Protokoll der Landratssitzung vom 28. Februar 2013

Nr. 1114

Klaus Kirchmayr: Reserven der Krankenkassen


Aufgrund von Fehlberechnungen bezüglich der Reserven wurden in gewissen Kantonen zu viel, in anderen Kanton zu wenig Krankenkassenprämien bezahlt. Der Kanton Baselland scheint zu den Kantonen zu gehören, welcher zu wenig bezahlt hat.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet die nachstehenden Fragen. Er macht eine Vorbemerkung. Die Fragen beziehen sich auf eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes, das zurzeit vom Ständerat beraten wird. Der Entwurf des Bundesrates sieht einen teilweisen Ausgleich der Prämien vor, die seit der Einführung des KVG im Jahr 1996 zu viel oder zu wenig bezahlt worden sind. Die Vorlage ist aber höchst umstritten. Während sich die einen Kantone in der Vernehmlassung gegen einen Ausgleich eingesetzt haben, auch der Kanton Basel-Landschaft, fordern andere eine solche Kompensation vehement. Zurzeit finden Gespräche statt, die zum Ziel haben, einen Kompromiss zu finden. Neben diesem Vorschlag des Bundesrates werden auch andere Modelle diskutiert.


Frage 1
Wie hoch ist der Fehlbetrag absolut / pro Prämienzahler?


Antwort
Die Berechnungsmethodik der zu viel oder zu wenig bezahlten Prämien ist umstritten. Zudem werden bei den verschiedenen zur Diskussion stehenden Lösungsansätzen verschiedene Zeitperioden einbezogen. Nach den offiziellen Zahlen des Bundesamts für Gesundheit, die vorliegen, beträgt der Fehlbetrag kumuliert über die Jahre 1996 bis 2011 für den Kanton Basel-Landschaft total CHF 144 Mio. oder CHF 540 pro versicherte Person.


Frage 2
Besteht ein Risiko, dass der Staat beziehungsweise die Prämienzahler nachzahlen müssen?


Antwort
Bei keiner dieser Varianten steht eine Zahlungspflicht des Staates zur Diskussion. Die Vorlage des Bundesrates sieht vor, dass die Rückerstattung durch die CO2-Abgabe, die normalerweise von der Krankenkassenprämie abgezogen wird, in den betreffenden Kantonen während sechs Jahren ausgesetzt wird. Das würde zu einer Mehrbelastung der Prämienzahlenden führen. Das Modell der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) sieht hingegen vor, die überschüssigen Reserven der Krankenkassen auf die Versicherten dieser Kantone zu verteilen, die zu viel Prämie bezahlt haben. Bei diesem Lösungsansatz würden die Prämienzahlenden nicht belastet.


Frage 3
Wie hoch wären allfällige Nachzahlungen?


Antwort
Nach dem Vorschlag des Bundesrates würden gesamtschweizerisch rund 50 Prozent von den zu viel beziehungsweise zu wenig bezahlten Prämien ausgeglichen und etwa eine Milliarde Franken umverteilt. Die Rückerstattung der CO2-Abgabe beträgt rund CHF 50 pro Person und Jahr. Würde diese während sechs Jahren nicht erfolgen, würde jede Person im Kanton Basel-Landschaft mit insgesamt CHF 300 belastet. Das würde für den Kanton etwa CHF 82 Mio. ausmachen. Es ist davon auszugehen, dass sich bei einer allfälligen Kompromissvariante eher eine geringere Belastung der Prämienzahlenden ergeben würde.


://: Die Frage ist beantwortet.


Für das Protokoll:
Valentin Misteli, Landeskanzlei


* * * * *


Mitteilungen


Landratspräsident Jürg Degen (SP) informiert, dass Landrat Christof Hiltmann Vater einer Tochter geworden sei. Er wünscht ihm, der Mutter und dem Kind alles Gute, viel Erfolg und viel Glück. [Applaus]


Jürg Degen macht darauf aufmerksam, dass der FC Landrat am 5. März in Thun gegen den FC Nationalrat spielen werde. Das hat zwei Gründe. Erstens gibt es ein Ablösespiel des ehemaligen Coachs des FC Landrat, Eric Nussbaumer, der jetzt Coach des FC Nationalrats ist. Zweitens ist es eine Hommage an die Baselbieter Nationalratspräsidentin Maya Graf. Landratsmitglieder können sich heute noch als Zuschauer und Fans anmelden. Im Anschluss an das Spiel gibt es ein Nachtessen. Später fährt ein Bus zurück.


Jürg Degen erinnert an die Einladung für den Baselbieter Tag an der MUBA. Er räumt ein, dass das vielleicht kein ganz einfacher Moment sei. Peter Zwick ist aber auch Verwaltungsrat der Messe Schweiz gewesen.


Jürg Degen sagt, drei Vorstösse seien eingereicht worden. Der vierte Vorstoss - von Caroline Mall - habe nicht verteilt werden können. Das wird aber nachgeholt. Mit Blick auf die Interpellation von Peter H. Müller, in welcher eine Behandlung am 21. März gefordert worden sei, macht Jürg Degen darauf aufmerksam, dass Landräte nicht bestimmen können, wann etwas traktandiert werde. Zur Behandlung heisst es im Gesetz: «an einer der folgenden Landratssitzungen». Die Traktandenliste wird von der Ratskonferenz festgelegt.


Jürg Degen bemerkt erfreut, dass die Sitzung mit einer erledigten Traktandenliste beschlossen werde.


Für das Protokoll:
Valentin Misteli, Landeskanzlei


* * * * *


Sitzungsschluss: 11:51 Uhr


Die nächste Landratssitzung findet statt am 21. März 2013



Back to Top