Protokoll der Landratssitzung vom 6. Mai 2010
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2010-179 vom 4. Mai 2010 Vorlage: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 6. Mai 2010 - Beschluss des Landrats vom 6. Mai 2010 < alle Fragen beantwortet (3) > |
1. Peter Schafroth: Bettelei; ungelöstes soziales Problem oder geschäftsmässiger Missbrauch?
Vermehrt treten an Orten mit grossem Passantenverkehr Bettlerinnen und Bettler in Erscheinung, so z.B. in der Bahnhofunterführung in Liestal. Zum Teil sind es Jugendliche in verwahrloster Kleidung, Mütter mit Kleinkindern im Arm oder Invalide im Rollstuhl mit amputierten Beinen. Die Passanten sind verunsichert und fragen sich, ob sie den armen, leidenden Personen Geld spenden sollen oder ob es nicht besser ist wegzuschauen. Sie fragen sich, ob die Bettlerinnen und Bettler durch das soziale Netz gefallen sind oder ob mit der Weckung von Mitleid Missbrauch getrieben wird.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet die Fragen:
Frage 1
Haben wir hier ein ungelöstes soziales Problem oder handelt es sich um geschäftsmässigen Missbrauch?
Antwort
Betteln wie von Peter Schafroth angesprochen ist im Kanton Baselland, im Gegensatz zum Kanton Basel-Stadt, nicht verboten, sondern unterliegt gemäss kantonalem Übertretungsstrafgesetz einer Bewilligungspflicht. Zuständig für Bewilligungen von Sammlungen auf dem ganzen Kantonsgebiet ist der Kanton, bei Sammlungen auf einzelnen Gemeindegebieten der jeweilige Gemeinderat. Man hat keine ungelösten sozialen Probleme, nicht so aber die Herkunftsländer dieser Personen. Es handelt sich schwergewichtig um Personen aus dem Osteuropäischen Raum, aus Rumänien, Slowenien oder der Slowakei. Diese Personen sind nicht in der Schweiz ansässig, es handelt sich also nicht um Lücken im schweizerischen sozialen Netz. Tatsächlich stellt die Polizei in letzter Zeit fest, dass oft Kinder, Mütter mit Kleinkindern oder invalide Personen durch ihre Familienangehörigen zum Betteln in die Schweiz gebracht werden. Die Reaktionen der Passanten reichen von Ansprechen, über Spenden, Gruss erwidern bis zum achtlosen vorbeigehen oder bewusst wegschauen. Eine Belästigung oder Gefährdung der Passanten ist gemäss den bisher gemachten Erfahrungen nicht zu befürchten.
Frage 2
Kümmern sich Sozialdienste im Einzelfall um die Bettlerinnen und Bettler? Wie verhält sich die Polizei?
Antwort
Die Angelegenheit ist nicht Sache der Sozialdienste. Diese Personen kommen in die Schweiz, um für ihren Lebensunterhalt Geld zu sammeln und verlassen die Region wieder. Erhält die Baselbieter Polizei Meldungen über Bettler, werden diese Personen kontrolliert. Liegt nichts gegen diese Personen vor, werden sie - falls der Liegenschaftsbesitzer dies verlangt - vom Areal weggewiesen. Die Stadt Liestal toleriert betteln, überprüft ebenfalls Personalien und fordert diese Personen auf, sich nach 30 Minuten zu entfernen. Die Polizei arbeitet mit dem Amt für Migration zusammen, wenn es um Abklärungen bzw. Massnahmen, namentlich Ausgrenzungsentscheide, geht. Das Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer ermächtigt die zuständige kantonale Behörde, einer Person die Auflage zu machen, ein ihr zugewiesenes Gebiet nicht zu verlassen oder ein bestimmtes Gebiet nicht zu betreten. Das gilt für Personen ohne Anwesenheitsbewilligung, die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung stören oder gefährden. Die Zahlen des Amts für Migration zeigen, dass die vermutete Zunahme des «organisierten Bettelns» nicht von der Hand zu weisen ist. Im Jahr 2009 hat sich die Zahl der Ausgrenzungen, bei denen auch Bettelei ein Grund war, um mehr als einen Drittel auf 135 Fälle zugenommen. Dieses Jahr scheint sich die Zahl zu stabilisieren. Naturgemäss ist es schwierig, an die «Hintermänner» beziehungsweise an die allfälligen Organisationen hinter diesen Bettlern zu gelangen. Die SID wird mit den Gemeinden die Lage periodisch überprüfen und abschätzen, ob Massnahmen angezeigt sind.
Peter Schafroth (FDP) dankt für die präzise Auskunft.
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2. Martin Rüegg: BLT-Verwaltungsrat
Gemäss BLT-Statuten bilden höchstens neun Mitglieder den Verwaltungsrat, wovon maximal fünf dem Kanton BL zustehen. Ein Sitz steht dem Kantonsparlament zur Verfügung. Der Landrat nominierte am 22. April sein neues Mitglied für die Amtsperiode 2010-2013. Letztendlich aber bestimmt der Regierungsrat die Mitglieder des Kantons.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) beantwortet die Fragen.
Frage 1
Sind die Statuten der BLT öffentlich einsehbar?
Antwort
Die Statuten werden durch die Generalversammlung der BLT verabschiedet und können bei der BLT jederzeit eingesehen oder angefordert werden.
Frage 2
Auf welcher rechtlichen Grundlage bestimmt der Regierungsrat die Mitglieder des Kantons BL?
Antwort
Im Rahmen der Vorlage
2000/021
wurde die Reduktion des Verwaltungsrats beschlossen. Der kantonale Anspruch bezieht sich auf vier Sitze, der Bund hat einen Sitz, insgesamt also fünf Sitze. Im Rahmen dieser Sitzverteilung hat der Landrat beschlossen, ein Mitglied zuhanden des Regierungsrats zu benennen. Ergänzend dazu benennt der Landrat zwei Mitglieder der BLT. Gemäss Statuten gehören dem BLT-Verwaltungsrat höchstens fünf Mitglieder aus dem Kanton Baselland an, höchstens zwei Mitglieder der Aktionärsgemeinden, höchstens ein Mitglied aus dem Kanton Basel-Stadt und höchstens ein Mitglied aus dem Kanton Solothurn an, also höchsten neun Mitglieder.
Frage 3
Dem Landrat steht eine «angemessene» Vertretung in den Organen der BLT zu. Könnte damit auch eine zweite Vertretung im neunköpfigen VR gemeint sein? Wer definiert, was unter angemessen gemeint ist?
Antwort
Der Verwaltungsrat ist in erster Linie ein strategisch-unternehmerisches Gremium und nicht ein politisches. Es geht darum, den durch den Landrat beschlossenen Leistungsauftrag so umzusetzen, dass eine hohe Kundenzufriedenheit resultiert und die Leistungen wirtschaftlich erbracht werden können. Es geht nicht darum, Verkehrspolitik zu machen. Zudem besteht seitens des Bundes der Wunsch nach einer stärkeren Trennung von Politik und Leistungserbringern im öffentlichen Verkehr.
Entsprechend geht es zunehmend darum, gute Fachleute im Verwaltungsrat zu haben, die nicht in erster Linie Politiker sein sollten.
Frage 4
Wer ersetzt die zurückgetretene Präsidentin Elsbeth Schneider-Kenel? Wer wählt das neue Präsidium?
Antwort
Gilbert Hammel ersetzt Elsbeth Schneider-Kenel, er ist zurzeit auch Präsident der Autobus AG Liestal. Die zweite Frage kann nicht beantwortet werden; der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst und wählt auch sein Präsidium.
Frage 5
Wird André Dosé, wohnhaft in Münchwilen AG, wiederum den Kanton BL im VR vertreten? Wer wird ihn allenfalls ersetzen?
Antwort
Der Wohnsitz spielt für die Wahl in den Verwaltungsrat keine Rolle. Natürlich ist aber die Kenntnis der Region wichtig. André Dosé wohnt heute im Fricktal, vorher war er in Sissach, Aesch und Pfeffingen wohnhaft. Die Verbundenheit zum Tarifverbund Nordwestschweiz ist somit gegeben. André Dosé ist mit den hiesigen Verhältnissen bestens vertraut und regional vernetzt. Man muss vor allem über die notwendigen persönlichen und fachlichen Qualifikationen verfügen, um eine solche Aufgabe erfüllen zu können. Beim öffentlichen Verkehr handelt es sich um ein langfristiges und komplexes Geschäft; dabei ist eine hohe personelle Kontinuität im Verwaltungsrat wichtig.
Martin Rüegg (SP) dankt Regierungsrat Jörg Krähenbühl herzlich für die Antworten.
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3. Christine Gorrengourt: Arbeitsplatzsituation Augusta Raurica
Es ist genau zwei Jahre her, seit die BKSK am Schluss ihrer mehrtägigen Exkursion die Arbeitsplätze und archäologischen Funddepots in Augst besichtigten.
Für mich war es unglaublich unter welchen prekären Umständen einige der Kantonsangestellten dort arbeiten (Beilage 2 Foto). Der Abteilung wurde eine Vorlage für einen Neubau in Aussicht gestellt mit dem Ziel
a) akzeptable Bedingungen für die Sammlung
b) noch wichtiger: endlich vertretbare Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) beantwortet die Fragen.
Frage 1
Wann kommt die Vorlage?
Antwort
Die Bedarfsvorlage liegt vor. Die Regierung prüft derzeit im Rahmen der Priorisierung des Investitionsprogramms 2008-2020, wann ein Projekt zur Planung respektive Ausführung kommen kann. Für die am stärksten betroffenen Arbeitsplätze wird das Hochbauamt im Rahmen der Werterhaltung eine rasche, annehmbare Übergangslösung für die Mitarbeitenden suchen.
Für die dringenden Fälle im Bereich Lager werden mit den Nutzern verantwortbare Übergangslösungen gesucht.
Frage 2
Wann kann mit der Realisierung des Neubaus gerechnet werden?
Antwort
Die Realisierung des Neubaus steht in direkter Abhängigkeit des Priorisierungsentscheids der Regierung. Mit der Werterhaltung der sanierungsbedürftigen Arbeitsplätze und verantwortbaren Übergangslösungen für Teile des Lagers ist die Dringlichkeit vorerst abgewendet, was den Möglichkeiten des Investitionsprogramms entspricht.
Christine Gorrengourt (CVP) stellt folgende
Zusatzfrage
Es handelt sich auf dem Bild nicht um einen Tambourstab, sondern eine Deckenstütze - was heisst deshalb eine rasche Änderung, damit die unvertretbaren Arbeitsbedingungen eliminiert werden? Es handelt sich um Arbeitsplätze, die mit Pilzsporen belegt sind, das Dach muss gestützt werden - wie lange dauert dies?
Antwort
Regierungsrat
Jörg Krähenbühl
(SVP) kann keine Zeitangabe geben. Man ist aber daran, rasch eine Lösung zu finden. Sobald die Details bekannt sind, wird man darüber informieren.
://: Damit sind alle Fragen beantwortet.
Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei
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