende IGPK die Oberaufsicht über die Institution innehaben wird. Die Rednerin ist jedoch überzeugt, dass dort gut gearbeitet wird, so dass «dieses Schiff auf Kurs bleibt», wie dies auch der letztjährige Jahresbericht und seine Zahlen zeigen. Die jährliche Erneuerung des Leistungsauftrags wird jeweils durch die beiden Parlamente vorgenommen werden.
Ihre Fraktion wird den Anträgen einstimmig zustimmen.
Martin Geiser (EVP) möchte herausstreichen, dass Baselland und Basel-Stadt mit diesem ausgewogenen Vertrag zusammen etwas erarbeitet haben, dem zugestimmt werden könne. Was für ein Kinderspital funktioniert, könnte vielleicht auch für die ganze Spitallandschaft wegweisend sein, vielleicht auch zusammen mit den Kantonen Aargau und Solothurn, um das vorhandene Potential gemeinsam auszuschöpfen.
Rahel Bänziger (Grüne) kann ihrem Vorredner nur beipflichten. Sie hofft, dass der Landrat irgendwann einmal über das Universitätsspital beider Basel diskutieren wird.
Auch ihre Fraktion wird dem revidierten Staatsvertrag, der in den Parteien breit abgestützt und ein Kompromiss zwischen Baselland und Basel-Stadt ist, zustimmen, auch wenn, wie andere, nicht mit Begeisterung.
Marie-Therese Müller (BDP) erwähnt, dass auch ihre Fraktion dieses Geschäft analysiert habe, welches nur abgelehnt oder angenommen, aber nicht verändert werden könne. Die Fraktion wird das Geschäft unterstützen, nachdem 3 Kommissionen es diskutiert haben. Zu betonen ist, dass es das erste gemeinsame Geschäft beider Kantone ist. Und da die Partnerschaft wichtig ist, ist ihre Fraktion überzeugt, dass es noch andere Bereiche gibt (Geriatrie, Universität, Sicherheit, Infrastruktur ÖV), für die von beiden Kantonen gemeinsam eine Lösung gefunden werden muss.
Regierungsrat Thomas Weber (SVP) dankt für die gute Aufnahme der Vorlage. Das UKBB ist tatsächlich eines der «Leuchtturmprojekte» in der Partnerschaft mit Basel-Stadt. Es bewegt sich auf qualitativ hohem universitärem Niveau und wird sehr gut und engagiert geführt - als Verwaltungsrat ex officio hat er für den Kanton direkte Einsicht in das Unternehmen. Die Kosten werden aber immer beobachtet werden müssen angesichts der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die sich auf einem relativ hohen Niveau bewegen.
Wichtig ist es, den Staatsvertrag sehr rasch in Kraft zu setzen, um so die Möglichkeiten der Rückfinanzierung für das UKBB möglichst freiräumig zu gestalten. Denn so könnten die anderen Kantone im Einzugsgebiet rasch ins UKBB eingebunden werden.
Das Spitalgesetz wird im Rahmen einer eigenen Vorlage behandelt werden. Wünschenswert wäre es, dieses mit einem 4/5-Mehr oder einstimmig zu verabschieden, weil mit einem allfälligen Zeitverlust aufgrund einer obligatorischen Volksabstimmung nach Jahresende die rückwirkende Inkraftsetzung per 1. Januar 2013 problematisch würde.
://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) weist darauf hin, dass über den Staatsvertrag in der 2. Lesung abgestimmt werden werde.
1. Lesung Änderung des Spitalgesetzes
Keine Bemerkungen.
://: Damit ist die 1. Lesung abgeschlossen.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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