Protokoll der Landratssitzung vom 28. Februar 2013
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2011-354 vom 14. Dezember 2011 Motion von Regina Vogt-Huber, FDP-Fraktion: Mehr Schweizer Ärzte durch Aufhebung des Numerus Clausus - Beschluss des Landrats vom 28. Februar 2013: < als Postulat überwiesen > 2012-358 vom 29. November 2012 Motion von Caroline Mall, SVP: Aufhebung des Numerus Clausus in der Humanmedizin - Beschluss des Landrats vom 28. Februar 2013: < abgelehnt >
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Nr. 1100
Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) stellt den Kommissionsbericht zu Traktandum 46 vom 27. Januar 2013 in Kürze vor. Die Postulantin hat die Frage gestellt, ob es in der Schweiz zu wenig Ärzte gibt. Die in Schweizer Spitälern tätigen Ärzte kommen zu mehr als 40 % aus dem Ausland, hauptsächlich aus Deutschland und Frankreich. In der Kommission wurde unter anderem die Frage angesprochen, auch von den anwesenden Fachpersonen, was sich seit der Einführung des Numerus Clausus verändert hat. Seit der Einführung eines Eignungstests ist die Erfolgsquote bei der Absolvierung des Medizinstudiums markant auf bis zu 80 % angestiegen. Die Kommission hat das Für und Wider abgewogen. Das Eintreten war unbestritten. Die BKSK empfiehlt dem Landrat einstimmig ohne Enthaltung, der Vorlage zuzustimmen und das Postulat von Regina Vogt (FDP) abzuschreiben.
Regina Vogt (FDP) bedankt sich für den Kommissionsbericht und hält fest, dass die Kommission bezüglich des Themas Ärztemangel zu einer guten Auslegeordnung gekommen sei. Inzwischen hat sich auch etwas bewegt. Man beabsichtigt, bis zum Jahr 2018 die Zahl der Medizinstudenten von 800 auf 1100 zu erhöhen. Die Knacknuss wird die Finanzierung sein; hierüber wird im Universitäts-Leistungsauftrag zu befinden sei. Leider wurde jedoch die erste Frage aus dem Postulat, nämlich wie hoch die Lehrkapazität ist, die durch die zur Zeit beschäftigten Dozierenden laut Vertrag maximal erfüllt werden könnte, nicht beantwortet, weil anscheinend die hierfür nötige Detailerfassung der Lehrleistungen noch nicht erfolgt ist. Ebenso wenig wurde Frage 3 beantwortet, die darauf zielte, wie viele zusätzliche Studienplätze durch die von der Postulantin vorgeschlagenen Massnahmen gewonnen werden könnten. Der Kanton Basel-Landschaft als Trägerkanton der Universität müsste eigentlich grösstes Interesse an der Frage der Kostenwahrheit in der Medizinerausbildung haben. Bezüglich des weiteren Vorgehens kann die FDP-Fraktion der Kommissionsentscheidung zustimmen, nämlich der Abschreibung des Postulats. Der ganze Prozess muss jedoch weiterhin im Auge behalten werden, dies schon deshalb, weil Deutschland die Schweiz wohl kaum bis ins Jahr 2025 mit ausgebildeten Ärzten beliefern wird, was übrigens einer Summe von eingesetzten Ausbildungsmitteln von gut CHF 1,5 Milliarden entspricht.
Beatrice Herwig (CVP) teilt für die CVP/EVP-Fraktion mit, dass aus deren Sicht das Problem Ärztemangel umfassend geprüft und behandelt worden sei. Die Antwort des Regierungsrat zeigt, wie komplex die Situation ist, und dass hier auf eidgenössischer Ebene koordinierte Lösungen gefunden werden müssen. Der Regierung ist darin zuzustimmen, dass eine höhere Aufnahmekapazität an der Universität Basel wünschenswert ist. Dies muss Thema der nächsten Leistungsvereinbarung mit der Universität Basel sein. Die CVP/EVP-Fraktion ist für Abschreibung des Postulats.
Caroline Mall (SVP) erklärt sich namens der SVP-Fraktion ebenfalls mit der Abschreibung des Postulats einverstanden. Das Problem sei erkannt worden. Mit Diskutieren allein ist es jedoch nicht getan. Die Votantin geht davon aus, dass der zuständige Regierungsrat alle Hebel in Bewegung setzt, damit die angekündigten 40 zusätzlichen Studienplätze geschaffen werden. Auch wenn es sich um eine schweizweite Diskussion handelt, muss auch der Kanton Basel-Landschaft die vor Ort möglichen Schritte unternehmen.
Peter Brodbeck (SVP) erwähnt den Entscheid der Universität Basel, eine strukturelle Professur für Hausarztmedizin einzuführen. Dies trage dazu bei, das Problem zu entschärfen. Der Entscheid ist vor allem für den Kanton Basel-Landschaft eine frohe Botschaft, weil die Professur an den hiesigen Spitälern eingerichtet werden soll. Nun braucht es aber noch den politischen Willen der Regierung, dass dies so vonstatten gehen kann und die entsprechenden Mittel gesprochen werden.
Andreas Bammatter (SP) teilt für die SP-Fraktion mit, dass diese den Numerus Clausus immer für eine Einschränkung der Chancengleichheit halte, auch wenn natürlich der Aspekt der Kosteneinsparung berücksichtigt werden muss. Der Prozentsatz der erfolgreich abgeschlossenen Studien hat sich erhöht. Aber der Gesundheitsmarkt spielt. Die Schweiz importierte gratis ausgebildete Mediziner, oder diese kommen auch von selbst in die Schweiz wegen der schlechteren Bezahlung im Ausland. Im Bereich der Fachhochschule läuft manches Positives, es werden Ausbildungen bis zur Master-Stufen angeboten. Die vorliegende Diskussion spielt aber nicht nur im Gesundheitswesen eine Rolle; man ist auch im Bereich der sogenannten MINT-Fächern gefordert.
Die SP-Fraktion bedankt sich für die Beantwortung des Postulats und ist für Abschreibung aller drei Vorstösse.
Rahel Bänziger (Grüne) bedankt sich namens der Grünen Fraktion für die Beantwortung des Postulats von Regina Vogt und für die Auslegeordnung, die die Regierung vorgelegt hat. Sie fragt sich allerdings, wie es möglich sein soll, dass, wenn man die Ausbildungskapazität um 20 % erhöht, schlussendlich 50 % mehr Arztdiplome resultieren sollen? Nach Auffassung der Grünen ist das nur möglich, wenn man den Qualitätsstandard senkt. - Wie man der Auslegeordnung entnehmen kann, hat der Bund die Hoheit; der Kanton kann in Sachen Numerus Clausus nicht viel unternehmen. Die Grünen glauben jedoch, dass die Gleichung, die besagt: Wenn wir mehr Ärzte ausbilden, bekommen wir auch mehr Hausärzte, nicht aufgeht. Es braucht eine gezielte Förderung gerade der Hausärzte, bei denen der eigentliche Mangel vorliegt. Von daher ist die von Peter Brodbeck erwähnte Professur eine gute Sache. Die Grünen sind mit den Ausführungen zum Postulat Regina Vogt zufrieden und sind für Abschreibung. Bei den anderen Vorstössen werden die Grünen mehrheitlich dem Antrag der Regierung folgen.
Daniel Altermatt (glp) freut sich namens der glp/BDP-Fraktion ebenfalls über die ausführliche und übersichtliche Sachverhaltsdarstellung in der Antwort der Regierung. Schade sei, dass die konkreten Fragen nicht konkret antwortet werden konnten, was jedoch verständlich ist, weil die Hintergründe sehr komplex sind. Erfreulich ist, dass Konsens darüber besteht, dass man die Ausbildungskapazitäten in den oberen Semestern ausweiten muss. Der Votant hofft, dass man sich zu gegebener Zeit daran erinnert, weil dies ja dann auch Geld kosten wird. Die glp/BDP-Fraktion ist für Abschreiben.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erinnert daran, dass es bei dem anstehenden Fragenkomplex im Hintergrund darum gehe, dass eine qualitativ hoch stehende und unabhängig von der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zugängliche Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung existenziell wichtig ist. Dabei ist die Ausbildung nur ein Teilaspekt. Die von der Regierung jetzt gelieferte Übersicht ist Grundlage für erforderliche weitere Diskussionen. Er plädiert dafür, die vorliegenden Vorstösse als Postulate und somit als Basis für weitere Berichte seitens der Regierung weiterzuverfolgen. Das Postulat ist das richtige Instrument, weil die Kantonsregierung in diesen Fragen nicht alleine entscheiden kann, sondern sich mit anderen Entscheidungsträgern abstimmen muss. Fortschritte zeichnen sich dabei ab.
Landratspräsident Jürg Degen (SP) stellt klar, dass jetzt über die Traktanden 31, 33 und 46 gemeinsam diskutiert, am Ende aber einzeln abgestimmt wird. Wer sich zu einem der drei Traktanden noch äussern möchte, soll sich jetzt melden.
Regina Vogt (FDP) nimmt vorerst zur Kenntnis, dass der Regierungsrat bereit ist, ihre Motion als Postulat entgegenzunehmen. Es sei im Weiteren die Motion von Caroline Mall anhängig, ebenfalls gibt im Grossen Rat Basel-Stadt und auf Bundesebene entsprechende Vorstösse. Die Antwort der Regierung spricht davon, dass die Ausbildungs- Infrastruktur auf 130 Studienplätze ausgelegt ist. Die Votantin will aber nicht nur eine Auslegeordnung, sondern sie will, dass sich an den bestehenden System etwas ändert. Deshalb möchte sie ihre Motion aufrechterhalten. Grundsätzlich würde die FDP-Fraktion aber auch hinter einem Postulat stehen. Der Votantin ist klar, dass für die Entscheidungsfindung in Sachen Numerus Clausus verschiedene Entscheidträger zuständig sind: einerseits die beiden Trägerkantone, andererseits der Bund und die schweizerische Universitätskonferenz.
Der Zulassungstest ist kaum geeignet, um die Eignung für ein Medizinstudium zu belegen. Er hat zwar die Erfolgsquote erhöht, ist aber andererseits ein Eingriff in die freie Studienwahl. Zudem wird mit dem Eignungstest ein wichtiges, wenn nicht das wichtigste Kriterium überhaupt, nämlich die Sozialkompetenz eines Bewerbers, in keiner Weise festgestellt. Die Theorie geht also nicht auf; der Eignungstest ist ein falscher Weg der Selektionierung. Prominente Universitäten wie St. Gallen oder die ETA Lausanne setzen trotz des grossen Interesses an ihren Studienplätzen auf gleiche Chancen für alle Studierenden und behindern den Zugang im ersten Jahr nicht durch einen Numerus Clausus. Allerdings ist dort nach dem ersten Jahr mit einer Durchfallquote von 50 % zu rechnen. Aber jeder Studienbewerber mit einer abgeschlossenen gymnasialen Ausbildung hat erst einmal die Chance einzusteigen. Wenn dieses Konzepts für St. Gallen oder Lausanne richtig ist, warum soll es dann nicht auch an der Universität Basel für künftige Mediziner richtig sein? Man sollte sich hier eines Regelwerks entledigen, das der Sache nicht dienlich ist und immer ein Stein des Anstosses sein wird.
Daniel Altermatt (glp) findet, mit der Diskussion um den Numerus Clausus zäume man das Pferd vom Schwanz her auf. Er zieht den Vergleich mit einem Trichter. Wenn man will, dass mehr hindurchfliesst, nützt es nichts, die obere Öffnung zu erweitern; so fliesst kein einziger Tropfen mehr unten heraus. Den Numerus Claus abzuschaffen, hiesse aber genau die obere Öffnung zu vergrössern. Wenn man will, dass mehr herauskommt, muss man unten den Hals vergrössern. Und das kostet Geld. Das hat aber nichts mit den Numerus Clausus zu tun. Als der Bruder des Votanten sein Medizinstudium aufnahm, wusste er, dass bis zum Ende des fünften Semesters höchstens noch 40 % der Studierenden übrig sein würden, weil es nicht mehr Platz hatte. Der Rest würde ausgesiebt werden. So kam es dann auch. Dies ist ein grosser Ressourcenverschleiss. Unter den heutigen Umständen wären es vielleicht noch 10-15 %, die am Ende ankämen. Die Vorstösse sind daher höchstens als Postulate zu überweisen. Unter den gegenwärtigen Umständen machen sie einfach keinen Sinn.
Marie-Theres Beeler (Grüne) weist darauf hin, dass der EMS-Test, der in der Schweiz das Numerus Clausus-Auswahlinstrument ist, keine Eignungsprüfung darstellt. Ein Arzt braucht nicht nur naturwissenschaftliche, sondern auch menschliche Kompetenzen. Der EMS-Test ist aber ein Selektionsinstrument, um Studienmisserfolge zu vermeiden und damit auch der öffentlichen Hand Kosten zu ersparen. Die grüne Fraktion würde es zwar begrüssen, wenn der Test auch soziale Kompetenzen einschliessen würde. Hiervon abgesehen scheint er aber das fairste, ökonomischste und am wenigsten willkürliche Auswahlinstrument zu sein. Es ist aber schwierig, an einer einzelnen Universität die Aufnahmekriterien zu verändern. Und man muss sehen, dass die Abschaffung des Numerus Clausus kein Mittel wäre, um dem dringendsten Ärztemangel, nämlich demjenigen an Hausärzten, abzuhelfen. Eine Vermehrung der Studienplätze führt nicht zwingend zu mehr Hausärzten, noch nicht einmal unbedingt zu mehr Ärzten insgesamt, die dann in der Schweiz bleiben. Die Grünen teilen die Auffassung der Regierung, dass das medizinische Studienangebot an der Universität Basel nicht zulasten anderer Studienrichtungen ausgeweitet werden soll. Aber sie unterstützen die Erhöhung der Medizin-Studienplätze ohne eine solche Umverteilung. Für die Behebung des Hausärztemangels braucht es aber noch ganz andere Massnahmen.
Rahel Bänziger (Grüne) erinnert an die Beantwortung Ihrer Frage, wie es möglich sein soll, mit einem 20-prozentigen Ausbau der Studienangebote zu einem um 50 % erhöhten Output an Ärzten zu kommen.
Beatrice Herwig (CVP) ist ebenfalls der Meinung, dass man, um den Ärztemangel zu beheben, auf verschiedensten Ebenen ansetzen muss. Nicht zuletzt müsse man im Bereich der Hausarztmedizin am Ball bleiben. Die CVP/EVP Fraktion erhält eine völlige Aufhebung des Numerus Clausus im Moment nicht für zweckmässig. Einerseits generiert dies höhere Kosten, andererseits würden die Studienerfolgsquoten wieder massiv sinken. Auf jeden Fall prüfen muss man aber, ob der jetzige EMS-Test ein geeignetes Instrument ist, um dafür zu sorgen, dass Ärzte ausgebildet werden, die den Patienten gerecht werden. Im übrigen ist Daniel Altermatt (glp) darin beizupflichten, dass auch die Ausbildungskapazitäten in den klinischen Semestern ausgeweitet werden müssten. Davon, Gelder von anderen Studienrichtungen hin zur Medizin zu verschieben, hält die CVP/EVP-Fraktion nichts.
Die Fraktion ist für Überweisungen beider Motionen als Postulate.
Caroline Mall (SVP) stellt klar, dass sie an ihrer Motion festhalte, mit der sie die Aufhebung des Numerus Clausus an der Uni Basel für Humanmedizin verlangt. Sie kennt einige Personen, die trotz guter Matur-Abschlüsse zweimal an diesem EMS-Test gescheitert sind. Sie sieht den Kanton in der Pflicht, seinen Maturanden den Weg zum Medizinstudium freizumachen.
Oskar Kämpfer (SVP) verweist darauf, dass, volkswirtschaftlich gesehen, die Spitäler und der Gesundheitsmarkt das Regulativ für die vorgeschaltete Ausbildung seien. Er teilt daher die Interpretation von Daniel Altermatt überhaupt nicht. Es ist nicht sinnvoll, Studienzugangsbeschränkungen zu haben, wenn es nachgeschaltet ein Gesundheitssystem gibt, das weiss, welche ausgebildeten Kräfte es braucht, und das nur diejenigen aufnimmt, die die richtige Ausbildung haben. Das richtige Vorgehen ist daher die Motion, die auf Abschaffung des Numerus Clausus zielt. Die Regierung habe seit Jahrzehnten die Aufgabe, dieses System ins Gleichgewicht zu bringen, hat dies aber nicht fertiggebracht. Mit «Prüfen und Berichten» kommt man da nicht weiter.
Pia Fankhauser (SP) wundert sich einmal mehr, wie hier im Parlament das Thema Gesundheitswesen diskutiert wird. Einen Numerus Clausus gibt es nicht nur an dem an der Universität. Einen Numerus Clausus, der dort aber nicht so heisst, gibt es auch an der Fachhochschule. Wer Pflege oder Physiotherapie studieren will, muss einen Eignungstest machen. Und es ist ganz klar festgelegt, wie viele Studierende angenommen werden können. Die Frage muss doch sein, welche Gesundheitsversorgung wollen wir, wie sieht die Zukunft aus? Ein Medizinstudium dauert sechs Jahre. Wenn heute etwas beschlossen wird, dauert es also noch geraume Zeit, bis es sich auswirkt. Man muss sich jetzt darüber klar werden, welche Leute man haben will. Man soll die vorliegenden Vorstösse durchaus anschauen und prüfen, aber es ist falsch zu glauben, man habe in ein paar Jahren 50 Hausärzte mehr, wenn man jetzt den Numerus Clausus aufhebt.
Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) möchte nicht auf die von Oskar Kämpfer angesprochene gesundheitspolitische Grundsatzdiskussion eintreten. Die Idee eines Postulats sei ja nicht nur «Prüfen und Berichten», sondern die Regierung wird in einem Bereich, für den sie zuständig ist, zum Handeln aufgefordert. Da ferner im vorliegenden Bereich der Kanton Basel-Landschaft nicht alleine tätig werden kann, ist das Postulat auch formal das richtige und zutreffende Instrument. Die Regierung wird damit aufgefordert, die Themen in den zuständigen Gremien zur Sprache zu bringen. Er bittet daher den Landrat, die beiden Vorstösse als Postulate zu überweisen. Er habe in seiner Direktion weder die Ressourcen noch das Interesse, mehr Berichte zu schreiben als unbedingt nötig.
Regina Vogt (FDP) erklärt sich in Anbetracht der aktuellen Meinungsbildung bereit, ihre Motion in ein Postulat umzuwandeln.
://: Der Vorstoss 2011/354 wird einstimmig als Postulat überwiesen.
://: Die Motion 2012/358 wird mit 27:47 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
://: Die Vorlage 2012/121 wird beschlossen und das Postulat 2010/165 einstimmig abgeschrieben.
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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