Protokoll der Landratssitzung vom 5. September 2013

Nr. 1395
Kommissionspräsident Peter Brodbeck (SVP) fasst die wichtigsten Punkte des Kommissionsberichts zusammen. Das knappe Ergebnis der Schlussabstimmung in der Kommission zeigt, dass eine Mehrheit der Meinung ist, den Vorgaben des Finanzhaushaltsgesetzes sei nachzuleben und im vorliegenden Fall seien die Voraussetzungen für eine Gebührenerhebung gegeben. Eine Minderheit meint, es brauche auch Augenmass unter der Berücksichtigung, dass das Gebührenvolumen von ca. CHF 120'000 pro Jahr nicht sehr gross sei. Zudem gibt es, wie in der Vorlage erwähnt, gute Gründe für eine Ablehnung.

Franz Hartmann (SVP) erinnert nochmals daran, dass Tarifverfahren nach KVG im vergangenen Jahr zahlreicher, aufwendiger und teurer geworden seien. Der Regierungsrat musste im letzten Jahr für stationäre Tarife der Spitäler ca. 60 Verträge genehmigen und einige Tarife festsetzen. Das Finanzhaushaltsgesetz sieht eine verursachergerechte Finanzierung besonderer staatlicher Leistungen vor. Zu deren Deckung sollen nun eben die erwähnten Gebühren erhoben werden. Das vorliegende Geschäft ist auch Teil des EP 12/15. Hoffentlich ist dessen Bedeutung noch allen bewusst und nicht, nur weil es schon einige Monate zurückliegt, in Vergessenheit geraten.

Bereits in der Vernehmlassung hat die SVP das Vorhaben grundsätzlich unterstützt, obwohl sie grundsätzlich den Staatshaushalt durch eine Begrenzung des staatlichen Leistungsangebots und nicht durch eine Erhöhung von Zwangsabgabequoten sanieren will. Deshalb sollen einzig die entstehenden Verwaltungskosten durch diese Gebühren gedeckt werden. Schlussendlich wird eine Mehrheit der Fraktion der Teilrevision gemäss Entwurf des Regierungsrats zustimmen.

Pia Fankhauser (SP) weist wie ihre beiden Vorredner darauf hin, dass es bei dieser Vorlage um besondere staatliche Leistungen gehe, worüber «sich die Geister scheiden». Ist das Gesundheitswesen wirklich eine besondere staatliche Leistung, oder gehört das einfach zum verfassungsmässigen Auftrag?

Wenn man immer wieder über KMU redet, sei Folgendes erwähnt: Man stelle sich das ganze Gesundheitswesen als eine einzige Firma vor. Faktisch ist dies der Fall, da die Löhne z.B. von Hebammen, PhysiotherapeutInnen, Ärzten etc. - wie in einer Firma - staatlich geregelt sind. Wie würde das wirken, wenn nun jedes Mal bei einer Änderung eines Arbeitsvertrags oder bei einer Lohnanpassung an irgendjemanden eine Gebühr zu entrichten wäre? Wäre das zweckmässig, wirtschaftlich und wirksam? Genau diese Kriterien müssen gemäss KVG angewendet werden. Aber ist dies wirklich die Lösung des Problems, diesen Aufwand zu decken, indem nun Gebühren erhoben werden sollen? Der Regierungsrat ist für die Gesundheitsversorgung und die Prämien in seinem Kanton zuständig, wobei er einen Rahmen festlegen soll, um die gewünschte Entwicklung in diesem Bereich herbeizuführen. Ein reines «Tarifgebührenfestsetzungsgesetz» zu erlassen, widerspricht jeglicher Logik.

Wirtschaftlich ist diese Vorlage in den Augen der Votantin nicht, denn sie glaubt nicht, dass mit den Gebühren die Kosten gedeckt werden. Zweckmässig ist es auch nicht, weil nach der Auflösung des Dachverbands Santésuisse immer mehr Gruppen in die Verhandlungen miteinbezogen werden und immer mehr Verträge abgeschlossen werden müssen. Es ist fraglich, ob dieses Problem mit der Erhebung von Tarifgebühren gelöst werden kann.

Zur Wirksamkeit: Trägt die Änderung wirklich bei zur Lösung der Frage der zahlreichen Tarifverträge z.B. mit den Spitälern, für die man ursprünglich im gleichen Kanton die gleiche Base Rate ansetzen wollte und von denen nun einzelne für sich je nach Krankenkasse drei verschiedene Base Rates anwenden? Ihre Fraktion spricht sich wie schon in der Vernehmlassung gegen Eintreten auf die Vorlage aus. Stattdessen sollen gute Lösungen für das Problem von 60 bis 80 Tarifverträgen gesucht werden.

Es sei schliesslich noch auf die Rolle des Regierungsrats einerseits als Schiedsrichter und andererseits als Eigner des Spitals hingewiesen, weshalb es aus juristischer Sicht noch interessant wäre zu erfahren, wie man Tarifgebühren erheben kann, wenn man selbst Vertragspartner ist.

Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei

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Fortsetzung

Christoph Buser (FDP) findet die Vorlage aufgrund der Rollenverteilung des Kantons «komisch». Er glaubt nicht, dass damit die erwünschte Wirkung eintritt. Man will u.a. deshalb eine Gebühr einführen, um die befürchtete Zunahme immer länger werdender Verfahren zu verhindern. Der Betrag von 2000 Franken hält aber wohl kaum ein Versicherungskonzern davon ab, ein Verfahren einzuleiten. Der Betrag würde dann einfach auf die Prämie abgewälzt, womit nichts gespart und keine Wirkung erkennbar wäre. Mit diesem Gesetz wird de facto nur eine neue Gebühr erhoben, was offenbar nicht nur in der FDP auf Widerstand stösst. Ein Antrag auf Nicht-Eintreten würde von der FDP unterstützt. Für die Detailberatung kündigt er den Antrag an, nach vier Jahren im Sinne einer Wirkungskontrolle über die prophylaktische Wirkung zu berichten.

Es wurde auch die Frage gestellt, wie viel Arbeit und somit Kosten ein solches Anliegen verursacht. Bei aufwändigen Verfahren, das die Kantonsjuristen tagelang befasst, müssten es mehr als 5000 Franken sein. Vor diesem Hintergrund ist die Gebühr ein Schuss in den Ofen.

Beatrice Herwig (CVP) findet, dass die Einnahmen durch die Gebührenerhebung in der Tat nicht sehr hoch sind. Weil der Aufwand aber sehr klein ist und im Zug der Entlastungspakets auch Einnahmen generiert werden sollen, entscheidet CVP/EVP grossmehrheitlich für Eintreten und Unterstützung der Gesetzesrevision. Der Antrag von Christoph Buser ist unterstützenswert.

Die Einführung von Gebühren zur Genehmigung und Festsetzung von Tarifen im Gesundheitsbereich sind in einem finanziell klammen Kanton eine naheliegende Massnahme, sagt Marie-Theres Beeler (Grüne). Die Grünen unterstützen aber den Nicht-Eintretensantrag der SP mit vollem Elan. Der Kanton hat eine Aufsichtsfunktion zum Schutz der Bevölkerung vor überhöhten Tarifen. Auch das Verhältnis von Aufwand und Ertrag (120'000 Franken an prognostizierten Gebühren) steht in keinem Verhältnis. Der wichtigste Grund: Die Tariffestsetzungsverfahren, wo auch die höheren Gebühren anfallen, betreffen nicht nur finanzstarke Institutionen, sondern Berufsverbände, die teils seit Jahrzehnten keine Anpassung ihrer Tarife erfahren haben (z.B. Physiotherapeuten, Hebammen). Sie hätten in den Verfahren eine Chance, endlich anständig bezahlt zu werden. Es ist lachhaft, sie nun nochmals zur Kasse zu bitten. Die Grünen bitten um Ablehnung des Antrags auf Eintreten.

Marie-Therese Müller (BDP) gibt zu bedenken, dass für die Gebühren auf jeden Fall die Allgemeinheit aufkommen muss - entweder über die Prämien oder die Steuern. Grundsätzlich ist der Wunsch der Verwaltung nachvollziehbar, für Dienstleistungen eine Gebühr zu erheben. Eventuell hat dies tatsächlich im einen oder anderen Fall abschreckende Wirkung. Ein grosser Nutzen ist jedoch zu bezweifeln, weshalb der Antrag auf Nicht-Eintreten unterstützt wird.

Regierungsrat Thomas Weber (SVP) stellt klar, dass laut Finanzhaushaltsgesetz die Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch eine besondere Gruppe kostendeckend entgolten werden soll. Das gilt z.B. auch bei der Eingabe einer Baubewilligung für eine privates Gartenmäuerchen. Es geht nicht primär um eine Lenkungswirkung. Er hat aber ein Problem damit, wenn das Aufkommen von 120'000 Franken als unbedeutend taxiert wird. Er sieht sonst kaum eine Möglichkeiten zur Saldoverbesserung in der VGD, wenn schon die minimen Gelegenheiten dazu nicht ergriffen werden. Bezüglich Interessenkonflikt ist zu sagen, dass auch die Landrätinnen und Landräte jeweils in unterschiedlichen Rollen sind. So ist auch der Kanton als Eigner, Besteller oder Regulator in unterschiedlichen Funktionen präsent. Wichtig ist, dass man sich diesem Konflikt bewusst ist und ihm entsprechend Rechnung trägt. Er bittet, auf die Vorlage einzutreten, um die Möglichkeit zur Saldoverbesserungen nicht verstreichen zu lassen.

Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) stellt fest, dass Eintreten bestritten ist. Sie lässt abstimmen.

://: Der Landrat beschliesst mit 42:26 Stimmen Nichteintreten auf die Vorlage 2013/099. [ Namenliste ]

Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


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