Protokoll der Landratssitzung vom 14. Juni 2012

Nr. 609

Die Kriminaltouristen werden immer gewalttätiger. Angeblich verunsichern französische Banden vermehrt auch die Nordwestschweiz. Das Schweizerische Grenzwachtkorps warnt und teilt mit, dass bei solchen Überfällen Sturmgewehre, Maschinenpistolen und sogar Panzerfäuste zum Einsatz kommen.


Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) beantwortet folgende Fragen:


Fragen 1 und 2


Sind der Regierung solche kriminellen Aktivitäten auch aus unserem Grenzbereich zu Frankreich bekannt?


Wenn ja, welche?


Antwort


Aus dem Baselbieter Grenzbereich zu Frankreich sind polizeilich keine solchen Aktivitäten oder Vorfälle bekannt. Eine telefonische Abklärung vom 13. Juni 2012 beim Kommandanten des Grenzwachtkorps (GWK) hat ergeben, dass auch das GWK solche Aktivitäten im Raum Basel/Basel-Landschaft nicht bestätigt.


Im Raum Genf hingegen sind französische Banden aus Lyon bekannt, die dort Überfälle auf Bijouterien und Banken begehen. In einem Fall im Raum Genf konnte durch das GWK in einem von diesen Tätern zurückgelassenen Personenwagen eine Panzerfaust festgestellt werden. In einem weiteren Fall, ebenfalls in Genf durch das GWK, wurden im Zusammenhang mit einer Kontrolle einer solchen Gruppierung ein Sturmgewehr, eine Kalaschnikow und Sprengstoff festgestellt. Diese beiden Fälle aus dem Raum Genf wurden durch Jürg Noth, Chef des GWK, in einem Interview in der «NZZ am Sonntag» vom 27. Mai 2012 erwähnt.


Frage 3


Wie sieht diesbezüglich die Sicherheitsstrategie unseres Kantons aus?


Antwort


Sicherheitsrelevante Erfahrungen aus Nachbarregionen fliessen selbstverständlich immer auch in die Sicherheitsstrategie des Baselbiets ein. Die Polizei Basel-Landschaft steht nicht nur mit den Partnern des Nordwestschweizer Polizeikonkordates in dauerndem engen Kontakt und Austausch, sondern auch mit dem Grenzwachtkorps. Die Polizei Basel-Landschaft würde im Falle solcher Vorkommnisse gemeinsam mit den genannten Partnern eine regionale Lagebeurteilung vornehmen und gemeinsam überregionale Massnahmen definieren und umsetzen. Denn solche Vorkommnisse können nicht nur im engen Raum eines Kantons angegangen bzw. frühzeitig erkannt werden.


Frage 4


Drängen sich konkrete Massnahmen auf, z.B. Verstärkung der Grenzwache?


Antwort


Von polizeilicher Seite her drängen sich zur Zeit aufgrund der beschriebenen Umstände keine besonderen, über den systematischen und permanenten Austausch hinausgehende Massnahmen auf.


Frage 5


Ist die Sicherheit der Bevölkerung im Baselbiet, insbesondere in den grenznahen Gemeinden, was diese möglichen Übergriffe französischer Banden anbelangt, gewährleistet?


Antwort


Zur Zeit sind, wie erwähnt, keine Fälle von derartigen Übergriffen und keine Feststellung solcher Waffen im Raum Basel bekannt. Für die Bevölkerung besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein Anlass zur Besorgnis betreffend obgenannten Übergriffen.


Es ist wichtig, zur Kenntnis zu nehmen, dass Baselland - wie die Polizeistatistik belegt - nach wie vor der sicherste Kanton der Nordwestschweiz ist, gemessen an der Zahl der Straftaten im Verhältnis zur Bevölkerungszahl.


Fragesteller Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) dankt für die Beantwortung seiner Fragen. Er nimmt gerne zur Kenntnis, dass die Sicherheit gewährleistet sei, hält aber an der Meinung fest, dass sich die Aussagen des Grenzwachtkorps explizit auch auf die Nordwestschweiz bezogen hätten.


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2. Susanne Strub: Sanierung Römisches Theater Augusta Raurica


Im Jahr 2007 wurde das Römische Theater Augusta Raurica in Augst nach langer aufwendiger Sanierung und Gestaltung der ganzen Umgebung feierlich eingeweiht.


Nach nur fünf Jahren fand im April 2012 die Planauflage für eine erneute Neugestaltung des Vorplatzes vom Theater und eines Teils der Umgebung statt.


Die Fragen beantwortet Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP).


Frage 1


Wieso wird so kurz nach der Sanierung wieder eine Sanierung vom Sanierten nötig?


Antwort


Das szenische Theater hätte ursprünglich komplett im Grünen stehen sollen. Der Vorplatz zum szenischen Theater ist darum in Schotterrasen ausgeführt worden. Leider hat der Platz der intensiven Nutzung (rund 140'000 Besucher pro Jahr) nicht standgehalten, und das trotz diverser Verbesserungsmassnahmen. Mit der Sanierung wird jetzt gleichzeitig ein hindernisfreier Zugang zu den zentralen Informationstafeln über die Römerstadt geschaffen.


Frage 2


Wie hoch fallen die Kosten dieser Neugestaltung aus?


Antwort


Es geht um zwei Projekte, die zeitlich gestaffelt ausgeführt werden. Die Kosten werden für das Projekt «Theatervorplatz/Bus-Ein-/Ausstieg» auf rund CHF 490'000 geschätzt, für das Projekt «Infrastrukturen» (Wege, Plätze) auf rund CHF 495'000.


Frage 3


Wie wird diese Neugestaltung finanziert?


Antwort


Die Finanzierung erfolgt über das Konto «Um- und Ausbau von Gebäuden». Sie ist für 2012/2013 budgetiert.


Frage 4


Ist diese Neugestaltung zum jetzigen Zeitpunkt zwingend nötig?


Antwort


Aus Sicht des Hochbauamts sind die Sanierung des Platzes und die Umgestaltungsmassnahmen schon seit längerer Zeit dringend notwendig, und das aus verschiedenen Gründen: Der Aussenbereich des römischen Theaters, besonders der Theatervorplatz, dient als erste Anlaufstelle für die Besucher der Römerstadt. Zu Spitzenzeiten treffen hier bis zu vierzig Schulklassen pro Tag ein. Die heutige «Empfangssituation» ist diesem Ansturm nicht gewachsen. Der Platz ist baulich in schlechtem Zustand: Er ist verschlammt, es gibt grosse Unebenheiten, bei Regen bilden sich Pfützen. Von «Gehkomfort» kann nicht die Rede sein. Für Familien mit Kinderwagen und für Gehbehinderte ist dieser Platz heute nicht zugänglich.


An der Giebenacherstrasse drängen sich die Schulklassen wegen Platzmangels auf die Strasse, was immer wieder zu gefährlichen Situationen führt - es geht um rund 1'100 Schulklassen pro Jahr! Die Erhöhung der Sicherheit für die Gäste ist ein altes Anliegen der Römer-stadt.


Das Hochbauamt erachtet eine Verbesserung der Situation als dringend. Mit der bautechnischen Sanierung des Theatervorplatzes soll ein Konzept umgesetzt werden, das für alle Besucherinnen und Besucher einen angemessenen Zugang - auch zu den Informationen - gewährleistet und vor allem eine sicherere Wegführung der Schulklassen.


Frage 5


Kann die Regierung diese Investition in der momentanen Finanzlage des Kantons gegenüber dem Steuerzahler erklären und verantworten?


Antwort


Natürlich kommt die Sanierung in einem ungünstigen Moment. Aber ein wesentlicher Teil der Ausstellungsobjekte befindet sich eben im Freilichtmuseum. Die Zugänglichkeit ist über eine sichere Infrastruktur zu gewährleisten, und zwar für die ganze Bevölkerung. Das ist Teil der kantonalen Aufgaben. Darum ist die Investition zwingend und damit auch verantwortbar.


Susanne Strub (SVP) dankt für die Beantwortung ihrer Fragen.


Zusatzfrage von Thomas Weber (SVP):


Bei der Ruine Farnsburg besteht an der Wehrmauer ein akutes Sicherheitsproblem. Wurde dessen Behebung zurückgestellt zugunsten der Investitionen in Augusta Raurica? Wird die Farnsburg, Ziel von mehreren tausend Wanderern pro Jahr, nun deshalb aus Sicherheitsgründen abgesperrt?


Antwort von Regierungsrat Urs Wüthrich (SP):


In den nächsten Tagen wird kommuniziert , dass die Ruine Farnsburg bis auf weiteres aus Sicherheitsgründen abgesperrt werden müsse. Im Unterschied zu jenen Investitionen, für die es bereits einen Kredit gibt, gibt es für die Behebung dieses neuen Sicherheitsrisikos keine Mittel. Zwar wurde versucht, anderswo Gelder freizuschaufeln, aber das reicht nicht. Der Regierungsrat hat daraufhin entschieden, für diese Sanierung keinen Nachtragskredit gemäss Dringlichkeitsrecht zu beantragen. Dazu kommt, dass das Zeitfenster für eine Sanierung noch dieses Jahr bereits sehr eng geworden wäre.


Es ist zwar unschön, aber die Ruine muss tatsächlich so lange abgesperrt bleiben, bis im Rahmen einer Landratsvorlage die zur Sanierung nötigen Mittel gesprochen werden.


Zur eigentlichen Frage: Es gibt keinen Zusammenhang zwischen den beiden Objekten Augusta Raurica und Farnsburg.


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3. Peter H. Müller: Postulat Simulation des Kantons Basel


Elisabeth Schneider-Schneiter reichte am 14. Januar 2010 - vor also 28 Monaten - das Postulat 2010/016 ein: Simulation des Kantons Basel.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet die folgenden Fragen:


Frage 1


Wie sieht die Projektorganisation und Planung, auch zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt, aus?


Antwort


Die Projektorganisation besteht aus einer paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppe mit je zwei Mitgliedern aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die Federführung liegt beim Präsidialdepartement BS und bei der Finanz- und Kirchendirektion BL. Die Projektgruppe hat ihren Bericht fertiggestellt, und der Lenkungsausschuss Partnerschaftsverhandlungen BL/BS (je drei Regierungsräte beider Kantone) hat ihn zustimmend zur Kenntnis genommen und den Bericht als partnerschaftliches Geschäft zu Handen der beiden Regierungen verabschiedet. Er hat den Auftrag erteilt, dass vorgängig noch ein Mitberichtsverfahren durchzuführen ist. Dies ist geschehen, und der Bericht wurde als partnerschaftliches Geschäft in den beiden Regierungen traktandiert.


Frage 2


Was ist für die Simulation und die Beantwortung des Postulats noch zu tun und wie kann es beschleunigt werden?


Antwort


Noch zu tun bleibt die Abstimmung zwischen den beiden Regierungen. Dieser Prozess ist im Gange.


Frage 3


Wie und was wurde bis heute zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt erarbeitet und/oder geplant?


Antwort


Die Projektgruppe hat ihren Bericht Anfang März 2012 fertiggestellt. Der regierungsrätliche Lenkungsausschuss Partnerschaftsverhandlungen BL/BS hat ihn am 13. März 2012 zustimmend zur Kenntnis genommen. Es wurde ein internes Mitberichtsverfahren durchgeführt.


An der gemeinsamen Regierungssitzung vom 24. April 2012 wollte Basel-Stadt - in Abweichung vom gemeinsamen Projektbericht - einen Vorgehensvorschlag für die Sitzung des Lenkungsausschusses vom 19. Juni 2012 bringen.


Frage 4


Warum sträubt sich der Regierungsrat dermassen, dieses Vorhaben bürgernah zu verfolgen? Wenn er sich nicht sträubt, was gedenkt er zu tun, um diesen Eindruck zu beseitigen?


Antwort


Der Regierungsrat hat einen Auftrag, und diesen erfüllt er; bei der Erfüllung des Auftrags - Prüfen und Berichten - kann von Sich-Sträuben keine Rede sein.


Inhaltlich greift der Regierungsrat selbstverständlich dem Bericht nicht im Rahmen der Fragestunde vor. Er wird im Rahmen der Landratsvorlage zum Postulat berichten, abgestimmt mit der Regierung des Kantons Basel-Stadt.


Frage 5


Ist es in den Augen des Regierungsrates möglich, ein bürgernahes Erarbeiten einer SWOT-Analyse analog dem ELBA-Projekt (Entwicklungsplanung Leimental, Birseck, Allschwil) im Rahmen der Simulation zu erarbeiten? Braucht der Regierungsrat dazu einen separaten Auftrag (dringliches Postulat, damit der Gleichschritt mit der Simulation gewährleistet ist) oder reicht ihm dazu das bestehende Postulat?


- Diese Frage bleibt unbeantwortet. -


Zusatzfrage von Peter H. Müller (CVP):


Wie lautet die Antwort zum zweiten Teil von Frage 2?


Antwort von Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP):


Wie ausgeführt, fehlt nur noch die Abstimmung zwischen den beiden Regierungen erfolgen müsse, und dieser Prozess ist im Gang, man kann ihn nicht beschleunigen. Basel-Stadt ist der Baselbieter Regierung bis zum 19. Juni 2012 noch eine Antwort schuldig. Entweder liegt sie dann als Tischvorlage vor, oder sie wird dem Baselbieter Regierungsrat - was noch schöner wäre - schon mit der Einladung zugestellt.


Zusatzfrage von Siro Imber (FDP):


Wie gut ist das ELBA-Projekt bei den Bürgern angekommen? Wie sind die Reaktionen ausgefallen? Ist anzunehmen, dass die Reaktionen beim Simulations-Projekt etwa gleich ausfallen werden?


Antwort von Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP):


Ob das System ELBA für die Simulation das geeignete Vorgehen ist, steht nicht fest. Beim Projekt ELBA gab es einen relativ breiten Publikumseinbezug mit Veranstaltungen und einer elektronischen Vernehmlassung. Das Resultat liegt noch nicht vor.


Zusatzfrage von Oskar Kämpfer (SVP):


Ist die Regierung sich bewusst, dass sie weder das Postulat noch die Anfrage inhaltlich hätte beantworten dürfen, wenn sie die Kantonsverfassung § 1 Absatz 3 ernst nehmen würde («Seine Behörden wirken darauf hin, dass er zu einem Vollkanton mit einer ganzen Standesstimme und mit zwei Mitgliedern des Ständerates wird.»)?


Antwort von Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP):


Mit dem Vollkanton hat dieses Thema nichts zu tun. Der Regierungsrat hat einen Auftrag bekommen, eine Simulation zu prüfen und darüber zu berichten. Diesen Auftrag wird er selbstverständlich erfüllen: Der Landrat wird einen Bericht erhalten, in dem der Regierungsrat seine Meinung darlegt.


Zusatzfrage von Michael Herrmann (FDP):


Bis jetzt wurde - auch medial - immer auf Baselland herumgehackt, dass es nicht vorwärts gehe. Es scheint aber an Basel-Stadt zu liegen - stimmt das?


Antwort von Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP):


Die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit speditiv gemacht, und der Bericht wurde im Lenkungsausschuss sowie in der gemeinsamen Regierungssitzung rasch behandelt. Nun gilt es, auf Basel-Stadt zu warten, wo noch eine Zusatzschlaufe eingelegt worden ist.


Zusatzfrage von Thomas Weber (SVP):


Dass die Simulation eines Kantons Basel und die Aufwertung des Baselbiets zu einem Vollkanton nichts direkt miteinander zu tun haben, ist klar. Aber die beiden Ziele sind schlicht nicht kompatibel. Ist sich die Regierung des Verfassungsauftrags bewusst? Gibt es konkrete Bestrebungen, ihn mit etwas mehr Verve wahrzunehmen?


Antwort von Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP):


Der Regierungsrat kennt die Verfassung. Es stellt sich einfach die Frage, ob sich der Landrat des zitierten Passus auch bewusst ist...


Der Regierungsrat hat vom Landrat einen Auftrag bekommen, und diesen führt er aus.


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4. Pia Fankhauser: Demenz und Medikamente


Demenz gilt als eine chronische Krankheit, die von immer grösserer Bedeutung wird. Die Herausforderung an die Pflege sowohl von Angehörigen als auch von Pflegenden ist enorm. Medikamente können die Pflege unterstützen, sollten betreffend Nebenwirkungen aber zurückhaltend eingesetzt werden.


Die Fragen werden von Regierungspräsident Peter Zwick (CVP) beantwortet.


Frage 1


Hat der Regierungsrat Zahlen über den Medikamenten-Verbrauch in den Pflegeheimen?


Antwort


Der Kanton Basel-Landschaft gewährt den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Alters- und Pflegeheimen (APH) freie Arztwahl. Die Verschreibung von Medikamenten in der Behandlung von Demenz-Patienten findet im Vertrauensbereich zwischen Arzt und Patient statt. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion nimmt hier weder Einblick noch mischt sie sich ein. Sie verfügt über keine Zahlen zum Medikamenten-Verbrauch in den Pflegeheimen und gibt auch keine Strategie vor.


Frage 2


Besteht eine Strategie «Demenz», was die Medikamente und deren Verwendung betrifft?


Antwort


Die Medikamentensicherheit ist in den Alters-und Pflegeheimen gewährleistet. Die Heimapotheken werden heute periodisch durch die kantonale Heilmittelstelle und den Kantonsapotheker inspiziert. Es besteht eine Bewilligungspflicht für Heimapotheken.


Frage 3


Welchen Stellenwert hat der Bereich «Bewegung» in der Behandlung von Menschen mit Demenz in den Pflegeheimen?


Antwort


Bewegungseinschränkende Massnahmen bei dementen Patienten: Per 1. Januar 2013 treten Änderungen im ZGB in Kraft. Der Erwachsenenschutz wird dadurch neu geregelt. Für Bewegungsförderung und Bewegungseinschränkungen werden Rahmenbedingungen geschaffen: Pflegevertrag, Protokollierungs-Pflicht, obligatorische Patienten-Vertretung durch Angehörige bei Bewegungseinschränkung.


Frage 4


Ist der gesundheitsfördernde Anteil von dreissig Minuten Bewegung pro Tag auch für Menschen mit Demenz in den Pflegeheimen gewährleistet?


Antwort


Die Aufsicht über die Alters- und Pflegeheime obliegt den Gemeinden. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion nimmt eine die gesundheitspolizeiliche Funktion wahr. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat sie festgestellt, dass die Alters- und Pflegeheime sich auf das Dokument «Grundangebot und Basisqualität» der APH-Steuerungsgruppe BS/BL/SO abstützen. Bewegungsförderung findet im Rahmen der Alltagsgestaltung und Aktivierung statt. Die Heime unterziehen sich einer Zertifizierung, welche die im Dokument geforderten Leistungen als Basis voraussetzt. Damit ist ein Minimum an Bewegung für APH-Bewohner-innen und -Bewohner garantiert. Ob die von der Fragestellerin angeregten dreissig Minuten täglich erreicht werden, kann ohne vertiefte Untersuchung nicht beurteilt werden.


Pia Fankhauser (SP) dankt für die Antworten, glaubt aber, dass Frage 2 nicht beantwortet sei, und stellt deshalb folgende


Zusatzfrage


Wie lautet die Antwort auf Frage 2?


Antwort


Die Verschreibung der Medikamente und die Behandlung von Demenz-Patienten findet zwischen Arzt und Patienten statt. Deshalb hat der Kanton keinen Einblick in die Abgabe von Medikamenten.


Zusatzfrage von Pia Fankhauser (SP):


Kennt der Regierungsrat die nationalen Empfehlungen zur Bewegung nicht?


Antwort


Doch. Die Baselbieter APH setzen sie im Rahmen ihrer Basisqualität-Vorgaben, zusammen mit Basel-Stadt und Solothurn, um. Bewegungsförderung findet im Rahmen der Alltagsgestaltung in den Heimen statt. Die Heime sind zertifiziert und garantieren die Umsetzung der schweizerischen Vorgaben.


Kennen müssen vor allem die Gemeinden diese Empfehlungen, denn die Gemeinden tragen die Verantwortung für die Alters- und Pflegeheime.


Zusatzfrage von Rosmarie Brunner (SVP):


Ist es wirklich nötig, demente Leute zu dreissig Minuten Bewegung am Tag anzuhalten, wo solche Einheiten doch viel kosten und die Betroffenen damit oft geplagt werden?


Antwort


Die APH sind für ihre Bewohnerinnen und Bewohner verantwortlich und wissen, was für sie gut ist.


://: Damit sind alle Fragen beantwortet.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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