Protokoll der Landratssitzung vom 5. September 2013
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2013-066 vom 5. März 2013 [1. Lesung] Vorlage: Neuregelung des Anspruchs auf Prämienverbilligung für junge Erwachsene; Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung - Bericht der Finanzkommission vom 6. August 2013 - Beschluss des Landrats vom 5. September 2013: < ausgestellt > |
Marc Joset (SP) stellt die Vorlage vor. Im Kanton Baselland haben junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren einen eigenständigen Anspruch auf Prämienverbilligung - unabhängig vom Vermögen und Einkommen der Eltern. Das führt dazu, dass der Kanton auch gut situierte Familien unterstützt. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung sollen junge ledige Erwachsene ohne Unterhaltspflichten nur noch dann eine Prämienverbilligung erhalten, wenn die Familie darauf angewiesen ist, d.h. wenn die Eltern nicht in wirtschaftlich günstigen Verhältnissen leben. Dies gilt unabhängig davon, ob diese bei den Eltern oder in ihrer eigenen Wohnung leben.
Die Einkommensgrenze für die sogenannt wirtschaftlich günstigen Verhältnisse soll vom Regierungsrat festgelegt werden. Diese Lösung existiert in 19 Kantonen bereits in ähnlicher Form. Im Zentrum der Kommissionsberatung stand einerseits die Untergrenze für die wirtschaftlich günstigen Verhältnisse, andererseits das Entlastungspotential von 7 Millionen Franken. Ein Teil der Kommission ist der Meinung, dass die Untergrenze so angesetzt ist, dass der untere Mittelstand betroffen ist. Von dieser Untergrenze sind aber die jährlichen Einsparungen für den Kanton abhängig. Die Finanzkommission liess deshalb Varianten ausarbeiten, aus denen je nach Höhe der Untergrenze die Entlastungshöhe resultiert. (siehe Seite 2 im Bericht)
Eine Kommissionsmehrheit sprach sich für Variante 1 aus. Diese sei am mittelstandsfreundlichsten und ein politischer Kompromiss. Die Entlastungswirkung beträgt hier 5 Mio. Franken, die sich aber mit grosser Wahrscheinlichkeit erhöhen wird, da im Moment nur von rund der Hälfte der jungen Erwachsenen Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen vorliegen. Eine starke Kommissionsminderheit findet, dass das Einsparergebnis voll ausgeschöpft werden sollte. Die Finanzkommission beantragt mit 10:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung in der von der Finanzkommission veränderten Fassung zuzustimmen.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) rekapituliert, dass heute Prämienverbilligungen an junge Erwachsene ausgerichtet werden, die es gar nicht nötig haben. Sie leben oft noch zuhause bei den Eltern, die ein hinreichendes bis sehr gutes Einkommen haben. Es ist für die SVP deshalb richtig und wichtig, dass die Neuregelung vorgenommen wird. Unterstützungsbeiträge sollen grundsätzlich nur an Personen ausgerichtet werden, die es wirklich nötig haben. Die vorliegende Lösung besteht bereits in 19 anderen Kantonen. Mit dem von der Finanzkommission festgelegten Faktor 2.75 der Untergrenze kann sich die SVP einverstanden erklären. Dadurch wird der Mittelstand leicht geschont, obschon man sich auch mit dem Faktor 2 der Regierung anfreunden könnte. Nun ist die Entlastungsentwirkung immerhin 5 Millionen.
Die SVP stimmt zu und tritt auf das Geschäft ein.
Mirjam Würth (SP) erläutert, dass die Vorlage einen sozialen sowohl als einen finanziellen Aspekt habe. Finanziell gesehen geschieht hier eine Anpassung, indem junge Menschen in gut situiertem familiärem Umfeld die Prämie nicht mehr in gleichem Mass in Anspruch nehmen können. In der Finanzkommission wurde der Faktor lange diskutiert. Aufgrund der Zahlen der FKD konnte gezeigt werden, dass nur von 50% der Betroffenen Daten existieren. Die Entlastungswirkung gemäss Regierung liegt bei etwa 7 Millionen; man kann daher sogar 14 Millionen Franken erwarten.
Gemäss der regierungsrätlichen Variante haben etwa 45% aller Einkommen keinen Anspruch mehr auf die Prämienverbilligung. Man befindet sich damit quasi in der Hälfte der Bevölkerung. Deshalb liess die Finanzkommission die Variante ausarbeiten, dass man den Faktor entsprechend hinaufsetzt (auf 2.75 resp. 3.5). Die Entlastungswirkung ist dadurch geringer. Die SP favorisierte klar den Faktor 2.75. Dieser weist eine Entlastungswirkung von 5 Mio. auf. Dies ist eine Okay-Lösung.
Es gibt aber noch einen sozialen Aspekt. So gibt es junge Erwachsene, die ein gutes Verhältnis zu ihren gut verdienenden Eltern haben, bei denen sie wohnen. Das ist kein Problem. Was aber ist mit jenen, die ausgezogen sind aus dem Elternhaus und keine Unterstützung von ihnen einfordern möchten? Mit dieser Vorlage wird eine Sippenhaft geltend gemacht. Es gibt daher eine qualifizierte Mehrheit in der SP, die die Vorlage ablehnt.
Michael Herrmann (FDP) sagt, dass die FDP auf das Geschäft eintritt. Seine Partei hat ähnliche Bedenken wie eben von Mirjam Würth ausgeführt. Auf der einen Seite ist die Argumentation, dass nur jene eine Prämienverbilligung erhalten sollen, die es nötig haben. Das ist ein liberaler Ansatz. Auf der anderen Seite ergibt sich dadurch eine Mehrbelastung, die teilweise den Mittelstand betrifft, der keine Prämienverbilligung mehr erhalten würde. Es bleibt noch zwei Wochen Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, welche Variante man bevorzugt.
Ein weitere Möglichkeit ist, dass junge Erwachsene in Ausbildung mit gut situierten Eltern zwar keine Prämienverbilligung erhalten. Dass aber jene, die gar keinen Bezug mehr haben zu ihren Eltern, diese noch beanspruchen dürfen. Herrmann stört sich etwas daran, dass von mündigen Erwachsenen ein (vielleicht gar nicht erwünschter) Link zu den Eltern erzwungen wird. Das widerspricht dem Gedanken von individuellem, selbstbestimmtem Leben. Die FDP könnte auch mit Variante 2 leben (Faktor 3.5). Auf dieser Höhe käme der Mittelstand eher besser weg.
Die CVP/EVP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein, sagt Claudio Botti (CVP). Die meisten Argumente wurden genannt. Es bleiben zwei Wochen Zeit, um den Rest auszudiskutieren.
Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, dass die Grünen eine gewisse Sympathie haben für das von Michael Herrmann angesprochene Vorgehen. 1. Die Frage, ob Variante 2 nicht besser sei. 2. Ob die Unabhängigkeit der Jugendlichen nicht zu respektieren sei.
Gerhard Schafroth (glp) findet den Gedanken von Michael Herrmann absolut richtig. Es geht um die Verlinkung der Kinder mit ihren Eltern. Die vorliegende Variante ist ein mit eher ungutem Gefühl durchgewunkener Kompromissvorschlag. Soll das seriös weiterbehandelt werden, müsste die Vorlage an die Finanzkommission zurückgewiesen werden, möglicherweise sogar an den Regierungsrat zur Ausarbeitung eines neuen Vorschlags. Die Beratung kann nicht im Landrat erfolgen. Glp/BDP ist für Eintreten.
Um die Hausaufgaben zu erweitern weist Pia Fankhauser (SP) die Finanzkommission auf die Vorlage 2013/280 hin, die das gleiche Thema betrifft. Dort geht es um die Regelung des Datentransfers über die Auszahlung von Prämienverbilligungen. Den wenigsten im Parlament dürfte bekannt sein, dass ab 2014 die Prämienverbilligung direkt der Krankenkasse ausbezahlt wird, und nicht mehr den Versicherten. Diese beiden Themen müssten zusammen behandelt werden, ansonsten man am Ende vor der Tatsache steht, dass man zwar das eine will, aber das andere machen muss. Darum ist Gerhard Schafroths Vorschlag aufzunehmen, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen. Dort braucht es dann etwas mehr als die vier Hirnzellen - oder wie viel es im Moment auch sind.
[ Ruedi Brassel (SP): Jetzt sind es schon fünf]
Marc Joset (SP) informiert, dass die von Pia Fankhauser angesprochene Vorlage auf der Traktandenliste der nächsten Sitzung der Finanzkommission ist, kommenden Mittwoch. Bei einer Zurückweisung können beide Geschäfte parallel behandelt werden. Es gibt in der Tat einen evtl. relevanten Zusammenhang.
Thomas Pfaff (SP) weist auf §8, Abs. 1 des Einführungsgesetzes hin, wo es heisst, dass Krankenpflegeversicherte mit unteren und mittleren Einkommen Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Diesen Grundsatz möchte man nun durchbrechen mit einer Art Sippenhaftung. Er hat Verständnis für den Vorstoss, denn es ist stossend, wenn eine Verbilligung dort gewährleistet wird, wo man es aus dem eigenen Haushaltsvermögen heraus finanzieren könnte. Mit dem Durchbrechen werden aber nicht nur jene getroffen, die ein gutes Einvernehmen mit ihren Eltern haben, sondern auch die jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die den guten Kontakt aus welchen Gründen auch immer verloren haben. Diese wären damit konfrontiert, dass sie es sich einerseits nicht leisten können, das Geld ihrer Eltern aber auch nicht einfordern wollen oder können - es sei denn, sie fordern es gerichtlich ein. Das ist aber nur theoretisch, praktisch ist es nicht. Mit dem generellen Ansatz werden Leute alleine aufgrund der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Alterssegment bestraft. Aus diesem Grund kann er dieser Vorlage nichts abgewinnen.
- Eintreten
://: Eintreten ist unbestritten.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) fragt, ob der im Raum stehende Antrag eine Rückweisung an die Kommission bedeute.
Gerhard Schafroth (glp) zieht seinen Antrag zurück. Er schlägt vor, mit dem weiteren Vorgehen bis in zwei Wochen zu warten.
- 1. Lesung
Michael Herrmann (FDP) findet es wenig sinnvoll, in eine erste Lesung einzusteigen. Seiner Meinung ist es besser, das Geschäft jetzt zurückzustellen oder es doch an die Kommission zurückzuweisen, damit es dort zusammen mit der Vorlage 2013/280 behandelt werden kann. Anschliessend kann der Rat weiter darüber befinden.
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) sagt, dass dafür erst ein entsprechender Antrag gestellt werden müsste.
Michael Herrmann (FDP) stellt den Antrag, das Geschäft an die Finanzkommission zurückzuweisen.
Klaus Kirchmayr (Grüne) macht das Ausstellen des Geschäfts und Abbruch der Diskussion beliebt. Der Faden kann in 14 Tagen wieder aufgenommen werden. In der Zwischenzeit kann sich die Finanzkommission über den besten Weg austauschen: Rückweisung an Kommission, an Regierung oder Beratung im Landrat.
Michael Herrmann (FDP) zieht seinen Rückweisungsantrag zurück.
://: Der Landrat beschliesst stillschweigend die Beendigung der Behandlung des Geschäfts 2013/066, um es am 19. September vor der ersten Lesung erneut aufzunehmen.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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