Protokoll der Landratssitzung vom 5. September 2013
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2013-071 vom 5. März 2013 [1. Lesung] Vorlage: Formulierte Verfassungsinitiative „Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus"; Antrag auf Ablehnung sowie Gegenvorschlag des Regierungsrates - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 20. August 2013 - Beschluss des Landrats vom 5. September 2013: < beschlossen; Initiative zur Annahme empfohlen > |
Kommissionspräsident Peter Brodbeck (SVP) informiert, dass die Initiative Förderanreize zu Gunsten energetischer Sanierungen von Liegenschaften in der Kantonsverfassung verankern will. Gleichzeitig geht es den Initianten um eine Gleichberechtigung für private selbst nutzende Wohneigentümer, die dem gemeinnützigen Wohnungsbau punkto Fördermassnahmen in der Verfassung gleichgestellt werden sollen.
Der Regierungsrat empfiehlt die Ablehnung der formulierten Verfassungsinitiative und legt einen Gegenvorschlag vor. Dieser übernimmt die Anliegen der Initianten mit Ausnahme der Passagen, bei denen mit zusätzlichen direkten finanziellen Verpflichtungen des Kantons zu rechnen ist. Doppelspurigkeiten mit dem Baselbieter Energiepaket sollen vermieden werden. Zudem widerspräche die Initiative der primären Zielsetzung der Baselbieter Wohnbaupolitik, die in der Subjekthilfe besteht, nicht aber in der Objekthilfe, wie dies mit der finanziellen Unterstützung baulicher Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen durch die Initianten beabsichtigt ist.
Bei der Beurteilung der Initiative und des Gegenvorschlags durch die VGK kam es zu Kritik am wenig beherzten Vorgehen der Regierung in Sachen Wohnbauförderung, was sich in einem uninspirierten Gegenvorschlag niederschlägt. Als nicht nachvollziehbar wurde insbesondere der Verzicht der Regierung gewertet, die Förderung von Energie- und Umweltschutzmassnahmen verfassungsrechtlich zu verankern. Ebenso wird das Fehlen eines Anreizsystems für gemeinnützigen Wohnungsbau auf Verfassungsebene moniert. Es wird auch festgestellt, dass der Wohnbauförderungsfonds mit seinen derzeit rund 44 Millionen Franken verstärkt in den Dienst der vorliegenden Zielsetzungen gestellt werden sollte, was die Regierung ablehnt. Die Befürchtung der Regierung, dass sich mit einer Verankerung der Förderung von energetischen Sanierungen auf Verfassungsebene eine verstärkte Nutzung und damit eine Aushöhlung des Fonds stattfinden könnte, teilte die Kommission nicht. Sie kam einhellig zur Auffassung, dass mit der Ausrichtung der Initiative die anstehenden Herausforderungen kohärent und zukunftsgerichtet angepackt werden können. Entscheidend ist für die Mehrheit der Kommissionsmitglieder die Ansiedlung der Förderung beider Wohnformen ebenso wie der energetischen Sanierungen auf Verfassungsstufe. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat mit 9:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der formulierten Verfassungsinitiative zuzustimmen. Gleichzeitig wird die Abschreibung des Postulats 2012/167 «Optimierung bestehender Fördermassnahmen im Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz» vom 14. Juni 2012 durch Daniel Münger beantragt.
Franz Hartmann (SVP) fragt sich, warum der Regierungsrat überhaupt einen Gegenvorschlag ausgearbeitet hat. Ist es Angst vor der eigenen Courage, aus dem Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus - der im Moment 44 Millionen Franken umfasst - Beiträge zur Wohnbau- und Eigentumsförderung zur Verfügung zu stellen? Ein wichtiges Argument für eine Ablehnung der Verfassungsinitiative sieht der Regierungsrat in einer nicht absehbaren Kostenfolge, die mit den in der Verfassungsinitiative zementierten zusätzlichen Finanzierungsverpflichtungen des Kantons im Bereich der Förderung von energetischen Sanierungsmassnahmen verbunden ist.
Es besteht die Gefahr einer Kostenexplosion, die mit den beschränkten Mitteln des Wohnbauförderungsfonds nicht aufgefangen werden kann, sondern über die laufende Rechnung des Kantons beglichen werden müsste. Dagegen sprechen die Zahlen der bisherigen Auszahlungen, vor allem war man bis jetzt eher passiv und abwartend. Heute heisst aber das Schlagwort Offensive.
Die wichtigsten Differenzen der Initiative zum Gegenvorschlag sind aber, dass der Kanton einerseits für gemeinnützige Wohnbauträger insbesondere Vorschriften für Anreize zum Bau oder Erwerb von preisgünstigem Wohnraum sowie zur Finanzierung von Wohnraumerneuerungen im Kanton namentlich im Energiespar- und Umweltschutzbereich erlassen soll. Andererseits erlässt er für das selbst genutzte Wohneigentum Vorschriften für Anreize zur Bildung von gebundenen Sparrücklagen, die dem erstmaligen Erwerb von Wohneigentum im Kanton dienen, sowie der Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen an bestehendem Wohneigentum im Kanton. Dadurch ist für alle Wohnformen bzw. deren Trägerschaften eine Gleichbehandlung gewährleistet.
Die Vorteile der Initiative überwiegen bei Weitem. Deshalb ist der Initiative der Vorzug zu geben und der regierungsrätliche Gegenvorschlag abzulehnen.
Daniel Münger (SP) betont die Wichtigkeit einer Regelung der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus auf Verfassungsebene. Es würde zu einer Verstetigung von Investitionen führen und dadurch zu mehr bezahlbaren Wohnungen führen. Das war der Ursprung eines von Daniel Münger eingegebenen Postulats zur Optimierung der bestehenden Fördermassnahmen. Später kam die Initiative hinzu, die auf Verfassungsebene verankern möchte, dass das selbstgenutzte Eigentum ebenfalls gefördert werden soll. Man will also nicht spekulativ das Hochziehen grossartiger Wohnsilos unterstützen, sondern den genossenschaftlichen ebenso wie den gemeinnützigen Wohnungsbau. Aus diesem Grund ist die Initiative ausgewogen.
Die Regierung erlaubte sich einen Gegenvorschlag, dessen Existenz eigentlich niemand richtig begreifen konnte. Es handelt sich um eine einseitige Bevorteilung der Hausbesitzer. Die SP ist einhellig der Meinung, dass dieser Vorschlag vom Tisch muss.
Zur Initiative: Dort ist die SP geteilter Meinung. Die eine Hälfte der SP begrüsst, dass sie den gemeinnützigen Wohnungsbau auf Verfassungsstufe hebt. Die andere meint, dass der selbstgenutzte Wohneigentum bereits im Gesetz enthalten und es deshalb nicht nötig ist, diesen nun auf Verfassungsstufe zu fördern. Eindeutig ist hingegen die Meinung, dass der Gegenvorschlag der Regierung unbrauchbar ist.
Die FDP ist der Meinung, sagt Christoph Buser (FDP), dass die Förderung von Wohnformen gleichberechtigt in die Verfassung gehört. Damit kann teilweise der Phobie vor einer einseitigen Förderung von Hausbesitzern entgegen gewirkt werden. Zu möglichen Schnittstellenproblem mit dem Energiepaket: Dieses ist als Anstoss für Leute gedacht, die bereits in der Lage sind, Sanierungen durchzuführen. Was es im Kanton bislang nicht gibt, ist ein Modell, das hilft, überhaupt zu diesem Geld zu kommen. Die Bausparvorlagen (worüber am 17. Juni 2012 agestimmt wurde) hätten ein solches vorgesehen. Der Kanton muss einen Anreiz schaffen, damit die Leute weiterhin in diesem Sanierungsrhythmus bleiben. Bis jetzt läuft es mit dem Energiepaket gut. Aber irgendwann schwinden die Leute, die dazu in der Lage sind. Die Förderbeiträge betragen um die 15% des Aufwands. An den anderen 85% gilt es noch zu arbeiten. Die FDP begrüsst deshalb beide Teile der Initiative. Der regierungsrätliche Gegenvorschlag hingegen nimmt eine Kürzung der Forderungen vor, was der Sache nicht gerecht wird.
Beatrice Herwig (CVP) sagt, dass sich CVP/EVP hinter die Anliegen der Initianten stellt und der Verfassungsinitiative zustimmt. Den Gegenvorschlag der Regierung lehnt sie ab. Dieser übernimmt zwar einige Anliegen der Initianten, bleibt dann aber auf halber Strecke stehen. Besonders die Streichung des Absatzes über die Förderung von gemeinnützigen Wohnbauträgern ist nicht nachvollziehbar. CVP/EVP wünschen diese auf Verfassungsebene zu verankern. Gemeinnütziger und selbstgenutzter Wohnungsbau sollen gleich lange Spiesse haben. Gelder aus dem Wohnbauförderungsfonds sollen zielgerichtet eingesetzt und nicht gehortet werden. Mit der Initiative wird der Wohnungsbau gefördert und den Anliegen im Energiespar- und Umweltschutzbereich Rechnung getragen. Das Postulat 2012/167 kann abgeschrieben werden.
Marie-Theres Beeler (Grüne) gratuliert dem Hauseigentümerverband zu dieser Initiative. Sie ist ein Glanzstück politischer Taktik. Es ist gelungen, durch die Nennung von Anliegen zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und zur Förderung energetischer Sanierung von Altbauten eine breite Zustimmung zu einer Verfassungsänderung zu unterbreiten, die einen massiven Ausbau der Objektfinanzierung im Bereich selbstgenutzten Wohneigentums ermöglicht. Es geht in der Hauptwirkung primär um zusätzliche Beiträge an das Bausparen, die in der Verfassung verankert werden sollen. Auch die Grünen sind für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Die derzeit geltende Verordnung, die bis Sommer 2014 gilt, braucht dringend eine stabile Basis. Erwartet wird deshalb eine schnelle Evaluation der Wirkung der Massnahmen und eine definitive, gesetzlich solide Verankerung der Übergangsregelung.
Die in § 106a der Kantonsverfassung thematisierte Ergänzung der Förderung des Wohneigentums um den gemeinnützigen Wohnungsbau ist unterstützenswert. Gut ist auch die haushälterische Nutzung des Bodens sowie die verfassungsrechtliche Verankerung einer Förderung altersgerechten Wohnens. Natürlich ist es auch wichtig, dass Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen an bestehendem Wohneigentum durch den Kanton gefördert werden. Dazu existiert für die nächsten 7Jahre ein Energiepaket, das genau dies ermöglicht.
Als problematisch wird hingegen jenes erachtet, was anschliessend folgt:
- Die Initiative streicht den Grundsatz, dass WohneigentümerInnen und MieterInnen grundsätzlich gleich behandelt werden sollen. Dies geschieht durch die Streichung von § 106 a, Abs. 2, wo es heisst: Der Kanton «erlässt insbesondere Vorschriften über die massvolle Festetzung des Eigenmietwertes», «dabei sorgt er mit einer praktikablen und pauschalierten Regelung für die Gleichbehandlung von Wohneigentümern und Mietern bzw. Pächtern». Sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag streichen die Beachtung der Gleichbehandlung.
- Die Initiative setzt eine massive Ausweitung der Objektfinanzierung für selbstgenutztes Wohneigentum in der Verfassung fest. Es gibt im Kanton aktuell etwa 3500 gemeinnützigen Wohnungen bei einem Wohnungsbestand von über 132'000 Wohneinheiten. Im Jahr 2000 lag die Eigentümerquote bei 41,5%. Es ist davon auszugehen, dass sie heute aufgrund der Wohnbauförderung der vergangenen Jahre massiv höher liegt. Nach Adam Riese sind zum heutigen Zeitpunkt vermutlich etwa 56'000 Wohneinheiten in Eigentümerhänden, gegenüber 3500 Wohneinheiten gemeinnütziger Wohnbauträger (mehr als 16x mehr). Die Objektfinanzierung (bisher begrenzt auf erstmaligen Erwerb von Wohneigentum) soll auf Verfassungsebene nun für bestandene Eigenheimbesitzer ausgeweitet werden. Zusätzlich zum Energiepaket. Es ist nicht abzusehen, welche Kosten dies nach sich zieht. Es ist davon auszugehen, dass die aktuellen 44 Mio. im zweckgebundenen Fonds für Wohnbau- und Eigentumsförderung nicht ausreichen werden, um eine solche Ausweitung zu decken. Somit müssten Steuermittel aufgewendet werden, die notabene in erster Linie Haus- und WohneigentümerInnen zugute kommen.
Auch die Grünen sind für die Förderung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Das Baselbieter Energiepaket ist eine wichtige Massnahme undnoch für die kommenden 7 Jahre wirksam. Sinn und Wirkung der Fördermassnahmen sind auch auf Dauer hin genau anzuschauen. Eine gesetzliche Verankerung der Energie- und Umweltförderung im Wohnbereich ist wichtig. Sie wird im Energiegesetz verankert werden müssen. Es ist ihr wichtig, dass diese Botschaft so auch in der Presse ankommt.
Die Verfassungsinitiative zielt in erster Linie auf die Sicherung einer massiven Objektfinanzierung für Wohneigentum und schmückt sich mit den Federn der gleichzeitigen Förderung von genossenschaftlichem Wohnungsbau und von Energiesparmassnahmen. Dieses Trojanische Pferd gehört nicht in den Stall. Den Initianten geht es um die Ausweitung des staatlich subventionierten Bausparens. Die Grünen werden die Initiative nicht unterstützten und sehen auch im Gegenvorschlag kein Innovationspotential. Es braucht eine Gesetzesgrundlage für die Förderung genossenschaftlichen Wohnungsbaus, es braucht eine Gesetzesgrundlage für die Förderung von Energiesparmassnahmen, die über das Energiepaket hinausgeht. Aber nicht als Trostpreis zu einem Hauptgewinn, der den neu privilegierten Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern im Kanton zugute kommt.
Die BDP/glp-Fraktion unterstützt die Verfassungsinitiative, sagt Marie-Therese Müller (BDP). Probleme hat sie mit der Finanzierung. Dabei wird etwas versprochen, ohne dass absehbar ist, was da auf den Kanton zukommt. Die Rede ist lediglich von «hohen erwarteten Mehrausgaben». Für diese Vorlage wäre aber ein Preisschild sinnvoll gewesen, damit die Kostenfolge besser abgeschätzt werden kann. Denn die Idee der Förderung ist zwar schön und auch von allen gewünscht und im «Kässeli» ist noch etwas drin - aber wie lange noch?
Markus Meier (SVP) legt seine Interessenbindung als Präsident des kantonalen Hauseigentümerverbands und als Mitglied des Initiativkomitees offen. Er möchte Marie-Theres Beeler beruhigen: Die Mieter werden nicht benachteiligt. Der Passus wurde gestrichen auf Grund eines Bundesgerichtsurteils, das entschied, dass der früher existierende Mietkostenabzug nicht zulässig sei.
Ist das «Kässeli» bald aufgebraucht? Die 44 Millionen Franken liegen in einem Fonds mit Zweckbindung. Sie liegen dort seit dem Jahr 2000. Rund zwei Millionen pro Jahr wurden davon beansprucht, es gab aber mehr Einnahmen als Ausgaben. Der Pegel blieb praktisch unverändert - dies in einer Zeit, als es das Bausparen noch gab. Dort war der Haupttreiber das steuerbefreite Ansparen von Eigenmitteln, und nicht die 20'000 Franken Bonus aus dem Fonds. Diesen soll es auch weiterhin geben. Er ermuntert den Rat, die Chance zur Gleichberechtigung von gemeinnützigen Wohnbauträgern und den selbstnutzenden Wohneigentümern wahrzunehmen. Dadurch wird der Energiesparinitiative ebenso wie der Wirtschaftsoffensive Ausdruck verliehen. Sinkt der Pegel auch unter die 44 Millionen ist das nicht tragisch, denn dafür wurde der Fonds schliesslich geschaffen. Hat man Angst vor dem eigenen Mut, kommt man nicht vorwärts.
Christoph Buser (FDP) fühlt sich durch das Votum von Marie-Theres Beeler herausgefordert. Sie bemühte mit dem Trojanischen Pferd die griechische Mythologie, er macht mehr auf Wilder Westen, wenn er sagt, dass nicht hinter jedem Busch ein Indianer hockt. Die Streichung des Mieterabzugs ist, wie von Markus Meier erläutert, von Gerichts wegen erfolgt. Früher wurde das Bausparen gefördert, während sich der gemeinnützige Wohnungsbau mit Almosen bescheiden musste. Es ist nichts als konsequent, wenn nun auf Verfassungsebene die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus und gleichzeitig des Wohneigentums verankert wird. Dies wird mit der Initiative gemacht. Zusätzlich ist der Energieteil konsistent im Umfeld der Wirtschaftsoffensive. Es bringt nichts, 44 Millionen im Fonds über längere Zeit vor sich her zu schieben. Irgendwann gilt es, die Schleuse zu öffnen. Es ist in der Initiative keine Rede von einer massiven Unterstützung. Die Ausgestaltung muss sowieso auf Gesetzes- und Verordnungsstufe geschehen, weshalb ein «Klagen auf Halde» zu diesem Zeitpunkt nicht angebracht ist.
Klaus Kirchmayr (Grüne) möchte das Thema aus Finanzsicht beleuchten. Die Regierung hat guten Grund zur Skepsis gegenüber der Initiative. Diese schafft eine Grundlage, um ziemlich viel Geld auszugeben. Daneben wirkt sich das H2-Festlein äusserst bescheiden aus. An die Adresse von Christoph Buser: Die Grünen sind die Letzten, die Fondsmittel liegen lassen wollen. Die Initiative ist aber der ineffizienteste Weg, die Halde abzubauen. Wäre es den Befürwortern ernst mit der Förderung von Energiesparmassnahmen, von gemeinnützigem Wohnungsbau und der Setzung richtiger Anreize, gäbe es viel schnellere Möglichkeiten, es via Motion und Gesetz einzufordern. Man könnte sogar auf existierende Programme aufsetzen. Die Grünen böten Hand, die 44 Millionen Franken für ein solches Programm einzusetzen.
Die Gefahr bei der vorliegenden Initiative ist, dass eine große Giesskanne aufgestellt wird und es sehr lange dauert, bis die Fondsmittel bei der Wirtschaft und den Menschen ankommen. Die Initiative ist nicht zielgerichtet und wird deshalb von den Grünen abgelehnt.
Peter H. Müller (CVP) ist also gespannt darauf, was von den Grünen in dieser Frage denn unternommen wird. Wahrscheinlich wird dann alles besser... Es wurde in der Kommission auch über die Wirtschaftsoffensive diskutiert. Offensichtlich ist dieser Punkt nicht bei den Grünen angekommen. Es war davon auf jeden Fall nicht viel zu hören.
Wichtig ist, dass sich die Initiative realisieren und schnell umsetzen lässt. Die Umsetzung der Vorschläge von Klaus Kirchmayr käme dann wohl in den nächsten fünf Jahren - eventuell.
Marie-Theres Beeler (Grüne) betont, dass die Erwähnung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus in der Verfassung nicht das Problem ist. Das Problem ist, dass der Anreiz zur Bildung von gebundenen Sparrücklagen nicht nur für Leute gelten soll, die noch kein Haus haben, sondern auch für Hausbesitzende. Das ist dasjenige Ziel der Initiative mit den grössten finanziellen Auwirkungen. Die Grünen möchten das nicht.
Oskar Kämpfer (SVP) findet, dass das Thema zu wichtig sei, um allein aus dem Blickwinkel der Finanzen betrachtet zu werden. Mit der Initiative liesse sich die Aufbruchstimmung erzeugen, die von den Grünen stets gepredigt wird, und wovon sie nun absehen. Es geht um eine nachhaltige Investition in umweltfreundliche Technologien. Er hat deshalb kein Verständnis dafür, warum ausgerechnet die Grünen dies abklemmen möchten.
Klaus Kirchmayr (Grüne) erklärt, um was es geht: Die Grünen sind zu haben für gezielte Anreize, um die 44 Millionen Franken aus dem Fonds schnell in energiesparendes Bauen zu investieren. Nicht zu haben sind die Grünen hingegen für Objektfinanzierungen, für Sparrücklagen in bestehendes Hauseigentum, was nichts anderes als eine Verstetigung des Bausparmodells ist. Das bringt auch der Wirtschaft nur sehr verzögert etwas. Die Grünen wollen, dass schnell und direkt in moderne, innovative Bereiche investiert wird. Die Initiative leistet das zum grossen Teil nicht. Sie verfügt auch, wie Marie-Therese Müller richtig bemerkt hat, über kein Preisschild. Es ist stark zu vermuten, dass der grösste Teil des finanziellen Aufwands den Sparrücklagen für bestehendes Hauseigentum zugute kommt. Das ist weder nachhaltig noch innovativ und verschiebt das Geld lediglich vom einen in den anderen Topf. Ohne Gewinn für die Wirtschaft.
Markus Meier (SVP) nimmt das Bild von Christoph Buser auf mit dem Indianer hinter dem Busch. Ihn wundert, dass die grüne Kavallerie auf diesen Busch zureitet - denn es ist dort nichts zu finden. Zurück zur Initiative: Bestehenden Wohneigentümern soll es ermöglicht werden, Kapital anzusparen. Dieses Kapital wird dann in die energetische Sanierung der Liegenschaft investiert. Der Landrat hat einstimmig ein Energiepaket im Wert von 50 Millionen auf 10 Jahre hinaus beschlossen. Nun geht es darum, dies zusätzlich zu stärken und zu den fehlenden 85% (denn das Energiepaket deckt maximal 10 bis 15%) einen zusätzlichen Beitrag zu leisten. Dies erhöht die Motivation, das nötige Eigenkapital für die Sanierung anzusparen. Es ist unsinnig, dieses Vorgehen, womit man bereits auf halbem Weg ist, mit dem Wunsch nach einer schnelleren Gangart auszubremsen.
Regierungsrat Thomas Weber (SVP) stellt fest, dass eine große Mehrheit der Meinung ist, die Initiative bringe eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo. Dass der Gegenvorschlag nicht tragfähig ist, scheint ebenfalls klar. Aus ordnungspolitischen Gründen kann man sich tatsächlich fragen, wie weit der Staat in Wohnbauförderung einzugreifen hat. Er macht es aber, und es ist entscheidend, dass er dies überall (gemeinnützig wie auch selbstgenutzt) mit gleich langen Spiessen tut. Dieses Anliegen erfüllt die Initiative.
Die Fondsentwicklung ist im Auge zu behalten. Es darf nicht sein, dass durch eine ungeschickte Ausgestaltung des Gesetzes eine kontinuierliche Abnahme des Fonds und damit eine Belastung der laufenden Rechnung resultiert. Man muss schauen, ob ein Preisschild bereits in den Erläuterungen zur Abstimmung angebracht werden kann. Als Ingenieur hat er etwas Schwierigkeiten mit dem Einordnen, warum die energetische Sanierung an einem bestehenden Haus schlechter sein soll als an einem neuen. Entscheidend ist, dass die Energie nicht zum Fenster rausgeht.
Es sollte deutlich geworden sein, dass der Regierungsrat nicht wie ein Löwe für seinen Gegenvorschlag kämpft. Er empfiehlt vielmehr die Initiative.
://: Eintreten ist unbestritten.
- Detailberatung
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) bringt den Antrag der Grünen zur Abstimmung. Ziffer I. und II. des Landratsbeschlusses sollen wie folgt lauten:
I.
Die formulierte Verfassungsinitiative «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus» wird abgelehnt.
II.
Den Stimmberechtigen wird empfohlen, die formulierte Verfassungsinitiative abzulehnen.
://: Der Landrat lehnt mit 42:24 Stimmen bei 1 Enthaltung den Antrag der Grünen auf Ablehnung der Initiative ab. [ Namenliste ]
- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt der Verfassungsintiative «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus» mit 44:18 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu. Er empfiehlt den Stimmberechtigten, die formulierte Volksinitiative anzunehmen. [ Namenliste ]
://: Der Landrat stimmt der Abschreibung des Postulats 2012/167 «Optimierung bestehender Fördermassnahmen im Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz» stillschweigend zu.
Landratsbeschluss
über die Verfassungsinitiative «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus»
vom 5. September 2013
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
I.
Der formulierten Verfassungsinitiative «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus» wird zugestimmt.
II.
Den Stimmberechtigten wird empfohlen, der formulierten Volksinitiative zuzustimmen.
III.
Das Postulat 2012/167 «Optimierung bestehender Fördermassnahmen im Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz» wird abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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