Protokoll der Landratssitzung vom 6. Mai 2010

Nr. 1903

Am 1. Mai standen 400 Polizist/innen rund 200 Teilnehmenden am Harassen-Lauf gegenüber. Diese eher skurril anmutende Szenerie wurde überwacht von einem Armeehelikopter.


Zwar ist unbestritten, dass an diesem Harassen-Lauf in den letzten beiden Jahren unakzeptable Vorfälle zu verzeichnen waren. Es ist auch verständlich, dass sich die betroffenen Gemeinden wegen der zurückbleibenden Abfälle (inklusive Scherben) wehren. Doch der Umfang des Polizeiaufgebots und die damit verbundenen Kosten werfen Fragen nach der Verhältnismässigkeit und nach der Risikoabwägung und Nachhaltigkeit des Einsatzkonzeptes auf.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) bringt erst folgende grundsätzliche Bemerkungen an: Nach den wüsten Gelagen der vorigen Jahre mit Schwerverletzten in den Jahren 2008 und 2009 habe sie - nach Rücksprache mit den Gemeinden Reinach und Münchenstein sowie der Stiftung Park im Grünen deutlich gesagt, dass ein solch chaotischer Anlass nicht mehr tolerieren werden könne. Darauf hat sie eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die im Laufe des Jahres mit weiteren Mitgliedern ergänzt worden ist. Darin waren die Gemeinden Reinach und Münchenstein, die BUD wegen des Naturschutzgebietes Reinacher Heide, die VGD, die ein Begleitkonzept mit Sozialarbeitenden vorgelegt hat, die BLT, die Polizei Basel-Landschaft, die Jugendanwaltschaft, die Stiftung Park im Grünen und Mitarbeitende der Sicherheitsdirektion vertreten.


Diese Arbeitsgruppe hat am 17. September 2009 in einem Mediencommuniqué bekannt gegeben, dass der Harassenlauf einer Bewilligungspflicht unterstellt wird, analog zu ähnlichen Veranstaltungen wie Open Airs, Schwingfeste, Volksläufe etc. Es wurde in der Medienmitteilung kommuniziert: «Der Veranstalter hat konkrete Auflagen zu erfüllen wie zum Beispiel das Bereitstellen von Abfallcontainern und Toiletten. Er hat auch dafür zu sorgen, dass die Route zum Schutz der Natur eingehalten wird und dass die Sicherheit der Teilnehmenden wie auch der tangierten Bevölkerung unter Aufbietung eines Sicherheits- und Sanitätsdienstes sichergestellt ist.» Über die Einführung der Bewilligungspflicht ist in den Medien breit berichtet worden.


Die Anhängerinnen und Anhänger des Harassenlaufs hatten ab diesem Datum über sechs Monate Zeit, sich zu organisieren und ein Konzept auszuarbeiten. In diesen sechs Monaten wiederholte die Regierungsrätin gebetsmühlenartig: «Wir verbieten den Anlass nicht, aber wir wollen einen geordneten Verlauf. Wenn sich kein Veranstalter meldet, dann gilt der Harassenlauf als nicht bewilligt und somit als illegal.»


In diesen sechs Monaten hat sich niemand gerührt - weder die Harassenläuferinnen und -läufer selber, noch die Kritiker der letzten Tage, die jetzt alles anders gemacht hätten. Diese Kritik ist insofern ein falsches Signal, weil sie die Harassenläufer in ihrem Tun, das nicht toleriert werden kann, bestärkt. Stellvertretend für viele Reaktionen lese ich Ihnen ein Mail eines Münchensteiners vor: «Sehr geehrte Frau Pegoraro


Ich möchte mich herzlich dafür bedanken, dass der Bierlauf 2010 verhindert wurde. Auch wenn das Wetter schlecht war, konnten wir diesen Tag geniessen. Kein Vergleich zu früher. Ich erinnere mich mit Schrecken an die vergangenen zehn Jahre mit völlig betrunkenen Jugendlichen, welche grölend und aggressiv der Birs entlang liefen. Dabei schrien und pöbelten sie Spaziergänger an, machten Jagd auf Katzen, warfen Steine oder Flaschen nach Tieren, urinierten in die Gärten und übergaben sich auf die Strasse. Überall lagen Dreck, Bierdosen und Flaschen herum. Scherben von den Bierflaschen konnte man zwei Wochen nach dem Bierlauf noch finden. Das Schlimmste dabei war aber, dass die Behörden nichts dagegen unternommen haben. Das war sehr frustrierend. Diesmal hat es ja geklappt. Deshalb nochmals vielen Dank.»


Über Jahre hat man den Harassenlauf von Streetworkern begleiten lassen und sogar Mulden für den Abfall und Toi-Toi-Häuschen für das dringende Bedürfnis aufgestellt - leider ohne Erfolg. Das ging zwar am Anfang gut, solange die Läuferinnen und Läufer noch nüchtern waren. Auf dem Wolkenhügel in der Grün 80 sah es dann anders aus. Dort stiessen auch Leute dazu, die den Lauf nicht absolviert hatten und deren Ziel es war, sich in kurzer Zeit voll laufen zu lassen und teilweise auch Gewalt auszuüben. Als die Sanität letztes Jahr einen Schwerverletzten bergen wollte, wurde ihr das von einer Gruppe verwehrt, die hier nicht anders als Mob bezeichnet werden kann. Um zum Verletzten vorzustossen, haben die Sanitäter Polizeiunterstützung gebraucht. Es ist zu fragen ob es richtig ist, wenn der Staat hier sagt: «Das ist genug!» Oder sollte man zuwarten, bis es Tote gibt? Ein junger Mann ist seit dem 1. Mai 2009 auf dem einen Auge praktisch blind, ein anderer hat eine Messerstecherei nur mit Glück überlebt. Regierungsrätin Sabine Pegoraro war angesichts dieser Vorfälle klar, dass sie als Sicherheitsdirektorin handeln musste.


* * * * *


Frage 1
Welche Konzeption und welche Risikoabwägung standen hinter diesem Polizeieinsatz?


Antwort


Der Regierungsrat und die betroffenen Gemeinden Reinach und Münchenstein haben auf konkrete Straftaten reagiert, die wegen des zuletzt am Harassenlauf entstandenen faktisch rechtsfreien Raums ungeahndet haben begangen werden können. Die bisher höchste Gewalteskalation ist im letzten Jahr erreicht worden. Am 1. Mai 2009 sind in diesem quasi rechtsfreien Raum sogar Rettungssanitäter von Teilnehmenden des Harassenlaufs angegriffen worden waren, als sie einen Schwerverletzten bergen wollten. Ein anderer Teilnehmer hat auf einem Auge seine Sehfähigkeit verloren, ohne dass die Einsatzkräfte ihm hätten helfen können. Die verantwortlichen Behörden sind darum zum Handeln gezwungen worden.


Es ist bewusst keine Strategie des Verbotes, sondern eine Strategie der geordneten und sicheren Durchführung des Harassenlaufes gewählt worden. Eine sichere Durchführung kann nur gewährleistet werden, wenn eine verantwortliche Person oder ein verantwortliches Gremium den Anlass organisiert und zusammen mit der Polizei und der Sanität die Erste Hilfe, die Sicherheit und den Umweltschutz garantiert. Deshalb hat man den Anlass einer Bewilligungspflicht unterstellt. Für den Fall, dass keine Bewilligung eingereicht wird, ist zur Durchsetzung eines geordneten Ablaufs die Teilnahme an einem unbewilligten Anlass für strafbar erklärt worden. Die Polizei ist mit der Durchsetzung dieser Bestimmungen beauftragt worden.


Die Polizei ihrerseits hat eine Einsatzstrategie der Prävention und Deeskalation gewählt, sie hat aber auch dafür bereit sein müssen, gewalttätigen Personen und Personengruppen zu begegnen. Entsprechende Aufrufe zur Gewalt sind denn auch über das Internet verbreitet worden und ein «Saubannerzug», wie er sich in Basel im Anschluss an die 1. Mai Demonstration ereignet hat, konnte nicht ausgeschlossen werden. Der Einsatz ist deshalb bezüglich Raum, Zeit und Verhalten beziehungsweise Risiko völlig unbestimmt gewesen, weshalb er sehr aufwändig geführt werden musste.


Frage 2
Welche Kosten sind entstanden (im Detail)?


Antwort


In den Drittkosten sind die Kosten für den Konkordatseinsatz enthalten. Mit dem Kanton Basel-Stadt wurden die Einsätze gegenseitig verrechnet, denn abends kam ein Zug der Baselbieter Polizei den Basler Kollegen zur Hilfe.


Frage 3
Wer hat den Super-Puma-Einsatz angeordnet und wer kommt für die damit verbundenen Kosten auf?


Der Kommandant der Polizei Basel-Landschaft hat den Helikopter-Einsatz angeordnet, gestützt auf das kantonale Polizeigesetz (§ 36 PolG). Die rechtliche Grundlage im Bundesrecht findet sich in Art. 181 des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme (SR 510.91). Dort ist festgelegt, dass die Armee den zivilen Behörden auf Gesuch hin luftgestützte Überwachungsmittel mit dem nötigen Personal zur Verfügung stellen kann, unter anderem für befristete Einsätze zur Verkehrsüberwachung von Veranstaltungen und Demonstrationen mit Gewaltpotential. Den Kanton Baselland hat dieser Helikoptereinsatz keinen Franken gekostet. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hat mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und dem Schweizerischen Polizeiinstitut eine Vereinbarung geschlossen, worauf die Kantone beim Bund kostenlos luftgestützte Überwachung anfordern können. Diese Einsätze zählen als Trainingsflüge für die Piloten. Da diese sowieso durchgeführt werden müssen, sind auch auf Bundesebene keine Kosten entstanden.


Frage 4
Wer hat den Umfang dieses Einsatzes und die dafür benötigten Finanzen bewilligt und aufgrund welcher Kompetenzen?


Antwort


Im Rahmen des von den politischen Behörden erhaltenen Auftrages und seiner normalen Kompetenzen hat der Polizeikommandant den Einsatz angeordnet und die Einsatzleitung eng begleitet. Der Umfang des Einsatzes ist vorgängig laufend zwischen dem Kommandanten und den zuständigen politischen Behörden von Gemeinden und Kanton abgestimmt worden. Die Kosten des Kantons können im Rahmen des normalen Budgets aufgefangen werden.


Frage 5
Ist auch in Zukunft bei solchen und ähnlichen Anlässen mit einem derart massiven Einsatz zu rechnen?


Antwort


Jeder Polizeieinsatz definiert sich aufgrund der entsprechenden Lagebeurteilung. Deshalb kann diese Frage nicht mit ja oder nein beantwortet werden. Mit Sicherheit wird bei ähnlichen Anlässen aber weiterhin in erster Linie die Strategie von Prävention und Deeskalation angewendet werden. Deshalb ist auch eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die auf die Teilnehmenden des Harassenlaufes zugehen und zusammen mit den Teilnehmenden, aber auch unter deren Verantwortung, eine geordnete Durchführung des Harassenlaufes 2011 ermöglichen soll.


Frage 6
Wie verträgt sich eine Fortführung einer solchen «Sicherheits»-Konzeption mit den Finanzperspektiven des Kantons?


Antwort


Wie bereits erwähnt, können die Kosten dieses Einsatzes im Rahmen des normalen Budgets der Polizei Basel-Landschaft aufgefangen werden. Eine Budget-Überziehung zeichnet sich nicht ab.


Frage 7
Im Zusammenhang des Polizeieinsatzes war von angedrohten Bussen im Umfang von bis zu 500 Franken die Rede und das für ein Verhalten, das normalerweise weder bewilligungspflichtig noch verboten ist. Wo liegt für solche Androhungen die Rechtsgrundlage?


Antwort


Die zeitlich und örtlich begrenzten Alkoholverbote sind durch die Gemeinderäte Münchenstein und Reinach im Rahmen ihrer gemeinderechtlichen Kompetenzen erlassen worden.


Frage 8
Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass es angemessen ist, auf Phänomene wie den Harassenlauf und angesichts der Mobilisierungsmöglichkeiten per SMS, Twitter, Facebook usw. mit einem polizeilichen Grossaufgebot zu reagieren?


Antwort


Der Regierungsrat und die in den vorangegangenen Jahren betroffenen Gemeinden Reinach und Münchenstein haben nicht auf «Phänomene» reagiert, sondern auf konkrete Straftaten, die innerhalb des entstandenen faktisch rechtsfreien Raums ungeahndet begangen werden konnten. Noch bedeutender aber ist, dass im vergangenen Jahr in diesem quasi rechtsfreien Raum selbst Rettungssanitäter angegriffen worden sind.


Frage 9
Welche anderen Möglichkeiten zur Überwachung und Begleitung des Harassenlaufs und welche Präventionsmassnahmen wurden und werden erwogen?


Antwort


Nochmals, der Harassenlauf wurde nicht verboten und er wird auch im Jahr 2011 nicht verboten werden. Aber es gibt auch kein Zurück zum Harassenlauf 2009 und 2008. Steht man Ende März 2011 - dann läuft die Frist für die Einreichung einer Bewilligung ab - vor der gleichen Situation wie in diesem Jahr, dann müsste folgerichtig wieder die Polizei aufgeboten werden. Als Ultima Ratio bleibt diese Option offen.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro meint, sie werde sich aber dafür einsetzen und Hand bieten zu einer Lösung, die diesen Polizeieinsatz unnötig machen könnte beziehungsweise die dazu führe, dass sich die Polizei künftig auf Präventivmassnahmen in einem wesentlich geringeren Umfang und vor allem auf die tatkräftige Unterstützung der Organisatoren beschränken könne.


Es ist sehr zu hoffen, dass in einem Jahr mit einem Veranstalter gerechnet werden kann. Man wird nicht einfach da sitzen und warten. Die Arbeitsgruppe Harassenlauf hat gestern eine erste Bilanz gezogen und sie hat beschlossen, eine Untergruppe einzusetzen, die noch vor den Sommerferien ein Konzept vorlegen soll, wie ein allfälliger Organisator des Harassenlaufes 2011 gefunden und unterstützt werden kann, damit unter geänderten Voraussetzungen, aber unter Verantwortung der Teilnehmenden selbst, der Harassenlauf 2011 in geordneter Weise ablaufen könnte. Diese Aufgabe ist nicht einfach, denn für viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer liegt der Reiz der Veranstaltung gerade darin, dass sie nicht organisiert ist, dass sie spontan und chaotisch abläuft. Es haben sich aber vereinzelt junge Männer und Frauen in Internet-Foren und gestern auch im Report von Telebasel dahingehend geäussert, dass sie sich überlegen, als Veranstalter aufzutreten. Die Unter-Arbeitsgruppe wird versuchen, mit diesen Personen Kontakt aufzunehmen und das verlangte Konzept mit ihnen gemeinsam zu erarbeiten.


Es gibt auch an andern Orten in der Schweiz Harassenläufe, und es gibt zahlreiche Bierkastenläufe in Deutschland. Sie sind überall organisiert und laufen entsprechend einigermassen gesittet ab. Das muss auch hier möglich sein.


Die Interpellantin beantragt die Diskussion.


://: Die Diskussion wird stillschweigend gewährt.


* * * * *


Regula Meschberger (SP) dankt Regierungsrätin Sabine Pegoraro für die ausführlichen Antworten. Die von der Regierungsrätin zu Beginn aufgeworfene Frage, ob man eine Wiederholung der Geschehnisse des letzten Jahres wieder wolle, sei die falsche. Selbstverständlich will man dies nicht. Regula Meschberger hat kein Verständnis für Besäufnisse und Gewaltanwendung bei jedem Anlass.


Wird ein Verbot ausgesprochen - wobei dieses sich wahrscheinlich auf rechtlich «dünnem Boden» befindet, muss das auch durchgesetzt werden. Bedenken gibt es aber bei der Verhältnismässigkeit - war ein solcher Einsatz mit diesen Mitteln tatsächlich verhältnismässig? Seit letztem Herbst soll sich eine Arbeitsgruppe Gedanken gemacht haben: Wenn eine Arbeitsgruppe so lange arbeitet, weshalb muss es dann zu einem derart grossen Polizeiaufgebot kommen? Wenn man mit den entsprechenden Personen zusammenarbeiten würde, könnte man bestimmt präventive Lösungen finden. Diese gibt es übrigens auch bei der Polizei, aber auch bei der Gesundheitsförderung Baselland befasst man sich mit solchen Themen. Neue Lösungen für das nächste Jahr müssen jetzt schon angepackt werden. Es haben sich junge Menschen bei Regula Meschberger gemeldet und bekundet, sie würden gerne mit der Regierung ins Gespräch kommen - sie wird diese Mails gerne an die Regierungsrätin weiterleiten. Der Polizeieinsatz vom 1. Mai sieht etwas nach einer Machtdemonstration aus, die man eigentlich nicht nötig hätte. So ist auch der Super-Puma ein Zeichen; es handelt sich um ein militärisches Instrument, das für einen Kriegseinsatz vorgesehen ist. Die daraus resultierende Wirkung kann verheerend sein und das Staatswesen wird unglaubwürdig, wenn es zu solchen Mitteln greifen muss.


Im Weiteren mussten viele Polizisten auf ihre Freitage, Kompensationstage und Ferien verzichten - aber sie standen auch bei anderen Anlässen nicht zur Verfügung, wie beispielsweise am 1. Mai-Umzug in Binningen.


Und was spielt ferner die Migros beziehungsweise die Stiftung Park im Grünen für eine Rolle? Schon vor Monaten wurde die Schliessung des Parks beschlossen. Letztendlich hat nämlich die Polizei nicht nur öffentliches, sondern auch privates Areal geschützt. Wurde das so kommuniziert? Und weshalb beteiligt sich die Stiftung nicht an den Kosten?


Patrick Schäfli (FDP) betont, niemand, der den Polizeieinsatz kritisiert habe, habe Verständnis für Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen anlässlich solcher Veranstaltungen. Die Kirche muss aber auch im Dorf belassen werden - so haben in den letzten zehn Jahren Harassenläufe stattgefunden, in den letzten zwei Jahren gab es grössere Probleme, wie es auch am Rande anderer gesellschaftlicher Anlässe vorkommen kann. So kam man noch nie auf die Idee, 1. Mai-Umzüge zu verbieten, obwohl es dort oft zu Nachdemonstrationen kommt.


Der Hauptkritikpunkt ist aber die Verhältnismässigkeit des Einsatzes. Dieser Einsatz verursacht für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dieses Kantons beträchtliche Kosten. Das darf nicht sein - und vor allem darf nicht sein, dass solche Einsätze auch in Zukunft angewandt werden sollen. Allerdings lässt sich nach den Worten der Polizeidirektorin diesbezüglich Hoffnung schöpfen. Auch wenn es sich de jure nicht um ein Verbot handelte, so kam es aber doch einem de facto Verbot gleich, da die Anforderungen in dieser Zeitspanne nicht erfüllt werden konnten.


Im Übrigen handelt es sich beim Super-Puma nicht per se um ein Kriegsgerät. Allerdings kann nicht gesagt werden, dieser Einsatz sei für den Kanton Baselland gratis gewesen. Selbstverständlich war dies nicht der Fall, wurde doch Personal eingesetzt und wurden Betriebsstunden beansprucht. Dies wurde durch den Bund bezahlt und wurde am Gesamtjahreskredit abgezogen. Diese Kontingente fehlen an einem anderen Anlass, bei dem der Einsatz nötiger gewesen wäre.


Über 400 Polizistinnen und Polizisten wurde eingesetzt - dieser Einsatz hätte bestimmt mit weniger Einheiten durchgeführt werden können. Wie sich gezeigt hat, haben diese Einheiten dann abends an anderen Orten innerhalb des Konkordats gefehlt.


Auch Patrick Schäfli hat sehr viele Mails und Telefonanrufe von älteren wie jüngeren Personen oder Angehörigen des Polizeikorps erhalten; allesamt sind der Meinung, diese Gelder könnten vernünftiger eingesetzt werden, beispielsweise für die Sicherheit in Quartieren.


Klaus Kirchmayr (Grüne) meint, es sei klar, dass niemand die Geschehnisse des letztjährigen Harassenlaufs wiederholt haben wolle. Die klarere und härtere Linie ist der Sicherheitsdirektion zu Gute zu halten. Dass der Harassenlauf in beschränktem und gesittetem Rahmen abgehalten werden konnte, ist ein einigermassen zufriedenstellendes Resultat. Im Zusammenhang mit der Verhältnismässigkeit muss man sich aber über die Kommandoabläufe im Polizeikommando fragen, wenn angesichts der Wetterprognosen und der glaubwürdig aufgebauten Drohkulisse das Polizeikommando nicht in der Lage ist, einen Nachrichtendienst einzusetzen, der diesen Namen verdient. Besser wäre im Vorfeld eine saubere Beurteilung erstellt und das Dispositiv entsprechend angepasst worden. Nach dem grossen Polizeieinsatz bleibt der schale Beigeschmack zurück, dass man eine massive Machtdemonstration durchziehen musste und wollte. Es wäre wünschenswert, die Situation jeweils gut und schnell zu analysieren und vor Ort das Dispositiv entsprechend anzupassen.


Ruedi Brassel (SP) kann sich den Worten von Klaus Kirchmayr anschliessen. Neben der Verhältnismässigkeit geht es aber auch um die Angemessenheit. Regierungsrätin Sabine Pegoraro klärte Frage 8 dahingehend ab, dass die Entstehung eines rechtsfreien Raums nicht toleriert werden könnte. Das Problem ist aber, dass diese Anlässe auf einer Art von Mobilisierung beruhen, der das Polizeidispositiv nicht gerecht werden kann. Der Harassenlauf, bei dem sich niemand als verantwortlich zeichnet und niemand ein Bewilligungsgesuch stellt, entzieht sich in einer Art und Weise - die mit modernen Kommunikationstechnologien zusammenhängt - der eigentlichen Erfassung. Dem mit einem grossen Polizeiaufgebot zu begegnen, ist nicht einfach mit Kanonen auf Spatzen geschossen, sondern der hilflose Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln. Auf dieses Phänomen muss anders reagiert werden und zwar auf der präventiven Ebene.


Bezüglich Frage 6 sollte sich die Antwort nicht nur auf eine Budgetüberschreitung für dieses Jahr beziehen, sondern es sollen nicht jedes Jahr Ressourcen für einen solchen Anlass abgezogen werden, unter anderem auch, weil dies finanziell nicht tragbar ist. Man muss sich den Konsequenzen dieser Art von Konzeption bewusst sein.


Urs von Bidder (EVP) dankt für die Beantwortung der Interpellation und kann der Grundrichtung, welche von Ruedi Brassel sehr treffend geschildert wurde, beipflichten. Auch in den Augen der CVP/EVP-Fraktion ist ein solcher repressiver Weg auf die Länge nicht gangbar. Das gesellschaftliche Problem von Jugend und Alkohol bekommt man mit diesen Repressionsaufgabe nicht in Griff. Dem schlechten Wetter ist ein Dank auszusprechen - allerdings kann nicht immer auf das Wetter gezählt werden. Die tatsächliche Beurteilung, ob dieser Aufwand verhältnismässig war, ist schwer zu beurteilen. Allerdings muss festgestellt werden, dass es gelungen ist, allenfalls gewaltbereite Gruppierungen in Schranken zu halten. Die Geschehnisse des letzten Jahres waren massiv und dürfen nicht verharmlost werden. Das «Lamento» wäre jetzt bestimmt grösser, wenn gravierende Vorfälle vorgekommen und zu wenig Polizisten vor Ort gewesen wären. Das Verhalten der Polizei empfand Urs von Bidder als angemessen, denn diese informierte und suchte das Gespräch. Wie richtig gesagt, ist das grosse Problem, dass es keinen Veranstalter gibt. Man ist den neuen Kommunikationsmitteln schlichtweg einen Schritt hinterher. Dies im Auge zu behalten ist eine Aufgabe an die Politiker.


Paul Wenger (SVP) möchte als Vertreter von Reinach seine persönliche Sichtweise darlegen: Im Zusammenhang mit der Verhältnismässigkeit kann man sich in der Tat fragen, ob dieser Einsatz nötig gewesen war. Der Kommandant der Kantonspolizei informierte mit dem verantwortlichen Polizeioffizier den Gemeinderat Reinach detailliert über den geplanten Einsatz. Der Gemeinderat war nicht mit allen Punkten einverstanden. In der dringenden Interpellation ist von rund 200 Teilnehmenden die Rede - je nach Wetter oder Situation hätten es durchaus mehr sein können. Bestimmt haben die Entscheidträger zum Zeitpunkt der Entscheidfällung die Geschehnisse nicht voraussehen können. Im Nachhinein ist es einfacher, andere Varianten ins Spiel zu bringen. Alle Beteiligten haben bestimmt ein Interesse, bei künftigen Veranstaltungen mit deutlich weniger Polizeikräften und weniger Kosten auszukommen. Gesellschaftliche Anlässe, bei denen jemand ein Auge verliert oder halb zu Tode geschlagen wird, möchte Paul Wenger nicht tolerieren.


Thomas de Courten (SVP) möchte sich der Beurteilung über die Sinnhaftigkeit des Harassenlaufs, aber auch der Kritik über die Verhältnismässigkeit dieses Einsatzes anschliessen. Wahrscheinlich hat die Polizei im Rahmen ihres Auftrags, soweit das beurteilt werden kann, ihre Arbeit gut erledigt. Aber die Polizei hatte einfach den falschen Auftrag. Thomas de Courten stört sich daran, dass sämtliche Jugendliche in einen Topf geworfen werden. Der Harassenlauf ist unorganisiert und ist ein Stück weit Ausdruck von Jugendhaftigkeit. Auch früher schon kam es vor, dass man ein Besäufnis veranstaltete, am nächsten Tag Kopfweh hatte und wieder zur Arbeit ging. Es ist störend, dass nun sämtliche Teilnehmer des Harassenlaufs zu Gewalttätern, Flaschenwerfern und Chaoten stigmatisiert werden, denn unter diesen Jugendlichen gibt es bestimmt auch Vernünftige. Störend ist im Weiteren, dass es von allen Seiten Kritik hagelt, niemand aber einen besseren Lösungsvorschlag unterbreitet hat. Aus diesem Grund schlägt Thomas de Courten vor, jene, die Flaschen werfen, die Umwelt verschmutzen, gewalttätig sind und Vandalenakte verüben «herauszupacken», 48 Stunden in eine Ausnüchterungszelle zu sperren und danach zum Aufräumen zu schicken. Präventionsmassnahmen können versucht werden, aber es braucht auch Repression. Diese muss aber auf jene zielen, die es betrifft - und das sind nun mal nicht alle. In diese Richtung muss die Arbeitsgruppe arbeiten.


Thomas Schulte (FDP) bekundet Mühe, wenn man im Nachhinein mit guten Argumenten komme. Wäre etwas passiert, hätte man auf Regierungsrätin Sabine Pegoraro eingedroschen. Im Zusammenhang mit den entstandenen Kosten sollte man einmal mit den Anwohnenden, dem Werkhofchef oder der Gemeinde Münchenstein sprechen - das Aufräumen kostet auch x-tausende von Franken. Es ist nicht lustig, wenn bis zu vierzig Leute in den eigenen Garten urinieren und die Polizei nichts unternimmt. Wenn man Steuern bezahlt, möchte man auch, dass die eigenen Rechte geschützt werden. Wie es sich auch an Sportanlässen zeigt, wird nicht gegen Gewalttäter vorgegangen - aber ohne Polizei ist es auch nicht möglich, diese «herauszupacken».


Siro Imber (FDP) meint, Thomas de Courten habe genau gesagt, was auch ihm wichtig sei. Viele Jugendliche fühlen sich mit Gewalttätern und Sachbeschädigern in einen Topf geworfen. Aber genau gegen diese kann durch das Strafgesetzbuch vorgegangen werden, das konsequent angewendet werden muss. Dass sich aber die meisten Teilnehmenden friedlich verhalten und trotzdem kriminalisiert werden, ist in den Augen vieler unverständlich. Natürlich kann gesagt werden, der Harassenlauf sei nicht verboten worden, aber wenn der Alkoholkonsum auf diesem Gebiet verboten wird, handelt es sich um ein faktisches Verbot des Harassenlaufs. Die Gemeinden müssten ihre Polizeireglemente anpassen, etwas gegen Littering tun oder finanziell etwas gegen jene unternehmen, die über die Stränge schlagen und konsequent gegen die Gewalttätigen vorgehen.


Dominik Straumann (SVP) meint, im Nachhinein könnte jede Entscheidung besser gefällt werden, da man das Resultat kenne. Vor einem Jahr waren deutlich mehr Teilnehmer anwesend und es war auch dort nur ein kleiner Teil davon gewalttätig. Es wäre grobfahrlässig und unverantwortlich, mit 20 Polizisten zu intervenieren, gegenüber aber 500 Personen zu haben, bei denen eine gewisse Dynamik und Solidarität gegenüber anderen Jugendlichen entsteht. Die Sicherheit der Polizisten wäre gefährdet. Aus diesem Grund hat man sich für dieses Vorgehen entschieden. Man denke auch an die «Schlacht bei St. Jakob», die Ausschreitungen nach einem Fussballmatch, im Mai vor vier Jahren; damals hat man nicht erwartet, welche Meute sich bewegen kann und in welches gewalttätige Verhalten sich gewisse Leute einbinden liessen, die das später auch bedauerten. Weil man solche Geschehnisse nicht wiederholt haben wollte, hat man sich für ein Polizei-Grossaufgebot entschieden. Vielleicht hatte dies auch eine abschreckende Wirkung und es kamen weniger Teilnehmende; nun wird dieser Einsatz als übertrieben kritisiert. Wären mehr Teilnehmer gekommen, die versucht hätten, den Harassenlauf doch durchzusetzen, und wären aber zu wenig Polizisten aufgeboten gewesen, hätte es wieder Kritik gegeben. Hoffentlich hatte die diesjährige Aktion eine präventive Wirkung.


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei


Christine Gorrengourt (CVP): Zwei grosse Gemeinden im Kanton wollten Hilfe und haben sie auch erhalten. Als im Zug von Zürich nach Basel die Chaoten unterwegs waren, war zu wenig Polizei für den Einsatz aufgeboten, so dass die 'netten' jungen Leute, welche sich nur den Match anschauen wollten, gemeinsam mit den randalierenden eingesperrt wurde. Daraufhin reklamierten die Eltern, dass alle in denselben Topf geworfen worden seien. Eine gewisse Menge von Polizisten ist also, wie bereits gesagt, notwendig, damit die Chaoten von den anderen getrennt werden können und ein Gespräch möglich wird.


Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) setzt dem Vorwurf der Unverhältnismässigkeit entgegen, dass es in den Jahren 2008 und 2009 zu so schweren Delikten wie Körperverletzung und Landfriedensbruch gekommen ist, auch im Einsatz befindliche Polizisten und Sanitäter wurden gefährdet. Es waren 2'000 bis 3'000 Teilnehmer und man konnte nicht abschätzen, wie viele es in diesem Jahr sein werden.


Den Kritikern des Grosseinsatzes hält sie entgegen, dass niemand von ihnen vor dem Harassenlauf verlässlich und genau hätte sagen können, dass nur 200 bis 300 Leute teilnehmen. Andernfalls hätte man das Dispositiv entsprechend anpassen können. Aber die Zahl der Beteiligten war nicht absehbar; man musste mit allem rechnen, von 0 - 3000! Natürlich hatte man Hinweise via Internet, welche auch entsprechend gewürdigt wurden. Aber der Saubannerzug in Basel-Stadt kam gerade durch Mund-zu Mund-Propaganda oder via sms zustande, was nicht überwacht werden kann. Die Einsatzbeurteilung und -verantwortung liegt bei der Polizei Basel-Landschaft. Sie muss ihre Einsätze so gestalten, dass sie die Situation jederzeit im Griff hat. Das grosse Polizeiaufgebot hatte präventive und deeskalierende Wirkung. Der Einsatz ist gut abgelaufen. Dadurch ersparte man sich die aus Basel-Stadt und Zürich bekannten schlimmen Bilder . Es kam zu keinen Krawallen, die ganze Sache lief friedlich ab - dank gutem Polizei-Dispositiv und besonnenem Einsatz.


Zur Frage, warum die Arbeitsgruppe - in welche auch die Gesundheitsförderung eingebunden war - kein anderes Resultat gebracht hat als den Polizeieinsatz: Prävention war geplant und wurde auch realisiert (Sozialarbeiter). Es wurde stets darauf hingewiesen, dass es sich um einen bewilligungspflichtigen Anlass handelt, bei welchem sich die Organisatoren melden sollten. Dies wurde 6 Monate lang kommuniziert, ohne dass sich jemand daraufhin gemeldet hätte. Man wurde zum Teil belächelt, auch von den Medien, ohne ernst genommen zu werden. Schliesslich blieb nichts anderes übrig... Keiner der heutigen Kritiker hätte eine Alternative nennen können, verteidigt sich die Sicherheitsdirektorin.


Gegen den Vorwurf von Ruedi Brassel und Klaus Kirchmayr, es habe sich um eine Machtdemonstration gehandelt, verwahrt sich Sabine Pegoraro ausdrücklich. Im Vorfeld wurden Sozialarbeiter zur Deeskalation eingesetzt, und der Polizeieinsatz sei präventiv und besonnen abgelaufen, die Polizei suchte den Dialog und wirkte ebenfalls deeskalierend. Werden Verbote erlassen, so bestehe auch die Pflicht, diese konsequent durchzusetzen. Dies als Machtdemonstration auszulegen sei unzulässig.


Der Helikoptereinsatz war laut Sabine Pegoraro kein militärischer. Er stand unter der Leitung und Verantwortung der Polizei Basel-Landschaft. Der Heli-Einsatzleiter war in Verbindung mit der Einsatzzentrale, von welcher er auch seine Anweisungen erhielt. Man habe keinen zivilen Helikopter angefordert, da man dank einer Vereinbarung vom Bund die Helikopter gratis zur Verfügung gestellt erhält. Die Ausstattung mit Überwachungsinstrumenten war notwendig aufgrund der Grösse des Geländes. So konnten 2 Personen beobachtet werden, die begonnen hatten, Sachbeschädigungen anzurichten. Dank der Überwachung konnte man sofort eingreifen und die beiden verhaften.


Zur Rolle der Stiftung Park im Grünen /Besitzerin des Parks: Die Stiftung war wahrscheinlich eine der am meisten Leidtragenden in den vergangenen 17 Jahren. Dadurch, dass der Park den Endpunkt des Harassenlaufs bildete, fanden dort aufgrund der Betrunkenheit der Teilnehmer die meisten Sachbeschädigungen statt; es wurden Scherben zurückgelassen, in den Teich uriniert, Prügeleien fanden statt usw. Dafür, dass die Stiftung Park im Grünen genug davon hatte und den Park sowie das Restaurant schloss - und damit einen Ertragsausfall in Kauf nahm - hat Sabine Pegoraro volles Verständnis. Die Stiftung hatte in den vergangenen 10 Jahren die höchsten Kosten für Wegräumarbeiten zu tragen. Man sei es ihr schuldig gewesen, sie vor den misslichen Auswirkungen dieses Harassenlaufs zu schützen.


Man sei bestrebt, den Harassenlauf im nächsten Jahr in geordnete Bahnen zu bringen. Schliesslich ruft die Sicherheitsdirektorin alle Kritiker zur Mithilfe und Unterstützung auf, um einen konstruktiven Beitrag dazu zu leisten. Kritik üben sei einfach, Verantwortung übernehmen, etwas anderes. Warum nicht beispielsweise mit den Jugendlichen sprechen, die sich jetzt beklagt haben?


Weder habe die Polizei den falschen Auftrag gehabt, noch habe der Einsatz in einem Desaster geendet, setzt Sabine Pegoraro den Äusserungen von Thomas de Courten entgegen. Die Polizei hatte den richtigen Auftrag und hat ihn auch korrekt ausgeführt.


Auch die Feststellung, man würde alle Jugendlichen in einen Topf werfen und sie insgesamt alle kriminalisieren, sei falsch; genau das sei nicht passiert. Es wurden einzig 3 Verhaftungen vorgenommen. Zwei wegen Sachbeschädigungen und eine wegen renitenten Verhaltens. Alle Aufrufe im Vorfeld, sich zu organisieren und für einen geordneten Ablauf zu sorgen, hätten nichts gefruchtet. Die Jugendlichen kamen und glaubten, es könne weiterhin so chaotisch und anarchistisch zu- und hergehen wie bis anhin. In den Jahren 2008 und 2009 habe man Mulden und Toitoi-Häuschen entlang des Wegs aufgestellt. Streetworker wurden eingesetzt, um die Jungen dazu zu bringen, ihren Abfall auch sachgerecht zu entsorgen und das WC zu benutzen, anstatt in die Birs oder in den Teich zu 'bisle'; es habe alles nichts genützt. Bei 99% der Teilnehmenden habe die Eigenverantwortung nicht gespielt. Also mussten Massnahmen ergriffen werden. Es gehe nicht darum, Unschuldige oderFriedliche zu kriminalisieren. Problematisch sei aber, dass keiner der Beteiligten zu einem geordneten Ablauf des Harassenlaufs beigetragen habe. Sie appelliert nicht zuletzt an die älteren Jugendlichen, sich vernünftig zu verhalten. Das sei nicht der Fall gewesen.


Müsste man nun alle betrunkenen Jugendlichen einsammeln, ausnüchtern und am nächsten Tag zu einem Arbeitseinsatz anhalten, so wäre dies wohl bei 2'000 Jugendlichen nur zu bewerkstelligen, indem man sie zur Ausnüchterung ins Joggeli verfrachtet. Sie zur Arbeitsleistung am Folgetag zu verpflichten, wäre eine Möglichkeit, für welche aber erst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden müssten.


Die Sicherheitsdirektorin bedankt sich nochmals herzlich bei der Polizei für den guten und besonnenen Einsatz. Es sei alles unternommen worden, um einen friedlichen Ablauf zu gewährleisten. Man dürfe auch Stolz sein, dass der Einsatz gut gelungen ist und nicht zu Bildern wie in Basel oder Zürich geführt habe. Wer im Übrigen bereit ist, statt zu kritisieren, die Polizei zu unterstützen, ist herzlich eingeladen, sich bei ihr zu melden.


Paul Wenger (SVP) will wissen, ob ein Bewohner von Reinach oder Münchenstein - als Bürger des Kantons - für die ihm entstandenen Schäden persönlich aufkommen muss, wenn ein solcher Zug an seinem Haus vorbei kommt, den Garten demoliert, das Auto in Brand steckt und ihn schlimmstenfalls auch noch niederschlägt. Oder gibt es irgend eine Möglichkeit, dass der Schaden übernommen wird, weil die Polizei nicht zur Stelle war, wenn man beispielsweise ein neues Auto braucht wie auch ein neues Gebiss und die Wände neu gestrichen werden müssen?


Selbstverständlich sei man in diesem Fall für den Schaden nicht selbst verantwortlich, entgegnet Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP)... Wenn der Täter bekannt und greifbar ist, wird er zur Verantwortung gezogen. Ohne Anzeige oder wenn der Täter nicht auffindbar ist, kann man aber nichts unternehmen. Die Polizei unternimmt aber alles, um genau solches zu verhindern.


Daniele Ceccarelli (FDP) meint, man müsse aufpassen, dass solche Anfragen nicht zu amerikanischen Haftungsverhältnissen führen, wie folgendes Beispiel aus dem 'Best of' der Rechtsfälle zeigt: Eine Firma wurde von einer Frau eingeklagt, die bei ihr einen Camper (Wohnmobil) mit Autopilot gekauft hatte. Die Frau hatte auf der Autobahn den Autopilot eingestellt und sei nach hinten gegangen, um ein Sandwich zu streichen. Der Wagen überschlug sich. Sie klagte die Firma ein und bekam auch noch Recht. [Heiterkeit]


Laut Stephan Grossenbacher (Grüne) deckt das schweizerische Opferhilfegesetz zum Teil gewisse Bereiche im von Paul Wenger erwähnten Beispiel ab.


Diese Dinge, welche mit oder ohne Harassenlauf passieren können, sind im Strafgesetzbuch geregelt, erklärt Ruedi Brassel (SP). Er hoffe aber, dass so etwas nie passiert.


Franz Hartmann (SVP) meint, man schweife jetzt vom Harassenlauf ab. Es sei ein zähes Ringen der Gemeinden mit dem Kanton gewesen, als es darum ging, diesen Harassenlauf gemeinsam zu organisieren. Man habe Glück gehabt, dass nichts passiert ist. Dafür gebührt allen, die dazu mithalfen, herzlicher Dank. Im Übrigen würde es ihn freuen, wenn die, die nun am lautesten 'gewäffelt' hätten, im nächsten Jahr im OK Harassenlauf 2011 mitmachen, damit man nicht mehr so viel Polizei braucht.


Scheinbar sind die Kröpfe geleert, stellt Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) fest. Er schlägt nebst einer Fragestunde die Einführung einer Rechtsauskunft vor, und fragt sich, ob die Kosten dieser knappen Stunde noch Platz haben im Budget...


://: Damit ist die dringliche Interpellation 2010/182 beantwortet.


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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