Protokoll der Landratssitzung vom 28. Februar 2013
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2012-156 vom 5. Juni 2012 Vorlage: Bericht zu den Postulaten 2011/302 von Karl Willimann: Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW, Mitbestimmung der Parlamente verbessern und 2011/339 von Klaus Kirchmayr: Stärkung der IPK FHNW - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 3. Februar 2013 - Beschluss des Landrats vom 28. Februar 2013: < beschlossen > |
Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) geht auf einige Schwerpunkte aus der Kommissionsdiskussion ein. Die zugrundeliegenden Vorstösse von Karl Willimann und Klaus Kirchmayr hätten das Ziel gehabt sicherzustellen, dass der Landrat als kantonales Parlament früher, besser und umfassender in die Entscheidungsprozesse einbezogen werde und dass damit auch das Gewicht des Landrats innerhalb der IPK FHNW verstärkt wird. Vor dem Hintergrund des seit Längerem bestehenden Unbehagens war es Oktober 2011 dazu gekommen, dass der Landrat das Budget der FHNW ablehnte. Dies war möglicherweise eine Trotzreaktion, um die Unzufriedenheit damit zu dokumentieren, dass dem Parlament letztendlich nichts anderes zu tun bleibt, als am Ende zum Geld ja oder nein zu sagen. Der Diskussion in der BKSK kam zugute, dass der Präsident der IPK FHNW dort Mitglied ist, so dass er die BKSK umfassend informieren konnte. Es wurde darauf hingewiesen, dass es schwierig ist, in einer Kommission, der Mitglieder verschiedener kantonaler Parlamente angehören, zielstrebig zu arbeiten und Einigkeit herbeizuführen. Das Eintreten war unbestritten. Gestützt auf den vierkantonalen Bericht und den Antrag des Regierungsrats hat die BKSK mit 11:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen beschlossen, das Postulat 2011/302 von Karl Willimann als erledigt abzuschreiben. Ebenfalls gestützt auf den vierkantonalen Bericht hat die BKSK mit 11:1 Stimmen beschlossen, das Postulat 2011/339 von Klaus Kirchmayr als erledigt abzuschreiben. Folglich beantragt die BKSK dem Landrat die Zustimmung zur Vorlage 2012/156 und somit die Abschreibung beider Postulate.
Karl Willimann (SVP) dankt der Regierung für die ausführliche Beantwortung der Postulate; Prüfung und Berichterstattung habe also stattgefunden. Mit der Antwort sei er allerdings nicht zufrieden, weil die vier Regierungen keine neuen Möglichkeiten aufzeigen und auf dem Status quo beharren. Immerhin hatte er in seinem Postulat ja eine Möglichkeit aufgezeigt. Es stehen sich im Prinzip zwei Interessenlagen gegenüber. Er, der Postulant, möchte für das Parlament ein besseres und zielgerechteres Mitspracherecht bei der Fachhochschule. Die Regierungen stellen sich auf den Standpunkt, dieses Mitspracherecht sei durch die Interparlamentarische Kommission gewährleistet, wobei in der Antwort der Vorwurf unübersehbar ist, dass die IPK ihre Möglichkeiten zu wenig nütze. Dieser Argumentation übersieht aber die Tatsache, dass bei einer mehrkantonalen Trägerschaft die direkte Einflussmöglichkeit der Parlamente nicht in gleicher Weise besteht wie dies gegenüber Verwaltungsstellen innerhalb der jeweiligen Kantone der Fall ist.
Die IPK hat eine Doppelfunktion. Sie ist nicht nur eine reine Oberaufsicht, sondern sie ist gleichzeitig auch eine vierkantonale Sach-, bzw. eine Bildungskommission. Gemäss Staatsvertrag hat sie eine Oberaufsichtsfunktion und sie hat ein direktes Antragsrecht in Bezug auf Änderungen am Staatsvertrag. Das Problem ist, dass die Verständigung unter den vier Kantonen innerhalb der IPK, wie sich gezeigt hat, schwerfällig und schwierig ist, dies allein schon wegen der fehlenden Kontakte. Ein Prozedere über Absprachen unter den Mitgliedern aus den vier Kantonen fehlt weitgehend. Dies führt dann zu einer Situation, wie sie der Kommissionspräsident genannt hat, nämlich dass die Parlamente zu einem Leistungsauftrag nur noch Ja oder Nein sagen können oder dass am Ende die Institution als solche infrage gestellt wird. Meistens geht es ja um die Finanzen, und diese werden auch in der nächsten Zeit knapp sein. So, wie der Ablauf jetzt ist, ist er für die Parlamente einfach frustrierend. Die IPK ist zwar gut gemeint, aber nach Auffassung des Postulaten ein Fehlkonstrukt. Die Mitglieder kennen einander kaum. Die IPK hat gegenüber der Fachhochschule immer einen Informationsrückstand, und sie kann vom System her nicht zielgerecht agieren, bzw. sie kann nur reagieren. Zudem sind sich schon innerhalb der kantonalen Vertretung nicht immer alle Mitglieder der IPK einig.
Der Postulant ist überzeugt, dass sich die vier Regierungen und die Leitung der Fachhochschule dieser schwierigen Situation durchaus bewusst sind, aber eigentlich ganz gut damit leben können, weil der Umgang mit den Parlamenten für sie dadurch einfacher wird. Wenn in der Antwort der Regierungen auf das Argument der Gewaltentrennung verwiesen wird, so ist das an sich richtig. Aber es löst nicht das Problem der IPK als effizientes Mitwirkungsorgan. Nach Meinung des Postulanten könnten mit gutem Willen von beiden Seiten Lösungen für ein stärkeres Mitspracherecht gefunden werden, auch wenn man dabei eventuell unkonventionelle Wege beschreiten müsste.
Der Postulant ist mit der Abschreibung seines Postulats einverstanden. Er überlegt sich jedoch, ob er nicht einen weiteren Vorstoss in einer verbindlicheren Form einreicht, denn mit der vorliegenden Argumentation ist er nicht zufrieden, und dem Parlament ist damit nicht gedient.
Michael Herrmann (FDP) teilt für die FDP-Fraktion mit, dass diese mehrheitlich für die Abschreibung der beiden Postulate stimmen werde, dies jedoch nicht, weil man mit den Antworten in allen Teilen einverstanden sei, sondern weil die Fragen im wesentlichen geprüft und beantwortet sind. Es besteht einfach eine gewisse Problematik beim Konstrukt FHNW, auch der Link zwischen IPK und BKSK funktioniert noch nicht optimal. Die Aufgaben und Kompetenzen sind nicht sauber abgegrenzt. Zu klären ist auch die Frage, ob der Landrat Einfluss nehmen soll auf den Leistungsauftrag. Bei der Ablehnung des letzten Leistungsauftrag durch das Baselbieter Parlament gab es verschiedentlich Unmut, auch in den anderen Kantonen. Letzten Endes bleibt aber die Forderung, dass der Kanton - die Regierung oder das Parlament - die Möglichkeit haben muss, über den Mitteleinsatz zu entscheiden. Dieses Recht muss bestehen bleiben.
Christoph Hänggi (SP) verweist auf die Staatsverträge, die die Kompetenzen der IPK formulieren. Auch die Abläufe seien dort festgelegt und die Rollen seien verteilt. Bei der FHNW hat die IPK sowohl eine Fach- als auch eine Oberaufsichtsfunktion. Die eigentliche Oberaufsicht liegt aber beim Parlament; die IPK ist dort vorgeschaltet. Bei der Universität verhält es sich ein bisschen anders, dort hat die IPK tendenziell weniger Einfluss; aber auch dort liegt die Oberaufsicht beim Parlament.
Die Aufgaben der Interparlamentarischen Kommissionen sind nicht klar festgehalten. Vor allem bei der Bearbeitung des Leistungsauftrages gibt es Interpretationsspielraum; hier liegt das Problem. Aber: Ist es überhaupt Aufgabe des Parlaments, mehr Einfluss als bisher auf den Leistungsauftrag zu nehmen? Dieser ist eigentlich Sache der Regierung, bzw. eines entsprechenden Regierungsausschusses. Dieser muss den Leistungsauftrag mit der Geschäftsleitung der betreffenden Institution ausarbeiten. Anschliessend kommt er ins Parlament. Dies ist das klassische Modell. Die IPK vermittelt dem Parlament schon vor Verabschiedung des Leistungsauftrags die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Bevor ein Leistungsauftrag verabschiedet wird, hat die IPK Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen und Anträge zu stellen. Ein zweites Mal ist die IPK in Sachen Leistungsauftrag vorgeschaltet, bevor im Parlament der Entscheid fällt. Die IPK hat also zwei Mal die Möglichkeit, vor der Verabschiedung des Leistungsauftrags Einfluss zu nehmen; wie angedeutet, werden diese Möglichkeiten aber noch nicht vollständig genutzt. Die IPK sollte gegenüber der Institution noch selbstbewusster auftreten und ihre Forderungen artikulieren.
Im Prinzip hätte die IPK bei der Fachhochschule Nord westschweiz viele Einflussmöglichkeiten. Wenn man ihr noch mehr davon einräumen würde, wäre in der Tat das Prinzip der Gewaltentrennung tangiert. Dass im Endeffekt das Parlament den Leistungsauftrag aushandelt und anschliessend auch genehmigt, kann nicht das Ziel sein. Der Votant ist dafür, dass auch weiterhin die Regierungen und die Institutionen die Leistungsaufträge miteinander aushandeln. Aber die IPK sollte von ihren Möglichkeiten, sich einzubringen, noch stärker Gebrauch machen. Welche Möglichkeiten sie hat, sollte in einem Reglement festgehalten werden.
Die SP-Fraktion dankt für den Bericht und ist fast einstimmig für Abschreiben.
Christian Steiner (CVP) findet, wenn man sich den Aufruhr vor Augen führe, den seinerzeit die Ablehnung des Leistungsauftrages ausgelöst hatte, dann erstaune es, mit welcher Deutlichkeit in der BKSK der Abschreibung der beiden Postulate zugestimmt wurde. Dies steht in einem gewissen Widerspruch zu den Kritikpunkten, die Karl Willimann vorhin angebracht hat. Christoph Hänggi hat die Kompetenzen der IPK zutreffend analysiert. Diese Kompetenzen sind vorhanden, aber es läuft noch nicht optimal. Das vierkantonale Parlament ist schwerfällig. Der Frage, wie man die Geschäfte terminlich anpackt, muss grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Auch muss der Informationsfluss von der IPK in die kantonalen Bildungskommissionen verbessert werden. Einer verbesserten Zusammenarbeit innerhalb der IPK wäre es auch dienlich, wenn diese sich, einem Vorschlag von Marc Joset (SP) entsprechend, einmal ohne Zutun der Regierungen und der Fachhochschulleitung treffen und eine Auslegeordnung erarbeiten würde. Die Probleme sind also erkannt und es wird daran gearbeitet. Der Votant ist daher zuversichtlich, dass eine Verbesserung erzielt wird. In diesem Sinne stimmt die CVP/EVP-Fraktion der Abschreibung zu.
Klaus Kirchmayr (Grüne) findet, den Regierungen sei zuzugestehen, dass der Prozess, wie die die IPK heute in die Erarbeitung des Leistungsauftrages einbezogen wird, deutlich verbessert wurde, seit das Baselbieter Parlament im Jahr 2011 einen Leistungsauftrag abgelehnt hatte. Es ist das Bemühen erkennbar, das Parlament einzubeziehen und dort Feedback einzuholen. Dennoch bleibt der Eindruck, dass die IPK ein Stückweit ein zahnloser Tiger ist und dass dort eine Menge Know-how der beteiligten Parlamentarier verschwendet wird - ein Know-how, das auch dem Regierungsausschuss und der Leitung der FHNW gut täte. Da sind 20 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus vier Kantonen, die ziemlich viel Zeit in die FHNW investieren und sich viel Wissen erarbeiten; und am Ende können sie in ihren jeweils eigenen Parlamenten zwar einen Vorstoss machen, um irgendetwas zu verbessern, aber das bewirkt gar nichts, weil man ja zuerst noch drei weitere Parlamente überzeugen müsste. Es ist schade, dass man diesen 20 Parlamentariern, die ja von ihren heimischen Parlamenten legitimiert sind, nicht das Instrumentarium an die Hand gibt, um ihre Ideen und Vorstösse direkt in alle vier Parlamente einzubringen. Diese Chance ist verpasst. Wenn man die Antwort der Regierungen liest, gewinnt man den Eindruck, dass ihnen das zu mühsam wäre.
Die grüne Fraktion sieht daher den Auftrag aus den beiden Postulaten in der Antwort der Regierungen rein formal erfüllt; inhaltlich ist sie mit der Beantwortung jedoch nicht zufrieden. Sie wird daher gegen die Abschreibung stimmen.
Oskar Kämpfer (SVP) verweist auf § 16 des Staatsvertrages, in welchem genau geregelt sei, welches die Aufgaben der Interparlamentarischen Kommission sind:
Die IPK berät die Geschäfte der FHNW zuhanden der in den Kantonen zuständigen parlamentarischen Kommissionen vor und erstattet ihnen Bericht.
Von einem Antragsrecht steht da nichts. Selbstverständlich ist es so, dass man in letzter Zeit, seit der Präsident des Regierungsausschusses ebenfalls aus dem Baselbiet kommt, ein wenig netter ist und der IPK etwas mehr Möglichkeiten zu reden einräumt - aber eben nur zu reden, nicht mitzubestimmen. Der Votant wird der Abschreibung daher nicht zustimmen und er erinnert daran, dass ein Postulat auch zum Handeln verpflichtet.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) weist einleitend darauf hin, dass es der Regierungsausschuss auch bereits ohne Beteiligung der Parlamente nicht leicht habe. Sich mit Regierungsmitgliedern aus vier Kantonen mit unterschiedlichsten finanzpolitischen Rahmenbedingungen zu verständigen, ist kein Sonntagsspaziergang. Was aber die IPK angeht, so geht es im Kern um die Frage: Wie ist es überhaupt möglich, dass Vertreterinnen und Vertreter aus vier Parlamenten und aus unterschiedlichen Fraktionen sich auf konsolidierte Positionen verständigen können? Man hat sich bemüht, Anregungen aus der IPK jeweils in die nächste Beratung des Regierungsausschusses hineinzunehmen, ohne allerdings sicher sein zu können, ob es sich dabei überhaupt um konsolidierte Positionen handelte. Die Feststellung von Karl Willimann die IPK sei eine Fehlkonstruktion, findet Regierungsrat Urs Wüthrich ein wenig hart vor dem Hintergrund, dass im Staatsvertrag FHNW das Modell Baselland, oder genauer das Modell Karl Willimann, festgeschrieben wurde, nachdem ursprünglich eine Fassung vorgelegen hatte, gemäss der die IPK eine deutlich schwächere Position gehabt hätte. Er verweist ferner darauf, dass man sich bei der Beratung des aktuellen Leistungsauftrages sehr bemüht hat, noch detaillierter, noch konkreter und noch frühzeitiger jeden Schritt offenzulegen; der Regierungsausschuss hat damit den vorhin angesprochenen guten Willen dokumentiert.
Regierungsrat Urs Wüthrich bittet um Abschreibung der Vorstösse, nicht in dem Sinne, dass damit das Problem abgeschrieben werde, sondern in dem Sinne, dass man die Berichte zur Kenntnis nimmt und feststellt, dass Regierung und Parlament gefordert sind, den begonnenen anspruchsvollen Weg weiterzugehen.
://: Das Postulat 2011/302 wird mit 45:21 Stimmen bei 5 Enthaltungen als erledigt abgeschrieben. [ Namenliste ]
://: Das Postulat 2011/339 wird mit 44:22 Stimmen bei 5 Enthaltungen als erledigt abgeschrieben. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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