Protokoll der Landratssitzung vom 6. Mai 2010
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2009-139 vom 14. Mai 2009 Interpellation Regina Vogt-Huber, FDP: Indikationsstellung und Qualitätssicherung zur geplanten interventionellen Kardiologie im KSL - Schriftliche Antwort des Regierungsrats vom 2. März 2010 - Beschluss des Landrats vom 6. Mai 2010 < erledigt > |
Regina Vogt (FDP) dankt bestens für die Antwort. In der von ihr gewünschten und vom Rat stillschweigend gutgeheissenen Diskussion weist sie darauf hin, dass im internationalen Vergleich ein Herzzentrum für 1 Million Menschen zu genügen scheint, in der Schweiz diese Zahl aber bei ca. 280'000 Menschen pro Zentrum liegt. In der Region Basel sinkt dieser Wert auf unter 150'000 Menschen pro Labor. Das Herzkatheterlabor am Kantonsspital Liestal (KSLi) mag durch namhafte Spezialisten besetzt sein, aber die Anzahl Fälle ist tief, da kein 24-Stunden-Betrieb stattfindet. Auch wird für die unbedingt zu berücksichtigende Ausbildung von medizinischem Nachwuchs nur partiell Platz vorhanden sein. Und wer garantiert, dass die Indikationsstellung immer stimmt und also keine Mengenausweitung stattfindet?
Die Transportkosten waren zu Beginn der Diskussion ein Hauptargument der Befürworter. Mit dem Betrieb von 8 bis 17 Uhr fallen beim KSLi nachts wieder Transportkosten an, aber nun scheinen diese nicht mehr wichtig zu sein. Grundsätzlich gilt laut Studien und Statistiken, dass ein Transport von weniger als einer Stunde Dauer die Überlebenschancen einer betroffenen Personen nicht verschlechtert. Aus therapeutischer Sicht muss erwähnt werden, dass zwischen Erstversorgung und Behandlung im Herzzentrum durchaus zwei Stunden vergehen können, ohne dass dies einen negativen Einfluss auf die Prognose für den Patienten hat.
Das Universitäre Herzzentrum (UHZ) hat offenbar und erstaunlicherweise eine Allianz mit dem Kantonsspital Bruderholz (KSB) und dem Kanton Jura geschlossen. Letztere zwei schicken ihre Patienten ins UHZ, verzichten aber ihrerseits auf ein eigenes Labor für interventionelle Kardiologie. Einmal mehr wird damit das Transportargument hinfällig und entkräftet. Im Weiteren ist sogar ein Mantelvertrag für Herzchirurgie sowie Elektrophysiologie mit dem Kanton Aargau und dem Kantonsspital St. Gallen zustande gekommen.
Die Rednerin kann sich nicht damit einverstanden erklären, dass zur erweiterten Grundversorgung nun ein Herzlabor gehören soll. Wer hat die entsprechende Entscheidkompetenz? Mit Blick auf DRG entsteht der Eindruck, dass ein «Wettrüsten» zwischen den Spitälern stattfindet - mit ungeahnten Folgekosten für spitzenmedizinische Einrichtungen, technische Updates, fachspezifische Ausbildung und Personalkosten. Das kann nicht Grundversorgung sein, sondern ist teure Spitzenmedizin!
Das Geschäft Kantonsspital Liestal ist aufgegleist, und an der Fachkompetenz aller Beteiligten ist nicht zu zweifeln. Aber den steigenden Kosten im Gesundheitswesen muss entschieden entgegengewirkt werden.
Eine letzte Frage: Ist die Absprache mit den beteiligten Leistungsträgern erfolgt und somit auch vertraglich geregelt? Die Forderung nach einem Zwischenbericht zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund einer externen Evaluation bleibt vorbehalten. Damit soll bekannt gegeben werden, mit welchen Zahlen operiert wird und ob die kritische Grösse von Fällen pro Jahr für die Qualitätssicherung erreicht wird.
://: Damit ist die Interpellation 2009/139 erledigt.
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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