Protokoll der Landratssitzung vom 6. Mai 2010
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2009-106 vom 23. April 2009 Motion der SP Fraktion: Finanzierung der H2 - Beschluss des Landrats vom 6. Mai 2010 < abgelehnt > |
Nach Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) lehnt die Regierung den Vorstoss ab. Das Gesetz zum unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln und Liestal ist am 24. September 2006 mit einer Mehrheit von über 76% angenommen worden. Der Verkehrssteuerrabatt sollte für die Finanzierung der H2 ab Januar 2007 für maximal zehn Jahre aufgehoben werden. Wegen der zeitlichen Befristung kam die 3/4-Mehrheit für dieses Vorhaben zustande.
Laut der aktuellen Endkostenprognose der Projektleitung ist nach Ablauf der zehn Jahre ein Fehlbetrag des Fonds von ca. CHF 80 Millionen zu erwarten - die Motionäre haben ihren Wert von CHF 150-200 Millionen falsch berechnet, da sie Kosten von CHF 106 Millionen berücksichtigt haben, die gar nicht über den Fonds finanziert werden. CHF 70 Millionen sind vor Einrichtung des Fonds für Landerwerb, Planung und Projektierung ausgegeben worden und werden nicht über den Fonds finanziert - das ist immer so deklariert worden -, und für den Rückbau der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal sind laut Endkostenprognose CHF 36 Millionen nötig - dieses Geld darf ebenfalls wie deklariert nicht über den Fonds finanziert werden. Nach Abzug dieser beiden Posten beläuft sich das über den Fonds finanzierte Investitionsvolumen aus heutiger Sicht auf CHF 448 Millionen, inkl. Finanzierungskosten von CHF 5 Millionen. Diesen Ausgaben stehen zur Zeit Einnahmen von CHF 368,7 Millionen gegenüber: CHF 200 Millionen dank der Aufhebung des Verkehrssteuerrabatts und CHF 168,7 Millionen aus Bundesbeiträgen.
Da Unsicherheiten bei Einnahmen und Ausgaben bestehen, wird ein Zusatzkredit nötig sein. An der Landratssitzung vom 27. November 2007 wurde im Rahmen der Anpassung des Dekrets zum Gesetz über die Verkehrsabgaben vom Redner darauf hingewiesen, dass bei einem allfälligen und wesentlichen Anstieg der Kosten für die H2 - dem Votanten war entsprechendes allerdings noch nicht bekannt - die Verkehrssteuer allein nicht ausreichen werde. Auch heute werden Strassen teilweise durch die Steuerzahler finanziert, weil LSVA und Verkehrssteuer nicht ausreichen, um die gesamte Strasseninfrastruktur zu finanzieren.
Der Regierungsrat lehnt die Motion ab, weil sie dem Willen der Stimmberechtigten widerspricht. Auch steht Regierungsrat Adrian Ballmer für zuerst befristete und dann dauerhaft eingerichtete Steuern der nämlichen Art nicht zur Verfügung.
Martin Rüegg (SP) geht davon aus, dass sich die Zahlen in diesem Jahr - seit Einreichen des Vorstosses - weiterentwickelt haben. Er möchte wissen, wieviel Geld bis jetzt investiert worden ist und wie hoch die Bundesbeiträge tatsächlich sind - er selbst weiss nur von CHF 137,5 Mil-lionen. Weiter fragt er, ob die Endkostenprognose von CHF 554 Millionen +/-10% immer noch aktuell ist oder ob es am Ende CHF 600 Millionen sein werden. Hier sind ja, wie von seinem Vorredner erwähnt, noch grosse Unsicherheiten vorhanden.
Die Frage nach einem Zusatzkredit ist bereits beantwortet: Es wird ein solcher notwendig. Wann ist also mit der entsprechenden Vorlage zu rechnen? Er sieht zwei Möglichkeiten zur Finanzierung des Fehlbetrags von mind. CHF 80 Millionen: Entweder werden Steuergelder oder der dafür eingerichtete H2-Fonds verwendet. Da die Entwicklung der Staatsfinanzen unsicher ist, spricht sich die SP für einen H2-Fonds aus. Für diese Variante sprachen sich auch namhafte FDP-Vertreter aus, u.a. Regierungsrat Adrian Ballmer und alt Landrat Anton Fritschi [siehe Motionstext] . Es ist zu hoffen, dass die FDP weiterhin zu den von ihr geäusserten Worten steht.
Der Kanton steht vor grossen Herausforderungen (H2, Kantonsspital Bruderholz, FHNW-Neubau in Muttenz bis 2015, Strafjustizzentrum, Umfahrung Liestal), wobei in der BUD der Priorisierungsprozess für die Investitionen offenbar läuft, wie die Bau- und Planungskommission des Landrats erfahren konnte. Er ist ein wenig erstaunt über die Tatsache, dass die Motion jetzt in den Landrat gelangt, da die Prioritäten gesetzt werden sollen und die angekündigten Sparmassnahmen vorbereitet werden. Vielleicht wäre es von Seiten der Regierung angebracht gewesen, diese Informationen noch weiter zu geben, um anschliessend diese Motion zu behandeln. Aber vielleicht ist dieser Prozess auch bewusst so gesteuert worden, um so die Motion zu erledigen, bevor dann die grossen, unangenehmen Überraschungen zutage treten.
Baselland kann sich keine andere Lösung leisten, als den Fehlbetrag über die Aufhebung des Verkehrssteuerrabatts zu decken. Das ist verursacher- und nutzergerecht, weshalb der Motion zuzustimmen ist.
Urs Hess (SVP) ist namens seiner Fraktion nicht gleicher Auffassung. Nach zehn Jahren ist der Verkehrssteuerrabatt gemäss dem Willen des Stimmvolks wieder einzuführen. Das Beispiel Öffentlicher Verkehr zeigt, dass dieser auch nicht alles selber zahlen muss - wie dies Martin Rüegg von den Autofahrern für die Strassen fordert -, sondern wird von den Steuerzahlern ebenfalls unterstützt. Deshalb ist ein Teil der Steuern auch für den Individualverkehr aufzuwenden und die Motion abzulehnen.
Auch Christoph Buser (FDP) meint, aufgrund der Abstimmung sei die Aufhebung des Verkehrssteuerrabatts nach zehn Jahren tatsächlich nicht zu verlängern. Die H2 ist ein Nadelöhr in den oberen Kantonsteil, das beseitigt werden muss, und die Autofahrer haben ihren finanziellen Beitrag dazu geleistet. Nicht zuletzt können dann die Basler auf dieser Strasse - im Sinne einer peripheren Leistung - den Jura-Park besser erreichen [Erheiterung].
Sabrina Mohn (CVP) erachtet den Zeitpunkt, zu welchem die Motion eingereicht worden sei, für falsch, bzw. verfrüht. Die Aufhebung des Verkehrssteuerrabatts läuft bis 2017, und für die Endkosten liegen erst Prognosen vor, weshalb die Kostenentwicklung weiter zu beobachten ist, auch wenn grundsätzlich das Abstimmungsresultat zu respektieren ist. Die CVP/EVP-Fraktion lehnt die Motion zum heutigen Zeitpunkt einstimmig ab.
Auch Klaus Kirchmayr (Grüne) sieht wie die SP zwei Varianten, wie der ohnehin anfallende und zu berappende Fehlbetrag finanziert werden könne. Dabei ist nicht «die allgemeine Kantonskasse», sondern die Aufhebung des Verkehrssteuerrabatts die richtige Finanzierungsvariante, weshalb die Grünen den Vorstoss der SP-Fraktion unterstützen. Eine definitive Beurteilung der Sachlage ist zwar heute tatsächlich noch nicht möglich, allerdings soll die Aufhebung des Rabatts auch nicht unendlich lange weitergeführt werden: Wenn dann der Nachtragskredit beantragt werden wird, soll auch die Weiterführung der Rabattaufhebung zur Debatte gestellt und, wenn nötig, einer Abstimmung unterworfen werden. Die ordentlichen Gelder des Kantons sollen aber für höher wertschöpfende Investitionen verwendet werden.
Martin Rüegg (SP) erinnert daran, dass dem Volk die H2 für CHF 302 Millionen versprochen worden sei - und nicht für CHF 554 Millionen oder noch mehr! Im Übrigen hat man in der BUD im Oktober 2005 - ca. ein Jahr vor der Abstimmung - «weiche Knie bekommen»: Eine Überprüfung des gesamten Kostenvoranschlag ist eingereicht worden, wozu dann die Resultate Ende Juli 2006 vorlagen, wobei schon damals gemäss Bericht «mit erheblich höheren Kosten» gerechnet werden musste. Dies wurde den StimmbürgerInnen für die Abstimmung vom 24. September 2006 aber nicht mitgeteilt. Wären diese Informationen damals schon bekannt gewesen, kann heute nicht gesagt werden, ob es eine Mehrheit von 76% gegeben hätte.
Es ist müssig, irgendjemandem Fehler anlasten zu wollen. Es ist aber davon auszugehen, dass die GPK dem Thema weiter nachgehen wird. Auf das Angebot von Sabrina Mohn wird man gerne zurückkommen, sollte man den Vorstoss tatsächlich zu früh eingereicht haben. Aber verlangt wird im Moment erst eine Vorlage, die noch diskutiert werden kann, weshalb der Motion, mit der Klarheit geschaffen werden soll, zuzustimmen ist.
://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion 2009/106 mit 44:28 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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