Protokoll der Landratssitzung vom 5. September 2013

Nr. 1391

Es schien, als habe man die Lektion gelernt: Eine frühzeitige Realisierung der Verkehrsinfrastrukturen ist von zentraler Bedeutung für eine erfolgreiche Umsetzung der Entwicklung des Gebiets Salina Raurica und damit auch für ein Schlüsselprojekt der Baselbieter Wirtschaftsoffensive. Entsprechend hoch waren die Erwartungen im Hinblick auf eine Aufnahme der Verlängerung der Tramlinie 14 in die Phase A beim Agglomerationsprogramm des Bundes (2015-2018). Sie wurden enttäuscht. Der in die Vernehmlassung gegebene Entwurf des Agglomerationsprogramms reiht die Verlängerung der Tramlinie 14 erst in die Phase B ein (2019-2022). Für diese Projekte wird jedoch kaum mehr Geld aus dem Infrastrukturfonds vorhanden sein. Damit dürften dem Kanton die in Aussicht gestellten Beiträge des Bundes (ca. 44 Mio. CHF., Preisstand 2005, exkl. Mwst.) entgehen. In der aktuell laufenden Vernehmlassung des Bundes besteht noch die Möglichkeit, diesen Fehler zu korrigieren. Der Regierungsrat ist dringlich gefordert, klar Stellung zu nehmen und insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) hält im Sinne von Vorbemerkungen zu den nachfolgenden Antworten zunächst fest, dass das mit der Interpellation angesprochene Thema durch einen Artikel in der Basler Zeitung (BaZ) vom Samstag aufgeworfen worden sei. Gemäss Aussage eines Mitarbeiters des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) führte die von Baselland vorgesehene Etappierung des Projekts zur Verschiebung des ganzen Projekts in die Phase B der eingereichten Projekte für Agglomerationsprogramme, womit der Baubeginn frühestens auf den Zeitraum 2019-2022 fallen würde. Daraufhin intervenierte die BUD beim ARE und erhielt gestern von Maria Lezzi, dessen Direktorin, zur Antwort, dass der betreffende Mitarbeiter in den Medien falsch zitiert worden sei und dass auch ohne Etappierung das Projekt auf die Liste für die Phase B gesetzt worden wäre. Wörtlich schrieb Maria Lezzi: «Der Satz im BaZ-Artikel vom Samstag, wonach die Etappierung der Aufnahme ins Agglomerationsprogramm zum Verhängnis wurde, stammt einzig und allein aus der Feder des Journalisten.»


Zu erwähnen ist weiter, dass - mit Ausnahme des «Stücki-Trams» in Basel - alle Tramprojekte des Agglomerationsprogramms Basel auf die Liste für Phase B gesetzt worden sind, während alle MIV-Projekte auf die Liste für Phase A genommen wurden, auch die für die räumliche Erschliessung wichtige Verlegung der Rheinstrasse im Raum Salina-Raurica. Dieses Projekt kann also gestartet werden und mit einer Unterstützung des Bundes von ca. 35% für die Kosten rechnen.


Ablauftechnisch unterbreiten die Kantone im Rahmen des jeweiligen Agglomerationsprogramms normalerweise eine Reihe von Projekten. Dabei müssen sie sich gegenüber dem Bund verpflichten, diese Vorhaben innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu verwirklichen, wofür sie dann einen Beitrag des Bundes erhalten. Wenn ein solcher Beitrag nicht ausgesprochen oder erst später gutgeheissen wird, liegt es im Ermessen der Kantone, ob sie die jeweiligen Projekte trotzdem starten wollen. Die Ausführung von Projekten und deren Finanzierung müssen also voneinander getrennt betrachtet werden.


Der Prüfbericht des Bundes zu den Agglomerationsprogrammen liegt erst im Entwurf vor. Der BUD ist er erst seit Mai 2013 bekannt, wobei ihr vom Bund Schweigepflicht auferlegt worden ist, da er vertraulich sei, weshalb z.B. nicht einmal in der BPK darüber informiert werden durfte. Die BUD hielt sich an diese Vorgaben, weil die Vernehmlassung noch im Gange war, weshalb es dann befremdlich war, in den Medien zu lesen, dass einzelne Projekte «herausgepickt» worden seien und was das End-ergebnis sei.


Frage 1:


Trifft es zu, dass der Kanton Baselland in seiner Eingabe an den Bund eine Etappierung der Tramverlängerung vorgenommen hat? Wenn ja, warum?


Antwort:


Ja. Im Agglomerationsprogramm ist die Tramverlängerung in 2 Etappen eingereicht worden. Die Kosten für das gesamte Projekt belaufen sich auf rund CHF 140 Millionen, womit es das grösste Tramprojekt ist im Agglomerationsprogramm Basel. Weil es sich darum auch für den Bund um ein grosses Projekt handelt, ist es in zwei für Baselland und den Bund finanziell besser «verdaubare Happen» aufgeteilt worden in der Hoffnung, dass ein Teil des Projekts wegen der besser verteilten Kosten Eingang fände in die Liste für Phase A. Gemäss Mitteilung des ARE von gestern soll aber das ganze Projekt auf die Liste für Phase B gesetzt werden.


Die etappierte Finanzierung wurde gewählt bzw. drängte sich auf, weil bereits Mitte 2012 bei Abgabe des Agglomerationsprogramms klar war, dass der Start dieses Projekts ohnehin erst 2018 erfolgen würde, d.h. kurz vor Beginn der Phase B. 2014 wird das Vorprojekt vorliegen und muss dann die Konzession beantragt werden. Es folgen die Planauflage und voraussichtlich 2017 das Bauprojekt mit entsprechendem Kreditantrag an den Landrat.


Frage 2:


Trifft es zu, dass dem Kanton Baselland durch die Zuordnung der Verlängerung der Tramlinie 14 in die Phase B mit hoher Wahrscheinlichkeit die Beiträge des Bundes aus dem Infrastrukturfonds entgehen? Um welchen Betrag dürfte es sich handeln?


Noch gibt es keine verbindlichen Aussagen zur Realisierung des Projekts in der Phase B. Zusammen mit Basel-Stadt, welches auch ein paar Projekte von der Phase B in die Phase A verschieben möchte, wird Baselland aber nochmals beim Bund vorstellig werden und sich für eine Vorverlegung einsetzen. Denn Basel-Stadt ist mit der Einschätzung des Bundes genauso wenig einverstanden. Baselland hat gute Argumente, und wenn es sein muss, wird das ganze Projekt in der Phase A realisiert werden. Der Regierungsrat wird sich auf jeden Fall dafür einsetzen, dass das Projekt nicht erst in Phase B eingeplant wird.


Baustart ist aber frühestens 2018, so dass lediglich ein Jahr bis zur Phase B überbrückt werden müsste. Dafür könnte eine Vorfinanzierung ins Auge gefasst werden, was aber mit dem Bund ausgehandelt werden müsste.


Frage 3:


Die Vorsteherin der BUD wird in der BaZ vom 4.9. mit der Aussage zitiert: "Die Realisierung der Tramverlängerung ist vom Entscheid des Bundes nicht abhängig. Der Kanton muss allenfalls mehr oder weniger selber zahlen." Mit welcher zeitlichen Verzögerung ist in einem solchen Fall zu rechnen? Und welche Auswirkungen auf die Finanzierung von anderen Projekten hätte dies?


Wie erwähnt, müssen Projektplanung, Projektrealisierung und dessen Finanzierung voneinander getrennt betrachtet werden. Grundsätzlich geht es um einen Beitrag des Bundes an das Projekt. Allenfalls kann, wie gerade gesagt, eine Vorfinanzierung in Betracht gezogen werden. Am skizzierten Zeitplan möchte der Regierungsrat aber festhalten.


Frage 4:


Sind die planerischen Vorarbeiten heute soweit gediehen, dass eine Realisierung der Tramverlängerung im Rahmen der Phase A (2015-2018) des Agglomerationsprogramms möglich ist? Wenn nein, warum nicht?


Die planerischen Vorarbeiten sind so weit gediehen, dass im nächsten Jahr dem Landrat das Vorprojekt vorgelegt werden kann. Anschliessend braucht es noch Zeit für die Erledigung der Planauflage, Konzessionsgesuche etc., um ca. 2017 das Bauprojekt präsentieren zu können. Ist dieses bewilligt und erfolgen keine Einsprachen, kann der Bau 2018 begonnen werden.


Frage 5:


Ist der Regierungsrat bereit, in der Vernehmlassung zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr mit Vehemenz darauf hinzuwirken, dass die Verlängerung der Tramlinie 14 bis nach Augst integral in die Phase A des Agglomerationsprogramms aufgenommen wird?


Der Regierungsrat wird auf jeden Fall in Bern nochmals vorsprechen. Zusammen mit Basel-Stadt sollen wenigstens die wichtigen Projekte (Verlängerung Tram-Linie 3, Doppelspurausbau Spiesshöfli etc.) in die Phase A vorverschoben werden. Tatsache ist, dass von den Kantonen Projekteingaben in der Höhe von CHF 20 Milliarden erfolgt sind, aber nur CHF 1,6 Milliarden für die ganze Schweiz zur Verfügung stehen. Es war also klar, dass nicht alle Projekte des Agglomerationsprogramms Basel bewilligt werden würden, sondern vielleicht nur 10% davon, aber mit der Einschätzung des Bundes ist der Regierungsrat nicht einverstanden. Auf der anderen Seite muss erwähnt werden, dass die Verlegung der Rheinstrasse in Salina Raurica genehmigt wurde. Es ist also möglich, dass der Bund einfach kein zweites, grosses Projekt in der Region bewilligen wollte, wobei ein solches Argument kein Kriterium sein sollte.


Ruedi Brassel (SP) dankt Regierungsrätin Sabine Pegoraro für die Beantwortung seiner Fragen, ist aber «mitnichten» zufrieden. Er hat den Eindruck, dass sich der Regierungsrat nicht mit der nötigen Energie für dieses Projekt einsetzt. Richtig ist, dass ein MIV-Projekt für die Phase A genehmigt worden ist. Der Landrat hat aber für den betreffenden Raum einen Modalsplit von 35% ÖV beschlossen, was nur erreicht werden kann, wenn frühzeitig der ÖV durch das entsprechende Gebiet geführt wird und nicht schon bald eine grosse Anzahl Arbeitsplätze über MIV erschlossen worden ist. Der Kanton hatte bei diesem Projekt die Möglichkeit, frühzeitig die nötigen Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen, weshalb nicht einzusehen ist, warum man nicht «mit Verve» darauf beharrte, das Projekt in die Phase A einzuschleusen.


Es geht nicht nur um das eine Jahr von 2018 bis 2019, sondern auch um die Bundesgelder, die für die Phase A noch gesichert sind, aber für die Phase B noch nicht gesprochen sind. Ein allfälliger Bundesbeitrag wird also «mit Nonchalance» übergangen, wenn die Platzierung des Projekts in Phase B als nicht problematisch erachtet wird. Aber warum gelangt das «Stücki-Tram» in die Phase A? Weil dafür offenbar besser lobbyiert worden ist. Es hätte also das Signal nach Bern gesandt werden müssen, dass für die Entwicklung des zentralen Gebiets der Wirtschaftsoffensive sowohl die Verlegung der Rheinstrasse als auch die Tramverlängerung in einem Paket in der Phase A erfolgen müssen. Wichtig ist ebenfalls, in der Vernehmlassung zum Berichtsentwurf des Agglomerationsprogramms mit Basel-Stadt koordiniert aufzutreten und klare Signale nach Bern zu senden. Damit erhält Baselland nicht nur die Tramverlängerung, sondern diese auch noch zu einem günstigeren Preis.


Peter H. Müller (CVP) unterstützt Ruedi Brassel und dessen Worte. Aufgrund der Berichterstattung der Medien entsteht der Eindruck, mit Baselland könne man machen, was man wolle, weil es alles einfach hinnimmt. Dieses Image muss dahingehend geändert werden, dass berechtigte Projekte in Bern die nötige Unterstützung finden. Gibt es übrigens Projekte, die von der Phase B in die Phase A vorverschoben worden sind?


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) weist die Kritik von Ruedi Brassel zurück, denn das Projekt sei entsprechend im Investitionsprogramm berücksichtigt. Baselland verfolgt weiterhin die erwähnte Planung und will 2018 mit der Realisierung beginnen. Mit der Etappierung wollte Baselland dem Bund einen möglichen Weg zur Realisierung aufzeigen. Aber deswegen ist das Projekt nicht weniger wichtig. Nötigenfalls kann die ÖV-Erschliessung des Gebiets auch mit Bussen erfolgen, denn die Bauzeit für das Tram beträgt 5 Jahre. Bei der Verlegung der Rheinstrasse liegt keine Verzögerung drin, um den Durchgangsverkehr rasch bewältigen zu können. Der Regierungsrat setzt sich mit voller Energie ein, um beim Bund entsprechende Ziele zu erreichen. Gleichzeitig mögen sich aber auch die Vertreter Basellands in National- und Ständerat z.B. mit einer Petition dafür einsetzen.


Kein Projekt ist von der Phase B in die Phase A vorverschoben worden.


Martin Rüegg (SP) möchte wissen, mit welcher Begründung das Projekt - auch ohne Etappierung - auf jeden Fall in die Phase B der Agglomerationsprogramme verschoben worden ist. Weiter möchte er wissen, ob 2014 mit dem Vorprojekt beide Etappen vorgestellt werden oder nur die erste.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) kennt die genaue Begründung für die Platzierung in der Phase B nicht, dies werde mit dem definitiven Prüfbericht klar werden. Aber wie erwähnt, sind auch die anderen Tramprojekte in diesen Zeitraum verschoben worden, es muss also für alle eine ähnliche Begründung vorliegen. Das Projekt umfasst die Verlängerung vollumfänglich, sowohl Planung als auch Projektierung. Die Etappierung, die für die einzelnen Projektschritte sowieso notwendig ist, ist nur wegen der Finanzierung und der erhofften Bundesbeiträge vorgenommen worden. Darum war auch das Argument des ARE, die erste Etappe senke den Wirkungsgrad, nicht verständlich, weil immer das Gesamtprojekt beurteilt werden muss.


Regierungsrat Thomas Weber (SVP) bestätigt zur Frage des Gewichts in Bern, dass erfahrungsgemäss sehr wohl eine Wirkung erzielt werden könne, wenn im Infrastrukturbereich eine Region geschlossen hinter einem Projekt stehe. Darum bittet er alle um Unterstützung für dieses Vorhaben.


Klaus Kirchmayr (Grüne) hat den Eindruck, dass sich alle Parteien einig sind, dieses Projekt in Phase A der Agglomerationsprogramme realisieren zu wollen. Deshalb regt er im Sinne eines Signals und der Unterstützung des Interpellanten an, vom Landrat eine Resolution verabschieden zu lassen, welche mit entsprechend grosser Unterstützung durch denselben nach Bern gesandt werden soll und mit welcher der Landrat seinen dringenden Wunsch nach Platzierung dieses für die Region wichtigen Infrastrukturprojekts in Phase A zum Ausdruck bringt.


://: Damit ist die Interpellation beantwortet.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei


* * * * *


Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) gibt Klaus Kirchmayr bezüglich der gemeinsamen Resolution zum Ausbau des 14er-Trams (dringliche Interpellation von Ruedi Brassel 2013/293 , Traktandum 38) das Wort.


Klaus Kirchmayr (Grüne) informiert über das weitere Vorgehen der Resolution. Diese soll an der nächsten Sitzung eingereicht werden. Wird von den Fraktionspräsidien der entsprechende Wunsch signalisiert, nimmt sich Kirchmayr der Formulierung der Resolution an. Er bittet um eine entsprechende Rückmeldung, damit Regierungsrätin Sabine Pegoraro ein möglichst kraftvolles Signal Richtung Bern senden kann.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei



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